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Teilkaskoschaden Marderbiß im Sicherungskasten. Fehlersuche wird nicht bezahlt
Liebe Leute,
eine Maus oder ähnliches hat sich im Sicherungskasten und Motorraum zu schaffen gemacht. Festgestellt habe ich dies, als mein Fahrzeug beim Starten kein Ton mehr von sich gab. Nachdem ich die Batterie wieder aufgeladen hatte, bin ich zu meiner Werkstatt gefahren. Die konnten nach meiner Beschreibung und anhand des Diagnosegerätes keinen Fehler feststellen. Ich also wieder nach Hause. Am nächsten Morgen wieder tote Hose. Fahrzeug wurde in die Werkstatt abgeschleppt und nach dem Fehler gesucht. Da sich dies anscheinend laut Werkstatt schwierig gestaltete, konnte man erst nach 8-stündiger Suche den Fehler entdecken und eine Nagerfamilie die den gesamten Sicherungskasten bewohnte als Ursache ausmachen. Der Gutachter des Kaskoversicherer ( bestmöglichster Tarif mit allem Schnickschnack und kein Billigtarif ) hat alles dokumentiert und die Reparatur in Höhe von 1.412,83 € ausgewiesen ( nicht jedoch die Kosten der Fehlersuche mit aufgeführt ). Die Werkstatt will aber auch die Fehlersuche von 998,17 € bezahlt haben und sagten mir gute Versicherungen bezahlen das. Von der Versicherung habe ich noch keinen Abrechnungsbescheid erhalten.
Nun wollte ich mal wissen, ob die Kosten der Fehlersuche generell nicht mitversichert sind. Vielleicht könnte die Versicherung auch der Meinung sein, dass man einer erfahrenen Werkstatt es zutrauen müsste, einfach mal in den Sicherungskasten zu schauen, anstatt immer nur mit elektronischer Hilfe den Fehler auszulesen. Anhand der Fotos laut Gutachten, hätte man beim Öffnen des Sicherungskastens durchaus einen Schaden entdecken können. Oder ist immer nur die Verhältnismäßigkeit zwischen Schadenhöhe und Fehlersuche entscheidend. Hier tummeln sich doch mit Sicherheit einige Schadensachbearbeiter von Versicherungen oder Gutachter. Danke für Eure Antworten
Beste Antwort im Thema
Versichert ist eigentlich der Marderbiss. Schau mal in die AKB deiner Versicherung ob da etwas von versicherten Folgeschäden steht. Man kann das in der heutigen Zeit nicht mehr pauschalisieren.
Und dann lass dir bitte mal durch den zuständigen Kundendienstmeister die Rechnung erklären.
Wie bitte, kann man fast 1.000,00 Euro an Kosten für die Fehlersuche produzieren?
Selbst wenn es versichert wäre, dass wird die Versicherung mit Sicherheit nicht problemlos übernehmen.
Ich würde das als Privatperson auch nicht tun.
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21 Antworten
Versichert ist eigentlich der Marderbiss. Schau mal in die AKB deiner Versicherung ob da etwas von versicherten Folgeschäden steht. Man kann das in der heutigen Zeit nicht mehr pauschalisieren.
Und dann lass dir bitte mal durch den zuständigen Kundendienstmeister die Rechnung erklären.
Wie bitte, kann man fast 1.000,00 Euro an Kosten für die Fehlersuche produzieren?
Selbst wenn es versichert wäre, dass wird die Versicherung mit Sicherheit nicht problemlos übernehmen.
Ich würde das als Privatperson auch nicht tun.
8 Std. a 100.- € plus Steuer und schon ist es passiert.
Und eine Maus ist kein Marder.
In den Bedingungen steht Tierbissschäden, dürfte also nicht relevant sein, ob es sich um eine Maus oder Elefanten handelt.
Zitat:
@schneefan schrieb am 26. November 2014 um 12:14:56 Uhr:
8 Std. a 100.- € plus Steuer und schon ist es passiert.
Und eine Maus ist kein Marder.
[/quote]
und bei 10 Stunden sind es 1000 Euro.
Das dürfte wohl jeder gerade noch so hinbekommen.......
Es geht hier darum, ob die aufgewendete Zeit für die Fehlersuche angemessen ist und nicht
was der geforderte Betrag geteilt durch den Stundenlohn der Werkstatt so ergibt.
In deinen Versicherungsbedingungen steht bestimmt auch, dass nur die Schäden durch den Tierbiss bezahlt werden.
Aber nicht die Suche nach den Schäden.
Die Frage ist ja hier, handelt es sich überhaupt um einen Tierbiß, oder hat die Maus nur ihr Nest im Sicherungskasten.
Müsste sich wahrscheinlich um einen Kurzschlussschaden handeln
Grüße
Klaus
Der Tierbissschaden fing im Sicherungskasten an und hat sich dann ausgebreitet. Vom Motorraum aus war das nur nicht einsehbar, wohl aber vom Sicherungskasten. Folgeschäden hätte ich aber auch mitversichert. Wenn der Schaden an sich nur durch den Ausbau von irgendwelchen Teilen ermittelbar wäre, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die Versicherung eine angemessene Fehlersuche bezahlen würde, bei meinem Fall hätte aber anscheinend auch ein Blick in den Sicherungskasten ausgereicht.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 26. November 2014 um 13:27:02 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 26. November 2014 um 13:27:02 Uhr:
Zitat:
@schneefan schrieb am 26. November 2014 um 12:14:56 Uhr:
8 Std. a 100.- € plus Steuer und schon ist es passiert.
Und eine Maus ist kein Marder.
[/quote]
und bei 10 Stunden sind es 1000 Euro.
Das dürfte wohl jeder gerade noch so hinbekommen.......
So sicher bin ich mir da nicht!!
Es geht hier darum, ob die aufgewendete Zeit für die Fehlersuche angemessen ist und nicht
was der geforderte Betrag geteilt durch den Stundenlohn der Werkstatt so ergibt.
Meines Erachtens muss wie folgt differenziert werden:
- Schaden durch Tierbiss versichert? (Direkter Schaden an der versicherten Sache)
- Folgeschaden durch Tierbiss versichert? (Folgeschaden an der versicherten Sache durch den direkten Schaden an der versicherten Sache)
Grundsätzlich sieht § 85 VVG I (Schadensermittlungskosten) vor, dass
Zitat:
Der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Kosten, die durch die Ermittlung und Feststellung des von ihm zu ersetzenden Schadens entstehen, insoweit zu erstatten hat , als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war. Diese Kosten sind auch insoweit zu erstatten, als sie zusammen mit der sonstigen Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen.
Zwar darf nach § 89 VVG von der gesetzliche Bestimmung abgewichen werden, dies müsste dann aber auch explizit in den AKB vereinbart sein.
Sofern also Folgeschäden versichert sind, sind m.E. auch Schadensermittlungskosten durch den Versicherer zu tragen. Gutachterkosten sind nicht zu tragen, sofern nicht vom VR beauftragt. Die Beweislast für ein Folgeschaden trägst Du; also:
Notwendige Bedingung:
- Folgeschäden sind versichert und
- § 85 I VVG in den AKB nicht ausgeschlossen
Hinreichende Bedingung:
- Du kannst Kausalität zum Schadenereignis (Tierbiss) herstellen.
Gruß Phaeti
Die Frage ist dann wohl, wie weit darf das ausarten?
Darf es 8 Stunden dauern, bis ein gelernter Kfz-Mechaniker endlich mal die Abdeckung des Sicherungskasten abnimmt?
Muss die Werkstatt beweisen, dass es so lange gedauert hat?
Bei einer Fehlersuche könnte sich eine Werkstatt ja alles mögliche einfallen lassen, was die Zeit angeht.
Vielleicht hatte er den Fehler auch nach ein paar Minuten schon.
Aber so hat man schnell mal einen Tausender mehr in der Tasche.
8 Stunden mit über 100 Euro pro Stunde ist auf alle Fälle sportlich.
Was würde ein normaler Kunde in so einem Fall sagen, wenn es nicht über die Versicherung läuft und er 1000,- Euro für eine Fehlersuche aus eigener Tasche selber zahlen muss?
Hallo,
naja, da hast zwar Recht; das würde ich jedoch erst einmal nicht zur Diskussion stellen.
Die Versicherung lehnt ja den VS komplett ab und verweist eben nicht darauf, dass die Aufwendungen den Umständen nach nicht geboten waren.
Zudem wäre es dann m.E. am Versicherer zu beweisen, dass dies nicht der Fall ist, den dieser muss die ihm günstige Rechtsposition (Ablehnung, da Suchkosten nicht dem Umfang geboten waren) beweisen; dann wiederum hat der TE auch kein Problem (mehr), denn dann hätte die Werkstatt ja nachweislich (durch den Versicherer bewiesen) Arbeiten ausgeführt, die nicht notwendig (oder falsch) waren.
Gruß Phaeti
Also 120,-€ netto die Stunde nimmt hier der Schlüsselnotdienst Heilig Abend um 22 Uhr.
Für einen Handwerksbetrieb sind das Mondpreise. In der Industrie sind Stundensätze für externe Subs im Bereich unter 40,- € angesiedelt.
Und alle wundern sich warum die Versicherungsprämien jedes Jahr steigen!
Zitat:
@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 17:24:18 Uhr:
Also 120,-€ netto die Stunde nimmt hier der Schlüsselnotdienst Heilig Abend um 22 Uhr.
Für einen Handwerksbetrieb sind das Mondpreise. In der Industrie sind Stundensätze für externe Subs im Bereich unter 40,- € angesiedelt.
wenn man keine Ahnung hat, ....
Zwischen 95 und 150 netto sind die normalen Stundensätze von Vertragswerkstätten.