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Teilkasko Scheinwerfer BMW 3er

Themenstarteram 7. März 2025 um 14:00

Hallo zusammen,

ich hatte am WE einen Unfall und das Auto scheint ein Totalschaden zu sein.

Nun sagte mir die Werkstatt, dass die Teilkasko (HUK Coburg) die Scheinwerfer bezahlt.

Diese kosten netto 1.500,00 (einzeln).

Nun wollte mir die Dame am Telefon nicht sagen, was erstattet wird, sie leitet die Bilder weiter an einen externen Gutachter.

Hatte jemand schon mal den Fall, die AGB sagen, "Abdeckungen von Leuchten", den SW gibt es jedoch nur als ein Stück.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

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40 Antworten

Versteh ich nicht.

Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, ist das doch egal?

Oder hoffst du, daß bei Abzug der Scheinwerfer dann die Grenze für WTS unterschritten wird?

Zitat:

@Gwen73 schrieb am 7. März 2025 um 15:00:14 Uhr:

Hallo zusammen,

ich hatte am WE einen Unfall und das Auto scheint ein Totalschaden zu sein.

...........

Hatte jemand schon mal den Fall, die AGB sagen, "Abdeckungen von Leuchten", den SW gibt es jedoch nur als ein Stück.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

Selbst verschuldet? fremdverschuldet?

Wenn es das Glas/Plastik des Scheinwerfers nur in Verbindung mit dem Rest des Scheinwerfers gibt, wird der Ganze gezahlt.

Themenstarteram 7. März 2025 um 14:25

Selbstverschuldet.

Den Schaden für Glas bekommt man erstattet auch wenn keine Reparatur durchgeführt wird, so wurde es mir mitgeteilt.

Wenn du eine Teilkaskoversicherung hast ja. Abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung

 

Achso. Du hast dein Auto geschrottet, es besteht keine Vollkasko, die das bezahlt.

Aber du hast Teilkasko und möchtest durch fiktive Abrechnung noch 2 x 1500,- Euro minus Selbstbeteiligung rausholen?

Zitat:

@nogel schrieb am 7. März 2025 um 15:42:09 Uhr:

Achso. Du hast dein Auto geschrottet, es besteht keine Vollkasko, die das bezahlt.

Aber du hast Teilkasko und möchtest durch fiktive Abrechnung noch 2 x 1500,- Euro minus Selbstbeteiligung rausholen?

Ja, möchte er/sie wohl.

Ist ja auch sein/ihr gutes Recht.

Darüber hat er/einen Vertrag mit der Vers.

Es wäre halt (wie so oft) schön, wenn die nötigen Details bereits in der Eröffnungsfrage genannt würden, ohne daß man spekulieren oder dem TE diese aus der Nase ziehen muß.

Der TE ist (immer noch!) die Aussage schuldig, ob denn der BMW VK-versichert ist. Daß er es vermutlich nicht ist, haben sich hier einige so wie ich nur zusammengereimt.

Im Prinzip würde die TK nicht nur die Scheinwerfer sondern auch die Arbeitsleistung des Austauschs übernehmen. Ohne Kostenvoranschlag lässt sich das aber nicht beziffern. Wie es sich ins Gesamtgefüge einordnet, das kann man an dieser Stelle halt noch nicht sagen.

Glasschäden in der Teilkasko, sind nur versichert, wenn diese durch Wildtiere (da bitte darauf achten welche Tiere) oder Hagel/Sturmschäden enstanden sind.

Alles was SELBSTVERSCHULDET ist.. deckt die Teilkasko nicht ab.

Wenn die Versicherung schon freiwillig zahlt, muss es ein Wildschaden sein.

Das kann man auf eine "fiktive Rechnung" machen.

Man übernimmt selbst die Reperatur, nimmt eine normale Werkstattreperatur als Basis und zieht dann 10-20% des Arbeitslohn ab (manche Versicherer sagen auch mindestens 30% kommt halt drauf an).

Somit wird der eigene "Arbeitslohn" + Glas bzw. Schweinwerfer bezahlt

Zitat:

@Shibu schrieb am 8. März 2025 um 01:29:45 Uhr:

Glasschäden in der Teilkasko ... Alles was SELBSTVERSCHULDET ist.. deckt die Teilkasko nicht ab ...

Da habe ich andere Erfahrungen, lies gern hier https://www.motor-talk.de/.../heckscheibe-erneuert-t5756455.html?...

Die versicherte Gefahr heißt "Glasbruch", nicht "Glasbruch nach Tierkollision" oder "Glasbruch nach Sturm/Hagel" usw.

Wieviele Heckscheiben wurden wohl schon über TK abgerechnet, weil der Fahrer erst nach dem Schließen der Heckklappe gemerkt hat, dass die Balken für die Baustelle für den Kofferraum zu lang waren.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 8. März 2025 um 10:39:05 Uhr:

Die versicherte Gefahr heißt "Glasbruch", nicht "Glasbruch nach Tierkollision" oder "Glasbruch nach Sturm/Hagel" usw.

Wieviele Heckscheiben wurden wohl schon über TK abgerechnet, weil der Fahrer erst nach dem Schließen der Heckklappe gemerkt hat, dass die Balken für die Baustelle für den Kofferraum zu lang waren.

So ist es. Der Grund warum das "Glas zu Bruch" gegangen ist, hat in der TK keine Bewandtnis.

Außer bei Vorsatz. Da zahlt dann aber auch die Vollkasko nicht. Aber Vorsatz ist nicht mit Selbstverschulden gleich zu setzen.

Zitat:

@Shibu schrieb am 8. März 2025 um 01:29:45 Uhr:

Glasschäden in der Teilkasko, sind nur versichert, wenn diese durch Wildtiere (da bitte darauf achten welche Tiere) oder Hagel/Sturmschäden enstanden sind.

Alles was SELBSTVERSCHULDET ist.. deckt die Teilkasko nicht ab.

Wo hast du denn diesen Unsinn her??

Lies dir mal die AGB verschiedener Versicherungen durch bevor du so was von dir gibst.

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