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Tagfahrlicht - Regeln?

Ich habe mir heute an den Roller zwei kleine Tagfahrlichter gebastelt. Sieht ganz gut aus und die Dinger sind schön hell. E Zeichen haben sie, jedoch ist mir nicht ganz klar wie das mit den anderen Lampen nun sein muss. Ich habe gelesen das der Scheinwerfer nun tagsüber sogar ausgeschaltet sein darf, oder muss er nun aus sein? Die ehemaligen Standlichter habe ich abgesteckt, sodass nur Scheinwerfer und die zwei TFL an sind. Ist das nun so erlaubt oder muss ich Weiteres beachten. Wie ist es mit den Blinkern? Bei KFZ werden beim Blinken die TFL abgedunkelt. Muss das auch beim Roller sein :confused:
https://lh5.googleusercontent.com/.../2013-09-22+14.55.10.jpg

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


E Zeichen haben sie, jedoch ist mir nicht ganz klar wie das mit den anderen Lampen nun sein muss.

Beim ADAC steht:

Der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern war seit Oktober 2009 erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings noch nicht.
Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen.
Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“
Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren.

Das Problem ist halt das das TFL nicht mit dem Abblendlicht leuchten darf, Du musst also vorsorgen das wenn die Funzeln leuchten der Scheinwerfer deaktiviert ist.

NUR meist sind die Funzeln schlechter zu sehen als das Abblendlicht, also wunder Dich nicht wennst übersehen wirst....

;)

Tip vom TÜV Nord

http://www.tuev-nord.de/.../tagfahrleuchten-am-motorrad-104208.htm

GreetS Rob

Den ADAC Link hatte ich schon gesehen, kann da aber nicht mit Sicherheit heraus lesen das es mit TFL verboten ist das Abblendlicht anzulassen. Es steht zwar oder da, aber ich bin nicht sicher das es dadurch verboten ist.
Das TFL ist deutlich heller als jede H4 Lampe, denn die ist ja wie der Name sagt abgeblendet. Das Fernlicht ist natürlich wiederum heller als TFL.
PS: Mist ... in dem TÜV Link stehts doch drin:
Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.
Ich deklariere somit die TFL als Begrenzungsleuchten :D
Lt. meinem Verkäufer dürfen die damit an sein:
http://www.ebay.de/itm/130939555550?...

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


PS: Mist ... in dem TÜV Link stehts doch drin:
Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.
Ich deklariere somit die TFL als Begrenzungsleuchten :D

Das ist aber irgendwie klar, entweder TFL oder Abblendlicht, wenn die Dinger mitleuchten sollen, müssen die TFL UND Positionslichtfunktion haben.(dimmen dann meist)

Laut Tüv:

Die Tagfahrleuchten müssen zusätzlich nach ECE-R 7 oder ECE-R 50 als Begrenzungsleuchte genehmigt und gekennzeichnet sein.

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


Wie ist es mit den Blinkern? Bei KFZ werden beim Blinken die TFL abgedunkelt. Muss das auch beim Roller sein

Das mit dem Dimmen ist nur bei den PKW's wo das TFL und die Blinker nahe beieinander sitzen, ohne dimmen sieht man die Blinker schlechter.

GreetS Rob

Dimmen können die zwei Leuchten nicht. Als Positionsleuchten sind die Dinger aber wohl geeignet. Lt. Verkäufer reicht es die vorhandenen Positionsleuchten abzuklemmen. Ich bin gespannt ...

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


Dimmen können die zwei Leuchten nicht. Als Positionsleuchten sind die Dinger aber wohl geeignet. Lt. Verkäufer reicht es die vorhandenen Positionsleuchten abzuklemmen.

Was mich bei diesen Dinger stutzig macht, ich finde keinerlei Hinweise auf die Zertifizierungen, steht nur ist Okay...

TFL ist nach ECE-R 87 Positionsleuchte nach ECE-R 7 oder ECE-R 50.

Was steht auf Deinen Leuchten ?

GreetS Rob

Das werde ich mir morgen mal genau ansehen. Ein E1 habe ich in Erinnerung, aber ob die ECEs drauf sind muss ich nachsehen.

Aus dem Aufdruck werde ich nicht schlau. Es steht groß E4 drauf und einige weitere Ziffern, aber keine ECE ...:confused::confused:
https://lh6.googleusercontent.com/.../led.jpg
Habs nun gefunden. Scheinbar sind die in Ordnung: http://www.tagfahrlicht-store.de/...eichen-Anbauvorschriften:_:30.html
Die Zulassung einer Tagfahrleuchte als Positionslicht erkennst Du an einem zusätzlichen "A" im E-Prüfzeichen.
Somit sind die zwei Leuchten ausschliesslich Positionslichter. Das ist ja ideal für meinen Zweck. Dann brauche ich am Scheinwerfer nichts ändern und er kann immer an bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


Aus dem Aufdruck werde ich nicht schlau. Es steht groß E4 drauf und einige weitere Ziffern, aber keine ECE ...

ECE selbst steht nicht drauf, das ist die EU-Regelung dazu

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


Habs nun gefunden. Scheinbar sind die in Ordnung: http://www.tagfahrlicht-store.de/...eichen-Anbauvorschriften:_:30.html
Die Zulassung einer Tagfahrleuchte als Positionslicht erkennst Du an einem zusätzlichen "A" im E-Prüfzeichen.

Dann brauchst nur die Serien-Positonslampen deaktivieren und feddich.

;)

GreetS Rob

So habe ich es gemacht. Die Birnen sind draussen und das "Positionslicht" ist an. Ich wundere mich bloss wie extrem hell die zwei sind. Dürfen die das ...? :D

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


bloss wie extrem hell die zwei sind. Dürfen die das ...? :D

Es wird auch für Positionslampen Regeln geben, die von Touratech sind auch solche 'Beamer', theoretisch sollten die Dinger aber im gesetzlichen Rahmen sein.

Mein X-Max 400 hat Led Positionslichter die auch heller sind als die üblichen 10 W Glühlampen, liegt aber auch an der Lichtfarbe das sie mehr auffallen.

GreetS Rob

Solange ich von unseren Wachmännern nichts zu befürchten habe bin ich zufrieden. Der Vergleich zu den alten 5W Funzeln (obwohl das schon die helleren Osram Coolblue waren) ist schon extrem. Die LEDs haben übrigens nur 1W (wenn ich das richtig entziffert habe). Dein Max hat 10W Positonslichter und keine 5W ???

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


Dein Max hat 10W Positonslichter und keine 5W ???

Welche Leistung die Led's haben weiss ich nicht, sind li/re 4 stk (Cluster) und sind im Scheinwerfer oben integriert.

Mein X7 hatte 10W Glassockellämpchen (2 stk.)

GreetS Rob

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