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Tarifbildung Haftpflicht/TK/VK und zusätzliche(r) Fahrer

Themenstarteram 19. August 2017 um 10:41

Hallo Zusammen,

konkret bin ich auf das Thema gestoßen, weil wir jetzt einen FS-Inhaber mehr in der Familie haben, also musste ich den Versicherungsvertrag umstellen.

Bisher HP/TK/VK gut 800 € p. a., jetzt knapp 800 € mehr, also fast verdoppelt. Die Fahrer sind namentlich benannt (Frau, Filius, ich). Nach einem Nutzungsprofil - wer das Kfz. hautsächlich nutzt - wird nicht gefragt.

Beim Stöbern bin ich auf HDI gestoßen, da ist das Modell etwas anders, es werden keine Fahrer konkret benannt, sondern nur deren minimales/maximales Alter. Meine Mehrkosten wären bei der online Kalkulation ca. 400 € niedriger ausgefallen. Ich konnte mich als den Hauptnutzer des Kfz angegeben, was auch tatsächlich zutrifft.

Was habt ihr für Erfahrungen, wie der Führerschein-Neuling das vorhandene Kfz. zu erträglichen Konditionen fahren darf, ohne selbst eine Vertragsstrafe wegen falscher Angaben riskieren zu müssen?

Danke schonmal.

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17 Antworten
am 19. August 2017 um 10:48

Bei Neulingen wird es immer teuer.

 

Viele Versicherungen setzen nur den Maßstab 25 Jahre fest. Dh alle darunter werden deutlich teuer. Darüber übt sich sogut wie garnicht aus.

 

Die Frage ist, lohnt sich das denn?

Auch wenn nicht gern gehört gibt es viele die dies einfach auslassen.

 

"Diese" Leute lassen einfach den Neuling fahren und wenn was passiert hat er das Auto einmalig ausgeliehen. Dann ist auch alles soweit okay.

 

Da die SF des Neulings ja eh nicht runtergefahren wird, ist es für viele einfach Unsinnig diesen mit einzutragen und lassen ihn einfach mit fahren.

 

Aber jeder wie er will :P

 

Ansonsten, jeder Fahranfänger ist erstmal teuer. Wenn er älter ist, ist es schon deutlich günstiger.

 

Auch die Frage nach Führerschein ab 17 macht oft was aus.

 

Ich weiß ja nicht was ihr fährt und wie die Umstände sind (Haft, Kaskoversicherung)

Bei uns war das auch immer so teuer.

Vorher mit 350 vz im Jahr und danach immer knapp 600.

 

Man kann eigentlich nur die Versicherungen vergleichen. Aber so oder so, wenn er mit drinne steht wird es teuerer.

Themenstarteram 19. August 2017 um 12:20

Die Frage nach Strategien zur Vermeidung von höheren Beiträgen - also schlicht den Neuling nicht anzugeben, hatte ich eingangs nicht erwähnt. Beim Gespräch mit Sachbearbeitern verschiedener Versicherungen ergeben sich in der Tat Unterschiede.

Grundsätzlich gibt es Zustimmung, wenn ein nicht gemeldeter Fahrer die Fahrt fortsetzt, weil dem gemeldeten Fahrer "schlecht" wird, also im Falle eines "Notfalls".

Die eine Versicherung macht dann aber Schluß, bei der HDI ist es o.k. wenn sich der VN wegen Krankheit zum Arzt fahren lässt.

Beide sagen, dass im Fall von Alkoholkonsum der Wagen stehen bleiben müsse. Die Grundlage dafür bleibt fraglich. Ist auch zweischneidig, wenn der Wagen stehen bleibt und deshalb gestohlen oder beschädigt werden kann.

Bei der HUK kann der Wagen kostenfrei bis zu 21 Tage im Jahr von einem weiteren Fahrer bewegt werden (z. B. Urlaubsfahrt), wenn dieser Fahrer zuvor angegeben wird. Folglich kann die Risikoerhöhung bei einer einmaligen Fahrt nicht signifikant sein.

Eine regelmäßige Benutzung durch einen Fahrer unter 25 ist halt für die Versicherungen eine Risikoerhöhung, die den Beitrag erhöht. Das Argument das es sich um eine einmalige Fahrt handelt, ist doch meistens nur eine Ausrede gegenüber der Versicherung, wenn man erwischt wird, bzw ein Schaden passiert ist.

am 19. August 2017 um 12:34

Es ist immer so eine nicht festgesetzte Sache.

 

Die Versicherungen wollen ja möglichst mit allen Geld machen (logisch).

 

Aber theoretisch darf jeder Mal dein Wagen nehmen (ausleihen) und kurz von a nach b fahren. Auch wenn dies nicht gern gesagt wird, ist der Herr oder Frau dann immer noch versichert und im Fall der Fälle wird auch bezahlt.

 

Kenne einige die ihre Kinder Jahre lang so fahren lassen. Und immer wenn was passiert ist hieß es nur " ja er hat gerade einmal ausgeliehen". Versicherung bezahlt, SF wird normal hochgestuft und Ende wars. Da konnte nichts anderes nachgewiesen werden und fertig.

 

Klar, ich habe wegen mein Sohn auch vieles verglichen und gefragt, ich mag es so legal wie möglich. Bin als Beamter immer von sowas abgeneigt, auch wenn es wohl klappt.

 

Ich habe auch gefragt wegen "ja wenn er nur einmalig fährt", dann wollten sie immer gleich alles mit versichern und co. Aber auf mehrmaliger Nachfrage, "was ist denn wenn er einmal fährt und es passiert" haben die von der HUK mir auch eindeutig gesagt, ja dann ist er immer noch versichert... Aber die wollen halt auch Geld machen.

 

Die Versicherungen können halt schlecht nachweisen wer wie wo wirklich und wie oft fährt. Viele versichern über Umwege. Andere halter (Schwester Frau oder so) und tragen sich nicht ein um Beiträge zu sparen. Und im Endeffekt kommt man damit durch.

 

Wenn du es wirklich 100% sicher willst, wie ich auch.. muss leider mehr zahlen.

 

An eine kompletten Eintragung wirst du kaum rumkommen. Es gibt immer Mal Angebote oder trickst wie du schon gefunden hast, zb solch 20 Tage Regelung. Da kann ja niemand sagen wieviel er wirklich gefahren ist. Immer fraglich, wieweit man versichern soll. Ich habe mich mit den erhöhten Beitrag abgefunden und zahle halt mehr.

 

Ich denke, dass sich Versicherer einfach ungern vera****en lassen... Ich habe noch nie erlebt, dass ein Strafnachtrag erstellt wurde, weil ein nicht eingetragener Fahrer, ganz gleich welchen Alters, einen Schaden verursacht hat. Da war aber auch immer nachvollziehbar, dass es sich nicht um den Hauptfahrer handelt. Wenn Markus Mayer, geb. 6.6.99 mit Papas gerade angeschafften Zweitwagen mit dem AKZ M-MM 6699 einen Schaden verursacht, würde ich jeden Versicherer verstehen, wenn er alles raus holt, was geht!

Die Württembergische hat (oder hatte?) übrigens einen Tarif, bei dem kein Alterszuschlag erhoben wurde, wenn der junge Fahrer nur gelegentlich mit dem Fahrzeug fährt... Wie das nachgewiesen werden soll, weiß weder ich, noch auf Nachfrage, der Versicherer... ;)

am 19. August 2017 um 15:20

Nüchtern gesehen ist es so:

Die Nutzung des Fahrzeuges von anderen Fahrern ist auzuzeigen. Dies ist im Vertragswerk vereinbart. Tut man dies nicht handelt man erst einmal vertragswidrig. Dies kann verschiedene Rechtsfolgen haben. Von "gar nichts passiert" bis zu "kompletter Verlust des Versicherungsschutzes, Regress und Strafanzeige wegen Betrugs" ist alles möglich, je nach dem was nachgewiesen wird.

Jetzt muss jeder selbst entscheiden, welches Risiko er eingehen will.

An der Stelle kann ich nur ermutigen andere nicht für doof zu halten und einen Richter zitieren: "Es kommt immer heraus, es ist nur eine Frage der Zeit."

Ich würde jetzt in den sauren Apfel beißen und bald ist ja auch "Wechselzeit".

Gruß

Bei HP ist es letztendlich ja egal, das Auto ist pflichtversichert. Mehr als Regress geht nicht.

Aber bei VK würde ich da nicht rumdrucksen.

am 19. August 2017 um 16:25

was heißt denn mehr als Regress geht nicht??? 5.000€ + Nachzahlung + Strafzahlung hat glaub nicht jeder so locker.

Mehr als 5k geht nicht.

Meist rechnen die Versicherer so ab, als wäre der Fahrer schon immer mit versichert gewesen. Das ist dann die Nachzahlung.

am 19. August 2017 um 16:33

Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Und den Verlust des Versicherungsschutzes gibt es auch nicht.Die Versicherung tritt ein, holt sich aber ggf. das Geld beim Versicherungsnehmer zurück.

Themenstarteram 21. August 2017 um 9:48

Man muss das schon unterscheiden:

Regress (der auf 5000 € begrenzt ist) kann der Versicherer nur bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Alk, Drogen ...) oder Vorsatz für Leistungen der HP verlangen. VK Leistungen fallen dann ganz weg.

Wenn man einen Fahrer nicht angibt, vorausgesetzt das wurde abgefragt (ist bei den Versicherern und Tarifen offenbar nicht einheitlich) kann vom Versicherer wegen falscher Angaben eine Vertragsstrafe festgelegt werden (die nur der Versicherungsnehmer zu zahlen hat). Das sind z. B. 1 Jahresbeitrag, zuzüglich einer rückwirkenden höheren Einstufung des Versicherungsvertrages.

Es gibt einen schwer überschaubaren Ermessensspielraum der Versicherer, der evtl. individuell variiert. Daher erscheint es mir am sinnvollsten von Anfang an mit offenen Karten zu spielen.

Es gibt da im Netz immer wieder Schwachsinn, komischerweise meist von Versicherungsvermittlern, wo dem nicht gemeldeten Fahrer eine vertragliche Beziehung zum Versicherer angedichtet wird.

Bisheriges Fazit für mich: Zum Jahresende werde ich fleißig die Tarife vergleichen, die Tarifbildung ist sehr heterogen.

Edith sagt noch: Vermutlich greift die o. g. 5 k Grenze bei Vorsatz nicht.

am 21. August 2017 um 11:54

Aber man muss sagen, vorallem was ich so alles miterlebe.

 

Da fragt niemand nach wer wirklich wie oft gefahren ist.

 

Ist der Unfall passiert und wird überhaupt der Fahrer aufgenommen (was ohne polizei oft nicht der Fall ist und man einfach sagt man ist selber gefahren) fragt die Versicherung nie nach.

 

Man kann jetzt alles disskutieren was passieren kann und welche strafen. Klar, bei Todesfolgen sieht eh alles aus. Ich gehe vom 0-8-15 Blechschaden.

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