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Tempomat und der Airbag

Themenstarteram 17. Oktober 2006 um 14:46

ein freund möchte sich einen tempomat nachrüsten, und steht natürlich jetzt vor dem problem: airbag.

gibt es irgendwie eine möglichkeit, einen originalen tempomat ohne lenkrad-demontage einzubauen?

wenn nicht, wie den airbag rausholen ohne werkstatt?

danke für eure tips!

edit: ach ja, kann man den tempomat über die climatronic freischalten?

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18 Antworten
am 17. Oktober 2006 um 14:54

Du musst ja den Lenkstockhebel montieren, d.h. Lenkrad inkl. Airbag runter. Airbag demontieren darf nur eine ausgebildete Werkstatt...

Lass dir doch den Hebel montieren und mach den Rest selbst.

Themenstarteram 17. Oktober 2006 um 14:57

... und ohne lenkrad zurück? mmmh... :D

oder bau dir schalter in die Mittelkonsole die den Zweck übernehmen.

am 17. Oktober 2006 um 15:30

Wieso ohne Lenkrad?

Dann ist der Heben dran, das Lenkrad natürlich auch wieder mit dem Airbag und du kannst den Rest einbauen. An das Kabel von dem GRA-Hebel kommt du auch ohne das Lenkrad auszubauen.

am 17. Oktober 2006 um 15:33

Du hast zwei Möglichkeiten:

1) Wende Dich damit an eine Fachwerkstatt !

2) Für Laien empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

Auto mit SCHWUNG vor eine Wand fahren, damit der Airbag auslöst !

danach darf man dann privat den ausgelösten Airbag ausbauen und über den Hausmüll entsorgen !

Allerdings sollte man beachten :

Erwerb eines neuen Airbags ist für Privatleute nicht zulässig !

Einbau desselben ebenfalls nicht !

==> Spätestens dann ist eine Fachwerkstatt aufzusuchen !

==> Es entstehen recht hohe Reparaturkosten an Karosserie und sonstigen erforderlichen Ersatzteilen !

Somit ist es deutlich Preiswerter, sich gleich an eine Fahwerkstatt zu wenden !

Dieses trift insbesondere zu, wenn einem das Teil ungeschikterweise beim Ausbau (noch funktionsfähiger Airbag) um die Ohren fliegt, und nicht unerhebliche Schäden an empfindlichen Körperstellen zufügt, welche dann recht umfangreiche medizinische Behandlungsmaßnahmen nach sich ziehen !

am 17. Oktober 2006 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Auto mit SCHWUNG vor eine Wand fahren, damit der Airbag auslöst !

danach darf man dann privat den ausgelösten Airbag ausbauen und über den Hausmüll entsorgen !

Aber ob er dann noch einen Tempomat braucht ist fraglich...

am 17. Oktober 2006 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von das_opfer

Aber ob er dann noch einen Tempomat braucht ist fraglich...

Nicht unbedingt:

Denn wenn dat Ding danach wieder repariert ist, kann er besser mit konstanter Geschwindigkeit vor die Wand fahren.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Du hast zwei Möglichkeiten:

1) Wende Dich damit an eine Fachwerkstatt !

2) Für Laien empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

Auto mit SCHWUNG vor eine Wand fahren, damit der Airbag auslöst !

danach darf man dann privat den ausgelösten Airbag ausbauen und über den Hausmüll entsorgen !

Allerdings sollte man beachten :

Erwerb eines neuen Airbags ist für Privatleute nicht zulässig !

Einbau desselben ebenfalls nicht !

==> Spätestens dann ist eine Fachwerkstatt aufzusuchen !

==> Es entstehen recht hohe Reparaturkosten an Karosserie und sonstigen erforderlichen Ersatzteilen !

Somit ist es deutlich Preiswerter, sich gleich an eine Fahwerkstatt zu wenden !

Dieses trift insbesondere zu, wenn einem das Teil ungeschikterweise beim Ausbau (noch funktionsfähiger Airbag) um die Ohren fliegt, und nicht unerhebliche Schäden an empfindlichen Körperstellen zufügt, welche dann recht umfangreiche medizinische Behandlungsmaßnahmen nach sich ziehen !

Die dumme Antwort hättest du dir auch Sparren können.

 

Und zum Thema gesetzt: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.

Themenstarteram 17. Oktober 2006 um 17:46

Zitat:

Du hast zwei Möglichkeiten:...

danke danke... ich bleib wohl doch im 2er-forum.

Zitat:

Original geschrieben von bittelöschen

 

Die dumme Antwort hättest du dir auch Sparren können.

 

Und zum Thema gesetzt: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.

Die dumme Antwort hättest Du dir auch sparen können. (Der gleiche Satz, auch so von mir zu Dir gemeint, aber ohne die 4 Schreibfehler).

Der Kläger kommt, der Richter richtet, und zwar darüber wer zahlt wenn Du einen Unfall hast und schwere Verletzungen, weil der Airbag nicht ausgelöst hat oder ein Anderer mit deinem Auto ein Unfall hatte und der Airbag nicht ausgelöst hat oder Du einen Unfall verursachst weil der Airbag einfach so ausgelöst hat oder die Superlative: Ein Anderer baut einen Unfall mit deinem Auto weil der Airbag einfach so auslöste.

Aber wenn Du einfach nach deinem schlauen Satz gehst herrsche in Deutschland Anarchie.

Jungs, Jungs, beantwortet doch einfach die Fragen und lasst die FlameWars, ist ja wie im Kindergarten hier...

Also, ich würde dem Threadsteller raten den Hebel usw zu kaufen und den dann von VW montieren zu lassen. Kostet nicht die Welt und alles hat seine Ordnung. Den größten Teil der GRA kannst dann ja selbst verbauen. Denke der Hebeleinbau sollte in 20min erledigt sein.

Irgendwo sonst hinbauen ist ja nicht so der Hit.

am 17. Oktober 2006 um 20:13

oder statt sich wieder dumm anzupissen, Batterie selbst abklemmen, 30min,. warten Airbag selber raus und Lenkrad ab.

Ja ja, verstoß gegen Sprengstoffgesetz...

Habe es schon tausende Male gemacht und lebe noch...

Wenn ich am Auto schraube dann schraube ich....

Mehr sage ich dazu nicht.

am 17. Oktober 2006 um 20:26

Zitat:

Original geschrieben von Sperminator

oder statt sich wieder dumm anzupissen, ...

Wenn Du bei sowas die Hose voll hast, ist das nicht gut für die Sitze und sorgt für unangenehme Gerüche !

Das zeugt von Kompetenz im Umgang mit solchen Sachen !

Da Deine Anleitung nicht mal die grundlegensten Dinge nach abklemmen der Batterie im Umgang mit Airbags berücksichtigt, ist diese einfach ZV ( zu Vergessen ) und lebensgefährlich !

Zitat:

Original geschrieben von Sperminator

Ja ja, verstoß gegen Sprengstoffgesetz...

Hallo !

Danke für deine gewählte Ausdrucksweise.

Wenn jemand meint, am Airbag zu basteln, macht dies auf eigene Gefahr, denn

Zitat:

Arbeiten am Airbag sind für ungeschultes Personal nicht zulässig in Deutschland, weder für Firmen noch für Privatleute!

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

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