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Tönungsfolie
Hallo!
Ich möchte in meinem Corsa die Scheiben tönen. Gibt es die möglichkeit alle Scheiben zu tönen? Ich wollte alle tief schwarz tönen, aber zuerst möchte ich erfahren ob dies erlaubt ist. Denn ich habe schon ein Auto so gedehen. In Amerika dürfen sie auch so fahren. Wo könnte ich denn dies eventuell über den Tüv bringen, das hier in Deutschland anerkannt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
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34 Antworten
hallo Voll_Normal,
in Deutschland darf erst ab der B Säule getönt werden.
Front und Seitenscheiben müssen leider immer frei bleiben.
Bei stark getönter Heckscheibe ist das Rückwärtsfahren zumindest in der Dämmerung stark gewöhnungsbedürftig.
Der Vorteil ist , wenn Dein Hintermann mal seine Lichthupe ausprobiert oder auch nur seine Scheinwerfer etwas mehr die Baumwipfel absuchen , Du nicht geblendet wirst.
mfg
Omega-OPA
Also vorne ist definitiv nicht erlaubt! Aber es reicht schon, wenn dus nur hinten machst! Sieht einfach geil aus (OKI, Geschmackssache) aber achte beim Kauf darauf, dass die Folie möglichst weich ist, dann haste ganz gute chancen beim aufkleben...oder willstes machen lassen?
Was haste fürne Wagenfarbe?
oder bist ami, dann kannste alles machen wie du lustig bist.....
Corsa.XL hat Alle Scheiben geflutet bekommen und is auch übern Tüv
is zwar nich richtig tiefschwarz, aber is gut.hat aber auch ganz gut geld gekostet, ich würde mir es 2mal überlegen obs mir wert is
Hi ,
ich lerne gerne dazu : Bitte was ist denn " fluten " ; wie ist der technische Vorgang. Bitte eine kurze Beschreibung .
Vielen Dank für Eure Erklärungen sagt:
Omega-OPA
Ist sowas wie ne Lackier-Technik!
Vorne sind glaub ich 25% Tönung erlaubt und die vorderen Seitenscheiben 30%!
Hallo mastaone!
Vielleicht möchte icch das machen lassen wenn es nicht zu teuer ist. Da die Heckscheibe des Corsa A doch schon zimlich rund ist, bekommt man das schlecht alleine hin. Mein Wagen ist Novaschwarz. Die Farbe finde ich einfach super.
Gruß
Fluten bedeutet, das die Tönung als Farbe in die Scheiben gemacht wird. Die lassen die da irgendwie drinne verlaufen! Wie genau das geht kann ich dir auch net sagen. Ist nur schweineteuer!!!
Hallo zusammen,
@ Omega-OPA
Fluten oder Flush-Coating ist ein Tönen ohne Folie. Dabei wird auf die Scheiben eine Lackschicht ( kein Fahrzeuglack )aufgetragen um die gewünschte Tönung zu erreichen.
@ all
Vordere Scheiben tönen legal oder doch nicht ?
Es gibt im Internet zwei Adressen, die Scheibentönung im Frontbereich als angeblich legal anbieten.
www.glastone.de und www.keinefolie.de
So und jetzt kommt der Haken an der Geschichte. Zum eintragen der Tönung müsste ein Lichtdurchlässigkeitsgutachten und ein Bruchgutachten der Scheiben erstellt werden und das für jede einzelne Scheibe und nur dann wäre eine Eintragung rechtmässig.
Selbst wenn nun die getönten Scheiben eingetragen worden sind, wie auch immer dies geschehen sein mag ( "gute Kontakte", "dicker Geldbeutel" ), wird die Gültigkeit als nichtig erklärt, da die Eintragung nicht auf einem Einzelgutachten über die Lichtdurchlässigkeit beruht.
Es ist doch ganz einfach. Da die gesetzliche Mindestlichtdurchlässigkeit an der Frontscheibe 75% und an den Seitenscheiben 70% beträgt und die Scheiben, wenn sie z.B. getönt ( Wärmeschutzverglasung ) sind schon an dieser Grenze liegen, ist eine weitere Tönung von vornerein nicht erlaubt. Selbst eine klare Folie oder Flush-Coating-Auftrag würde die Lichtdurchlässigkeit um weitere 5-10% mindern.
Also selbst wenn das Anbringen an sich erlaubt wäre, dürfte es Aufgrund der Lichtdurchlässigkeit nicht angebracht werden.
Da selbst ein absolut transparenter Auftrag oder Folie die Lichtdurchlässigkeit mindert wirst Du nie über dem Mindestwert bleiben.
Leider gibt es noch weitere Bestimmungen wie z.B. das Bruchverhalten der Glasscheiben.
Das Bruchverhalten durch eine Folie im vorderen Bereich lässt es nicht mehr zu, dass z.B Rettungskräfte Dich problemlos bergen können. Jetzt kommt bestimmt wieder der Einwand, dass es doch auch Verbundglasscheiben in diesem Bereich gibt?. Ja es gibt auch Seitenscheiben in Verbundglas, aber diese Scheiben sind mit einer Speziellen Folie ausgerüstet und auch zugelassen.
Auch das Auftragen einer im Prinzip Lackschicht ändert die Eigenschaften des Glases und ist somit auch nicht zulässig.
@ RydeOrDie
Da ist mal wieder einer, der angeblich eine Eintragung für seine vorderen Scheiben haben soll. Dass das eingetragen ist, haben schon hunderte erzählt. Leider nur erzählt, denn keiner war bisher bereit es auch zu beweisen, in dem er eine Kopie seines Fahrzeugscheines uns allen zur Verfügung stellt, natürlich ohne die persönlichen Daten. Und noch bemerkenswerter sind die Ausreden, warum keiner dieses tut.
1. Habe gerade meinen Fahrzeugschein verloren
2. Ist nur im Brief eingetragen und der liegt bei der Bank
3. Fahrzeugschein ist ins Wasser gefallen und man kann jetzt nichts mehr lesen
4. Ich habe keinen Scanner oder Fax
Warum haben die Leute, die so etwas angeblich eingetragen haben, so viel Angst davor Ihre Papiere zu zeigen, damit die Eintragung auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden kann?
Es wäre doch für alle eine erfreuliche Nachricht, wenn es einer Überprüfung standhalten würde.
blabla,ich habs eingetragen.muß den monat zum tüv und dann stehts auch in den papieren drin,wenn du willst kann ich dir die einzelabnahme abfotografieren wo alles drin steht!!in der aktuellen flash ist auch ein langer bericht drin wo das mim fluten erklärt wird,die flash redaktion hat ihren astra rundum fluten lassen und genau beschrieben wie das geht und da steht auch das es legal ist!!!ich selbst hab es ca 3 monate und wurde sogar schon einmal angehalten von der polizei-die wollten es auch net glauben das sowas legal ist,dann hat der sich ins auto gesetzt rumgefunkt und 5 minuten später kam er wieder und hat gemeint alles klar gute fahrt und das sieht echt gut aus mit den scheiben.....wenn ich beim tüv war und es in den schein eingetragen habe werde ich dir autoglasmeister ne kopie von meinen fahrzeugschein rüberschicken damit auch du das endlich glaubst das es legal ist
Hallo Corsa.XL,
es geht hier nicht um blabla.
Es geht darum, allen eine Chance zu geben, die auch eine Tönung der vorderen Scheiben in Erwägung ziehen.
Es wäre doch für alle schön, wenn dieses Vorhaben auch eine legale Grundlage hat, oder sehe ich das falsch?
Um allerdings wieder einmal in dieser Angelegenheit bei unserem hiesigen TÜV vorstellig zu werden, sollte ich einige Unterlagen, sprich Fahrzeugscheine mit Eintragung oder Gutachten haben.
Mit dieser Massnahme könnte auch hier in der Gegend vielen leuten geholfen werden, da die Nachfrage danach sehr hoch ist, allerdings keine Möglichkeit besteht dieses auch eingetragen zu bekommen.
Was ich jetzt allerdings nicht verstehe ist folgendes :
Du schreibst, dass Du es bereits eingetragen hast. Wie kommt es dann aber, dass es nicht in den Papieren steht?
Eigentlich steht jede Eintragung in den Fahrzeugpapieren, denn sonst ist es ja nicht eingetragen, oder habe ich jetzt was übersehen ?
Oder ist es doch nicht eingetragen ?
Ich wünsche Dir, auch bestimmt im namen Aller die das gleiche Vorhaben verwirklichen wollen, dass alles glatt geht und keine Probleme auftauchen.
Auch freue ich mich auf die benötigten Unterlagen, die mir zwar bestimmt schon hundert in aussicht gestellt wurden, aber dann doch nie gebracht werden konnten.
Es wäre nett, von Dir zu hören.
ich habe es eingetragen-ganz normal beim tüv(war ne einzelabnahme)diese unterlagen hab ich natürlich-den monat habe ich ganz regulär tüv(2 jahre sind um)mit dem wisch geh ich dann zu der zulassungsstelle und laß es in den schein/brief eintragen-also es ist schon ganz legal eingetragen,ich habs nur noch net machen lassen weil nochn paar sachen dazukommen und ich es net einsehe alle monat bei der zulassungsstelle einen neuen schein zu holen wegen jeder eintragung.die tusse nimmt dann den wisch und schreibt mir das so wies in den einzelabnahmen steht in den fahrzeugschein.glaub kaum das die das einzweifelt ein abgestempeltes und unterschriebenes dokument was ganz legal ist.um sowas eintragen zu lassen brauch der tüv ein transmissionsmeßgerät und glaub kaum das jeder tüv sowas hat,ich mußte selbst 200 km weit zum eintragen fahren bzw das war der nächste der so ein teil hatte.wie gesagt ich habs per einzelabnahme eingetragen bekommen und kann dir den wisch abfotografieren wenn dus net glaubst.wenns im schein eingetragen ist beweise ich dir das natürlich auch,und dann ist das thema hoffentlich aus der welt.nochmal zur flash:hol dir die mal kostet ja net soviel,da ist ein bericht drin zum scheiben fluten,da steht es auch drin das es legal ist und glaub kaum das die da lügen-adressen stehn auch drin...
so siehts aus..
es is ein grosser unterschied zwischen folien und fluten
denn folien sind bei den 3 scheiben vorne illegal, egal wie hoch auch 5% sind verboten, denn da is immer noch ne folie drauf und diese lässt die scheibe nicht zerspringen.
is deswegen so weil euch die Feuerwehr nach dem überholen nicht rausholen kann, weil die scheibe nicht zerspringt sondern noch in einem stück zusammenhängt.
kapiert es endlich
Hallo leute,
das hat zwar jetzt nicht direkt was mit eurem Streit hier zu tun, aber ich wollt es trotzdem mal los werden. N neuer Thread wäre zu Schade!
Also ic hwar eben in der Mittagspause mal bei ATU! Die haben da son Scheibentönungsspray (heißt auch so)! Das taugt doch bestimmt nichts oder? Und wenn schon, ist doch sowieso illegal und sieht dazu bestimmt noch super Scheiße aus oder? Was meint ihr?