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Teilkasko Windschutzscheibe ohne Tönungskeil

Themenstarteram 18. Januar 2022 um 16:05

Hallo zusammen,

ich habe einen Glasbruch und eine Windschutzscheibe mit Tönungskeil (ist eine Folie oben aufgeklebt).

Jetzt habe ich dummerweise eine Werkstattbindung und meine Versicherung (Allianz mit TK) hat mit zu CarGlas geschickt. Dort habe ich einen Termin ausgemacht und es gibt laut deren Aussage keine Scheibe mit Tönungskeil.

Die gibt's wohl und auch im Zubehör (also nicht nur original). Von Saint Gobain, also Markenware und das zum nicht mal doppelten Selbstbeteiligungspreis (da lohnt ja die TK kaum).

Jetzt die Frage. Muß ich das so aktzepieren?

Der Termin ist in zwei Wochen und ich bin am überlegen ob ich den wieder absage weil ich keine ungetönte Scheibe haben will.

Die Versicherung habe ich bereits angeschrieben, aber noch keine Antwort bekommen.

Besten Dank.

Gruß Metalhead

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36 Antworten

Auf das Original bestehen darf man. Dieses ist im TK-Vertrag zugesichert. Mir will Carglas auch immer die Zubehörscheiben aufdrängeln und ich bestehe aufs Original und bekomme die auch. Die hat Carglass bloß nicht im eigenen Lagerbestand und das heisst für die dann einfach, dass die nicht lieferbar seien. Sind sie aber. Dauert nur länger. Die Zubehörscheiben sind halt heftig günstiger als die aus dem GM-Lager. Meistens sind es zwar die selben Hersteller, aber man hat nichts davon dass die Zubehörscheibe wesentlich billiger ist und es fehlt das Markenlabel.

Vestehe ich das jetzt richtig, du hattest bisher eine Folie auf der Scheibe und willst jetzt als Ersatz eine getönte Scheibe?

Das wäre dann aber nicht auf das Original bestehen sondern eine andere, höherwertigere, Scheibe.

Schätze mal das wird so eher nicht durchgehen.

Wenn man spezielle Wünsche hat oder anspruchsvoll ist sollte man sich einen Vertrag mit Werkstattbindung gut überlegen.

Themenstarteram 18. Januar 2022 um 19:57

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 18. Januar 2022 um 19:33:16 Uhr:

Vestehe ich das jetzt richtig, du hattest bisher eine Folie auf der Scheibe und willst jetzt als Ersatz eine getönte Scheibe?

Das wäre dann aber nicht auf das Original bestehen sondern eine andere, höherwertigere, Scheibe.

Mir egal, die können mir auch wieder eine Folie kleben, machen die aber auch nicht.

Zitat:

Wenn man spezielle Wünsche hat oder anspruchsvoll ist sollte man sich einen Vertrag mit Werkstattbindung gut überlegen.

Das ist kein spezieller Wunsch. Bislang war das immer möglich (man mußte schlimmstenfalls die 30,- Aufpreis der Scheibe selber tragen).

Das mit der Werkstattbindung ist mir durchgerutsch, das werde ich wieder abwählen wenn das ein Problem wird.

Gruß Metalhead

Ich hatte schon ein paar defekte Scheiben und auch Werkstattbindung. Ich bin vorher immer zu Carglas hin und habe gesagt, dass ich eine originale Scheibe will mit dem Mercedes Stern drauf. Das war nie ein Problem und ich habe die immer bekommen.

Wo würdest Du den hin gehen wenn Du keine Werkstattbindung hättest ?

Themenstarteram 18. Januar 2022 um 20:05

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 18. Januar 2022 um 21:01:15 Uhr:

Ich hatte schon ein paar defekte Scheiben und auch Werkstattbindung. Ich bin vorher immer zu Carglas hin und habe gesagt, dass ich eine originale Scheibe will mit dem Mercedes Stern drauf. Das war nie ein Problem und ich habe die immer bekommen.

Das werde ich morgen auch so machen.

Zitat:

Wo würdest Du den hin gehen wenn Du keine Werkstattbindung hättest ?

Mercedes. ;)

Gruß Metalhead

Die Mercedes Scheiben haben aber keine Folie aufgeklebt sondern sind eingefärbt. Es gibt aber nicht mehr alle Färbungen. Zum Beispiel sind die Blau getönten beim W211 ausverkauft. Mercedes baut dann ohne zu fragen eine ungetönte Scheibe ein.

War die Folie überhaupt zugelassen?

Die Umweltplakette wird doch auch ersetzt, Arbeiten für geklebte Sensoren (Regensensor usw.) sind mit drin, Rückspiegel und Kamerasysteme inkl. Kalibrierung, warum keine Blendschutzfolie?

Man liest doch auch öfters das der Kunde die Differenz zahlt wenn man eine höherwertige Scheibe als die kaputte einbauen lässt. Akustikscheibe oder beheizt usw.... WArum sollte das nicht auch beim Keil gehen?

Meines Wissens sind Folierungen an der Windschutzscheibe unzulässig.

Ansonsten benötigen Folierungen meines Wissens eine ABG.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Januar 2022 um 22:33:56 Uhr:

Meines Wissens sind Folierungen an der Windschutzscheibe unzulässig.

Ansonsten benötigen Folierungen meines Wissens eine ABG.

Es gibt für die Windschutzscheibe nur sehr wenige zugelassene Folien mit ABG.

Die meisten Folien haben nur eine Zulassung ab der B-Säule.

Oberhalb des Sichtbereiches bzw. der entsprechenden Markierung sieht man aber ziemlich oft Folien.

Folien an der Windschutzscheibe dürfen auch nur maximal 10cm breit sein. Auch mit Zulassung.

Ob alles was man sieht zugelassen ist, das ist dann nochmal etwas anderes.

Habe den folgenden Link gefunden, wonach die Folie max. 0,1 qm bedecken darf und eine ABG benötigt.

https://www.tuningblog.eu/.../

Bei den übliche Breiten der Windschutzscheiben von deutlich über einem Meter, wäre ein 10 cm breiter Streifen daher schon unzulässig.

Weiterhin habe ich bei Carglas gelesen, dass die Folierungen der Windschutzscheibe anbieten.

https://www.carglass.de/faq/...keil-graukeil-autoscheibe-schutz-waerme

Der TE hätte also, sofern die Folierung zulässig war, ggf. einen Anspruch auf eine Folierung, aber nicht auf eine eingefärbte Scheibe.

Der TE hat ausweislich seines Eröffnungsbeitrages weder eine komplett getönte Scheibe noch eine Scheibe mit oben aufgeklebter Tönungsfolie. Sondern eine Frontscheibe mit Tönungskeil, wie sie halt zuhauf von Mercedes ab Werk verbaut wurden.

Hatte ich beim meinem seligen W639 Vito Kombi von EZ 2009 auch. Ich meine mich erinnern zu können, dass beim Austausch in 2016 auch nur Scheiben ohne Tönungskeil verfügbar waren. Austausch erfolgte in einer Freien Werkstatt für 836 Euronen brutto, davon für mich 150 Euronen Selbstbeteiligung. Der fehlende Tönungskeil hat mich aber nicht gestört, insofern habe ich auch nicht darauf bestanden.

Wenn die von der Versicherung aufgrund der Werkstattbindung zugewiesene Werkstatt nun keine Scheiben mit Tönungskeil verfügbar hat, diese aber nachweislich anderswo verfügbar sind, so muss die Werkstatt das Teil halt zwecks eines adäquaten Ersatzes besorgen. Oder die Versicherung eine andere Werkstatt auswählen, die es besorgen kann. Insofern hätte ich, wie der TE auch, bei der Versicherung nachgefragt. Antwort schon da?

Im übrigen hat das Problem nix mit der vereinbarten Werkstattbindung zu tun. Auch bei freier Werkstattwahl hätte der TE keinen Anspruch auf eine höherwertige Scheibe - will er ja aber auch gar nicht, sondern nur gleichwertigen Ersatz, und das ist auch bei vereinbarter Werkstattbindung gewährleistet. Im Klartext - deshalb muss man zukünftig nicht die beitragsschonende Werkstattbindung aufgeben.

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