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Teilkaskoschaden - Welche Teile können geltend gemacht werden?
Guten Abend,
leider hat ein Verwandter einen großen Schaden verursacht (Unfall), bedauerlicherweise hat er keine Vollkasoversicherung, sondern nur eine Teilkasko mit 150 Euro SB.
Ich hatte ihm gesagt, dass er zumindest die Teile die Glas mit verbaut haben, von der eigenen Teilkasko beglichen bekommen kann.
Ich meine mich erinnern zu können, dass man einen Kostenvoranschlag heranholen kann und abzüglich der SB 150 Euro fiktiv abrechnen kann, ist dem nach wie vor so?
Muss man da was bestimmtes beachten?
Welche dieser Teile kann man geltend machen, welcher eher nicht?
Fällt euch noch was ein, die mit übernommen werden könnte, die wir aber vergessen haben erwähnen?
Scheinwerfer vorne links
Seitenspiegel links
An der Tür ist auch so eine Art Plastik, siehe Bilder, zählt sowas auch dazu ?
Vorne scheint kein Nebelscheinwerfer gewesen zu sein
Der Wagen hat einen seitlichen Auffahrunfall vorne links gehabt, der Wagen (der drauf fuhr)drehte sich und auch die Türen sind beschädigt.
Schuldfrage leider beim Verwandten , steht also nicht zur Debatte.
Welche Teile wären noch zu berücksichtigen, die wir momentan nicht im Sinne haben.
Lg
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30 Antworten
Hallo, da hast du deinen Kumpel vermutlich aufs falsche Pferd gesetzt
Die Teilkasko zahlt bedingungsgemäß keine selbst verursachten Schäden. In der Praxis wird das häufig nicht so genau geprüft, z. b. Bei Glasbruch an den Scheiben, aber so ein Sammeln von Schäden rund ums Fahrzeug wird auffallen.
Viel Glück
Wowi51
Hab ich das richtig verstanden, dass dein Bekannter dein Auto geschädigt hat? Dann hat dieser doch unabhängig vom Auto eine Privathaftpflicht (haben die meisten zusammen mit der Hausrat) - in dem Fall, sollte er diese konsultieren
Bei der Privathaftpflicht fragen kann er natürlich. Je nach abgeschlossem Tarif gibt es wohl drei Möglichkeiten:
1. Benzinklausel. Privathaftpflicht übernimmt gar nichts.
2. Privathaftpflicht übernimmt bis z.B. 10000 Euro den Schaden durch Selbstbeteiligung und Rückstufung, den der Fahrzeug-Verleiher in seiner Vollkasko erleidet. Hier nicht anwendbar.
3. Fremdlenkerschäden sind im Vertrag enthalten, Privathaftpflicht übernimmt voll bzw. bis z.B. 10000 oder 1 Mio. Euro, abzgl. Selbstbeteiligung.
https://sicherheitsanker.de/.../
Hier eine, wie ich finde, sehr gute Übersicht von Leistungen der unterschiedlichen Gesellschaften, die die Privathaftpflicht bei geliehenen Autos abdeckt.
Ich hatte mal gesucht, als ich eine Privathaftpflicht für solche Fälle brauchte.
Wo steht hier, das das Auto des TS durch den Verwandten beschädigt wurde? Dies hier ist bestimmt kein Fall für die PHV
Hier hat wohl der Verwandte den komplette Schaden selbst zu tragen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 11. November 2024 um 09:10:48 Uhr:
Wo steht hier, das das Auto des TS durch den Verwandten beschädigt wurde?
Nirgends. Noch nicht mal im Ansatz lässt sich sowas mutmaßen.
Man kann so aber ein wenig mit ergoogeltem Wissen und völlig OT schwadronieren wenn man schon keine Idee zur Eingangsfrage hat.
Wirklich immer das gleiche hier.
@TE: Der Verwandte möge die AKB seiner TK lesen und die Schäden melden.
Richtig, ich bin davon nicht betroffen, der Unfall von ihm ereignete sich mit einem unbekannten.
Er hatte mir die Geschichte erzählt und das auf ihn viele Kosten zukommen würden, da er leider keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.
In dem Zuge hatte ich ihn mitgeteilt, dass die Teilkaskoversicherung doch für Glasbruch aufkommen würde.
Leider wie ich lese nicht für selbstverschuldete Unfälle, ich werde ihm raten, einfach den Scheinwerfer als Schaden zu melden und zu schauen, was passiert.
Zitat:
@TE: Der Verwandte möge die AKB seiner TK lesen und die Schäden melden.
Gibt es Versicherungen die in einem solchen Fall die Glasschäden vertragsgemäß über die TK abwickeln?
Zitat:
@wowi51 schrieb am 11. November 2024 um 00:28:36 Uhr:
Hallo, da hast du deinen Kumpel vermutlich aufs falsche Pferd gesetzt
Die Teilkasko zahlt bedingungsgemäß keine selbst verursachten Schäden. In der Praxis wird das häufig nicht so genau geprüft, z. b. Bei Glasbruch an den Scheiben, aber so ein Sammeln von Schäden rund ums Fahrzeug wird auffallen.
Viel Glück
Wowi51
Wo finde ich in den AKB die Ausschlussklausel, dass man keine Schäden bei selbst verursachten Schäden (im Rahmen eines Unfalles) erstattet bekommt.
Wieso sollte ein selbst geschrotteter Scheinwerfer oder Scheibe nicht über die TK reguliert werden können? .
Ob der Freund vom TE aber alle Glasschäden über seine TK abrechnen kann, sollte er seine Versicherung fragen, die können eine verbindliche Aussage treffen.....aber das wurde ja schon geschrieben.
https://www.devk.de/produkte/kfz-versicherung/pkw/teilkasko
Er ist bei der DEVK-Versicherung und hat als Tarif "Aktiv-Schutz Kasko-Mobil" mit HP+TK SB 150 Euro
Ich frage mich gerade auch, wieso sollte bei einem selbstverschuldeten Unfall ein Glasschaden nicht beglichen werden?
Die TK schließt bei Vorsatz aus so wie jede andere Versicherung auch.
Ansonsten werden Glasschäden beglichen unabhängig vom Verschulden.
Zitat:
@wowi51 schrieb am 11. November 2024 um 00:28:36 Uhr:
Hallo, da hast du deinen Kumpel vermutlich aufs falsche Pferd gesetzt
Die Teilkasko zahlt bedingungsgemäß keine selbst verursachten Schäden. In der Praxis wird das häufig nicht so genau geprüft, z. b. Bei Glasbruch an den Scheiben, aber so ein Sammeln von Schäden rund ums Fahrzeug wird auffallen.
Viel Glück
Wowi51
sorry, wie kommst Du auf das schmale Brett ?
Das ist schlicht FALSCH !
Ein beliebtes Beispiel, Leiter im Auto transportiert, gebremst....zack, Scheibe kaputt !
Andere Frage, wenn mir ein Stein in die Scheibe fliegt, wer ist denn das schuld ? Auch ich, weil selber gefahren ?
Das ist ja nun der Klassiker und wird jeden Tag zu tausenden reguliert.