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Tempo 100 mit mehr zulässigem Gesamtgewicht aber weniger Beladung
Hallo,
ich habe einen Anhänger mit einem zGG von 1400kg, 400kg Eigengewicht. Das Teil hat eine 100er Zulassung, sofern das Fahrzeug eine Leermasse von 1275kg hat.
Mein Auto hat etwa um die 1500kg, also passt alles.
Nun muss ich demnächst ein Blechdach transportieren und bekomme dafür einen großen Anhänger mit 5m Ladefläche. Anhänger wiegt leer etwas um die 750kg, Beladung ist mit 30kg zu vernachlässigen.
Maximal kann der Anhänger+Beladung 3000kg wiegen (klar, so viel darf ich mit meinem Auto nicht ziehen / nur bis insg. 1500kg, aber ist ja auch noch nötig)
Was ich mich nun frage, darf ich mit dem großen Anhänger auch Tempo 100 fahren?
Eine offizielle Tempo 100 Zulassung ist vorhanden, im Fahrzeugschein steht jedoch, das das nur erlaubt ist, wenn die zGG vom Fahrzeug mindestens ~2700kg ist. Bei voller Beladung ergibt das auch Sinn, aber ich bin ja mit knapp 800kg noch weit drunter und auch noch unter dem 1400kg die ich mit meinem Anhänger 100fahren darf.
Weiß das jemand?
Grüße
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32 Antworten
Nein, darfst du offiziell nicht. Normalerweise interessiert es zwar niemanden, da meistens nur auf das 100-Schild hinten geschaut wird. Aber erlaubt ist es trotzdem nicht.
Es macht zwar technisch keinen Sinn, die Grenzen nach dem zGG zu bemessen, aber für die Kontrollen ist es deutlich einfacher bzw. überhaupt nur so möglich. Man kann nämlich rein aus den Zulassungspapieren rauslesen, ob 100 km/h erlaubt sind oder nicht, und muss dafür nicht extra Gewichte schätzen oder auf eine Waage fahren...
Zitat:
@Xandar schrieb am 13. Oktober 2023 um 22:35:05 Uhr:
Hallo,
ich habe einen Anhänger mit einem zGG von 1400kg, 400kg Eigengewicht. Das Teil hat eine 100er Zulassung, sofern das Fahrzeug eine Leermasse von 1275kg hat.
Mein Auto hat etwa um die 1500kg, also passt alles.
Nun muss ich demnächst ein Blechdach transportieren und bekomme dafür einen großen Anhänger mit 5m Ladefläche. Anhänger wiegt leer etwas um die 750kg, Beladung ist mit 30kg zu vernachlässigen.
Maximal kann der Anhänger+Beladung 3000kg wiegen (klar, so viel darf ich mit meinem Auto nicht ziehen / nur bis insg. 1500kg, aber ist ja auch noch nötig)
Was ich mich nun frage, darf ich mit dem großen Anhänger auch Tempo 100 fahren?
Eine offizielle Tempo 100 Zulassung ist vorhanden, im Fahrzeugschein steht jedoch, das das nur erlaubt ist, wenn die zGG vom Fahrzeug mindestens ~2700kg ist. Bei voller Beladung ergibt das auch Sinn, aber ich bin ja mit knapp 800kg noch weit drunter und auch noch unter dem 1400kg die ich mit meinem Anhänger 100fahren darf.
Weiß das jemand?
Grüße
Leider ist es nicht erlaubt und kommt noch aus den anfangzeiten als das mit 100er Zulassung eingeführt wurde und eigentlich für Wohnwagen gedacht war und die haben einfach wenig Zuladung daher wurde da das Gesamtgewicht genommen und das wurde bis Heute nicht geändert aber würde mal Zeit werden da es viele gibt die ihre Anhänger Extra Ablasten um mit 100km/h Legal fahren zu dürfen... aber das ist dem EU-Zirkus noch nicht aufgefallen das dadurch auch weniger Steuern gezahlt werden müssen...
@Xandar Du hast die Daten selbst genannt, also sollte Dir klar sein das Du mit dem Gespann keine 100 km/h fahren darfst.
Fährst Du damit auf der Autobahn? Viele "übersehen" ja das die Tempo 100 Regelung nur auf Autobahnen, Kraftfahrbundesstraßen und autobahnähnlichen Bundesstraßen gilt.
Die Verwirrung kam eben daher, das ich mit insg. 800kg noch unter den 1,4T bin, die ich mit meinem Anhänger 100 fahren darf.
Danke für die Antworten. Dann fahr ich damit regelkonform.
Das die 100 nur Autobahnen gilt ist mir bekannt. BE Führerschein ist zwar schon etwas her, aber das ist noch hängen geblieben, auch wenn ich gestehen muss, das ich das auch gerne mal übersehe, hehe
Hat positive wie negative Seiten. Aber für den benötigten Führerschein und auch die 100er Reglung spielen immer die zzg als einziges ne Rolle. Ich musste zum Beispiel das Leergewicht meiner V Klasse von 2330 auf 2560 erhöhen lassen für die 100er Zulassung meines 750er Anhängers (ungebremst also Faktor 0,3 =2500kg).
Alternativ wäre ablasten des Anhängers gewesen.
Jetzt könnte ich mir wünschen das die echten Gewichte zählen dann hätte ich die Erhöhung sparen können da mein Hänger selten über 700kg hat wenn er Autobahn bewegt wird.
Die voll/überladenen Fahrten sind er vor Ort Kurzstrecken
Aber so ist zumindest auch ne Überladung nicht Führerschein relevant. Ich hab aktuell noch keinen be. Heißt jede überladung an meinem 750er Hänger wären an meiner 3,2t V klasse sofort fahren ohne Führerschein da die 3,5t gesprengt sind.
So wie die Lage aktuell ist kann man sich ohne die Fahrzeuge/Beladuungen anzusehen genau sehen ob die 100er Zulassung aktiv ist und was fürn Führerschein notwendig ist nur mithilfe der beiden Fahrzeugssxheine und Blick auf Plakette und reifenslter
Hat alles seine vor und Nachteile.
Wenn du nen optisch deutlich zu leichtes zugfahrzeug vor nem großen Hänger hast braucht der Polizist kein Genie sein um zu wissen dass da was nicht passt.
Ich habe mich mal mit nem Polizisten unterhalten und er sagte dass sie schon so grob wissen was zuweinander passt.
Vor allem die Vermieter bewerben gerne ihre 750kg Riesen planenanhänger mit der 100er Zulassung (ab2500kg zugfahrzeug). Und sagen kein Wort wenn der Student mit dem Golf seinen Umzug damit durchs Land zieht.
Zitat:
@olli132 schrieb am 21. October 2023 um 01:42:56 Uhr:
Hat positive wie negative Seiten. Aber für den benötigten Führerschein und auch die 100er Reglung spielen immer die zzg als einziges ne Rolle. Ich musste zum Beispiel das Leergewicht meiner V Klasse von 2330 auf 2560 erhöhen lassen für die 100er Zulassung meines 750er Anhängers (ungebremst also Faktor 0,3 =2500kg).
Alternativ wäre ablasten des Anhängers gewesen.
Jetzt könnte ich mir wünschen das die echten Gewichte zählen dann hätte ich die Erhöhung sparen können da mein Hänger selten über 700kg hat wenn er Autobahn bewegt wird.
Die voll/überladenen Fahrten sind er vor Ort Kurzstrecken
Aber so ist zumindest auch ne Überladung nicht Führerschein relevant. Ich hab aktuell noch keinen be. Heißt jede überladung an meinem 750er Hänger wären an meiner 3,2t V klasse sofort fahren ohne Führerschein da die 3,5t gesprengt sind.
Warum machst dir da gedanken um die Überladung weil keinen BE hast...
ein 750kg Hängerchen darfst mit B immer ziehen auch wenn dein Fahrzeug 3,2t hat... nur ab 750kg gilt BE wenn du über 3,5t kommst.
Klasse B. Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaenger-ohne-fuehrerschein/
Ich weiß. Ich habe nur dargestellt dass es vor und Nachteile hätte wenn statt der zgm die echtem Gewichte zählen würden. Ich hätte mir die leergewichtserhöhung sparen können aber dafür wäre Überladung dann auch fahren ohne Führerschein.
War nur zum verdeutlichen dass die Regelung nur papiergewichte zählen vor und Nachteile hat.
Zitat:
@olli132 schrieb am 22. October 2023 um 11:52:24 Uhr:
Ich weiß. Ich habe nur dargestellt dass es vor und Nachteile hätte wenn statt der zgm die echtem Gewichte zählen würden. Ich hätte mir die leergewichtserhöhung sparen können aber dafür wäre Überladung dann auch fahren ohne Führerschein.
War nur zum verdeutlichen dass die Regelung nur papiergewichte zählen vor und Nachteile hat.
das hast aber anders geschrieben
Aber so ist zumindest auch ne Überladung nicht Führerschein relevant. Ich hab aktuell noch keinen be. Heißt jede überladung an meinem 750er Hänger wären an meiner 3,2t V klasse sofort fahren ohne Führerschein da die 3,5t gesprengt sind.
@gabberman
Wie sieht das denn aus wenn man einen 750kg Anhänger überlädt und dabei über die 3,5t kommt ist das dann nur überladen oder fahren ohne Führerschein?
@olli132
Woran will beim schnellen vorbeifahren ein Polizist erkennen ob das passt oder nicht? Ich denke da gerade an die 750kg Doppelachser als Hansatrail
Oder andersrum kann ich nen Schwerlasttauglichen auch ablasten (übers sinnvoll rede ich nicht)
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 24. Oktober 2023 um 13:49:21 Uhr:
@gabberman
Wie sieht das denn aus wenn man einen 750kg Anhänger überlädt und dabei über die 3,5t kommt ist das dann nur überladen oder fahren ohne Führerschein?
Überladen ist überladen und hat nichts mit dem Führerschein zutun
wenn du einen 3,5t Hänger Überladest bekommst ja auch keine Anzeige weger Fahren ohne Führerschein obwohl du nur BE hast aber 3,5t ja dann einen C1E brauchst
Ja weil ich nen alten BE hab und keine 3,5t Begrenzung hab bin ich raus und darf es fahren aber das man da FS mäßig nicht belangt werden kann war ich mir unsicher.
Weil im Gegenzug fährt man ein gedrosseltes Motorrad welches Zuviel Leistung hat für den FS ist man ja auch dran wegen fahren ohne Fahrerlaubnis da kämpft gerade ein Bekannter von mir sich mit den Behörden rum
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 24. Oktober 2023 um 15:10:34 Uhr:
Ja weil ich nen alten BE hab und keine 3,5t Begrenzung hab bin ich raus und darf es fahren aber das man da FS mäßig nicht belangt werden kann war ich mir unsicher.
Weil im Gegenzug fährt man ein gedrosseltes Motorrad welches Zuviel Leistung hat für den FS ist man ja auch dran wegen fahren ohne Fahrerlaubnis da kämpft gerade ein Bekannter von mir sich mit den Behörden rum
das ist ja auch eine Zulassungssache und die Drossel raus ist
Anhänger überladen ist oft auch nur eine Zulassungssache! Mein 2t kann sofort umgeschrieben werden als 2,7t hab alles dran dafür (werkmässig) ich könnte ihn sogar mit andern Achsen und ner anderen Auflaufeinrichtung auf 3,5t zulassen weil der Rest beim Eduard Anhänger meiner Generation eh identisch ist.
Eine Überladung hat keine Fahrerlaubnis relevanten Konsequenzen.
Mit dem alten 3er darfst Du LKW bis 7,49t zGG fahren (heute C1). Überlädst Du diesen und wirst mit 9t GG gewogen, wird man nur dafür belangt, keiner will dann zusätzlich Klasse C sehen.
Gruß
Andre