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Teilkaskoschaden wird behoben(DEVK)Selbstbeteilligung sofort bar zahlen nach Abholung des Fahrzeugs?

Themenstarteram 7. November 2024 um 13:40

Frage steht oben.Hatte noch nie eine Schadensabwicklung über Kasko.

Soll ich die 300 Euro sofort in Bar mitnehmen und muss das der Werkstatt(Werkstattbindung)wenn ich den Wagen abholen sofort bezahlen,sonst gibts keinen Schlüssel oder zahlt das komplett die Versicherung und stellt mir dann später die 300 Euro in rechnung?

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37 Antworten

Vor Ort gegen Quittung bezahlen und gut.

Ich kann in meiner Werkstatt sogar schon mit Karte oder Handy zahlen.

Themenstarteram 7. November 2024 um 15:20

Ich meine wie machen das die meisten Versicherer oder speziell die DEVK?Weil es gibt ja verschiedene möglichkeiten.Weil natürlich wäre es mir lieber das die Versicherung später abrechnet da ich nicht weiss was diese Werkstatt taugt,da ich ein neues verdeck bekomme was wiederum ein völlig anderer Sattler gemacht hat als die Werkstatt und ich wenn mir da ein paar Tage später das Verdeck um die ohren fliegt weil es schlecht gemacht wurde,natürlich lieber nicht schon die Selbstbeteilligung bezahlt hätte.

Der Selbstbehalt ist die Verbindlichkeit des VN.

Aus welchem Grunde sollte die Versicherung einen Kredit gewähren?

Das ist, mit Verlaub, Vollkaskomentalität.

Entschuldigung, aber du kannst doch nicht einfach Geld zurückhalten, weil du befürchtest, da könnte mal irgendwann ein Mangel auftreten....:rolleyes:

Sei froh, dass die Werkstatt hier mit einer Zahlungsanweisung arbeitet und dir das Auto so herausgibt.

Normalerwiese heist es: Barzahlung bei Abholung.

 

Themenstarteram 7. November 2024 um 15:37

Habe es so im Netz gelesen das es einige Versicherer so machen was mir auch nicht ungewöhnlich klingt.Wenn man besoffen irgendwo rein fährt,zahlt es ja auch die Versicherung und holt es sich später zurück.Deswegen frage ich ja weil ich keine Erfahrung damit habe.Ich meine bei 6000€ bin ich nicht davon ausgegangen das die Versicherung dann nur 5700€ zahlt und ich den Rest Bar auf die Kralle.Aber ok,wenn der Grossteil es hier sagt das das so gehandhabt wird.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 7. November 2024 um 14:53:06 Uhr:

Ich kann in meiner Werkstatt sogar schon mit Karte oder Handy zahlen.

Danach hat doch hier niemand gefragt. :o

Ich habe aber drauf geantwortet. Wenn dir die Antwort nicht passt, überlies sie einfach.

 

Es soll übrigens bedeuten, dass man in eine Werkstatt kein Bargeld mitbringen muss.

Zitat:

@wonni2000 schrieb am 7. November 2024 um 16:37:54 Uhr:

Habe es so im Netz gelesen das es einige Versicherer so machen was mir auch nicht ungewöhnlich klingt.

Wenn man besoffen irgendwo rein fährt,zahlt es ja auch die Versicherung und holt es sich später zurück.

Ist genauso falsch.

Die Kasko leistet keinen Cent vorab, nur die Haftpflichtversicherung bei Fremdschäden und nimmt Regress.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 7. November 2024 um 16:53:32 Uhr:

Es soll übrigens bedeuten, dass man in eine Werkstatt kein Bargeld mitbringen muss.

Doch, solche Werkstätten gibt es (leider) immer noch.

Zitat:

@wonni2000 schrieb am 7. November 2024 um 16:37:54 Uhr:

Ich meine bei 6000€ bin ich nicht davon ausgegangen das die Versicherung dann nur 5700€ zahlt und ich den Rest Bar auf die Kralle.

So ist es allerdings meiner Erfahrung nach die Regel. Und auch nur dann, wenn Du den Schaden an die Werkstatt abgetreten hast und die die 5700€ direkt abrechnen. Ich habe es auch schon erlebt, dass Werkstätten darauf keine Lust hatten = 6000€ direkt selber zahlen und 5700€ von der Versicherung zurück holen.

Da bin ich auch bei @CivicTourer ... hast du eine Abtretungserklärung unterschrieben: 300 SB bei Abholung fällig, wenn nicht sind 6k fällig und du rechnest mit deinem Versicherer selbst ab. Denn: du bist und bleibst der Auftraggeber in der Werft.

Themenstarteram 9. November 2024 um 17:50

So Abend nochmal zusammen.

Also folgendes steht in den Dokumenten der Versicherung:

technische Reparaturfreigabe: ja(mit Kostenzusage)

hat das was auszusagen?

wäre schon doof wenn ich jetzt 6000€ von der bank ahheben müsste und Vortschuss leisten muss.Da fühlt man sich nicht wirklich schön bei.

Der Versicherung ist es doch egal, an wen sie die Zahlung macht. Entscheidend ist die Vereinbarung zwischen Dir (Auftraggeber) und der Werkstatt (Auftragnehmer). Die Frage lautet: hast dir die Werke eine Abtretungserklärung angeboten und hast du diese unterschrieben? @wonni2000

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