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Tagfahrlicht mit Asisstenzfahrlich abschalten?
Hi,
habe meinen neuen 3C Passat Modell 2009 mit Xenon und Tagfahrlicht mit Assistenzfahrlicht bekommen. Jetzt mal zwei Fragen.
a) Das Tagfahrlicht brennt ja mit voller Xenon Leistung, Kurven und Höhenregulierung aktiv--> so hält doch die ganze Technik keine 5 Jahre und 150tkm oder? Fazit: Das muss man beim freundlichen für ein kleines Handgeld abschalten lassen.
FRAGE:
Wenn man etwas googelt findet man die EU Norm zum Tagfahrlicht. Dort steht das man in der Lage sein muss das Tagfahrlicht selbst abzuschalten. Müsste da nicht VW im MFA eine Bedienmöglichkeit anbieten sprich nachbessern?
b) Assistenzfahrlicht:
wenn ich schneller als 120 fahre würde das Licht ja sowieso angehen. An meinem RNS510 steht die Nachtmodus Aktivierung auf Automatisch. Fährt man schneller als 120 schaltet das Navi in den Nachtmodus (bei bestem Sonnenschein). Das ist doch ein Fehler. Weiß jemand Abhilfe außer im Navi Tag bzw. Nacht fest einzustellen.
Die Amaturenbeleuchtung schaltet ebenfalls ein, das ist ja auch nicht nötig. (Scheint ja damit zusammenzuhängen)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von h4rley
Genau, Jungs, baut euch auch noch dieses scheiß Tagfahrlicht ein! Am Tag Licht an, das bringts, jau! Und im Sommer, wenn die Sonne auf die Karre knallt, immer schön die Heckscheibenheizung anmachen, dann ist das alles viel sicherer! Verbraucht ja nix, weil die Lima ja sowieso immer mitläuft, ne! Jahahaha! Dann viel Spass!
Was bist du denn für ein Freak?
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58 Antworten
Autobahnfahrlicht ist im Regen/Lcihtsensor zu decodieren, Das Tagfahrlicht ist auch ohne weiteres beim zu decodieren. Die Decodierung des Assistenzfahrlichts, ist allerdings nicht so einfach gemacht. Such mal nach Regenschliessen hier im Board, da wird der Aufbau der Codierung des RLS erläutert.
Bein Golf 6 kann man es AN und AUS schalten ohne MFA.
ka ob es beim Passi auch so geht
Tagfahrlicht deaktivieren:
* Betätigen Sie den Blinker- und Fernlichthebel zeitgleich nach unten und hinten (Blinker links & Lichthupe) und halten Sie ihn in dieser Position fest.
* Schalten Sie die Zündung für genau 3 Sekunden ein und anschliessend wieder aus.
* Die Tagfahrlichtschaltung ist nun deaktiviert.
Tagfahrlicht wieder aktivieren:
* Betätigen Sie den Blinker- und Fernlichthebel zeitgleich nach oben und hinten (Blinker rechts & Lichthupe) und halten Sie ihn in dieser Position fest.
* Schalten Sie die Zündung für genau 3 Sekunden ein und anschliessend wieder aus.
* Die Tagfahrlichtschaltung ist nun wieder aktiviert.
Sobald die Instrumentenbeleuchtung AN ist, geht das RNS auf Nachtmodus.
@Masterb2k
Assilicht abschalten ist ganz einfach, es gibt da ein feines Tool was von allein HEX und DEZ umrehnet und das Assilicht per Haken An/Ab wählbar ist.
Jip, ich glaube das Tool war von Herforder? Naja - nicht so einfach bezieht sich auch eher auf die geführte Abfrage beim
Mir reicht für die Codierung mein Windowsrechner im Wissenschaftsmodus - oder mein TI200 Voyage
Für Tagfahrlicht sind doch ganz anderen Birnen zuständig? Also Xenon und Tagfahrlicht sind 2 verschiedene bei mir am Passat CC
auf der stellung 0 = Tagesfahrlicht (bei eingeschalteter Zündung grüne anzeige im Display)
stellung 1 = Automatisch
stellung 2 = Standlicht
stellung 3 = Abblendlicht (keine anzeige im Display), bei Fernlicht wird mit Blau angezeigt
Richtig. CC. Da ist das anders als beim 3C
Decodiert der Freundliche einem das Xenon beim Tagfahrlich heraus?
Also das nur die Standlicher angehen? Und dann, wenn der Lichtsensor anspricht die Brenner dazuschalten?
NEIN! Komplett aus!!!!!!
Nur Standlicht (STAND!!!!!!!!!!!) ist in Deutschland zum Fahren nicht erlaubt (tagFAHRlicht, da steckt das Wort ja schon drin!!!!!!!!!!)
Golf 6, da ists erst Tagfahrlicht und abends oh Schreck Standlich.
Aber ich weiß, diese Scheinwerfer haben die Zulassung.
Mein Passat schaltet wenn es dunkel ist und der Motor nicht läuft auch auf Standlicht - aber ich werde mal kurz die Stvzo befrage, irgendwo steht das.
Sorry, war nicht die StvZo, war die STVO...
§17(2)
Zitat:
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Das man hier auch immer alles belegen muss... warum kann man nciht einmal was glauben?
gemeint ist hier doch wohl das DAUERFAHRLICHT, kein tagfahrlicht.
hab mir das gleich mitbestellt, weil ich's als sinnvoll erachte. und ob das dadurch weniger lang hält, wollen wir mal sehen. gab's letztens erst 'nen beitrag drüber, unter anderem was für's xenon gut bzw. weniger gut ist.
die codierung des dauerfahrlichts hat glaub ich 50€ gekostet. und beim herauscodieren wird's wohl eh keine halben sachen geben. mich würde nur mal interessieren, ob die dafür wieder 50€ verlangen .
@threadersteller
hast du das mitbestellt, oder war das bei einem gebrauchten schon vorher drin?
Hi, danke für die vielen anmerkungen.
@RZA Habe TFL habe ich mitbestellt, dachte das ist eine extra Birne und nicht der xenon Brenner. Ich bezweifle halt dass die Kurvenmechanik und Leuchtweitenmechanik solange hält und vermute das wird nach spätestens 5 Jahren unnötig teuer.
Bei jedem Motorstart wird die Lampe ja ebenfalls durchbewegt.
In anderen Beiträgen habe ich was von 500 EUR nur für die Leuchtmittel gelesen.
Hat jemand die Golf 6 idee bei einem 3C hinbekommen? Beim mir hats nicht geklappt.
Wo ich das wieder lese muss ich grinsen. 50€ dafür das die bei der Programmeinspeisung den Hacken bei "Lichtaktivierung" auf "ja" stellen =D Sehr lukrativ, aber irgendwo muss es ja herkommen ;-)
Ich kann zwar nichts über die Lebensdauer sagen, dafür fahre ich die immer nur zu kurz, aber ich fahr mit Standlicht, sieht einfach besser aus und ich finde das passt halt einfach zum Bild des Wagen. Hätte man auch (um gemeingefährlichen stvo-Sündern vorzubeugen) anders Lösen können, indem man da Halt noch eine TFL Einheit mit in diesen Standlichtteil hineinsetzt.
Aber mal ganz ohne Kravall zu machen, ich Fahr in der Kombination schon seit es den 3C mit Xenon gibt und wurde noch NIE von den Gesetzteshütern drauf aufmerksam gemacht oder gar angehalten weil ich mich tatsächlich gegen das Gesetzt gewendet habe und am helllichten Tag mit dem doch so blendenden und für alle anderen Verkehrsteilnehmer störendem Standlicht gefahren bin ;-)
Mit solchen Gesetztesauszügen bei sonem Thema zu kommen find ich irgendwie unnötig. Vielleicht ok für die Info das es so ist, aber wir sind in Deutschland, hier gibts bekannterweise sehr viele Gesetzte die unwichtig wie belanglos ums anders auszudrücken "schwachsinnig" sind und die zählt meiner Meinung nach dazu, aber damit will ich hier jetzt keine Diskussion auslösen.
Fakt ist höhere Betriebslaufzeiten und oftes ein und ausschalten lassen die Xenonbrenner leiden und schneller in die Binsen gehen. Ich weiß nicht ob nur die Xenon deaktivierbar sind oder ob das ganze TFl(oder hier halt Dauerfahrlicht) System deaktiviert werden muss. Würds aber auf jeden Fall machen. Und wenn du es hinterher doch wieder willst, dann lässte den Lichtschalter einfach auf der Normalen Abblendlichtstellung, wenn du den Schlüssel abziehst, geht die Lichtanlage aus.
kennt jemand diesen Gesetzestext?
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:
Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam
[url]=http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080522112128AA1N3FZ] Link[/url]
habe das gegoogelt. (den originalAuszug habe ich noch nicht gefunden)
im original
http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs81-100.html
hab ichs noch nicht gefunden
Wenn das stimmt muß VW eigentlich eine Ausschaltmöglichkeit anbieten, ohne freundlichen.