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THG Zahlung 2023, bei insolventer Emobia (equota)

VW E-up! (AA)
Themenstarteram 9. Mai 2023 um 8:28

Hallo,

ich habe 2022 einen 3 Jahres-Abtretung mit emobia abgeschlossen. Die Prämie 2022 wurde ausgezahlt. Die 2023 noch nicht. Zudem ist emobia bzw die equota GmbH insolvent. Es wurde am 5. Mai darüber informiert, dass der Insolventverwalter die Quoten vermarktet und auszahlen wird. Wir sollen abwarten. Die 3 Jahres-Abtretung sei weiterhin gültig und kann nicht gekündigt werden.

Wer ist noch betroffen und wie sind wohl die Aussichten?

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14 Antworten

Les mal im Tesla Freunde Forum nach: https://tff-forum.de/t/equota-emobia-insolvenz/277420/29

Da findest Du sicherlich paar neue Infos.

Nach dem Theater mit Emobia in 2022 bis ich die Auszahlung hatte, hab ich zum Glück den Vertrag mit denen noch rechtzeitig gekündigt und bin zum ADAC. Watt ein Glück wenn ich das hier lese.

2022 hat dort bei mir super geklappt. 2023 steht immernoch auf "eingreicht" und ich glaub nicht dass da noch was kommt. Was ist denn, wenn ich das ganze noch über einen anderen Anbieter probiere? Außer das die mir sagen, geht nicht weil schon woanders in Bearbeitung, kann doch eigentlich nichts passieren oder?

Ja, 2022 lief problemlos und deshalb habe ich mich auch Anfang 2023 dort wieder registriert.

Ich rechne nicht mehr mit der Zahlung.

Vielleicht mit viel Glück zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Insolvenz irgendwie erfolgreich abgewickelt wurde und der Betrieb mit einem neuen Eigentümer 2024 weiter geht.

Die THQ-Quote bei einem anderen Anbieter anmelden dürft nicht erfolgreich sein, da die Quote vermutlich schon von Emobia verkauft wurde und das Geld erstmal Teil der Insolvenzmasse ist.

Bei einer Ablehnung wirst du wahrscheinlich eine Bearbeitungsgebühr zahlen müssen. Aber so etwas sollte eigentlich in den AGBs sehen.

In Zukunft werde ich nur noch bei großen Anbietern wie Autoherstellern, Versicherungen, ADAC abschließen und nicht mehr bei diesen THG-Startups.

Meine THG-Quote habe ich im Herbst 2023 beim Insolvenzverwalter angemeldet. Vom Amtsgericht Charlottenburg erhielt ich nun die Mitteilung, dass die Forderung vom Insolvenzverwalter in voller Höhe bestritten wird.

Zitat:

@EQEQ schrieb am 16. März 2024 um 12:37:01 Uhr:

Meine THG-Quote habe ich im Herbst 2023 beim Insolvenzverwalter angemeldet. Vom Amtsgericht Charlottenburg erhielt ich nun die Mitteilung, dass die Forderung vom Insolvenzverwalter in voller Höhe bestritten wird.

Hallo,

habe ich auch erhalten.

Kann jemand (einfach) erklären, was das bedeutet?

Im Schreiben steht, die Forderung beruhe auf einer Schätzung. Das stimmt natürlich, und das entspricht ja auch dem Geschäftsmodell.

Kann man dagegen vorgehen, und kann das "aussichtsreich" sein?

Wenn ein Insolvenzverwalter eine Forderung bestreitet, hat der Gläubiger das Recht, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen. Dies geschieht in der Regel durch eine Klage beim zuständigen Insolvenzgericht.

 

Steht da drin dass die Forderung endgültig bestritten wurde? Wenn nicht kann es auch sein, dass das noch in der Prüfung ist bis klar ist wie hoch denn die Prämie letztendlich ist und erst dann ist ja eine belastbare Forderung möglich

 

Ohne Rechtschutzversicherung macht das vermutlich wenig Sinn zu klagen. Insbesondere wenn man vielleicht noch 150 Euro SB hat bei 120 Euro THG Prämie

Habe auch die Ablehnung bekommen. Habe tatsächlich nie eine Auftragsbestätigung mit Konditionen bekommen. Nur die Vermarktungsbestätigung. Hat jemand eine Auftragsbestätigung mit Konditionen?

Man konnte sich mit den entsprechenden Zugangsdaten bei emobia / eQuota einloggen. Dort konnte man den Status der Bearbeitung einsehen. Inzwischen ist dieser Zugang gesperrt. Man kann also nicht z. B. einen Sreenshot machen und damit beweisen, dass man Ansprüche hat. Mit anderen Worten, der Beweis der Anspruchsberechtigung liegt bereits beim Insolvenzverwalter, ich kann den Beweis aber nicht erneut erbringen, weil der Insolvenzverwalter diese Möglichkeit abgeschaltet hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Wie viel Geld hatte euch dieser Anbieter denn versprochen?

Zitat:

@GTDennis schrieb am 20. März 2024 um 21:36:04 Uhr:

Wenn ein Insolvenzverwalter eine Forderung bestreitet, hat der Gläubiger das Recht, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen. Dies geschieht in der Regel durch eine Klage beim zuständigen Insolvenzgericht.

Steht da drin dass die Forderung endgültig bestritten wurde? Wenn nicht kann es auch sein, dass das noch in der Prüfung ist bis klar ist wie hoch denn die Prämie letztendlich ist und erst dann ist ja eine belastbare Forderung möglich

Ohne Rechtschutzversicherung macht das vermutlich wenig Sinn zu klagen. Insbesondere wenn man vielleicht noch 150 Euro SB hat bei 120 Euro THG Prämie

Es steht drin, dass die Forderung vollständig bestritten wird, man dagegen vorgehen kann.

Ich hatte zwischenzeitlich ein Widerspruchs-Schreiben formuliert mit dem Beleg, dass die THG-Quote von 300,- damals fix zugesagt wurde.

Mittlerweile kam eine Antwort vom Insolvenzverwalter, meine Forderung wurde anerkannt...

Man könnte jetzt unterstellen, das wäre eine Masche um schon mal eine gute Anzahl Forderungen loszuwerden, aus "Unkenntnis" der Gläubiger, die ja (fast) alle Privatpersonen sein werden, mit begrenztem rechtlichen know-how.

Hallo ich habe das gleiche Schreiben mit derselben Ablehnung bekommen. Stromer72 wäre es möglich ein Muster deines Widerspruchsschreibens zubekommen, wäre super. Hast du dieses dann direkt an den Insovenzverwalter gesendet, oder? Ich finde das ganze vorgehen ziemlich krass, da wurden Uns/mir damals 300 Euro garantiert für das Jahr 2022 und jetzt lehnt der Insolvenzverwalter ab mit der Begründung, Forderung beruht auf eine Schätzung! Eine Frechheit seines gleichen!

Zitat:

@Rubberman007 schrieb am 24. März 2024 um 09:32:55 Uhr:

Hallo ich habe das gleiche Schreiben mit derselben Ablehnung bekommen. Stromer72 wäre es möglich ein Muster deines Widerspruchsschreibens zubekommen, wäre super. Hast du dieses dann direkt an den Insovenzverwalter gesendet, oder? Ich finde das ganze vorgehen ziemlich krass, da wurden Uns/mir damals 300 Euro garantiert für das Jahr 2022 und jetzt lehnt der Insolvenzverwalter ab mit der Begründung, Forderung beruht auf eine Schätzung! Eine Frechheit seines gleichen!

Hallo,

ich habe folgendes an <tabelle@bbl-law.com> (die offizielle Mail-Adresse des Insolvenzverwalters) geschickt, und einen Screenshot der Mail mit der Zusicherung der THG für 2023 als Anlage:

Sehr geehrter Herr Dr. Linkert,

 

mir ist am xxx der Auszug aus der Insolvenztabelle zugegangen, in welchem Sie meine Forderung in voller Höhe bestreiten.

Ihre Behauptung, dass die Forderung auf einer Schätzung beruhe, weise ich hiermit entschieden zurück.

Wie in den Anlagen meiner Anmeldung aufgezeigt, hat mir die eQuota GmbH als Marke emobia zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine garantierte Prämie in Höhe von 300,00 Euro zugesichert.

 

Beweis: Kopie der EMail der emobia vom xxx in der mir eine Prämie in Höhe von 300,- € fix zugesagt wurde, wenn ich per Mausklick das Fahrzeug auch für 2023 erneut bei emobia für den Quotenhandel aktiviere.

Diese Aktivierung habe ich vorgenommen, alle Daten lagen/liegen der emobia digital vor, da ich bereits für 2022 registriert war und explizit keine weiteren Formalien gefordert wurden.

Aktivierung durch einfachen Klick.

 

Angesichts der vorgebrachten Tatsachen ist Ihre Behauptung, dass die Forderung auf einer Schätzung beruhe unhaltbar und sachlich falsch.

Ich kann meine Forderung gegen die Unternehmung eQuota GmbH vollumfänglich belegen.

Ich fordere ich Sie daher auf, gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg Ihre Bestreitung der Forderung sofort zurückzunehmen.

 

Sollten Sie meine Forderung weiterhin bestreiten, fordere ich Sie auf, mir die Gründe dafür schriftlich und unter der Erbringung von Nachweisen darzulegen.

Ich sehe dem Eingang der Rücknahme Ihrer Bestreitung bzw. Ihrer Begründung für den Fortbestand ebendieser bis zum 15. April 2024 entgegen.

 

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich mir die Erhebung einer Klage ausdrücklich und nicht abschließend vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Mustervorlage zum Einspruch. Habe diese jetzt mit meinen Daten umformuliert und an die Mail Adresse gesendet. Mal schauen was passiert.

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