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TGI welches Öl?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 28. Mai 2015 um 21:32

Hallo,

ich war beim ersten Ölwechsel in der Vertragswerkstatt für unseren Golf 1.4 TGI (Erdgas).

Dort wurde Castrol Longlife III Edge Professional 5W-30 eingefüllt, mit VW Freigabe 504 00.

Jetzt habe ich im Serviceheft gesehen, dass unser Wagen feste Wartungsintervalle QI4 hat, und für Erdgasfahrzeuge nur Öl mit Freigabe 502 00 zu verwenden ist.

Die Werkstatt sagt auf Nachfrage, dass das schon passen würde.

Das kommt mir aber komisch vor - was sagen die Experten, ist es ok - entgegen der offiziellen VW Freigabe - ein 504 00 statt dem 502 00 Öl zu verwenden?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Ich denke das es hier nicht vordergründig die Preisfrage des Öls entscheidend ist, sondern eine Frage der Eignung!

Das 502.00 ist in der Regel ein 5w40 Öl, also eigentlich thermisch besser als das 507.00 5w30 ÖL!

Gerade beim kalten schnellstart des Hybridmotors und bei Thermisch höher belasteten Erdgas oder E85 Motoren ist das ein wichtiger Faktor! Laut Aussage meines Freundlichen sind die Öle nach 502.00 von der Scherstabilität etwas besser, als die Öle nach 507.00 wo eher der niedrige Aschegelhalt für die Ruspartikelfilter der TDi´s und eine lange Haltbarkeit des Öls eher entscheidend ist!

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...und wenn die "Experten" hier das Gegenteil behaupten, was machst Du dann?

Es gibt auch Autogasfahrzeuge von VW, die nehmen da auch nur das LongLife-Öl von Castrol und wechseln es alle 15.000km.

Ich würde Dir zum Mobil 1 0W40 raten, das hat die 502.00 Freigabe und ist deutlich höher additiviert als die LongLife-Plörre.

Wir füllen bei Erdgas Fahrzeuge nur das 502 ein.

Fahr zu deiner Werkstatt und lass dir das richtige Öl einfüllen.

Eigentlich die Aufgabe des Serviceberaters...ist auch eig. Im System vermerkt bzw. steht auch auf der Wartungsliste.

die verdienen an dem Castrol Longlife III Edge Professional 5W-30 mehr

(höhere abhamemenge als von anderem ÖL = kleinerer Literpreis für die werkstatt = höhere gewinnspanne da der preis nicht an den kunden weitergegeben wird)

ob das öl trotzdem funktioniert kann ich dir aber nicht sagen.

ich würde es wechsel lassen oder mir von VW eine info holen ob es in ordnung ist

Ist kein Problem mit dem Longlife Öl zu fahren.

Schadet nur deinen Geldbeutel da das 50200 günstiger ist.

am 29. Mai 2015 um 8:42

VW 502.00 geht nur im FI=Festintervall gem. QI4 (früher QG0 etc.), aber nicht im LL-Modus gem. QI6 (früher QG1).

VW 504.00 geht in beidem. Per se kann man LL3-Öl also auch im FI fahren und dennoch jährlich wechseln.

Die eigentliche Frage ist mithin:

Inkludiert des verwendete Öl gem. VW 504.00 auch die VW 502.00 (höchstwahrscheinlich)

und/oder

ist für CNG-Fahrzeuge das VW 504.00 explizit ausgeschlossen?

Zitat:

@Bohne_GolfV schrieb am 29. Mai 2015 um 07:41:12 Uhr:

Schadet nur deinen Geldbeutel da das 50200 günstiger ist.

Nicht immer:

http://www.motor-talk.de/.../servicekosten-beim-up-t4501015.html?...

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 12:03

Zitat:

@Sepp05 schrieb am 28. Mai 2015 um 23:45:11 Uhr:

Wir füllen bei Erdgas Fahrzeuge nur das 502 ein.

Fahr zu deiner Werkstatt und lass dir das richtige Öl einfüllen.

Eigentlich die Aufgabe des Serviceberaters...ist auch eig. Im System vermerkt bzw. steht auch auf der Wartungsliste.

Auf der Wartungsliste, die ich von der Werkstatt bekommen habe, steht interessanterweise auch das 502.00 Öl drauf, nur auf dem Schild im Motorraum und auf der Rechnung steht das 504.00 Longlife Öl !?!?

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 12:04

Zitat:

@Taubitz schrieb am 29. Mai 2015 um 10:42:28 Uhr:

VW 502.00 geht nur im FI=Festintervall gem. QI4 (früher QG0 etc.), aber nicht im LL-Modus gem. QI6 (früher QG1).

VW 504.00 geht in beidem. Per se kann man LL3-Öl also auch im FI fahren und dennoch jährlich wechseln.

Die eigentliche Frage ist mithin:

Inkludiert des verwendete Öl gem. VW 504.00 auch die VW 502.00 (höchstwahrscheinlich)

und/oder

ist für CNG-Fahrzeuge das VW 504.00 explizit ausgeschlossen?

Laut Betriebsanleitung ist zumindest für Ergasmotoren nur das 502.00 explizit freigegeben, nicht aber das 504.00, da bei Erdgasfahrzeugen kein flexibler Service vorgesehen ist.

Ob es Gründe gibt, das 504.00 nun für CNG-Fahrzeuge explizit auszuschließen, wäre interessant zu wissen.

Es gibt auch 5w30 Öle mit 502.00 Freigabe und in der 504er ist 502 als abwärtskompatibel gelistet, macht also nichts aus das 504 eingefüllt wurde.

am 29. Mai 2015 um 14:51

Zitat:

@itasuomessa schrieb am 29. Mai 2015 um 15:04:08 Uhr:

Es gibt auch 5w30 Öle mit 502.00 Freigabe und in der 504er ist 502 als abwärtskompatibel gelistet, macht also nichts aus das 504 eingefüllt wurde.

Eben, so ist auch meine Vermutung.

Um die Verwirrung beim Kunden und bei sich selbst / in der Werkstatt nicht noch weiter zu erhöhen,

vermeidet VW den Hinweis, dass man selbstredend auch ein LL3-Öl gem. VW 504.00/507.00 im beim CNG prinzipbedingt vorgeschriebenen FI dennoch auch & genauso gut jährlich rausschmeißen kann bzw. beim CNG / TGI jährlich rausschmeißen MUSS.

Wenn das VW 502.00 dann im Literpreis günstiger ist als das VW 504.00, umso besser.

Allerdings:

Zitat:

@guoil schrieb am 29. Mai 2015 um 14:03:21 Uhr:

Auf der Wartungsliste, die ich von der Werkstatt bekommen habe, steht interessanterweise auch das 502.00 Öl drauf, nur auf dem Schild im Motorraum und auf der Rechnung steht das 504.00 Longlife Öl !?!?

Kommt vermutlich eh beides aus dem selben Fass.

Ja haben die in der Werkstatt bzw. im Teiledienst wo die Teile geholt werden und letztlich auf den Auftrag geschrieben werden gepennt...

Die Zapfanlagen sind getrennt...so bei uns!

am 30. Mai 2015 um 12:02

Ja. Natürlich ist das so.

Es gibt separate Gebinde, Fässer oder Lagertanks und Ölkabinette.

Umgekehrt spricht das nicht dagegen, dass ein VW 504.00 die VW 502.00 inkludieren kann.

Wenn man aber eh jährlich wechselt (oder lassen muss, weil bei CNG/TGI offenbar von VW so vorgegeben durch QI4), dann "reicht" eben auch das (im allg. günstigere) Öl gem. VW 502.00.

(Ausnahmen, siehe Link oben zum up-Forum, bestätigen in Sachen "günstiger" die Regel... :))

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