1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Teilkaskoschaden (Versicherung verweigert Zahlung)

Teilkaskoschaden (Versicherung verweigert Zahlung)

Letztes Jahr habe ich einen Haftpflichtschaden im Frontbereich gehabt.Diesen Schaden habe ich fiktiv abgerechnet.Auf dem einen Bild ist der Schaden ersichtlich.Laut Gutachten Haube instandsetzen und Lackieren,Stoßfänger austauschen und lackieren,Kühlergrill erneuern.Scheinwerfer erneuern.Mit dem anderen Bild habe ich seinerzeit der gegnerischen Versicherung die Reparatur nachgewiesen.Gezahlt wurde die volle Reparatur netto (knapp € 4000.-.Zusätzlich € 200 Nutzungsausfall.
Damit war die Sache für mich erledigt.
Vor 14 Tagen ist mir dann ein Reh ins Auto gelaufen.
Beschädigt wurde der Scheinwerfer auf der anderen Seite,der Kotflügel und die Stoßstange.
Meine eigene Versicherung hat dann ein Gutachten in Auftrag gegeben.Die Dekra hat auf meinen Hinweis einen Vorschaden im Frontbereich als repariert im Gutachten aufgenommen.Obwohl dieser einwandfrei repariert wurde und diesbezüglich es auch keine Einwände gibt,erstmal € 400 vom Wiederbeschaffungswert wegen repariertem Frontschaden abgezogen.
Zudem stellt sich jetzt die Versicherung quer und hat erstmal die Zahlung abgelehnt.Angeblich wäre nicht ersichtlich das der Schaden einwandfrei behoben worden wäre.
Mittlerweile zieht man bei den Versicherern alle Register um sich vor Zahlungen zu drücken.Warte noch ein paar Tage, dann geht die Sache zum Anwalt.

Unfall 2024
Nach Reparatur
Ähnliche Themen
29 Antworten

https://unfall-re.de/.../
Gerade bei älteren Fahrzeugen mit geringeren Lackschäden oder Schäden an den Stoßfängern kommt es häufig vor, dass ein Schaden nicht repariert wird, sondern fiktiv abgerechnet wird. Problematisch kann das insbesondere im Fall eines erneuten Schadens werden, wenn es darum geht, die Schäden voneinander abzugrenzen.
Versicherer lehnen gerne mit Verweis auf einen Vorschaden die Regulierung ab und erheben den sogenannten Vorschadenseinwand. Dies kann für den Geschädigten weitreichende Folgen haben und sogar bis zu einer kompletten Regulierungsablehnung des Versicherers trotz klarer Haftung dem Grunde nach führen. Die Problematik des Vorschadens kommt in verschiedenen Konstellationen in Betracht.
Reparierter Vorschaden
Unreparierter Vorschaden
Deckungsgleicher Schaden (neuer Schaden in einem bereits vorgeschädigten Bereich)
Nicht deckungsgleicher Schaden
.........................................
Für den Geschädigten heißt das Folgendes:
So interessant eine fiktive Abrechnung für den Geschädigten gerade bei älteren Fahrzeugen und kleineren Schäden sein kann, da der Geschädigte diese in Eigenregie oder von einem Bekannten reparieren lässt, so riskant ist sie dann, wenn ein weiterer Unfallschaden an derselben Stelle auftritt. Wie oben beschrieben muss der Geschädigte dann nachweisen, welche Schäden im Einzelnen durch die vorherigen Unfallereignisse entstanden sind und wie im Einzelnen diese behoben wurden. Tut er dies nicht und ist der neue Schaden nicht abgrenzbar, können Schadensersatzansprüche ganz ausscheiden.

Da bei fast allen fiktiven Abrechnungen zuvor ein Gutachter den Schadensumfang ermittelt hat, empfiehlt es sich, nach erfolgter Reparatur sich von diesem eine Reparaturbestätigung ausstellen zu lassen.

Zitat:

@ThalerKlaus schrieb am 7. April 2025 um 06:41:24 Uhr:


.Angeblich wäre nicht ersichtlich das der Schaden einwandfrei behoben worden wäre.

Ist es aus einem Bild abgeleitet auch nicht.

Wenn du die sach- und fachgerechte Reparatur gemäß dem ersten Gutachten nicht nachweisen kannst, was ohne entsprechende Rechnung so sein wird, wird sich die Versicherung beim jetzigen Schaden völlig zu Recht ganz oder teilweise verweigern.

Zitat:

@ThalerKlaus schrieb am 7. April 2025 um 06:41:24 Uhr:


.Die Dekra hat auf meinen Hinweis einen Vorschaden im Frontbereich als repariert im Gutachten aufgenommen.

Hast du der DEKRA das erste Gutachten vorgelgt ? Falls nein ist das Gutachten der DEKRA aus Sicht der Versicherung unbrauchbar und nicht geeignet die Höhe des aktuellen Schadens zu definieren.

"... dann geht die Sache zum Anwalt."

Der Anwalt wird da möglicherweise nicht viel ausrichten können.

Zum Verständnis: Du hast beim ersten Schaden einen nicht unerheblichen Betrag realisiert zu Lasten einer sach- und fachgerechten Reparatur, und dieser Betrag oder ein Teil davon wird nun "fällig".

Nochmals zur Problematik der fiktiven Abrechnung
https://www.anwalt.de/.../...chnung-vorschadensproblematik_152467.html
Die fiktive Abrechnung birgt jedoch ein Risiko. Falls das Fahrzeug erneut beschädigt wird, kann es dazu führen, dass Sie keinen Schadensersatz erstattet bekommen.
Wenn an dem verunfallten Fahrzeug ein für die Schadensdarlegung relevanter Vorschaden eintrat und der Geschädigte sich nicht zu dem Umfang und Ausmaß des Vorschadens sowie dessen sach- und fachgerechter Reparatur erklären kann, wird dem Unfallgeschädigtem kein Schadensersatz zugesprochen.
Angeblich wäre nicht ersichtlich das der Schaden einwandfrei behoben worden wäre.
Aus dem zweiten beiliegenden Bild ist absolut nicht ersichtlich dass der Schaden einwandfrei behoben worden wäre.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Falls es keine anderen Nachweise (Rechnungen) gibt freut sich nur ein Rechtsanwalt über sein Honorar.

Magst du mal deine Copy + Paste Orgien bleiben lassen oder wenigsten richtig machen.
Danke.

Naja die fachgerechte Reparatur des Altschadens wäre auch jetzt noch nachzuweisen, da der neue Schaden nicht in diesem Bereich ist.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 7. April 2025 um 09:33:36 Uhr:


Nochmals zur Problematik der fiktiven Abrechnung
https://www.anwalt.de/.../...chnung-vorschadensproblematik_152467.html
Die fiktive Abrechnung birgt jedoch ein Risiko. Falls das Fahrzeug erneut beschädigt wird, kann es dazu führen, dass Sie keinen Schadensersatz erstattet bekommen.
Wenn an dem verunfallten Fahrzeug ein für die Schadensdarlegung relevanter Vorschaden eintrat und der Geschädigte sich nicht zu dem Umfang und Ausmaß des Vorschadens sowie dessen sach- und fachgerechter Reparatur erklären kann, wird dem Unfallgeschädigtem kein Schadensersatz zugesprochen.
Angeblich wäre nicht ersichtlich das der Schaden einwandfrei behoben worden wäre.
Aus dem zweiten beiliegenden Bild ist absolut nicht ersichtlich dass der Schaden einwandfrei behoben worden wäre.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Falls es keine anderen Nachweise (Rechnungen) gibt freut sich nur ein Rechtsanwalt über sein Honorar.

Ja das Bild war nicht sonderlich gut.Ist aber wohl auf dem zweiten Bild besser zu erkennen

Unfall24.3

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. April 2025 um 07:53:38 Uhr:


Da bei fast allen fiktiven Abrechnungen zuvor ein Gutachter den Schadensumfang ermittelt hat, empfiehlt es sich, nach erfolgter Reparatur sich von diesem eine Reparaturbestätigung ausstellen zu lassen.

Die üblichen Reparaturbestätigungen die man "für kleines Geld" bekommt haben aber auch nicht mehr Aussagekraft als das selbst gemachte Foto mit der Bild-Zeitung. Wenn es um Nutzungsausfall geht in Ordnung, für viel mehr auch nicht.

Um die o.g. Anforderungen an den Nachweis von Reparatur-Umfang und -Qualität zu erfüllen müsste man ein reparaturbegleitendes Gutachten beauftragen. Das kostet dann aber im Zweifelsfall mehr, als die fiktive Abrechnung an "Gewinn" abwirft.

Letztlich wäre wohl der bessere Weg, den kompletten Reparaturvorgang engmaschig selbst zu dokumentieren. Wer eine fachgerechte Reparatur hinbekommt sollte auch das schaffen

;)

Am Ende bleibt natürlich das Risiko, ob man damit wirklich alles erfüllt, was vielleicht Monate oder Jahre später gefordert wird.

@hk_do
Die üblichen Reparaturbestätigungen die man "für kleines Geld" bekommt haben aber auch nicht mehr Aussagekraft als das selbst gemachte Foto mit der Bild-Zeitung. Wenn es um Nutzungsausfall geht in Ordnung, für viel mehr auch nicht.
Um die o.g. Anforderungen an den Nachweis von Reparatur-Umfang und -Qualität zu erfüllen müsste man ein reparaturbegleitendes Gutachten beauftragen. Das kostet dann aber im Zweifelsfall mehr, als die fiktive Abrechnung an "Gewinn" abwirft.
Letztlich wäre wohl der bessere Weg, den kompletten Reparaturvorgang engmaschig selbst zu dokumentieren. Wer eine fachgerechte Reparatur hinbekommt sollte auch das schaffen ;)
Am Ende bleibt natürlich das Risiko, ob man damit wirklich alles erfüllt, was vielleicht Monate oder Jahre später gefordert wird.

Absolut richtig, was du hier schreibst.
Die Erfahrung zeigt auch, dass sehr oft ein anderer Reparaturweg gewählt wurde, wie der im Gutachten aufgeführte.
Und dann ist es Essig mit der Bescheinigung des Sachverständigen, der das Schadengutachten erstellt hat.

Zumindest wenn er seriös ist. Er würde dann ja seinen eigenen Reparaturweg ad absurdum stellen.
Wir schicken eigentlich mindestens einmal in der Woche jemanden nach Hause der gern so eine Reparaturbestätigung hätte und den wir vorher ausdrücklich über die Problematik aufgeklärt haben.

Die Zeiten wo sich die fiktive Abrechnung richtig gelohnt hat, sind eigentlich vorbei.
Das Problem ist, dass in der KFZ- Branche immer noch zu viele Besserwisser rumlaufen und den Geschädigten mit obsoleten Wissen "Flöhe ins Ohr setzen".
Diese Materie ist aber hochkomplex und erfordert profundes und vor allen Dingen aktuelles Fachwissen.
Dieses aber ist bei vielen nicht vorhanden, leider auch bei vielen Küchentisch und Wochenend- Sachverständigen nicht.

In Fällen wie denen des TE verlinke ich gerne die Seite der informa HIS GmbH, dann hat der TE was zu lesen und kann dann entscheiden, ob es sich für ihn lohnt, einen Anwalt einzuschalten.

Ah interessant, wusste bisher gar nicht das man zur HIS eine Selbstauskunft beantragen kann.
Das werde ich doch mal machen. Mal sehen was zum FZG eingetragen ist.

Edit: eine Frage zur Abfrage HIS, braucht man zwingend einen Kaufvertrag oder reicht auch die ZUB 1?
Vielleicht weiß das hier zufällig jemand, sonst frage ich da noch mal nach bzw. werde es ja dann sehen.

Bei meinem Fahrzeug hat die ZB1 gereicht, steht aber alles im Anfragevorgang.

Ich war der Auffassung, dass es bekannt sei, das HIS Selbstauskünfte oder z.B. Schufa Auskünfte, Auskünfte hinsichtlich Punkten in Flensburg, einmal im Jahr kostenfrei erteilt werden.

Hallo,
Daten die vom HIS erfasst wurden, werden aber nach 4 Jahren wieder gelöscht. Beginnend mit dem Jahr nach dem Schadensereignis.
Also kann ein Auto einen fiktiven Schaden gehabt haben der nur länger zurück liegt.
Thomas

Deine Antwort
Ähnliche Themen