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TK vom Glasbruch zum Totalschaden

Hallo zusammen :)
mein Kind hatte einen Auffahrunfall, lt. Anscheinsbeweis und trotz Zeugen, selbst verschuldet.
Unser Versicherungsmakler meinte ich könne mit meiner TK wenigstens den Glasbruch der Scheinwerfer geltend machen, was ja die Reperatur des KfZ finanziell etwas erleichtern würde.
Gesagt, getan. Kostenvoranschlag von 806€ eingereicht und eine Zusage bekommen. Allerdings wollte ich nach KVA auszahlen lassen und dann wendete sich das Blatt.
Die Versicherung vermutete nun einen Totalschaden und wollte 4 Fotos vom Fahrzeug haben (vorn, hinten, rechts, links). Diese habe ich blindlinks eingereicht und bekam wenige Tage später den Bescheid, dass ein Sachverständiger das Fahrzeug anhand der Bilder als Totalschaden eingestuft hat.
Nun kam mir das etwas spanisch vor, denn nach deren AGB müssen sie bei einem TS nichts zahlen, ein Schelm wer da nichts böses denkt.
Hat von euch evtl. schon jemand ein ähnliches Problem gehabt?

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19 Antworten

Die maximale Entschädigungsleistung ist bedinginsgemäß der Wiederbeschaffungswert abz. eines realen Restwertes.
Das ist von einem Sachverständigen zu ermitteln.
Es ist daher folglich möglich, dass der Glasbruchschaden nur anteilig gezahlt wird.

Zitat:

@germania47 schrieb am 20. März 2025 um 12:53:18 Uhr:


Das ist von einem Sachverständigen zu ermitteln.

Okay und das geht anhand von Bildern?

War gestern bei einem lokalen Sachverständigen und hab ihn unbefangen mit dieser Situation konfrontiert (also Gutachten anhand von meinen Bildern). Er meinte das er es trotz seiner ü30 jährigen Berufserfahrung nicht einschätzen kann, weil er erstmal nur die defekten Scheinwerfer und eine krumme Stoßstange erkennen kann.

Werde heute auch mal bei der Versicherung nach der Kalkulation ihres SV fragen, denn die Aussage muss ja belegbar sein.

CC_Cabrio
Werde heute auch mal bei der Versicherung nach der Kalkulation ihres SV fragen, denn die Aussage muss ja belegbar sein.

eine sehr gute Idee...

Erst vor kurzem , gab es hier einen vergleichbaren Fall mit TK - Glasschaden und Totalschaden.
Schau mal rein ...
https://www.motor-talk.de/.../...cheinwerfer-bmw-3er-t8155689.html?...

"...mein Kind hatte einen Auffahrunfall, lt. Anscheinsbeweis und trotz Zeugen, selbst verschuldet."
Der Anscheinsbeweis ändert nur die Beweislast. Wenn deine Zeugen also entsprechendes (sinnlose Vollbremsung des Vordermanns o.ä.) beobachtet haben und du eine RS-Versicherung hast, dann könntest du den Versuch wagen, den Anscheinsbeweis zu widerlegen.

@Hermy66
Den Beitrag hatte ich auch schon gesichtet, allerdings geht es dort auch nicht weiter. Dennoch danke.
@PeterBH
Ja, habe eine RS und damit ist auch schon ein Anwalt beschäftigt, allerdings mahlen die Mühlen sehr langsam.
Da es sich bei dem TK Schaden um eine andere Schadennummer handelt, muss der nächste Anwalt beschäftigt werden.

Warum? Das kann doch ein Anwalt bearbeiten, wäre kein Interessenskonflikt

@PeterBH
Wegen der SB. Bei dem ersten muss ich durch meine eigene Wahl 150€ selber tragen. Die RS hat mir aufgrund der Schadenhöhe einen empfohlen, für den ich die SB nicht tragen muss.
Bei der Versicherung habe ich angerufen, es gibt kein Gutachten/Kalkulation o.ä. eines unabhängigen SV, dass wurde über einen internen SV anhand der von mir eingereichten Bilder so "festgestellt". Für mich hört sich das etwas nach "betriebswirtschaftlichen" handeln zu gunsten der Versicherung an.

Das von zwei verschiedenen Anwälten bearbeiten zu lassen halte ich für gar keine gute Idee.
SB hin oder her.

Dann pass man gut auf, dass die Anwälte nicht unterschiedliche Einlassungen abgeben.

@Spi95 @PeterBH
Nachdem ich heute bei der Versicherung angerufen habe, rief ich bei dem Anwalt an um ihm das mitzuteilen. Dachte es sei ein guter Ansatz für ihn, aber im Gegenteil, er fing an mir die Sache aus- und schlecht zu reden. Werde am Montag bei der RS anrufen und fragen, ob man den noch wechseln kann.

@CC_Cabrio

Warum beauftragt du einen RA und kontaktierst weiter die Versicherung? Genau das soll doch der RA machen.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 22. März 2025 um 09:05:13 Uhr:


@CC_Cabrio
Warum beauftragt du einen RA und kontaktierst weiter die Versicherung? Genau das soll doch der RA machen.

Das ist genau der Punkt.

Der Sachbearbeiter ist auch nicht verpflichtet mit dem Mandanten reden.

Um mal etwas Licht ins Dunkel der Motivationen zu bringen:
Erstberatung bringt dem Vertragsanwalt ca. 100,- netto. Die weitere Durchsetzung außergerichtlich bringt bei dem in Rede stehenden Wert theoretisch noch weniger, also quasi null, weil die Erstberatung voll angerechnet wird. Deshalb ist für ihn jede weitere Befassung für ihn ruinös. Darum wird er immer von weiteren Schritten abraten.

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