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Tagfahrlicht

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 3. April 2006 um 19:42

Hallo,

sagt mal, hat sich noch keiner hier gedanken übers Tagfahrlicht gemacht.

Die Suche hat leider nichts ergeben.

Ich ich würde schon gern die Xenon etwas entlasten...

Nur wohin soll man die geben, damit das auch was gleichschaut.

Nebelscheinwerfer sind ja nicht so erlaubt, oder?

Hat da schon jemand Erfahrung?

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55 Antworten

Servus

Hab schon mal was gelesen von Tagfahrlichtern in Nebelscheinwerfergrösse ,habs aber nicht genau beachtet da ich es recht prollig finde wenn es nach Nebelscheinwerfer aussieht .Passt eher zu nem tiefen Corsa.Werd aber mal nachschauen melde mich dann mal

Hallo!

Hatten das Thema hier schon einmal.

Hatte mal einen 4B hinter mir, der die Nebler mit geringerer Stärke als Tagfahrleuchten hatte.

Das sah meiner Meinung nach sehr gut aus, und überhaupt nicht prollig.

Hatte mir auch gerade heute wieder über Tagfahrlicht Gedanken gemacht da mein Nachbar ´nen neuen A4 hat und ich das da eigentlich ganz nützlich finde.

Gruß Dirk.

Hi,

sicher, ich habe mir schon oefters Gedanken ueber TFL gemacht. Das ist fuer mich eine wichtige Sache. Es gibt ja welche von Hella, die sehen so aus wie die runden NSW. Aber... wo willst Du die denn hinbauen? Das war bis jetzt fuer mich der groesste Knackpunkt. Die Frontschuerze bei den NSW ist nicht unbedingt dafuer gedacht, noch zusaetzliche Leuchten reinzusetzen. Das wuerde bestimmt auch nicht unbedingt toll aussehen... Also... was tun?

Tschuess,

data

Hi,

ja - scheinbar bin auch ich nicht der einzige, der sich über sowas Gedanken macht... die neuen TFL beim A6 find ich klasse, aber da können WIR wohl keine einbauen...

Ich hab schon mal mit dem Gedanken gespielt, die Nebler rauszumachen (mal ehrlich - ich hab die eigentlich noch nie wirklich gebraucht... ) und da die TFLs reinzubauen.

Müsste man vorher abklären, ob es Probleme mit der Mindesteinbauhöhe der TFLs gibt, aberwenns geht why not?

Viel einfacher wärs natürlich, wenn man das mit den "Nebelscheinwerfer mit geringerer Stärke" ginge... Welche Voraussetzungen gibts für die Benutzung der NLW als TVL !??

Themenstarteram 5. April 2006 um 8:20

Weiss eigentlcih jemand, wie das TFL leuchten soll?

Ist das in alle Richtungen gestreut, oder muss es abwärts scheinen?

Sonst könnte man ja evtl. das Fernlicht stark dimmen und dann als TFL verwenden...

Da wärde dann so ähnlich aussehen wie beim 4F...haben will! *fg*

NSW wär natürlich auch noch eine Möglichkeit, wobei ich ja nicht verstehe warum man die nicht sowieso verwenden darf...die blenden doch auf jeden Fall weniger als das normale Abblendlicht (richtige Einstellung vorrausgesetzt)

Denke auch, daß wir das in Richtung der Serien-Nebler weiterverfolgen sollten, schon allein aus Optikgründen.

Sollten dann aber schon die Original-Nebler sein. Und nicht die ausbauen und andere dafür rein.

Gruß Dirk.

nur ist z.b. das dimmen von scheinwerfern nicht zulässig. und bei uns in österreich wissen das die uniformierten. kenne einen, der hat das probiert, kostet ein paar euro.

d.h. ein umbau von neblern zu tgf kann man damit vergessen.

es gibt von hella eigene scheinwerfer.

Themenstarteram 5. April 2006 um 12:19

Aber wie sind denn nun die Vorgaben,

damit ein TFL ein TFL ist?

Weiss denn das wer? Ich google schon die ganze Zeit herum, bin aber noch nicht viel schlauer geworden...

Da gabs vor einiger Zeit mal ´nen Artikel in der Autoblöd.

Habe die Ausgabe aber leider auch nicht mehr.

Themenstarteram 5. April 2006 um 12:35

Hi,

hab gerade zufällig eine interessante Mail erhalten.

Zitat:

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (27. KFG-Novelle)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2005, wird wie folgt geändert:

1. § 99 Abs. 5a lautet:

„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht.“

Genaueres unter { LINK }

Achja, um was es geht: Man darf also Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwenden.

Also nur mehr passende Schltung her...und läuft

Sauber Cyruz!

Gut recherchiert!!! Bleib´ dran!!!

Gruß Dirk.

Habe aber eben gesehen, daß es für Österreich gilt. Habe ich hier in Deutschland leider nicht soviel von - schade.

Themenstarteram 5. April 2006 um 13:15

Stimmt, ist für Österreich,

aber wenns wir mal haben, und es noch dazu positiv für die Autofahrer ist, kommts in .de sucher auch bald! *fg*

Themenstarteram 6. April 2006 um 10:38

Und hier noch eine verständliche Zusammenfassung des ÖAMTC LINK

BTW: Geht das beim A& auch so, das man nur am Lichschalter ein Kabel dazuklemmt? (An den TFL-Anschluss)

Das wär ja fein...

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