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Technischer Totalschaden vom Händler
Moin,
ich hätte da die folgende Frage;
Wenn A beim Händler M ein gebrauchtes Fahrzeug erwirbt ohne Mängel im Kaufvertrag und nun seit Mitte Februar 2018 als neue Mängel auftreten (zuerst Radlager und Bremsen hinterachse von anfang an Defekt, dann Leistungsverlust und Heute noch mitten in der Gewährleistungsfrist zur Behebung von anderen Mängeln, kommt ein neuer Mangel dazu...), das Fahrzeug also nicht mehr Fahrtauglich ist und die Reperaturkosten bei einem Kaufpreis von 1,700.- EUR um die ~500,- EUR kommen würde, kann dann A vom Kaufvertrag zurück treten, wenn der Händler im TÜV Bericht steht?
A kaufte das Fahrzeug und seit dem Kauf, ist nun zum dritten Mal die Gewährleistung fällig - Frist läuft noch - aber A sieht es nicht mehr ein, da das Fahrzeug mehr fahruntauglich ist, als fahrtauglich.
Seit Mitte Februar 2018 sind bisher knappe 2 Tkm gefahren worden, davon war das Auto zwei Mal beim Händler, beim zweiten Mal nachbessern, holte A das Fahrzeug ab, konnte 11 Tage das Fahrzeug nutzen und steht nun wieder nur stark eingeschränkt fahrtauglich durch den Leistungsverlust. Heute war A kurzstrecke (12 Kilometer) unterwegs, um einen Termin wahrzunehmen und auf dem Rückweg fiel A ein neuer Mangel auf, was kann A nun noch tun, ausser den Termin beim Anwalt wahrzunehmen, den A nun auch vereinbart hat.
A vermutet zudem, das der Händler selbst Mal Fahrzeughalter und Führer des genannten Pkw war und die Mängel ggf. vom Vorhalter, vor A bekannt sind.
A denkt sich so; Fahrzeughalter zuerst Händler, Vorhalter vor A und dann A als Fahrzeughalter. Vorhalter vor A ist bekannt und wurde per Social Website angeschrieben, bekam aber bis Heute keine Antwort.
Vorhalter vor A - einfach Mal I genannt - hatte nach TÜV Bericht und Fahrzeugbrief, das Fahrzeug selbst auch nur knappe 1.900 Kilometer. A vermutet deshalb, das vorher schon Mängel aufgetreten sind und I deshalb vom Kaufvertrag zurück getreten ist und Händler M das Fahrzeug mit wissen der Mängel, an A weiterverkauft hat ohne die Bekannten Mängel zu benennen - keine Mängel im Kaufvertrag aufgelistet. Auch keine Angaben ob Gewerblich genutzt oder ob Unfallschaden bekannt sind. Rein nur die Daten vom Fahrzeug (Fahrgestelltnummer und Modell), jedoch keine Laufleistung oder Mängel wie z.B. Beulen, kleine Roststelle, Abgenutzte Bremsen an der Hinterachse.
Ich hoffe es ist verständlich so...
Beste Antwort im Thema
Ein Auto für 1700 € ist fast immer em Ende seiner Tage.
Das ist einfach so.
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22 Antworten
Ganz schön viele Vermutungen für eine alte Schlurre.
Mir geht es in erster Linie darum, ob die "alte Schlurre" kräftig Anhänger mit Pkw's drauf ziehen durfte und deshalb schon am Ende Ihrer Tage ist und wie A vorgehen kann, weil die "alte Schlurre" inzwischen mehr steht, als bewegt kann, aufgrund der schon fast ständig auftretenden Mängel, die zum Teil (Lenkgetriebe) die Verkehrssicherheit aufheben und zur Gefahr für die Insassen im eigenen Pkw, sowie für den restlichen Verkehr bedeuten.
Sinnlose Kommentare brauch ich dann nicht.
Ein Auto für 1700 € ist fast immer em Ende seiner Tage.
Das ist einfach so.
Vom Kauf zurücktreten ist nicht so ohne weiteres möglich. Der Händler darf erst nachbessern.
Hat Händler M das Auto für € 1700 tatsächlich mit Gewährleistung verkauft? Ich find's erstaunlich, dass der Händler bei dem Verkaufspreis überhaupt was nachbessert.
Und warum hat A einen Kaufvertrag unterschrieben, in dem keine Laufleistung drin steht?
Man kann das auch gestelzter ausdrücken:
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
Alles mit M => anerkannter Sachmangel.
Alles mit V => normaler Verschleiß, der in Alter und km normal/üblich ist und damit schon gleich mit eingepreist.
Welches Baujahr, welche km-Leistung ist deiner? Dann kannst du damit ja mal in die Tabelle schauen.
Zu deinen Punkten:
Radlager => Verschleiß
Bremsen hinterachse von anfang an Defekt => Beläge, Scheiben, Sattel, Bremsschläuche, Bremsleitungen => wäre alles Verschleiß. ABS-Steuergerät => wäre kein Verschleiß.
Leistungsverlust => kommt drauf an.
Kaufpreis von 1,700.- EUR. Sagt wenig aus.
Reparaturen um die ~500,- EUR => klingt noch billig.
Rücktritt möglich => Nein.
Termin beim Anwalt => Nutzlos. Erhöht nur deine Kosten. Macht das Auto nicht besser.
Was kannst du tun: Fahrzeug mit den Mängeln privat verkaufen. Anderes kaufen, aber besser auswählen. Es war halt eine Niete. Oder: reparieren lassen, aber auf deine Kosten.
Zitat:
@Chris-KS schrieb am 25. Mai 2018 um 12:26:02 Uhr:
...
Vorhalter vor A ... hatte nach TÜV Bericht und Fahrzeugbrief, das Fahrzeug selbst auch nur knappe 1.900 Kilometer. ...
Und wie lange hatte dieser Vorhalter das Auto auf sich angemeldet?
Wenn 1 Jahr oder länger (und über 80 Jahre alt):
Rentner, der aus gesundheitlichen Gründen das Autofahren aufgeben musste ...
Wenn nur 1 oder 2 Monate:
klares Indiz, dass die Kiste Probleme macht!
--> warum hat A den Wagen bei so einem Briefeintrag trotzdem gekauft???
Zitat:
@camper0711 schrieb am 25. Mai 2018 um 15:22:12 Uhr:
klares Indiz
Nur nutzt einem dieses Indiz herzlichst wenig, da die gesetzliche Sachmängelhaftung und die daraus erwachsenen Mängel völlig losgelöst von den Vorhaltern ist.
Wie schon gesagt wurde: der Händler schuldet (wenn nicht explizit anders vereinbart) ein dem Alter und der Laufleistung entsprechendes Fahrzeug. Bei 1700€ Kaufpreis kann sich jeder denken was das bedeutet.
Die Reparaturen im Rahmen der Nachbesserung müssen auch nur den Soll-Zustand (alters- und Laufleistung entsprechend) herstellen. Man kommt also dabei gewiss von Regen in die Traufe.
Ich sehe zum Rücktritt folgende Möglichkeiten:
- Kulanz/Verhandlung mit Verkäufer. Das mag auch "Drohung" mit einschließen ("wenn du nicht zurücknimmst, dann klage ich..."), ist aber situationsabhängig
- der selbe Sachmängelhafzungsfehler kann nach dreifacher Nachbesserung nicht beseitigt werden
- man müsste die "Indizien" in "Beweise" umwandeln.
Alles in allem: you get, what you pay for
Zitat:
wenn du nicht zurücknimmst, dann klage ich...
der Händler kriegt einen Lachkrampf. Bei sehr alten und/oder sehr niedrigpreisigen Autos ist der Zustand Sache der Vertragsparteien. Das interessiert keinen Juristen wirklich. Die knöpfen den Streithähnen einige Euros ab und am Ende steht ein Vergleich.
Deshalb schrieb ich 1. Drohen in Anführungsstrichen und 2. Situationsabhängig. Hat der Händler sich einer Straftat bedient (nehmen wir mal der einfachheit halber einen Betrug an) und der Käufer hat für diese Straftat Indizien, kann es durchaus ein guter Schachzug sein dem Händler unter Präsentation dieser Indizien eine Rückabwicklung vorzuschlagen.
Ob das angebracht ist, kann nur einer entscheiden. Natürlich ist das reine "Sie hören von meinem Anwalt..." nicht mehr als eine Lachnummer. Da sollte auch schon Substanz hinter sein.
Am Ende ist das ein Machtspiel. Der eine bleibt entspannt, der andere bekommt eben kalte Füße, sobald "Anwalt" im Briefkopf steht.
Zitat:
Der eine bleibt entspannt, der andere bekommt eben kalte Füße, sobald "Anwalt" im Briefkopf steht.
Ich denke der Händler wird die größeren Erfahrungen in diesem Spiel haben. Bei 1700,-€ Kaufpreis schmeißt man mit solchen Aktionen nur gutes Geld schlechtem Geld hinterher. Entweder die Karre nochmal reparieren und fahren solange es geht, oder gleich verkaufen. Den Verlust als Lehrgeld verbuchen: es gibt für ´nen Appel und´n Ei keine für Laien problemlos benutzbaren Autos.
Ja, bloß habe ich lediglich die Möglichkeiten aufgezählt, die existieren den Vertrag rückabzuwickeln. Niemand von uns kennt den Händler, ergo kann auch nur der TE einschätzen, was Phase ist.
A sollte sich jetzt mal von anwalt U oder forumskollegen T beraten lassen. dann mit dem ergebnis zu O. wenn dieser nicht willig ist zu helfen, mal bei bei K vorsprechen. dann weiß A, ob es sich lohnt zu P zu fahren, oder nochmal die beratung von U in anspruch zu nehmen. sonst nochmal bei T nachfragen, bis T die gewünschte antwort liefert.
Moin,
Eigentlich ist die Sache simpel ...
Das Fahrzeug hat Gewährleistung - diese wird für Mängel gewährt, die nicht reiner Verschleiß sind (den hättest du vor dem Kauf feststellen müssen). Ansonsten gelten Dinge als Mangel, die eben bei Alter und Laufleistung nicht zu erwarten wären.
Das heißt bei kurzem Überlegen, dass die meisten von dir genannten Probleme grundsätzlich nicht unter die Gewährleistung fallen - Pech gehabt. Ergo ist auch eine Rückabwicklung hier nicht drin. Beim Punkt Leistungsverlust kommt es drauf an, was diesen Verursacht - eine eingelaufene Nockenwelle - ggf. Ja, ein defekter Turbolader - ggt. Ja - aber das kommt eben auf Alter und Laufleistung an. Bei einem 8-9 Jahre alten Fiesta eher ja, bei einem 22 Jahre alten Audi A8 eher Nein - bei letzterem ist das eben wieder zu erwartender Verschleiß - sprich wir kommen in den Bereich, indem es eher darauf ankommt, dass man sinnvoll miteinander spricht.
Ausnahme wäre zwar, dass jeder der Mängel dem Verkäufer bekannt waren und ernsie dir verheimlicht hat d.h. du über den wirklichen Zustand getäuscht wurdest. Wenn der VK aber nicht völlig dumm ist, dann kannst du ihm das zu 99.9% nicht nachweisen. Und selbst wenn der Vorbesitzer das Auto wegen Problemen zurück gegeben haben sollte - es müssten exakt die gleichen gewesen sein (wenn du irgendwas um die 2000km gefahren bist, dann glaube ich nicht, dass gewisse Mängel schon da waren, das fällt früher auf) Nehmen wir mal an, dass dir der Mangel Radlager verheimlicht wurde - dann darfst du deshalb den Wagen nicht zurück geben, dann setzt der Händler den Wagen instand (etwa 100€ pro Radlager, pi mal Daumen) und er ist raus - den Rest hast du noch immer an der Backe - aber wenn das doof läuft, hast du am Ende 3 Jahre ein Auto auf dem Hof stehen mit dem du nicht fahren kannst.
Mein Tipp - mit dem Verkäufer SPRECHEN und gemeinsam eine sinnvolle Lösung finden. Die meisten Autohändler sind fairer als man meint, wenn man vernünftig mit ihnen umgeht.
LG Kester
Also A war beim Anwalt, da durch ADAC Plus die erste Beratung kostenfrei ist.
Es gab ein Urteil vom BGH, welches nun klarstellt, das es keine Verschleißteile mehr gibt und jeder Mangel der am Fahrzeug auftritt, vom Händler behoben werden muss, wenn dieser nicht im Kaufvertrag steht und als bekannter und von anfang an vorhandener Mangel da war.
Bezüglich des Radlagers hatte A den Händler von anfang an darauf hingewiesen, das dort was nicht stimmt. Händler schickte A zu seiner Werkstatt (Ford Meister) und dieser meinte es könnte sein, dass die Beläge zuviel spiel hätten und deshalb ab und an auf die Scheibe kommen und dadurch ein "ratschen" (wie A schon dachte, defektes Radlager üblices geräusch) entstehen könnte, dass A das Radlager in verdacht hat, wurde toleriert. Wurde erst später von einer Werkstatt festgestellt.
Papiere gabs erst bei Übergabe, war vorher nicht ersichtlich, nur durch den TÜV Bericht wurde A jetzt stuzig.
Wie jedoch A vom Anwalt nun weiß, muss der Händler innerhalb der 6 Monate (bis 9. August 2018), alle auftretenden Mängel beseitigen, die nicht im Vertrag festgehalten wurden. Also alle auftretenden, da keine Mängel im Vertrag. Hat aber den Freiraum, gebrauchte Teile zu verwenden, solang der ursprüngliche Mangel behoben wird.
A hat Frist gesetzt, die die nächsten Tage endet und könnte vom Vertrag zurück treten, wenn vom Händler nicht innerhalb der Frist (innerhalb von 14 Tagen) nicht instand setzt. Frist kann sich nur verlängern, wenn es sich um bestimmte Teile handelt, die nicht so einfach zu tauschen oder zu besorgen sind.
A kaufte so günstig ein Fahrzeug, weil sein altes Fahrzeug durch ein Schlagloch fuhr und die Lenkung danach macken machte und dann in der Werkstatt bei Kontrolle, mehrere Mängel gefunden wurden, die zur Verkehrsunsicherheit führten und einen Totalschaden gleich kamen. Wert vom Auto zudem Zeitpunkt ~1.600 EUR und Reperaturen beliefen sich auf 900-1.200 EUR, ohne die Schäden wäre das Fahrzeug noch mindestens 1 Jahr gefahren worden und es wäre mehr Geld da gewesen.
Kaufgrund für das erste Fahrzeug, war der eigentlich gemachte Motor und dann lediglich die Möglichkeit zu tauschen.
Fahrzeug ist ein Mondeo von 2002 mit 2.0 TDCI und bei Übergabe knapp 180 Tkm gelaufen, zwei Injektoren neu gemacht worden vor übergabe.