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Tagfahrlicht beim A3 Sportback

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 21:39

Hy,

ich wollt mal fragen ob es einfach so geht die Nebelscheinwerfer zum Tagfahrlicht umzukodieren geht?Oder muss man da was beachten oder so?

Mfg Matze

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24 Antworten

Kann man codieren .....

 

 

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 8:03

Gut und muss man da andere Lampen reinmachen?Oder ist das erlaubt mit den normalen Lampen?

Generell ist es in Deutschland nicht "erlaubt" mit Nebelscheinwerfer am Tage rum zu fahren... Die Begründung sie dienen als TFL kann jeder Polizist für sich selbst auslegen wie er will.. der eine duldet es der andere nicht ...

 

 

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 8:37

Muss ich dann auch eintragen lassen oder brauch ich das nicht wenns eh nicht erlaubt ist?

Da bekommst du nichts eingetragen ...

 

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 8:45

Alles klar danke dann überlege ich noch mal genau ob ich es mache oder nicht.

mal ne Frage dazu:

Wie haben denn diese Problematik mit NSW als TFL andere Hersteller gelöst, da man in letzter Zeit haufenweise Japaner, Franzosen und co. mit NSW als TFL rumfahrn sieht (und es waren ältere Leute, die das sicher nicht codiert haben lassen)??

Erlöscht denn der Vericherungsschutz durch das codieren?

Bei diesen Fahrzeugen sind die vermeintlichen Nebelscheinwerfer

in Wirklichkeit Tagfahrlichter.

 

Die sehen nur aus wie Nebler.

 

LG

MC

dann dürfte es ja kein grüner merken,außer er weiß genau,welche hersteller TFL und NSE verwenden.

wie siehts mitm verischerungsschutz aus?

codieren ändert nichts am versicherungsschutz !!!

 

 

also is es demnach zwar illegal. man kann aber höchstens nur 15€ bei den Grünen (jetzt Blaue) zahlen, wenn di es überhaupt merken.

und die verischerung interessiert es auch gar nicht, wenn ich einen unfall baue bzw mir einer reinfährt???

 

Dann is es ja ne überlegung wert, da ich ehrlich gesagt sicher bin, dass dies kein Polizist merkt!

Ich dachte du meinst das generell codieren...

 

 

Deine ABE erlischt ja nicht nur weil du mit Nebler an fährst.... wenn es mal ganz hart kommt und einer meint das er durch die Nebler geblendet worden ist, dann kanns gegen dich entschieden werden. Aber zu 99% passiert da nichts !

+

 

Der Gegenverkehr darf halt nicht geblendet werden.

Rechtlich gesehen ist mit dem Einschalten der NSW die Höchstgeschwindigkeit

automatisch auf 50 Km/h begrenzt.

 

D.h. sobald du die Nebler einschaltest darfst du nur noch max. 50 fahren.

 

LG

MC

am 28. Oktober 2008 um 13:59

Dimm die Nebler einfach auf 45%-50% - hab ich auch gemacht. Das blendet garantiert niemanden, außer du setzt dich vor und siehst genau rein :)

Die meisten Grün-Blauen fahren bei uns so oder so mit eingeschalteten NSW, egal ob Sommer oder Winter bzw. Nebel oder kein Nebel.

Grüße

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