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Thema Leihwagen

Themenstarteram 18. Juli 2005 um 22:13

Ich hatte die tage einen unfall(wurde hier auch angesprochen) nun habe ich ja anspruch auf einen leihwagen.Was genau heisst das für mich, kann ich mir irgendeinen leihwagen bei vw hier bei mir vor ort aussuchen oder muss ich einen nehmen den die mir anbieten ? wonach muss ich mich da richten und auf was kommt es an.

Mein wagen ist ein Golf Iv 2.3 v5 Gti.

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28 Antworten

Dafür gibts bei Vermietern extra Listen, was dir offziel als Unfallersatzmiete zusteht. Was du aber bekommst und was effektiv berechnet wird sind natürlich 2 verschieden Sachen;)

Pauschal würde schätzen du bekommst einen GolfV TDI;)

Themenstarteram 18. Juli 2005 um 22:40

ich will auf jeden fall was halbwegs anständiges nich son Fox oder sowas. Vér golf wäre noch ne gute alternative und ein diesel auch. Bezahlen muss ich dafür nichs solange der wagen nich meine eigene typenklasse übersteigt oder so war das. aber auch dann meinte der gutachter von der gegnerischen versicherung übernehmen die das alles. mein vater und der kennen sich schon sehr lange von daher. Mal gucken ob sich kein Vér Gti abgreifen läßt ;-)

Hallo,

den Sprit mußt schon bezahlen. ;)

Gruß

Themenstarteram 18. Juli 2005 um 23:27

Jo bekomme den wagen doch aber vollgetankt oder ?

Tanken is kein thema das kann ich auf die firma .

moin,

du wirst das als leihgwagen kriegen, was der VW dealer dahet! hatte schon nen S4 Carbio, Passat, Golf IV, Golf V aber auch nen Polo, Lupo und letztens auch son Fox...allerdings einen für 14tsd € son pronofox :D

abrechnen wird der VW Händler eh was er kriegen kann....

mfg

PS als Leihwagen stehen dir bei HUK z.B. 120€ Täglich + 20Euro für diverse Kosten zu.... wobei die differenz als tagesausgleichsentschädigung zu sehen ist oder so...wars bei mir....

mfg

Themenstarteram 18. Juli 2005 um 23:49

Hö ? Meine Verischerung übernimmt das ja nich für mich sondern halt von der tussie die mir reigewemmst ist.das ist die AXA . keine ahung was mir von den aus zusteht jedenfalls,meinte der gutachter der hier war ich kann mir einen leihwagen nehmen da ich ja die arbeit warnehmen muss,egal welchen. was die mir halt geben.

am 18. Juli 2005 um 23:55

Soweit ich informiert bin und aus meinen Erfahrungen kann ich sagen dass ich immer ein Leihwagen der gleichen Klasse bekommen habe. Einmal hatte ich einen Leihwagen der eine Klasse tiefer eingestuft war, aber da kannte mich der Freundliche noch nicht, bei dem bin ich aber seit mittlerweile 2 1/2 Jahren Stammkunde bin. Von der Ausstattung her war der Leihwagen Serienmäßig.

Themenstarteram 18. Juli 2005 um 23:57

wenn ich einen bekommen sollte der unter meiner klasse ist bekomme ich doch aber von der versicherung noch geld zurück oder ? irgendwie war da doch sowas ?

was wäre den meine klasse ? ich hab ja g4 2.3 v5 gti.

am 19. Juli 2005 um 1:02

Also dir steht ein Wagen der Golf-Klasse zu (so nennt die sich halt) und da es ja ein VW-Autohaus ist, werden sie dir in den meisten Fällen auch einen Golf geben.

Falls sie dir einen Polo geben, bekommst du kein Geld extra von der versicherung, du kannst aber den Freundlichen ruhig fragen ob sie nicht noch einen Golf für dich haben.

Themenstarteram 19. Juli 2005 um 7:49

Hab nen hammer krassen golf 4 75 ps rennmaschine bekommen. das ist das erste mal das ich 75 ps golf fahre und ich muss sagen das ist ja echt die aller letzte krücke.... der 58 ps twingo meiner freundin kann da ja noch mithalten....aber egal hauptsache was zum fahren unterm arsch solange mein baby weg ist.

Das mit der "klasse tiefer" ist schon richtig, so wird das normalerweise gemacht. Natürlich gibts auch Fälle wo man sogar ein höherwertiges Auto bekommt, die hat aber in der Regel eher andere Gründe wie z.B. Verfügbarkeit. Außerdem sind Vermietungen da ziemlich kooperativ, da Unfallersatzmieten doch sehr lukrativ sind. Schön wirds z.B. wenn man ein Cabrio hat, da steht einem dann auch ein Cabrio zu und da gibts oft nur eine Nummer größer als Golf&Co. Hatte das gerade erst vor ein paar Wochen, wo eine junge Frau dann für ihr 75PS Golf Cabrio einen schicken TT-Roadster bekommen hat;)

am 19. Juli 2005 um 10:12

bei der gegnerischen Verischerung kann man nur entweder die Miete für einen Leihwagen für maximal die zur Reparatur erforderlichen Dauer in maximal der gleichen Klasse von deinem Auto abrechnen, oder den pauschalen Ausfallsatz.

Am besten ist: Ausfallpasuchale ausbezahlen lassen und dann nach nem Mietwagen umsehen, nur dann kann noch was rausspringen.

am 19. Juli 2005 um 10:35

Du bekommst einen der Deinem ungefähr entspricht von der Leistung her glaube ich!

Hab damals als ich nen Astra GSi 16V in der Werkstatt hatte nen Golf 4 V5

am 19. Juli 2005 um 10:43

Habs glaube ich schon gelesen, aber dir steht grundsätzlich als Faustregel nur ein Wagen der tieferen Stufe zu...heißt bei Golf 4 ein Polo, und ganz einfach bei einer S-Klassse eine E-Klasse.

Wenn du das gleiche oder ein hochwertigeres Modell bekommst, dann darfst Dich freuen, weil das nur durch mangelnde Verfügbarkeit der kleineren Klasse begründet ist.

In deinem Fall ist der G4 mit 75 Pferden schon i.O....

Hätte Dir aber geraten auf den Mietwagen zu verzichten und dei Tagespauschale in Anspruch zu nehmen, die natürlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist.

Hatte mit meinem aktuellem Golf 4 GTI Exclusive einen Unfall u brauchte Gott sei dank keinen Mietwagen. Habe dann den Tageausfall entsprechend der im Gutachten angegebenen Durchlaufzeit der Reparatur bei VW angegeben, waren 6 A-Tage.

Die habe ich dann von der HUK (gegenerische Vers.) mit guten 42,50 Euro Tagesausfallpauschale voll zurückbekommen.

Gruß

Kevin

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