Totalschaden als unfallfrei gekauft (BMW E39) - Geschockt
Hallo Leute,
Ich bin gerade etwas schockiert. Habe vor gut 2 Stunden meinen neuen Wagen abgeholt, BMW E39 525i Toring. Schicke Ausstattung super erhalten. Steht sehr gut da obwohl er von 2002 ist und aktuell 210.000km weg hat. Hab 4.100€ bezahlt aus gepflegter 2ter Hand. Netter älterer Mann aus Kroatien. Hab noch beim Vetrag unterzeichnen nett mit ihm und seiner Frau geplaudert.
Jetzt guck ich zuhause alle Unterlagen in Ruhe durch und finde im Bordbuch einen kleinen gefalteten Zettel. Schnell Aufgefaltet und was finde ich da: der Kaufvertrag von vor 2 Jahren als mein Verkäufer den BMW seinerseits von einem Händler hier in der Nähe gekauft hat. In diesem Kaufvertrag steht drin
"Unfallschaden komplett, Motor und Getriebe Schaden, Kupplung, Anlasser und Lichtmaschine Schaden. Auto wird ohne Garantie verkauft. Bastlerfahrzeug" Preis 1.600€
Fahrzeug ID ist die gleiche, es ist also der Wagen!
Jetzt bin ich erstmal geschockt, frage mich aber auch ob der Wagen wirklich komplett verunfallt war (sieht einfach nicht so aus oder wurde wenn dann extrem gut instandgesetzt) oder ob das nur im Vertrag steht damit der Händler den Wagen ohne Gewährleistung an privat verkaufen konnte. Eventuell hatte er ja "nur" irgendeinen anderen Schaden wie Zylinderkopfdichtung oder sowas und der Händler hat ihn nicht repariert.
Was würdet ihr tun? Natürlich muss ich morgen erstmal den Verkäufer anrufen...
Ich habe ein schlechtes Gefühl :-(
Beste Antwort im Thema
Wenn ich das hier so lese... wer 100%ige Rundum-Sorglos-Vollkasko-Sicherheit haben will, sollte besser die Finger komplett vom Gebrauchtmarkt lassen. Ab zum Neuwagenhändler, am besten aus Korea, mit 5 Jahren Garantie ohne Kilometerbegrenzung.
Ansonsten gilt: entweder man kennt sich selbst aus, oder nimmt jemanden mit der das von sich behaupten kann.
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21 Antworten
Auf Rückabwicklung bestehen - und hoffen, dass das nur ein Kroate ist, aber der in Deutschland lebt. Immer vorausgesetzt, in deinem Kaufvertrag steht nichts von früherem Unfallschaden.
Ja ist wohnhaft in Deutschland, war bei ihm in der Küche und hab Kaffee getrunken.
Habe den standard ADAC Kaufvertrag wo wir angekreuzt haben, dass der Wagen unfallfrei ist, sowohl in seinem Besitz (das mag ja stimmen) und soweit er weiss auch in der übrigen Zeit.
Zitat:
@Grimschlag schrieb am 03. Apr. 2018 um 23:23:53 Uhr:
Ja ist wohnhaft in Deutschland, war bei ihm in der Küche und hab Kaffee getrunken.
Nein, du hast in irgendeiner Küche Kaffee getrunken.
Ich würde zunächst mal "Beweise" sichern. sprich etwas in Richtung Gebrauchtwagengutachten bei TÜV etc., eben das was man gemeinhin vor dem Kauf macht, wenn man sich nicht auskennt.
Dann siehst du schonmal wie es technisch um den Wagen gestellt ist. Entsprechend würde ich dann agieren.
Deine Rechte sind ganz klar (vorausgesetzt die Angaben auf dem Zettel stimmen): Eigenschaft der Unfallfreiheit würde zugesichert und nicht erfüllt. Damit steht die Nachbesserung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Evtl. kann man sich ja auf eine angemessene Kaufpreisminderung einigen. Des weiteren steht der Verdacht Der arg. Täuschung im Raum. Nützt dir aber in dem Fall nicht sooo viel mehr, außer ggf. als Druckmittel.
Diese Rechte dann auch durchzusetzen steht dann natürlich auf einem anderen Blatt.
Zitat:
frage mich aber auch ob der Wagen wirklich komplett verunfallt war (sieht einfach nicht so aus oder wurde wenn dann extrem gut instandgesetzt) oder ob das nur im Vertrag steht damit der Händler den Wagen ohne Gewährleistung an privat verkaufen konnte. Eventuell hatte er ja "nur" irgendeinen anderen Schaden wie Zylinderkopfdichtung oder sowas und der Händler hat ihn nicht repariert.
Schon mal mit dem VK geredet? Der kann ja dann genauer sagen was Sache ist.
Sicher ist es enttäuschend wenn man eine zugesagte Eigenschaft annimmt und es sich dann anders herausstellt. Das ist klar.
Andererseits ist ein Unfallschaden auch keine Katastrophe - sofern Fachmännisch instand gesetzt wurde. Und wenn da ev. Neuteile verbaut wurden am Motor und Getriebe,... kann dies sogar ein Vorteil sein.
Angesichts des Alters und des Preises spielt auch der zukünftige Wiederverkauf/Wertverlust aufgrund des Unfallwagens eine untergeordnete Rolle.
Denke mal die Enttäuschung liegt eher in der falschen Angabe und dem Gefühl angelogen/betrogen worden zu sein, was auch Verständlich ist.
Entspricht der Wagen deinen Vorstellungen, wurde fachm. Instandgesetzt und er fährt gut, dann ist zu Überlegen diesen zu behalten.
Mit dem VK würde ich aber auf jeden Fall nochmals sprechen was da Sache war und Gegebenenfalls eine Kaufpreisminderung ansprechen.
Kannst Du mit dem Wagen nicht Leben so ist eine Rückabwicklung denkbar!
Hallo und danke schonmal für eure Antworten.
Habe gerade mit dem Verkäufer telefoniert. Er behauptet der Vertrag den er vor 2 Jahren mit dem Händler gemacht hat war nur "gemauschelt". Der Wagen war wohl in Ordnung, er hat auch mehr als die 1.600€ bezahlt die da im Vertrag stehen. Begründung: Er wollte Geld sparen, daher hat der Verkäufer reingeschrieben das alles kaputt ist um sicher zu sein, dass er keine Gewährleistung geben muss und sie haben einen niedrigen Preis reingeschrieben damit das Finanzamt nicht so viel kassiert.
Das kann natürlich so passiert sein, ich kenne den Händler nicht. Es ist jedenfalls kein großes Autohaus..
Ob ich das glauben kann, weiß ich nicht. Ich habe ihn darauf gedrängt, das er den Wagen heute abend zurücknimmt (ist auch noch nicht umgemeldet). Ich soll vorbeikommen und wir gucken dann mal.. Bin gespannt was passiert.
Ich mein, ich bin kein Gutachter, aber es sieht für mich nicht so aus als hätte der Wagen einen (größeren) Unfall gehabt. Spaltmaße stimmen, nichts nachlackiert (oder sehr gut) und die Gebrauchsspuren passen zur Laufleistung: Steinschläge auf der Motorhaube, leicht matte Scheinwerfergläser (übrigens genau die Scheinwerfer die der Wagen in der "Edition Lifestyle" auch haben sollte, sprich weiße Blinker und Angel Eyes).
Hätte der erst vor 2 Jahren alles neu bekommen, sähe es besser aus und ob, wenn es alles gebrauchte Teile gewesen wären, alles so stimmig wäre (keine Farbunterschiede an den Karosserieteilen) ist fraglich ...
Ja, so kann das gemacht werden. Hab früher auch so einen KV gehabt, wusste aber Wagen war makellos.
Im Zweifel würd ich Dir einfach mal nen Gebrauchtwagencheck beim TüV oder Dekra empfehlen, kostet nicht die Welt und die können sicher feststellen ob was passt.
Ach so. Der hat 1600 bezahlt, die Karre runtergeritten und nun für 4600 verlauft.
Dem Kerl würde ich keine Sekunde mehr zuhören. Wer solche Mauscheleien kennt und durchzieht ist kein "einfacher Verkäufer".
Zitat:
@Langsamfahrer schrieb am 04. Apr. 2018 um 11:34:03 Uhr:
Dem Kerl würde ich keine Sekunde mehr zuhören. Wer solche Mauscheleien kennt und durchzieht ist kein "einfacher Verkäufer".
Naja, diese Mauscheleien zu kennen ist jetzt kein Geheimnis. Der Käufer bekommt einen etwas höheren Nachlass, dafür erhält der Verkäufer eben Cash ohne Nachweise.
Ist zwar sicherlich nicht legal, aber wir müssen uns nichts vormachen, dass solche Vorgehen doch weiter verbreitet sind, als so mancher denkt. Zum Thema Sachmängelhaftung. Diese kann natürlich so nicht wirksam ausgeschlossen werden. Es gibt aber eben auch Kulturkreise, wo diese eben nicht einen solchen Stellenwert hat, wie in DE. Da wiegt es eben höher, dass etwas Geld gespart werden konnte. Vielleicht macht der Käufer sowieso alles selber. Vielleicht sogar in seiner Heimat.
Ich würde die Sache einfach vom Zustand des Wagens abhängig machen.
An sonsten hat man bekommen, wofür bezahlt wurde. Ein altes Auto mit Wundertütencharackter.
Zitat:
@525itouring schrieb am 4. April 2018 um 10:58:33 Uhr:
Im Zweifel würd ich Dir einfach mal nen Gebrauchtwagencheck beim TüV oder Dekra empfehlen, kostet nicht die Welt und die können sicher feststellen ob was passt.
Das ist empfehlenswert. Evtl erkennt der Prüfer ja tatsächlich,dass kein UnfallSchaden vorhanden war.
Ist dann evtl eine Verhandlungsbasis,wenn es tatsächlich ein UnfallFahrzeug war.
Gruß Martin
Seine Geschichte würde ich dem Kroaten abnehmen. Weil ich zu glauben meine, wie oft genau auf diesem Wege die Sachmängelhaftung des gewerblichen Wiederverkäufers umgangen werden soll. Und weil er so doof war, den damaligen KV auch noch im Wagen liegen zu lassen. Wenn das Auto O.K. ist, passt doch für Dich alles. Was nutzt denn die ehrlichste und lupenreinste Dokumentation, wenn der Bock dahinter runtergeritten ist?
Zitat:
@Langsamfahrer schrieb am 4. April 2018 um 11:34:03 Uhr:
Ach so. Der hat 1600 bezahlt, die Karre runtergeritten und nun für 4600 verlauft.
Dem Kerl würde ich keine Sekunde mehr zuhören. Wer solche Mauscheleien kennt und durchzieht ist kein "einfacher Verkäufer".
Wenn der Wagen in Ordnung ist dann ist es ja nicht verboten mit Gewinn zu verkaufen.
Wenn ich einen guten für 500 Euro kaufen würde kann ich den doch auch für 3000 Euro verkaufen
Na dann ist doch alles gut. Wenn Ihr das so toll findet. Have fun. Mal sehen wann er hier steht un die Karre ist doch gedreht oder die, wegen "Wir wollen ja alle geld sparen" gebrauchten oder ATP Ersatzteile sind durch und die Karre Schrott.
God luck....lass ein Gutachten machen und vertrau Ihm einfach nicht.
Wenn ich das hier so lese... wer 100%ige Rundum-Sorglos-Vollkasko-Sicherheit haben will, sollte besser die Finger komplett vom Gebrauchtmarkt lassen. Ab zum Neuwagenhändler, am besten aus Korea, mit 5 Jahren Garantie ohne Kilometerbegrenzung.
Ansonsten gilt: entweder man kennt sich selbst aus, oder nimmt jemanden mit der das von sich behaupten kann.