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TFL - Positionsleuschten erlaubt ?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 23. Juli 2011 um 17:59

Hallo,

ich hab heute bei mir TFL eingebaut und die erlaubten eine Abdimmung bei eingeschaltetem Standlicht. Somit sind es ja dann nur noch Positionsleuschten. Jetzt habe ich gelesen, das nur 2 Positionsleuschten erlaubt sind, zählt das Standlicht jetzt auch dazu oder nicht ? Ich habe nämlich keine Lust eine Mangelkarte zu bekommen, mein Punktekonto verträgt nicht mehr viel.

Beste Antwort im Thema

Wofür braucht man "Positionsleuchten"? :confused: Haben wir Krieg und sind auf hoher See oder so???:confused:

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am 24. Juli 2011 um 14:25

Nachgerüstete Tagfahrleuchten dürfen abgedimmt als Positionslicht verwendet werden, wenn die ursprünglichen Positionsleuchten stillgelegt werden. Ferner müssen die TFL dann auchentsprechnd der Vorgaben für Positionsleuchten am Fahrzeug angebracht sein (min. 25 cm vom Boden und max. 40 cm vom äußeren Rand des Fahrzeug entfernt, Abstand zwischen den Leuchten soll bei PKW mind. 60 Zentimeter betragen).

Themenstarteram 24. Juli 2011 um 16:03

Ok, die Abstände werden erfüllt. Jetzt hab ichs, Standlicht ist gleichbedeutend mit Positionslicht, folglich hab ich 2 Leuchten zufiel.

am 24. Juli 2011 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Ok, die Abstände werden erfüllt. Jetzt hab ichs, Standlicht ist gleichbedeutend mit Positionslicht, folglich hab ich 2 Leuchten zufiel.

Sozusagen. Eine auf jeder Seite. Wegen der Leuchtmittelüberwachung dürfte einfaches Rausnehmen keine Option sein. Vielleicht gibt es iwo passende Widerstände...

Müssen sie nicht 35cm vom Boden wegsein, wenn man sie als P-Licht verwendet? Und 25cm wenn man sie als nur als TFL benutzt?

am 24. Juli 2011 um 18:04

Ich würde mich mal auf § 51 StVZO beziehen. Dabei geht es um Begrenzungsleuchten, was die Tagfahrleuchten auch sind, wenn sie gedimmt werden.

Demnach sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten zulässig, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Das wären also in diesem Fall die Original-Begrenzungsleuchten. Für die anderen Begrenzungsleuchten (die gedimmten TFL) gilt aber:

Zitat:

Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen.

Die 350mm dürftest du nicht schaffen.

In einer Infopost des Tüv Nord steht da noch mehr für Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion:

Zitat:

-Die TFL müssen zusätzlich nach der ECE-R 37 als Begrenzungsleuchte genehmigt und gekennzeichnet sein (zusätzliches Genehmigungszeichen „A“).

-Die Unterkante der leuchtenden Fläche der TFL mit Begrenzungsleuchtenfunktion muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.

-Der Sichtwinkel von TFL mit Begrenzungsleuchtenfunktion muss mindestens 45° nach innen und 80° nach außen sowie 15° nach oben und unten betragen.

-Die serienmäßigen Begrenzungsleuchten müssen durch Abklemmen der Zuleitungskabel stillgelegt werden.

Ich denke man kann darüber streiten, dass dann die serienmäßigen Begrenzungsleuchten abzuklemmen sind, da es ja nach § 51 StVZO nicht erforderlich ist, jedoch sind unbedingt die 350 mm Höhe (normale TFL 250mm) einzuhalten.

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 9:42

Ich war heute morgen beim Tüv Süd zur "Begutachtung", erst hieß es geht nicht, dann hat er nochmal in seien Unterlagen nachgeschaut und siehe da. Max. 4 Begrenzungsleuschen sind erlaubt, wenn höchstens 2 im Scheinwerfer integriert sind. Also fahre ich jetzt mit offiziellen Segen und abgedimmten TFL abends durch die Gegend. :)

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Ich war heute morgen beim Tüv Süd zur "Begutachtung", erst hieß es geht nicht, dann hat er nochmal in seien Unterlagen nachgeschaut und siehe da. Max. 4 Begrenzungsleuschen sind erlaubt, wenn höchstens 2 im Scheinwerfer integriert sind. Also fahre ich jetzt mit offiziellen Segen und abgedimmten TFL abends durch die Gegend. :)

wobei es da auch ausnahmen gibt.. siehe BMW oder andere angeleyes...

am 28. Juli 2011 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Ich war heute morgen beim Tüv Süd zur "Begutachtung", erst hieß es geht nicht, dann hat er nochmal in seien Unterlagen nachgeschaut und siehe da. Max. 4 Begrenzungsleuschen sind erlaubt, wenn höchstens 2 im Scheinwerfer integriert sind. Also fahre ich jetzt mit offiziellen Segen und abgedimmten TFL abends durch die Gegend. :)

Was dir im Endeffekt nichts nützt, da entgegen § 51 StVZO (350 mm). Was hast vom TÜV schriftlich?

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 20:51

Zitat:

Was dir im Endeffekt nichts nützt, da entgegen § 51 StVZO (350 mm). Was hast vom TÜV schriftlich?

Nichts, nur die Aussage eines Tüv Ing. der mit mir vorm Auto stand und 2 Zeugen.

am 28. Juli 2011 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Zitat:

Was dir im Endeffekt nichts nützt, da entgegen § 51 StVZO (350 mm). Was hast vom TÜV schriftlich?

Nichts, nur die Aussage eines Tüv Ing. der mit mir vorm Auto stand und 2 Zeugen.

Das ist soviel wert wie nen feuchter furz .... er wird schon wissen, warum er nichts schriftlich mit amtlichen Stempel gegeben hat. ;) ... Erzählen kann jeder viel, nur erst amtlich beurkundet ists auch was wert.

Wofür braucht man "Positionsleuchten"? :confused: Haben wir Krieg und sind auf hoher See oder so???:confused:

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 5:37

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

...Haben wir Krieg ...

Jo, oder bist du noch nie AB gefahren ? :D

am 5. August 2011 um 12:50

Mal ganz abgesehen davon, ob diese Scheinwerferkombination zulässig ist oder nicht. Und ohne jetzt beleidigend werden zu wollen, nichts liegt mir ferner. Es sieht in meinen Augen einfach nach billig tuning aus! Auch, wenn es sich um ein altes Auto handelt, muß man ja nicht jeden Mist aus dem Baumarkt verbasteln! Du solltest dich wenigstens zwischen Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfern entscheiden. So sieht es irgendwie nach einfach mal drangeklatscht aus. Aber gut bei Mc Donalds bist du damit der König!

O je!:D

Gleich wird er aber böse, der qwertzuiopasdfg!!!

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