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Tieferlegung E KLASSE

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 18. Februar 2004 um 14:57

Hallo,

habe ein elegance bj.99 und wollte 18 oder 19 zoll felgen draufpacken und ihn auch etwas tiefer nehmen (20-45mm).Wer kennt sich aus????????

Tieferlegungsfedern oder etwa doch Fahrwerk

Wie würde das passen und wie funktioniert das mit der niveauregulierung.

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27 Antworten

hallo,

einige deiner fragen werden sich bestimmt beantworten wenn du mal ein paar themen nach unten gehst...

dieses thema wurde schon oft und ausführlich durchgekaut...

wenn du es ganz "speziell" haben willst frag mal "E55". der kann dir ganz bestimmte tips zum flexen geben... ;-)

grüsse

Ich höhre gerade "Flexen" :eek:

An Federn darf nicht rumgeflext werden !!!!

Ich denke aber auch jeder der ein Mercedes dieser Preisklasse (eigendlich jeder Preisklasse ) fährt der sollte ein paar Euro für anständige federn übrig haben.

Bitte die Finger von der Flex lassen und keine Federn damit kürzen.

 

Andi

Zitat:

Original geschrieben von Andi-w210/E320

Ich höhre gerade "Flexen" :eek:

An Federn darf nicht rumgeflext werden !!!!

Ich denke aber auch jeder der ein Mercedes dieser Preisklasse (eigendlich jeder Preisklasse ) fährt der sollte ein paar Euro für anständige federn übrig haben.

Bitte die Finger von der Flex lassen und keine Federn damit kürzen.

 

Andi

@andi...

anständige federn...

welche?

nenn mir nur einen hersteller der meinen wagen 100 mm runter bringt?

was ist schlimm am flexen?

Es gibt einige Hersteller auf dem Markt ;)

Wie möchtest du bitte schön den TÜV die Fahrwerksveränderung erklären und wie sieht es mit der ABE aus ???

Wenn etwas nicht möglich ist dann lass ich es lieber bleiben , bei jedem Unfall ( auch unverschuldet oder mit Todesfolge ) wirst du dein Schaden selber bezahlen müssen wenn ein Gutachter die geflexten Federn sieht.

Federn sind auf das jeweilige Fahrzeug ( Gewicht ) abgestimmt und eine Verkürzung ändert die Fahrzeughöhe aber auch das Risiko eines Ausbrechens in extrem Situationen , weil die Federn nicht mehr über die nötigen Sicherheitsreserven verfügen.

Deshalb eine ABE !!!!

TIP : Finger weg von solchen Sachen...........

Manchmal frage ich mich warum es den TÜV gibt , aber in diesen Fällen bin ich froh das es ihn gibt ...

Andi

am 19. Februar 2004 um 7:42

solange die federn noch mind. 4 windungen haben, dürfte es keine probleme geben, oder?...

aber das eintragen der tieferlegung stell ich mir schwierig vor, was ist mit der bodenfreiheit vorne??? ausserdem hab ich jetzt schon probleme mit tiefgaragen :D

Das währs eine Art Sollbruchstelle :D

Am besten mehere , von 30mm bis 150mm gestaffelt :D :D :D

 

Hallo Leute, ihr wißt schon noch wovon ihr redet ....?

*KOPFSCHÜTTEL*

 

Andi

Zitat:

Original geschrieben von Andi-w210/E320

Es gibt einige Hersteller auf dem Markt ;)

Wie möchtest du bitte schön den TÜV die Fahrwerksveränderung erklären und wie sieht es mit der ABE aus ???

Wenn etwas nicht möglich ist dann lass ich es lieber bleiben , bei jedem Unfall ( auch unverschuldet oder mit Todesfolge ) wirst du dein Schaden selber bezahlen müssen wenn ein Gutachter die geflexten Federn sieht.

Federn sind auf das jeweilige Fahrzeug ( Gewicht ) abgestimmt und eine Verkürzung ändert die Fahrzeughöhe aber auch das Risiko eines Ausbrechens in extrem Situationen , weil die Federn nicht mehr über die nötigen Sicherheitsreserven verfügen.

Deshalb eine ABE !!!!

TIP : Finger weg von solchen Sachen...........

Manchmal frage ich mich warum es den TÜV gibt , aber in diesen Fällen bin ich froh das es ihn gibt ...

Andi

Pappalapapp...

Habe ich mir fast gedacht das es dich nicht intressiert ,aber ich fände es anständig wenn du anderen einen Tip gibst und diese auf die Gefahren hinweißt.

 

Andi

Zitat:

Pappalapapp...

*ichlachmichtot* hab echt schon tränen drin!!!!!

den spruch kenn ich aus dem fernsehn!!!! hahaha

@andi

hast schon recht! die dinger brechen ja schon im standardzustand wie am laufenden band :D

aber ich denk mal jeder der seinen wagen 'etwas' tiefer haben will, der kommt nie auf den gedanken was an seinen federn abzuflexen *lach*

ich denk mal e55 weiss schon was er macht, ist ja auch sein eigenes risiko...sowas macht kein normalstandardbenzfahrer nach! hehehe....

gruss an alle

jedem das seine mir das tiefste :D :D :D

@ E55 ,

ich weiß ja nicht wieviel du oder bei deinem Kollegen abgeflext hast aber jetzt mal ganz im ernst,

hast du den keine Probleme bei einer Bodenwelle mit 150-180 auf der Autobahn ( alleine oder mehere Personen dabei ) ?

Ich mit meinen 1er Gummis zucke ab und zu zusammen weil ich denke " Ups das war eng ".

Stelle mir es manchmal ganz riskant vor ,zumal die Federn ja nicht an Härte gewinnen wenn du die abflext !?!

Ich vermute das die weicher werden weil die weniger Windungen haben !!! ??? !!!

Wenn du Kürzere einbaust sind die ja demendsprechen Härter !!!!

Wie schauts aus ????

 

Andi

Zitat:

Original geschrieben von Andi-w210/E320

@ E55 ,

ich weiß ja nicht wieviel du oder bei deinem Kollegen abgeflext hast aber jetzt mal ganz im ernst,

hast du den keine Probleme bei einer Bodenwelle mit 150-180 auf der Autobahn ( alleine oder mehere Personen dabei ) ?

Ich mit meinen 1er Gummis zucke ab und zu zusammen weil ich denke " Ups das war eng ".

Stelle mir es manchmal ganz riskant vor ,zumal die Federn ja nicht an Härte gewinnen wenn du die abflext !?!

Ich vermute das die weicher werden weil die weniger Windungen haben !!! ??? !!!

Wenn du Kürzere einbaust sind die ja demendsprechen Härter !!!!

Wie schauts aus ????

 

Andi

ich hab KAW federn drin und geflext logisch sind die härter und die konis sind voll zugedräht und wenn halt ma ne bodenwelle kommt dann schleifts halt ma kurz und funkte (sieht in der nacht geil aus) aber was solls...

wo gehobelt wird da fallen auch spähne

am 28. Februar 2004 um 7:10

vollig bekloppt !!

 

hallo andi ,

ich kann dir nur in allen punkten zustimmen . es ist kaum zu glauben das man sich hier in einem mercedes forum befindet .

ein flexen an federn ist mit nichts zu begründen und aufs äußerste zu verurteilen ...... aber was willst du schon gegen solche spinner unternehmen > wenn sonst schon nichts steht dann soll der verunstalltete daimler wenigstens flach auf der straße liegen < :) ....

 

allzeit gute fahrt ..... KS

am 28. Februar 2004 um 8:44

Re: Tieferlegung E KLASSE

 

Zitat:

Original geschrieben von blax6

Hallo,

habe ein elegance bj.99 und wollte 18 oder 19 zoll felgen draufpacken und ihn auch etwas tiefer nehmen (20-45mm).Wer kennt sich aus????????

Tieferlegungsfedern oder etwa doch Fahrwerk

Wie würde das passen und wie funktioniert das mit der niveauregulierung.

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§50 StVZO Abs 3: ...bei Scheinwerfern mit Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante (Reflektor) nicht unter 500mm liegen.

VdTÜV zur Begutachtung von Fahrzeugtieferlegung, Merkblatt 75, Anhang II, Punkt 5.1.9 (Prüfung der Bodenfreiheit):

Nach einer Tieferlegung sollte das betriebsbereite Fahrzeug (besetzt mit einem Fahrer) eine Schwelle mit einer Breite von 800mm und einer Höhe von 110mm berührungslos überfahren können. Die Berührung von Karosseriebauteilen aus elastischen Werkstoffen kann dabei unberücksichtigt bleiben. Bei Unterschreitung des Richtwertes von 110mm muss sichergestellt sein, dass von dem Fahrzeug keine Gefährdung in Bezug auf andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann. Ebenso ist die Bodenfreiheit im pratischen Betrieb zu beurteilen. Ein Fahrbahnkontakt sicherheitsrelavanter Bauteile, insbesondere von Brems- und Kraftstoffleitungen, sowie Kraftstoffbehältern und deren Anbau- und Befestigungsteilen muss unter betriebsüblichen Bedingungen ausgeschlossen sein.

Folgendes ist jedoch stets zu beachten: Im Falle einer Überprüfung (z.B. durch die Polizei) wird nicht die Frage gestellt ob die Fahrwerkskomponenten wie geliefert verbaut wurden sondern ob das Fahrzeug trotz TÜV-Gutachten eine der o.g. Bestimmungen nicht erfüllt. Hierbei spielt auch die "schleichende" Tieferlegung eine Rolle, bei der sich das Fahrwerk im Laufe der Zeit weiter "setzt". Tatsache ist in diesem Augenblick, dass eine der Bestimmungen nicht eingehalten wurde. Der Polizei steht es in diesem Moment frei das Fahrzeug wegen Gefährdung sofort stillzulegen oder mit einer Mängelkarte innerhalb einer Woche zur TÜV-Vorführung zu bitten.

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