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Tiefgarage - Brandschutz: Welcher Türkantenschutz ist zulässig?
Hallo liebe Forumsgemeinde,
mein Vermieter geht in letzter Zeit strikt gegen Lagerung von verschiedenen Gegenständen in der Tiefgarage vor. Leider fallen auch verschiedene Polsterungen darunter, die fast jeder Hausbewohner in seiner Garagenbox zum Schutz des Autos angebracht hat...
Ich würde gerne einen brandschutzsicheren Werkstoff einsetzen um mein Auto trotzdem zu schützen.
Weiss jemand was die Brandschutz-Richtlinien für solche Fälle vorsehen? Es gibt Schaumstoffe der Klasse B1 & B2 und z.B. Steinwolle der besseren Klasse A1. Reicht Brandschutzklasse B1 aus? Bzw. kann man das irgendwo nachlesen? Im Internet wurde ich nicht fündig.
Die Diskussion mit dem Vermieter ergibt hier leider nichts konkretes...
Danke im voraus
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53 Antworten
Früher gab es mal so Dinger, die man an die Tür selbst geklemmt hat. Sowas wird der Vermieter kaum verbieten können. Ich gebe zu, das sieht bescheiden aus - wirkt aber auch nicht nur in der eigenen Garage.
Ich kann ja verstehen, dass man da kein Gerümpel lagern soll, aber geht das nicht etwas zu weit ? Die grösste Brandlast sind die Fahrzeuge selber, werden die als nächstes verboten ?
Ich kann den Vermieter schon gut verstehen.
Ich persönlich würde es auch nicht schön finden, wenn meine Mieter die Tiefgarage als Rumpelkammer nutzen würden.
Natürlich ist das Auto eine Brandlast aber ich würde meinen, alles andere, rund um das Auto fackelt zuerst ab.
Es macht schon Sinn, das der Gesetzgeber ganz klar definiert, das Garagen und/oder Tiefgaragen auch nur als solches genutzt werden dürfen.
Man stelle sich mal vor, das fast jeder ( und das werden def. viele sein ) Reifen, Benzin/Dieselkanister, Lacke, Spraydosen usw. dort lagern.
Der Brandschutz ist über die Garagenverordnung des Landes geregelt. Daher ist das hier im trüben fischen.
Rumpelkammer? Der TE will keine Polstermöbel dort lagern, sondern einen Polsterstreifen aus Schaumstoff o.ä. (unbrennbar) an der Wand anbringen.
Antirutschmatten gibt's auch feuerfest, vielleicht mal in die Richtung suchen.
Um welchen Umfang an "Polsterungen" reden wir überhaupt? Einen schmalen Streifen an der Wand damit man mit der Tür nicht anschlägt oder umfangreicheres?
Neben Brandschutz gibt es auch sowas wie eine Hausordnung.
Danke für die große Beteiligung! Ich versuche Mal direkt euch allen zu antworten.
1) Zur Zeit hängt ein kleiner Teppich auf der Wand mit Maßen ca. 30x50cm. Früher war es Schaumstoff in gleicher Größe. Es geht NUR darum und nicht um Möbel oder andere Gegenstände. Ansonsten ist die Garage komplett leer. Nicht Mal Reifen stehen drin...
2) In der Garagenverordnung von NRW habe ich nichts über Brandschutzklassen der Gegenstände gefunden nach DIN 4102... Da sind nur Brandschutzklassen der Baustoffe aufgeführt.
3) Ich find's auch urkomisch, dass man 20L Benzin aufbewahren darf, aber wegen eines kleinen Teppichs bereits mit einer Kündigung gedroht wird.
Es gibt so Keramikfasermatten/platten oder eventuell irgendwas aus Steinwolle.
Anbringen kann man wohl ein passendes Material, aber wenn der Vermieter richtig widerspenstig sein will, zweifelt er an, dass tatsächlich das verbaut wurde was der Mieter behauptet.
Am Schluß verlangt der Vermieter noch die "Installation" durch einen zertifizierten Fachbetrieb mit Nachweis und dokumentierter jährlicher Überprüfung.
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 16. Juli 2024 um 13:30:04 Uhr:
Am Schluß verlangt der Vermieter noch die "Installation" durch einen zertifizierten Fachbetrieb mit Nachweis und dokumentierter jährlicher Überprüfung.
Genau DAS wird so passieren.
Zitat:
@Hybrids_Of_Steel schrieb am 16. Juli 2024 um 11:09:23 Uhr:
Die Diskussion mit dem Vermieter ergibt hier leider nichts konkretes...
Kannst du aus dem Inhalt deines (Garagen-)Mietvertrages eventuell irgendwelche (Rück-)Schlüsse ziehen?
Teppich abmontieren, paar Wochen warten, Schaumstoffpolster anbringen, da wird keiner was sagen. Behaupte ich mal...
Tiefgarage unter einem Wohnhaus?
Vergiss es; sobald du irgendetwas einigermaßen fest an der Wand anbringst gewinnst du die aktuellen Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse.
B1 reicht da gewiss nicht mehr (da B1 brennbar ist).
Nur wie ist die aktuelle Feuerwiderstandsklasse der Garage? Sollte diese nicht auf aktuellem Stand sein hat sie zwar Bestandsschutz, veränderst du etwas...Glückwunsch, da darf die komplette Garage auf aktuellen Stand gebracht werden. Der Vermieter wird das nicht bezahlen... also verbietet er einfach mal irgendetwas an der Wand zu befestigen.
Bei einer derart kleinen Änderung.... könnte sein, dass man darüber hinweg sehen kann. Müsste jedoch mindestens A1 sein, da nur A keinen Beitrag zu einem Brand liefert. Ideal wäre natürlich irgendetwas mit A1 und F30.
Ob neben dem Teppich 20 Liter Benzin stehen ist irrelevant. Wenn die Bude abfackelt, das Benzin sich entzündet und der Teppich brennt.... zahlt die Versicherung wegen des Teppichs nicht. Klingt irrsinnig, ist jedoch leider so (da das Benzin erlaubt ist, der Teppich aber nicht).
Am Ende schaust in deinen Mietvertrag; wenn da nicht drin steht, dass du etwas an der Wand anbringen darfst, dann kann es dir der Vermieter verbieten... man könnte das dann von einem Gericht klären lassen....
Benzin muss aber auch in einem zugelassenen und geprüften Kanister gelagert werden und nicht einfach so. Abgesehen davon kenne ich die 20l-Grenze nur für Kleingaragen, nicht für Tiefgaragen, müsste man aber in die entspechende Verordnung des Bundeslandes gucken.
Gibt's keinen "offzizellen" Türkantenschutz den man bestellen kann? Bei Teppich kann ich das gut verstehen, da geht es dann weniger um die Brandlast bei so einem kleinen Teil als vielmehr darum dass je nach Material giftige Dämpfe entstehen können.