ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Totalschaden am Altwagen während der Wartezeit auf den Neuwagen

Totalschaden am Altwagen während der Wartezeit auf den Neuwagen

Themenstarteram 27. Juni 2011 um 15:15

18 Tage nach Bestellung meines Neuwagens wurde mein Altwagen am Straßenrand parkend von einem Raser total zertrümmert. Bis auf den Nutzungsausfall ist der Totalschaden inzwischen zufriedenstellend reguliert. Hinsichtlich des Nutzungsausfalls gibt es folgendes Problem:

Laut BGH kann ich im Prinzip nicht gezwungen werden, zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Lieferung des Neuwagens das Risiko zu übernehmen, das mit dem Kauf eines Interim-Autos verbunden wäre.

Aber: Die Lieferzeit des Neuwagens, die zunächst auf etwa 8 Wochen geschätzt worden war, verlängert sich immer wieder. Von Monat zu Monat wird der mögliche Liefertermin um etwa einen Monat so verschoben, dass es jeweils keinen Sinn machen würde, einen Ersatzwagen für die verbleibende Restwartezeit zu kaufen.

Im Augenblick sieht es so aus, wie wenn ich den Neuwagen nach insgesamt 6 Monaten bekommen werde. Bei den Urteilen (betr. den Nutzungsausfall während der Wartezeit), die ich gesehen habe, ging es jeweils um deutlich geringere Zeiträume. Wie aussichtsreich ist die Forderung nach Nutzungsausfall wohl bei solch einer Verkettung von Wartezeiten ??

Beste Antwort im Thema

Da der TE nunmal hier im Forum gefragt hat und nicht beim Fachanwalt seines Vertrauens, sollten wir vielleicht auch versuchen, ihm eine Antwort zu geben, wenn wir die Antwort kennen.

 

Wenn er einen Anwalt konsultieren möchte, wird er das sicher ohne unsere Hilfe wissen, zumal der Schaden ja bereits reguliert ist.:rolleyes:

 

@TE:

Die Dauer des erstattungsfähigen Ausfalls richtet sich immer nur nach dem beschädigten Fahrzeug, niemals nach dem künftigen Fahrzeug.

 

Denn zu erstatten in die Zeit, die Du benötigst, um ein dem zerstörten Wagen vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen, nicht die Zeit, die es dauert, einen Neuwagen zu bekommen.

 

Wenn ein vergleichbares Auto, wie das, das Du vor dem Unfall hattest, in 14 Tagen zu beschaffen ist (steht im Gutachten), gibt es für ca. 14 Tage Nutzungsausfall. Wie lange die Lieferung des Neuwagens dauert, hat darauf keinen Einfluss, denn bei der Verzögerung des Liefertermins handelt es sich nicht um einen unfallbedingten Schaden.

 

Hafi

 

 

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten
am 27. Juni 2011 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von Wille

Wie aussichtsreich ist die Forderung nach Nutzungsausfall wohl bei solch einer Verkettung von Wartezeiten ??

Eine Fachanwalt wird Deine individuelle Situation bestimmt richtig einschätzen können und alles weitere in die Wege leiten, falls erforderlich und aussichtsreich.

Da der TE nunmal hier im Forum gefragt hat und nicht beim Fachanwalt seines Vertrauens, sollten wir vielleicht auch versuchen, ihm eine Antwort zu geben, wenn wir die Antwort kennen.

 

Wenn er einen Anwalt konsultieren möchte, wird er das sicher ohne unsere Hilfe wissen, zumal der Schaden ja bereits reguliert ist.:rolleyes:

 

@TE:

Die Dauer des erstattungsfähigen Ausfalls richtet sich immer nur nach dem beschädigten Fahrzeug, niemals nach dem künftigen Fahrzeug.

 

Denn zu erstatten in die Zeit, die Du benötigst, um ein dem zerstörten Wagen vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen, nicht die Zeit, die es dauert, einen Neuwagen zu bekommen.

 

Wenn ein vergleichbares Auto, wie das, das Du vor dem Unfall hattest, in 14 Tagen zu beschaffen ist (steht im Gutachten), gibt es für ca. 14 Tage Nutzungsausfall. Wie lange die Lieferung des Neuwagens dauert, hat darauf keinen Einfluss, denn bei der Verzögerung des Liefertermins handelt es sich nicht um einen unfallbedingten Schaden.

 

Hafi

 

 

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 7:17

Zitat:

@TE:

Die Dauer des erstattungsfähigen Ausfalls richtet sich immer nur nach dem beschädigten Fahrzeug, niemals nach dem künftigen Fahrzeug.

So einfach ist es nicht, wenn das künftige Fahrzeug bereits vor dem Unfall bestellt wurde. Das kann man z.B. unter BGH VI ZR 62/07 nachlesen.

am 28. Juni 2011 um 7:37

Richtig, so einfach ist es nicht :rolleyes:

Zitat:

In diesem Fall hat der BGH entschieden, daß der Geschädigte unter besonderen Umstäden über den bisher von der Rechtsprechung zuerkannten Zeitraum hinaus, Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat. Diese besonderen Gründe sind dann gegeben, wenn dem Geschägten die Anschaffung eines sog. Interimsfahrzeuges nicht zugemutet werden kann.

Meine Meinung --> Warum sollst du dir jetzt die Taschen voll machen (und wohlmöglich noch dabei verdienen), hast doch Geld für den "Totalschaden" erhalten + 14 Tage Ausfall etc. pp. und kannst dir nen Wagen "für dieses Geld" kaufen und fahren bis zur Lieferung des neuen, wo ist das/dein Problem :confused:

Evtl. nen alten Karren (Golf 2 oder Golf 3 oder Polo) mit bissl TÜV und hast noch nen Schnapp gemacht :confused:

Ich behaupte, ohne Anwalt wird dein Unterfangen nix, meine Meinung...

Evtl. ist dies auch was für dich:

http://www.judicialis.de/...htshof_VI-ZR-211-08_Urteil_10.03.2009.html

am 28. Juni 2011 um 18:11

Machst Du Dir nicht "die Taschen voll".

Da hat sich aber der Mini-Verkäufer gefreut, dass Du auf Nachlässe und Zugaben verzichtet hast, weil Du ja dann auch irgendwie "mehr in der Tasche hättest".

Beim nächsten Fahrzeugkauf kannst Du Dich gerne bei mir melden, habe Abrufscheine für BMW/Mini und würde die gerne loswerden und meine Taschen voll machen.

Vorab schon mal vielen Dank.

Aber sonst passt noch alles bei dir oder sitzt die Hose nicht :rolleyes:

Nenne mir mal "mein Freund" was an meiner Aussage/Meinung nicht "legitim" ist oder sein soll oder zahlst du gern mehr und mehr jedes Jahr "gern" für die Versicherung, ich nicht :confused:

Leute oder sollte ich lieber sagen "Stammtischphilosophen" gibts es hier ;)

am 28. Juni 2011 um 18:25

Habe nicht behauptet, dass die Aussage nicht legitim ist.

Es ist schön, dass es Menschen gibt, die aus einem Geschäft keinen Profit schlagen wollen, zumal ein Unfall immer eine ärgerliche und zeitaufwändige Sache ist.

Darum auch mein Angebot des Abrufscheins an Dich. Bekommst von mir die selben Konditionen wie beim Händler und zusätzlich € 500,-. Der Rest für mich bzw. für meine Tasche, damit die Hose wieder enger Sitz, wenn die Scheine in der Tasche sind.

Angebot steht auch ohne Smilys.

Habe ich etwa behauptet, dass ein Unfall keine ärgerliche und zeitaufwändige Sache ist :confused:

Daran aber zu verdienen ist einfach nicht richtig, immer noch meine Meinung ;)

P.s. wenn ich Abrufscheine brauche gehe ich zu meinem Fuhrparkleiter, wir haben aber "nur" 1400 Leasingfahrzeuge laufen und darunter etwa 100 BMW´s jedoch mehr Audi´s da die Konditionen für Großkunden dort leider besser sind...

am 28. Juni 2011 um 18:34

@Disponent2011

womit du deine leere hose fuellst, tut hier doch wenig zur sache ?!

kannst es ja im marktplatz anbieten.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

@Disponent2011

womit du deine leere hose fuellst, tut hier doch wenig zur sache ?!

kannst es ja im marktplatz anbieten.

:D:D:D

Wenn dies dann rauskommt is er schneller seinen "Job" los als er beim Amt anrufen kann...

Aber so langsam gehen mir OT...

um was gehts den hier? auto kaputt und neues kommt erst in 6 monaten? dann kauf dir ne busfahrkarte, ein fahrrad oder eben eine schrottkiste für 200€ mit 6 monaten tüv und ab dafür.

Themenstarteram 30. Juni 2011 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

um was gehts den hier? auto kaputt und neues kommt erst in 6 monaten? dann kauf dir ne busfahrkarte, ein fahrrad oder eben eine schrottkiste für 200€ mit 6 monaten tüv und ab dafür.

Eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen. Wenn ich bei der Bestellung des Neuwagens oder wenigstens zum Zeitpunkt des Totalschadens so schlau gewesen wäre wie heute, dann hätte ich das auch genauso gemacht. Aber zu keinem Zeitpunkt dieser langen Zeit war der jeweils aktuelle Liefertermin weiter als 6 Wochen entfernt.

am 30. Juni 2011 um 7:29

Ich würde mir in der Situation irgendeine Ranzbimmel mit Rest-Tüv kaufen, runterreiten, und wenn der neue da ist, in die Presse fahren. Wenn so ein Ding mit allem Anmeldekram über 1000 € kostet, wäre das schon viel...

Zitat:

Original geschrieben von Wille

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

um was gehts den hier? auto kaputt und neues kommt erst in 6 monaten? dann kauf dir ne busfahrkarte, ein fahrrad oder eben eine schrottkiste für 200€ mit 6 monaten tüv und ab dafür.

Eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen. Wenn ich bei der Bestellung des Neuwagens oder wenigstens zum Zeitpunkt des Totalschadens so schlau gewesen wäre wie heute, dann hätte ich das auch genauso gemacht. Aber zu keinem Zeitpunkt dieser langen Zeit war der jeweils aktuelle Liefertermin weiter als 6 Wochen entfernt.

nix für ungut aber da kommt eher die deutsche bahn die nächsten 1000 jahre pünktlich als auch nur EIN autohersteller den ERSTEN liefertermin einhällt ;) DAS sollte man als neuwagenkunde aber auch wissen.

wiegesagt kauf dir so eine 200€ schleuder mit rest tüv (n 2er golf etc) als übergangsauto und gut is. was anderes bleibt dir eben nicht übrig. das ist die billigste alternative.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Totalschaden am Altwagen während der Wartezeit auf den Neuwagen