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Thema Spesen
Moin,
Ich habe eine Frage, ich hoffe die kann mir jemand von euch beantworten.
Ein Kumpel hat ein Jobangebot bekommen, als LKW Fahrer.
Für ihn ein kompletter Neuanfang und entsprechend eine völlig neue berufliche Laufbahn.
Ich habe jetzt folgende Daten aufgeschnappt:
Tourenzeit: ca. 10 Stunden (Abends zu Hause)
Stundenlohn: 12 Euro
Spesen: 28(!) Euro ab der achten Stunde für jede Stunde die er arbeitet.
Wenn ich das nicht völlig falsch gerechnet habe sind das 56 Euro Spesen am Tag.
Rechner man alles hoch ergeben das 1100€ Spesen im Monat.
Mit dem Stundenlohn kombiniert würde er auf gute 2500 Euro Netto im Monat kommen.
Abgesehen vom Stundenlohn, sind diese Spesen realistisch?
Ich will ihm nicht die Illusion nehmen, aber das kann ich mir kaum vorstellen.
Beste Antwort im Thema
...wenn die Stelle wirklich lukrativ wäre, dann wäre sie nicht frei... und ein Anfänger käme überhaupt nicht zum Zug.
Der immer wieder propagierte Fahrermangel existiert nämlich nicht... es gibt lediglich inzwischen einen Mangel an Idioten, die für 1.500,-€ und weniger fahren... wie das die Herrn Spediteure gerne hätten.
Es stellt sich immer wieder raus, dass erst große Versprechungen gemacht werden z.B. "tägliche Heimkehr" und nach wenigen Wochen hat sich das erledigt.
Statt endlich einmal bei den wirklich lächerlichen Dumping-Frachtpreise von teilweise weit unter 1,-€ / Kilometer für einen üblichen 40Tonnen Planenzug anzusetzen, sauber und auskömmlich zu kalkulieren unterbieten sich die Spediteure gegenseitig... und sparen wo sie nur können, Fahrerlohn, Reifen, LaSi-Material, Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, usw. usw.
Meiner Meinung nach beruht das darauf, dass die Einstiegshürden zum Eröffnen einer Spedition viel zu niedrig sind und sich daher in dieser Branche etliche tummeln, die nicht rechnen können... eine kleine Prüfung bei der IHK + ein paar Bescheinigungen + 9.000,-€ und schon gehts los... der LKW wird geleast, Rate im Monat 2.000 bis 3.000,-€.
Und schon haben wir das Dilemma, statt den geleasten LKW bei zu niedrigen Preisen stehen zu lassen wird unter Preis gefahren um wenigsten einen Teil der Leasingrate zu erlösen... das Ergebnis ist ein massives Überangebot an Frachtraum, was zu diesen ruiniösen Dumpingpreisen führt.
Die einzigen Branchen, wo man als Fahrer Geld verdienen kann, sind die Branchen, wo das Geld anderweitig verdient wird und eben ein LKW benötigt wird z.B. bei Baufirmen...
Aber da sollte man als Fahrer nicht nur einen normalen 08/15 LKW tip top beherrschen, sondern einen Kipper / Dreiseitenkipper, dazu einen LKW-Kran / Ladekran, außerdem sollte man mit Tiefladern umgehen können und obendrein sollte man Baumaschinen zumindest so weit bedienen können, dass man se aufn Tieflader rauf und wieder runterfahren kann.
Besser man kann die üblichen & gängigen Baumschinen sogar richtig bedienen... Bagger, Minibagger, Radlader, Walze, Kleinmaschinen wie Rüttelplatten, etc.... und evtl. auch den Turmdrehkran um auf der Baustelle auch mal selbst zu laden.
Und richtig begehrt ist man, wenn man nicht mehr nur als LKW-Fahrer eingesetzt werden kann, sondern als Maschinist auf nem Bagger / Minibagger oder wenn man auch mal nen Baukran fährt.
Z.B. bei meinem ehemaligen Arbeitgeber... da lag bei den Fahrern der niedrigste Lohn bei 18,88€ / Stunde, geregelte Arbeitszeiten täglich 7:00 bis 16:30 und Freitag 12:00Uhr gehts ins Wochenende, dazu 30 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld usw. nach Tarifvertrag Bauhauptgewerbe.
PS: ...Spesen & ähnliche Zulagen darfste überhaupt nicht zum Lohn rechnen... bei zukünftiger Arbeitslosigkeit und auch bei der Altersrente / Rente werden die nämlich nicht berücksichtigt.
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15 Antworten
Die 28,- €/Stunde können keine Spesen sein. Spesen werden mit Belegen nachgewiesen. Der Arbeitgeber kann aber steuerfrei eine Pauschale zahlen (Reisekosten, Aufwandsentschädigung, Auslöse, Verpflegungsaufwand; es gibt dafür viele Namen), deren maximale Höhe gesetzlich festgelegt ist: bei mehr als 8 und weniger als 14 Stunden Abwesenheit von zu Hause sind das schlappe 6.- Euro.
Vielleicht meint er ja, dass er ab der 8. Stunde statt 12.- € dann 28.- € zahlt. Das wäre zwar nobel, aber es wird zum Lohn dazugezählt und muss versteuert werden.
Außerdem wird Dein Kumpel keine 40 Überstunden im Monat machen können bzw. dürfen. Es gibt da das Arbeitszeitgesetz (ArbZG, §21a für Kraftfahrer) und die Verordnung EG 561/2006, die berühmten Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten. Auf jeden Fall kann Dein Kumpel nicht mit 2500.- € netto rechnen.
war zu langsam...ist schon beantwortet
...wenn die Stelle wirklich lukrativ wäre, dann wäre sie nicht frei... und ein Anfänger käme überhaupt nicht zum Zug.
Der immer wieder propagierte Fahrermangel existiert nämlich nicht... es gibt lediglich inzwischen einen Mangel an Idioten, die für 1.500,-€ und weniger fahren... wie das die Herrn Spediteure gerne hätten.
Es stellt sich immer wieder raus, dass erst große Versprechungen gemacht werden z.B. "tägliche Heimkehr" und nach wenigen Wochen hat sich das erledigt.
Statt endlich einmal bei den wirklich lächerlichen Dumping-Frachtpreise von teilweise weit unter 1,-€ / Kilometer für einen üblichen 40Tonnen Planenzug anzusetzen, sauber und auskömmlich zu kalkulieren unterbieten sich die Spediteure gegenseitig... und sparen wo sie nur können, Fahrerlohn, Reifen, LaSi-Material, Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, usw. usw.
Meiner Meinung nach beruht das darauf, dass die Einstiegshürden zum Eröffnen einer Spedition viel zu niedrig sind und sich daher in dieser Branche etliche tummeln, die nicht rechnen können... eine kleine Prüfung bei der IHK + ein paar Bescheinigungen + 9.000,-€ und schon gehts los... der LKW wird geleast, Rate im Monat 2.000 bis 3.000,-€.
Und schon haben wir das Dilemma, statt den geleasten LKW bei zu niedrigen Preisen stehen zu lassen wird unter Preis gefahren um wenigsten einen Teil der Leasingrate zu erlösen... das Ergebnis ist ein massives Überangebot an Frachtraum, was zu diesen ruiniösen Dumpingpreisen führt.
Die einzigen Branchen, wo man als Fahrer Geld verdienen kann, sind die Branchen, wo das Geld anderweitig verdient wird und eben ein LKW benötigt wird z.B. bei Baufirmen...
Aber da sollte man als Fahrer nicht nur einen normalen 08/15 LKW tip top beherrschen, sondern einen Kipper / Dreiseitenkipper, dazu einen LKW-Kran / Ladekran, außerdem sollte man mit Tiefladern umgehen können und obendrein sollte man Baumaschinen zumindest so weit bedienen können, dass man se aufn Tieflader rauf und wieder runterfahren kann.
Besser man kann die üblichen & gängigen Baumschinen sogar richtig bedienen... Bagger, Minibagger, Radlader, Walze, Kleinmaschinen wie Rüttelplatten, etc.... und evtl. auch den Turmdrehkran um auf der Baustelle auch mal selbst zu laden.
Und richtig begehrt ist man, wenn man nicht mehr nur als LKW-Fahrer eingesetzt werden kann, sondern als Maschinist auf nem Bagger / Minibagger oder wenn man auch mal nen Baukran fährt.
Z.B. bei meinem ehemaligen Arbeitgeber... da lag bei den Fahrern der niedrigste Lohn bei 18,88€ / Stunde, geregelte Arbeitszeiten täglich 7:00 bis 16:30 und Freitag 12:00Uhr gehts ins Wochenende, dazu 30 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld usw. nach Tarifvertrag Bauhauptgewerbe.
PS: ...Spesen & ähnliche Zulagen darfste überhaupt nicht zum Lohn rechnen... bei zukünftiger Arbeitslosigkeit und auch bei der Altersrente / Rente werden die nämlich nicht berücksichtigt.
Zitat:
@Kurpan schrieb am 16. September 2020 um 16:34:42 Uhr:
bei mehr als 8 und weniger als 14 Stunden Abwesenheit von zu Hause sind das schlappe 6.- Euro.
Ab 8 Stunden gibt es 14 Euro, ab 24 Stunden gibt es 28 Euro, einmalig pro Tag.
Und es gilt der Kalendertag. Fahre ich Montag 1 Uhr los und bin Dienstag 1 Uhr wieder da, sind es keine 24 Stunden.
Die Waldfee hat recht. Die Spesensätze wurden für 2020 angehoben.
Also heißt es für den TE: 14.- € unversteuerte Zulage pro Tag mit mehr als 8 Stunden. Da der Kumpel täglich wieder zurückkommt, bleibt es dabei.
Viel falsches und viel Halbwissen.
Was gesetzlich geregelt ist:
Abwesenheit von zu Hause (das heisst, es fängt an, wenn er zu Hause aus der Tür geht):
Über 8 Stunden = 14 € (vorher über 8 Stunden 12 € [ganz früher 8 - 14 Stunden 6 €, über 14 Stunden 12 €])
Ab 24 Stunden = 28 € (Früher 24 €)
Der Arbeitgeber kann aber auf freiwilliger Basis diese "Spesen" (gesetzliecher Begriff Aufwandsentschädigung) erhöhen. Ist bei manchen Speditionen gang und gäbe, um den "Nettolohn" hoch zu halten, da die Spesen nicht zum Brutto gezählt werden (es fallen keine Steuern und Sozialabgaben an), aber zum Gesamtbrutto dazu zählen. Das heisst: Der Steuersatz, der auf den Bruttolohn fällig wird, ist höher als ohne diese Spesen. Der große Nachteil wird sich bei der Rente und im mehr als 6-wöchigen Krankenfall zeigen: Niedrigere Rente und Krankengeld, da niedrigere Sozialabgaben.
Eine kleine Ausnahme fällt mir gerade noch ein: Wenn der LKW immer auf den Firmenhof steht, dann fängt die Zeit erst auf dem Firmenhof an. Wird wohl in dem Falle so sein.
OK, stimmt. Diese Möglichkeit gibt es auch noch. Aber wenn schon von Falschen und Halbwissen gesprochen wird:
Die Pauschalen für Mehraufwendungen ab bestimmter Abwesenheitszeiten kann der Arbeitgeber zwar erhöhen. Aber nur bis maximal 100%.
Der Arbeitnehmer erhält diese zusätzliche freiwillige Zahlung des Arbeitgebers auch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, der Arbeitgeber versteuert sie pauschal mit 25%, spart aber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Alles was über 100% liegt, wird zum Lohn gezählt und mit entsprechenden Abgaben und Steuern belegt.
Bei dem Kumpel vom TE, der ja jeden Tag wieder nach Hause kommt, wären das dann 28,- € an jedem Tag, an dem es zu mehr als 8 Stunden Abwesenheit kommt, vorausgesetzt der Arbeitgeber ist überhaupt zur Zahlung der Pauschale und deren Erhöhung bereit.
Pommi, Deinen Satz "...da die Spesen nicht zum Brutto gezählt werden (es fallen keine Steuern und Sozialabgaben an), aber zum Gesamtbrutto dazu zählen. Das heisst: Der Steuersatz, der auf den Bruttolohn fällig wird, ist höher als ohne diese Spesen." verstehe ich nicht.
Es gibt das sogenannte Gesamtbrutto. Das ist im Grunde alles, was der Arbeitgeber bezahlt. Nacht-/feiertags-/Sonntagszuschläge, Aufwandsentschädigungen usw. Dieses wird herangezogen, um den Steuersatz zu berechnen.
Und es gibt das Steuerbrutto. Da drunter fällt alles, worauf Steuern bezahlt werden.
Und wenn man es genau nimmt, gibt es noch ein SV-Brutto. Das SV-Brutto und Steuerbrutto sind im Grunde das gleiche. Das SV-Brutto ist aber in der Regel höher als das Steuerbrutto, da ja vom Steuerbrutto noch Freibeträge usw. abgehen.
Was mir gerade noch einfällt: Mit den Firmen mit den "erhöhten Spesen" meinte ich die schwarzen Schafe unserer Branche. Die, die Spesen bar auszahlen und nicht über den Lohnzettel laufen. Da bekommste zeitweise keine 1500 € Brutto und dann 100 €/Tag bar auf die Hand. Was ja nach dem Mindestlohngesetz eigentlich auch nicht mehr möglich sein sollte.
Leider gibt es da immer noch zuviele "legale" Möglichkeiten.
Diese 100 EUR, wo kommen die her? Die muß der Arbeitgeber dann ja aus einer schwarzen Kasse bezahlen. Er kann es ja nicht aus der Firma nehmen und regulär über die Bücher laufen lassen.
Pauschalversteuerung ist das Zauberwort.
Aber sicher keine 100 Eur am Tag
Ich persönlich kenne da einen Trick, wie das geht. Werde ich hier aber nicht verraten. Will ja keine Anleitung zur Steuerhinterziehung geben. Und dann eine Anzeige kassieren.
Und ja, sind dann schwarze Kassen. Die dann durch solche Tricks, wie ich den einen kenne, aufgefüllt werden.
Am Beginn meiner Karriere als Kraftfahrer war ich 3 Wochen bei so einer Firma beschäftigt. Und bin dann gegangen, weil mir das nicht geheuer war. Waren zwar keine 100 € am Tag, aber 50 € jeden Tag, auch bei keinen 24 Stunden.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 27. September 2020 um 19:47:23 Uhr:
Aber sicher keine 100 Eur am Tag
Egal wieviel am Tag da das ja versteuert wird.
Rechnet sich aber nicht.
Zitat:
Allgemeines
Soweit die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten eines Arbeitnehmers die steuerfreien Beträge von 6 EUR, 12 EUR bzw. 24 EUR überschreiten, zählen sie grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Zur Vereinfachung des Verfahrens bei der Besteuerung von Reisekostenvergütungen und Auslösungen des Arbeitgebers besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer für über die steuerfreien Verpflegungspauschalen hinaus gezahlte Verpflegungszuschüsse mit 25 % zu pauschalieren.