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Teilkasko Hagelschaden MWST Nach Ausbezahlung Tips und Hinweise

Themenstarteram 30. Juli 2019 um 14:42

Moin liebe Auto Freunde, Ich bin im völligen Neuland.

Ich hatte vor 4 Wochen einen Hagelschaden erlitten und mich nach dem der Gutachter vor Ort war und 2800€ ohne mwst und mit mwst 3300€ als schaden fiktive ermittelt hat , mich zur Auszahlung entschieden.

Ich habe nun verschiedene Angebote eingeholt:

Preise Zwischen 1600€-2000€ Mit Rechnung

Sowie 1100€-1600€ Ohne Rechnung.

Aktuell interessiere ich mich für das Lieber mit Rechnung machen.

Grund:

Ich kann bei wiederholten Hagelschaden nachweisen das es repariert wurde , sonst wirds schwierig.

Ich bekomme eine MWST Wieder (Angeblich nur 80%) weil ich eine freie werkstatt nehme meiner wahl und nicht die der Versicherung)

Dennoch nochmal meine aller wichtigsten fragen:

1.

Wenn ich der Versicherung meine Rechnung schicke von 1600€ Sagen Die dann wir wollen Geld zurück?

2.

Bekomme ich trotz niedriger Rechnung wenn Sie sagen sie wollen kein Geld zurück die Mwst Zurück?

3.

Bekomme ich die MWST von meiner Versicherungs Fiktiven Rechnung zurück oder der Rechnung meiner Freien Werkstatt?

4.

Reicht der Versicherung eine stinknormale Rechnung? Oder muss es eine Detalierte Rechnung sein wo jede einzelne Beule Gutachten Mäßig aufgezählt wird damit die Versicherung auch Glaubhaft im fall eines Erneuten Schadens sehen kann das alles vorher repariert wurde?`

5.

Ist eine Rechnung wirklich Save als beweis das man alles machen lassen hat? Oder ist ein Gutachter empfehlenswerter?

6.

Wozu Rechnung? Soll ich doch Ohne Rechnung machen? Weil es ne Ganz kostenlose Lösung gibt um der Versicherung zu beweisen das es Repariert wurde?

Danke Eure Lieben Für Jede Hilfe.

Grüße Euer Sven

Beste Antwort im Thema

1. Die allgemeine Standard-Frage also wie immer, was muss ich tun um den

höchsten Cash-Betrag für mich rauszuholen!?

2. Beitrag editiert, bitte beim Thema bleiben, Zimpalazumpala, MT-Moderator

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1. Die allgemeine Standard-Frage also wie immer, was muss ich tun um den

höchsten Cash-Betrag für mich rauszuholen!?

2. Beitrag editiert, bitte beim Thema bleiben, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Ich habe zwei Hagelschäden an einem Golf 5 gehabt. Beide habe ich mit einem Freund selbst beseitigt.

Nach erfolgter Reparatur habe ich einen Termin mit einem Gutachter (Provinzial Versicherung) gemacht, der die erfolgte Reparatur bestätigt hat. Der zweite Hagelschaden trat 5 Tage nach dem Gutachterbesuch wegen der Reparatur des ersten Hagelschadens auf.

Eine reduzierte Rechnung würde ich der Versicherung nicht präsentieren. Kosten hat der Gutachter nicht verursacht, da er bei der Provinzial fest angestellt ist.

Themenstarteram 30. Juli 2019 um 15:01

Zitat:

@tomold schrieb am 30. Juli 2019 um 16:57:35 Uhr:

Ich habe zwei Hagelschäden an einem Golf 5 gehabt. Beide habe ich mit einem Freund selbst beseitigt.

Nach erfolgter Reparatur habe ich einen Termin mit einem Gutachter (Provinzial Versicherung) gemacht, der die erfolgte Reparatur bestätigt hat. Der zweite Hagelschaden trat 5 Tage nach dem Gutachterbesuch wegen der Reparatur des ersten Hagelschadens auf.

Eine reduzierte Rechnung würde ich der Versicherung nicht präsentieren. Kosten hat der Gutachter nicht verursacht, da er bei der Provinzial fest angestellt ist.

Das Natürlich Mega wenn deine Versicherung den Gutachter Dannach auch noch bezahlt(Verstehe ich das so richtig?)

Weil Meine Versicherung haben das direkt mal abgelehnt und sagen für uns ist der fall erledigt Sie haben ja Ihr Geld.

Das hast Du richtig verstanden - für die beiden Gutachten hinterher musste ich nichts bezahlen. Ich habe aber auch einiges bei der Provinzial versichert, die Agentur, die das für mich vereinbart hat, ist mal gerade 100 m von meiner Wohnung entfernt.

Ich zahle lieber etwas mehr Prämie und habe dafür einen guten Service.

wow, das es überhaupt noch werkstätten gibt, die steuern hinterziehen, indem sie arbeiten ohne rechnungen ausführen.. naja, ich bin wohl naiv. :D

ich empfehle dir, die arbeiten gegen vorlage einer ordentlichen rechnung in einer werkstatt durchführen zu lassen. dann bist du, wie du ja selbst schon schreibst, auf der sicheren seite, dass du bei einem neuerlichen hagelschaden belegen kannst, dass der alte fach- und sachgerecht behoben wurde. ergänzend empfehle ich dir aber nach der reparatur noch fotos mit einer aktuellen tageszeitung zu fertigen und diese der versicherung zu übermitteln.

Themenstarteram 30. Juli 2019 um 20:33

Zitat:

@beachi schrieb am 30. Juli 2019 um 19:36:22 Uhr:

wow, das es überhaupt noch werkstätten gibt, die steuern hinterziehen, indem sie arbeiten ohne rechnungen ausführen.. naja, ich bin wohl naiv. :D

ich empfehle dir, die arbeiten gegen vorlage einer ordentlichen rechnung in einer werkstatt durchführen zu lassen. dann bist du, wie du ja selbst schon schreibst, auf der sicheren seite, dass du bei einem neuerlichen hagelschaden belegen kannst, dass der alte fach- und sachgerecht behoben wurde. ergänzend empfehle ich dir aber nach der reparatur noch fotos mit einer aktuellen tageszeitung zu fertigen und diese der versicherung zu übermitteln.

wenn ich dann die rechnung mit beispiel 1600€ einreiche an meine versicherung...

erhalte ich dann die mwst von der 1600€ rechnung zurück? oder von der fiktivieren rechnung vom gutachter der versicherung?

Zitat:

@Golf 6 Driver schrieb am 30. Juli 2019 um 22:33:09 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 30. Juli 2019 um 19:36:22 Uhr:

wow, das es überhaupt noch werkstätten gibt, die steuern hinterziehen, indem sie arbeiten ohne rechnungen ausführen.. naja, ich bin wohl naiv. :D

ich empfehle dir, die arbeiten gegen vorlage einer ordentlichen rechnung in einer werkstatt durchführen zu lassen. dann bist du, wie du ja selbst schon schreibst, auf der sicheren seite, dass du bei einem neuerlichen hagelschaden belegen kannst, dass der alte fach- und sachgerecht behoben wurde. ergänzend empfehle ich dir aber nach der reparatur noch fotos mit einer aktuellen tageszeitung zu fertigen und diese der versicherung zu übermitteln.

wenn ich dann die rechnung mit beispiel 1600€ einreiche an meine versicherung...

erhalte ich dann die mwst von der 1600€ rechnung zurück? oder von der fiktivieren rechnung vom gutachter der versicherung?

dazu müsste man erst mal wissen, welchen betrag deine versicherung überhaupt an dich überweisen würde oder überwiesen hat.

grundsätzlich gilt: sofern die tatsächlichen und nachgewiesenen reparaturkosten den wiederbeschaffungswert deines fahrzeuges nicht übersteigen, erhältst du die konkret angefallenen reparaturkosten inkl. mehrwertsteuer ausgezahlt.

1. ja

2. nein wegen 1.

3. nein wegen 1.

4. nein, Gutachten

5. wie 4.

6. geht mit Gutachten

Is ja drollig da will jemand billig reparieren und hat mindestens 800 € Gewinn dabei gemacht und will noch die Märchensteuer von der Versicherung. Ja wo leben wir denn? :(

Zitat:

@BrunoT. schrieb am 30. Juli 2019 um 23:24:34 Uhr:

Is ja drollig da will jemand billig reparieren und hat mindestens 800 € Gewinn dabei gemacht und will noch die Märchensteuer von der Versicherung. Ja wo leben wir denn? :(

Geiz-ist-Geil-Mentalität ist ja schon seit einiger Zeit gesellschaftsfähig. Jetzt arbeiten wir daran "Habgier-ist-geil" auch im anerkannten Moralkodex zu verankern. :D

sehe ich das richtig?

du hast bereits mit der Versicherung fiktiv abgerechnet und die Kohle, 2800€ ist auf deinem Konto?

was willst noch?

Das was ihm zusteht. Bei einer Reparatur für 1600€ wird nicht der volle Reparaturweg nach Gutachten drin sein. Daher hat er eine Erhöhte Wertminderung als Schaden erlitten. Egal wie weit nun repariert wird, steht ihm nun die MwSt auf der Rechnung zu, bis zu der im Gutachten genannten Summe.

dann wird er aber von den bereits auf seinem Konto liegenden 2800 Öcken einen guten Teil wieder an die Versicherung zurückzahlen dürfen.

Denn 1600+19% sind def, weniger als 2800

Den vollen Betrag von brutto 3.300 Euro bekommt der TE nur, wenn er durch die Vorlage einer Rechnung nachweist, diesen Betrag auch aufgewendet zu haben. Wenn er sich dafür entscheidet, sich den Schaden auszahlen zu lassen, ist es der Versicherung egal, ob und mit welchem Aufwand der Schaden behoben wird.

Zum Thema der Steuerhinterziehung stelle ich nur fest, dass diese eine Straftat darstellt.

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