- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- Tatsächlicher geldwerter Vorteil
Tatsächlicher geldwerter Vorteil
Guten Tag,
leider habe ich das Gefühlt, dass die Artikel welche ich zum Thema Firmenwagen-Kauf lese meist nicht mit den Artikeln zur Kostenübersicht übereinstimmen, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Kurz und knapp ein Beispiel:
Kauf eines Gebrauchtwagens, kein Leasing!:
BMW X4
Baujahr 2016
Km 80.000
Damaliger Bruttolistenpreis 57.000€
Heutiger Kaufpreis 32.000€
Benziner
Was würde es dem Arbeitnehmer kosten, wenn dieser mtl. ein Fahrtenbuch führt?
Arbeitnehmer Max Mustermann:
Strecke zum AG 20km
Private Nutzung 50%
Brutto 2000€
Steuerklasse 1
Auf wie viel Gehalt müsste Max pro Monat verzichten? Lohnt sich ein Fahrtenbuch auch bei Ihm, wenn er über 55% privat fährt?
So mit der 1%-Reglung richtig (57.000€ x 1% = 570€ p. Monat, ... -> ca. 50% Steuerabzug durch AG = 285€ Geldwerter Vorteil p. Monat für Max)? Entsprechend müsste er auf 285€ netto verzichten? Wäre er günstiger mit dem Fahrtenbuch unterwegs?
Falls sich jemand dafür die Zeit nimmt zu antworten, vielen Dank!
Ähnliche Themen
18 Antworten
Variante 1 (ohne Fahrtenbuch):
1% von 57t€ = 570€ pro Monat, zusätzlich:
0,03% vom BLP pro KM Distanz Wohnung zum AG, da 20km ergo 20x0,03= 0,6%
> 342€ zusätzlich on top pro Monat
} 912€ pro Monat aufs Gehalt erst mal drauf und dann werden Dir 912€ nachher vom Netto wieder abgezogen...
(sehr wahrscheinlich dann reale Kosten von ~460€ pro Monat für Dich bei Steuerklasse 1); einfach ausrechnen mit Deinen Daten...!
Variante 2 mit Fahrtenbuch und 50/50-Aufteilung dann eben 50% der genannten Summen..., und so weiter und so weiter...
Unabhängig von den errechneten Werten ... 32.000 € Wert für ein Fahrzeug von 2016 ist schon recht viel. Ist dieser Wert denn realistisch?
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 9. November 2021 um 16:01:22 Uhr:
Variante 1 (ohne Fahrtenbuch):
1% von 57t€ = 570€ pro Monat, zusätzlich:
0,03% vom BLP pro KM Distanz Wohnung zum AG, da 20km ergo 20x0,03= 0,6%
> 342€ zusätzlich on top pro Monat
} 912€ pro Monat aufs Gehalt erst mal drauf und dann werden Dir 912€ nachher vom Netto wieder abgezogen...
(sehr wahrscheinlich dann reale Kosten von ~460€ pro Monat für Dich bei Steuerklasse 1); einfach ausrechnen mit Deinen Daten...!
Variante 2 mit Fahrtenbuch und 50/50-Aufteilung dann eben 50% der genannten Summen..., und so weiter und so weiter...
Okay super, danke für die Hilfe!
Entsprechend macht es auch keinen Unterschied ob der Wagen heute nur noch lausige 5.000€ Wert wäre, wenn damals der Bruttolistenpreis 57.000€ gewesen ist, muss ich mit 1% von den 57.000€ rechnen und der heutige Wert ist vollkommen egal.
Exakt, daher macht das i.d.R. wenig Sinn, ältere Gebrauchtwagen zu fahren. Abgesehen evtl. von echten Raritäten oder Oldtimern. Außer man will seiner Firma etwas Gutes tun oder ist selber Inhaber und muss sparen.
Also für den AN macht es keinen Unterschied und eher gar keinen Sinn, eine alte Möhre zu fahren und voll zu bezahlen....; einige würde es wohl eher sogar als eine Frechheit ansehen, wenn Sie solch einen Wagen "voll" versteuern müssten...
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 9. November 2021 um 16:01:22 Uhr:
Variante 1 (ohne Fahrtenbuch):
1% von 57t€ = 570€ pro Monat, zusätzlich:
0,03% vom BLP pro KM Distanz Wohnung zum AG, da 20km ergo 20x0,03= 0,6%
> 342€ zusätzlich on top pro Monat
} 912€ pro Monat aufs Gehalt erst mal drauf und dann werden Dir 912€ nachher vom Netto wieder abgezogen...
(sehr wahrscheinlich dann reale Kosten von ~460€ pro Monat für Dich bei Steuerklasse 1); einfach ausrechnen mit Deinen Daten...!
Variante 2 mit Fahrtenbuch und 50/50-Aufteilung dann eben 50% der genannten Summen..., und so weiter und so weiter...
kommen bei Fahrtenbuchmethode nicht die tatsächlichen Kosten ins Spiel?
Zitat:
@ru86 schrieb am 10. November 2021 um 13:09:20 Uhr:
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 9. November 2021 um 16:01:22 Uhr:
Variante 1 (ohne Fahrtenbuch):
1% von 57t€ = 570€ pro Monat, zusätzlich:
0,03% vom BLP pro KM Distanz Wohnung zum AG, da 20km ergo 20x0,03= 0,6%
> 342€ zusätzlich on top pro Monat
} 912€ pro Monat aufs Gehalt erst mal drauf und dann werden Dir 912€ nachher vom Netto wieder abgezogen...
(sehr wahrscheinlich dann reale Kosten von ~460€ pro Monat für Dich bei Steuerklasse 1); einfach ausrechnen mit Deinen Daten...!
Variante 2 mit Fahrtenbuch und 50/50-Aufteilung dann eben 50% der genannten Summen..., und so weiter und so weiter...
kommen bei Fahrtenbuchmethode nicht die tatsächlichen Kosten ins Spiel?
Meine ich auch. Statt dem BLP ist die jährliche Abschreibung die Basis der Kosten des Fahrtenbuches. Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 5 Jahren wären das demnach 6.400 Euro pro Jahr bzw. 533 Euro pro Monat. Jetzt noch die sonstigen Kosten (Kraftstoff, Versicherung, Steuern, Wartung etc.) aufaddieren, 55% der Gesamtkosten sind dann der zu versteuernde geldwerte Vorteil.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 11. November 2021 um 13:16:01 Uhr:
Zitat:
@ru86 schrieb am 10. November 2021 um 13:09:20 Uhr:
kommen bei Fahrtenbuchmethode nicht die tatsächlichen Kosten ins Spiel?
Meine ich auch. Statt dem BLP ist die jährliche Abschreibung die Basis der Kosten des Fahrtenbuches. Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 5 Jahren wären das demnach 6.400 Euro pro Jahr bzw. 533 Euro pro Monat. Jetzt noch die sonstigen Kosten (Kraftstoff, Versicherung, Steuern, Wartung etc.) aufaddieren, 55% der Gesamtkosten sind dann der zu versteuernde geldwerte Vorteil.
Danke für die Antwort.
Um es zu verstehen in einem Extrembeispiel:
Bruttolistpreis 2013: 120.000€
Heute gebraucht gekauft: 40.000€
Auf 6 Jahre abgeschrieben
Abschreibung pro Jahr: 6.666€
Wartung, Sprit, Versicherung im Jahr: 2.500€
Abschreibung + Kosten p.A. : 9.166€
Wenn ich nun 55% Privatfahrten im Jahr habe, muss ich 55% der 9.166€ rechnen (Abschreibung + Sonstige Kosten). Also 420€ geldwerte Vorteile pro Monat.
1%-Reglung beim 120.000€ Gebrauchtwagen ist schon ein Riesen Unterschied. Also sollte jeder mit einem etwas günstig gewordenen Gebrauchtwagen das Fahrtenbuch führen, damit er eben nicht den veralteten/damaligen Preis bezahlen muss.
Man sollte nicht vergessen: die 1%-Regelung gibt es seit mind. 30 Jahren. Damals waren die Kostenstrukturen noch anders.
Wenn ein AN das Geld auf dem Sparbuch liegen hatte, gab es ordentlich Zinsen; für das Auto vor der Tür gab es keine Zinsen. Daher war derjenige ein Glückspilz, dem sein Chef den teuren Wagen hinstellte.
Heute fährt man so gut wie immer mit dem Fahrtenbuch besser, denn die Kostenstruktur bei Anschaffung, Verbrauch etc. hat sich einfach geändert.
Zitat:
@Deloman schrieb am 11. November 2021 um 14:17:13 Uhr:
Heute fährt man so gut wie immer mit dem Fahrtenbuch besser, denn die Kostenstruktur bei Anschaffung, Verbrauch etc. hat sich einfach geändert.
Beim Neuwagen mit einer privaten Nutzung >50% nicht unbedingt. Da muss man wirklich gegenrechnen, was günstiger kommt. Ich nutze VIMCAR, das kostet auch nochmal 250 Euro pro Jahr, kann man aber absetzen...
Jetzt habe ich ein BEV als Elektroauto, da lohnt sich das Fahrtenbuch überhaupt nicht mehr. Versteuerung auf Basis 0,25% des BLP, Eigenbeteiligung an Leasingrate ungefähr so hoch wie der geldwerte Vorteil => geldwerter Vorteil unterm Strich = 0.
Zitat:
@sven.hp schrieb am 11. November 2021 um 13:38:01 Uhr:
Bruttolistpreis 2013: 120.000€
Heute gebraucht gekauft: 40.000€
Auf 6 Jahre abgeschrieben
Abschreibung pro Jahr: 6.666€
Wartung, Sprit, Versicherung im Jahr: 2.500€
Abschreibung + Kosten p.A. : 9.166€
Spielt es gar keine Rolle, dass der Wagen nach 6 jahren noch einen gewissen Restwert hat?
Zitat:
@ru86 schrieb am 12. November 2021 um 08:57:09 Uhr:
Zitat:
@sven.hp schrieb am 11. November 2021 um 13:38:01 Uhr:
Bruttolistpreis 2013: 120.000€
Heute gebraucht gekauft: 40.000€
Auf 6 Jahre abgeschrieben
Abschreibung pro Jahr: 6.666€
Wartung, Sprit, Versicherung im Jahr: 2.500€
Abschreibung + Kosten p.A. : 9.166€
Spielt es gar keine Rolle, dass der Wagen nach 6 jahren noch einen gewissen Restwert hat?
Nein. Die Kosten, die das Unternehmen im Vorjahr tatsächlich durch den Wagen hatte, können anstatt der 1 + 0,03% vom BLP anteilig abgesetzt werden. Der Privatanteil des AN an den Gesamtkilometern des Vorjahrs wird über des Fahrtenbuch nachgewiesen.
Das ist auch der Grund, warum die populistischen Rufe nach der Abschaffung des vermeintlichen Dienstwagenprivilegs ins Leere laufen. Sollte hier auf meinetwegen 2% angehoben werden, werden deutlich mehr Dienstwagennutzer auf die Fahrtenbuchmethode umschwenken, wodurch der Staat voraussichtlich unterm Strich Steuereinnahmen verliert. Dagegen tun könnte er nichts, dem Arbeitnehmer mehr Kosten als geldwerten Vorteil zuzurechnen als er tatsächlich verursacht hat, wäre verfassungswidrig...
@Hannes1971 ich habe meine Frage vllt. ungünstig formuliert.
Ich meine, in dem Rechnebeispiel wird angenommen, dass das Fzg. nach 6 Jahren nichts mehr Wert ist, was aber definitiv nicht der Fall ist.
Wenn die Firma den Wagen anschließend für 10.000€ verkauft, mindert sich nicht rückwirkend der geldwerte Vorteil des Mitarbeiters, der das Auto gefahren ist?
Doch, die Firma muss dann Gewährleistung auf den Wagen geben und den Veräusserungsgewinn versteuern.