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Tagfahrlicht und Fernlicht
Hallo
Hätte folgende Frage:
Ist es erlaubt, dass Tagfahrlicht und Fernlicht gleichzeitig leuchten?
Mit Abblendlicht ist es nicht erlaubt, oder täusche ich mich?
Werner
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10 Antworten
Hallo Werner,
das hier ist das Versicherungsforum.
Da ist deine Frage eigentlich nicht so richtig plaziert.
ich habe aber im Moment kein Idee, wo man die hinschieben könnte.
Am besten zur Fahrzeugtechnik.
bin mir da nicht so sicher.
Eventuell V & S ?
Die zulässige Beschaltung wäre in meinen Augen bei den Technikern besser aufgehoben.
Scheint mir einfach:
Da das Fernlicht nur bei Abblendlicht eingeschaltet werden darf, Ausnahme Lichthupe,
Darf bei Tagfahrlicht auch nur die Lichthupe erlaubt sein.
Zur Frage,
da würde ich mal bei TÜV oder DEKRA nachfragen.
Das TFL sollen bei Abblendlicht entweder gedimmt oder ganz abgeschaltet werden, da das TFL sonst den Gegenverkehr blenden würde.
Und jetzt kommt meine Meinung dazu und könnte gegen die STVZO verstoßen:
Bei Fernlicht spielt es keine Rolle, ob die TFL mit leuchten, da die Blendung durch das Fernlicht viel stärker ist.
Das Zuschalten der TFL hat aber den Vorteil, dass die Umfeldbeleuchtung direkt vor und neben des Fahrzeuges besser wäre, man könnte auch die Nebelscheinwerfer dafür nutzen.
Aber wie schon geschrieben, ob das auch STVZO konform ist weiß ich nicht.
Und man könnte das ganz in Bereich STVZO oder STVO verschieben.
Verkehr & Sicherheit Forum
Das Tagfahrlicht muss bei Nutzung des Ablend - oder Fernlichts nur gedimmt sein.
Zitat:
@germania47 schrieb am 6. Oktober 2024 um 14:32:02 Uhr:
Das Tagfahrlicht muss bei Nutzung des Ablend - oder Fernlichts nur gedimmt sein.
Genauer gesagt ist es so: bei Abblendlicht darf kein TFL an sein. Das "Dimmen" bewirkt, daß es von der Helligkeit nun als Standlicht/Begrenzungsleuchte fungiert.
Manche Autos haben aber auch getrennte Standlichter und TFL, da geht dann das TFL einfach aus.
Die Antwort gibt die ECE-R48:
6.19.7.3. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor (das Antriebssystem) angelassen bzw. abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in welcher der Motor (das Antriebssystem) nicht betrieben werden kann, oder wenn die Nebelscheinwerfer oder die Frontschweinwerfer eingeschaltet werden, außer die letzteren werden dazu verwendet, in kurzen Abständen Lichtsignale zu geben
Auf Deutsch: Bei Fernlicht müssen die TFL aus sein, jedoch dürfen sie bei Lichthupe weiterhin leuchten.
Zitat:
@hk_do schrieb am 6. Oktober 2024 um 15:42:21 Uhr:
Frontschweinwerfer
Steht so tatsächlich auch im Original bei eur-lex.europa.eu