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Totalschaden bei finanziertem Auto - wie gehts weiter??

Themenstarteram 20. März 2011 um 16:21

Hallo,

zunächst großes Lob ans Forum. Hab schon viel gelesen, noch nichts geschrieben. Das soll (muß) sich nun ändern :)

Es geht um folgendes:

Hatte am Freitag einen unverschuldeten Unfall. Schuldfrage ist klar und wird nicht bestritten. Mein Auto ist eindeutig ein Totalschaden (komplette Front weg, Motor schief, Dach leicht hochgekommen). Ich bin aber unversehrt !

Mein Fahrzeug ist finanziert. Das heißt, daß ich am Montag erstmal der Santander Bescheid geben muß. Wie läufts dann weiter? Ein Sachverständiger kommt am Dienstag.

Wenn der entstandene Schaden höher ist als die Restfinanzierungssumme, bekomme ich doch die Differenz plus Nutzungsausfall erstattet, oder? Rechnet die Versicherung direkt mit der Bank ab und veranlaßt u.U. 2 Überweisungen oder bekomme ich den Schaden ertattet und überweise der Bank das Geld? Mehr als die restliche Finanzierungssumme kann die Bank ja nicht bekommen ?!

Sollte der Schaden niedriger sein als die Finazierungssumme muß ich die Differenz begleichen, das ist klar. Interessieren würde mich aber der Verlauf bei ersterer Konstellation, wovon ich ausgehe.

Vielen Dank vorab !!!

Beste Antwort im Thema

Tolle Sache-

Der TE beweist in seiner Frage schon, dass er mehr von der Matierie weiß, als er in den Antworten geboten bekommt.

Dafür kriegt er aber einen Haufen Antworten auf Fragen, die er nicht gestellt hat...:rolleyes:

 

@TE: Du hast es völlig richtig erkannt. Wenn das Fahrzeug im Rahmen der Finanzierung sicherungsübereignet ist, hat zunächst einmal die finanzierende Bank die Ansprüche aus dem Unfall, denn sie ist Eigentümerin des Fahrzeugs.

 

Wie die Abwicklung eines Schadens im Inneverhältnis geregelt ist, ergibt sich aus dem Finanzierungsvertrag. Der Normalfall wäre, dass Du die Bank und die Versicherung informierst. Die Bank wird dann der Versicherung mitteilen, bis zu welcher Höhe sie Ansprüche aus dem Finanzierungsvertrag stellt und die Versicherung den Fahrzeugschaden in dieser Höhe an die Bank überweisen.

 

Ist der Schaden höher, bekommst Du den Rest.

Nutzungsausfall und Unkostenpauschale kannst Du ebenfalls direkt, also ohne Bank, einfordern, da das Deine eigenen Schadensersatzansprüche sind.

 

Gruß

Hafi

 

 

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Hoffe du hast einen eigenen Gutachter, keinen der gegnerischen VS ?!

Weiss die gegnerische VS bescheid ?

Also du bist VN, ich kenne das nur so, dass du den Betrag ausbezahlt bekommst und du musst dich dann auch mit der Bank in Verbindung setzen zwecks BEzahlung.

Ich würde aber mal vorischtig sein mit Totalschaden, abwarten was das Gutachten sagt.

Ich hatte auch schonmal bei nem 6 Jahre alten Auto nen recht großen Schaden. Kotflügel, Stoßstange vorne, Motorhaube, Spiegel, Blinker Frontscheibe alles neu. Dach komplett ausbeulen und lackieren und alles herrichten.

Dachte auch wäre ein Totalschaden..

Hallo,

wie Du das Auto finanziert hast, interessiert bei einem Unfall nicht(*). Du beauftragst einen unabhängigen Gutachter (den DU auswählst! Nimm keinen der gegnerischen Versicherung - JEDER Sachverständige wird bei aller offiziellen Unabhängigkeit eher im Sinne seines Auftraggebers begutachten... Und was ist da wohl besser? Daß Du Auftraggeber bist oder daß die Versicherung, die Dir anhand des Gutachtens Geld überweisen muß Auftraggeber ist? Denk mal nach und dann rate mal!) und bei größeren Schäden oder Personenschaden auch einen Anwalt.

Das Geld bekommst Du, niemand sonst. Auf Anfrage wird Dir Deine Bank sagen, was Du zur Abgeltung des Kredits bezahlen mußt, wegen des Wegfalls der Sicherheit wird Dir die Bank das wahrscheinlich sogar unaufgefordert mitteilen. Ist die Restsumme nicht zu groß, kann es auch sein, daß sich gar nichts ändert, Du z. B. noch ein paar Monate Deine Raten zahlst, obwohl es das Auto nicht mehr gibt und Du das Geld benutzt, um Dir einen Ersatzwagen zu kaufen.

Gruß Michael

 

(*) Anders sieht es bei einem Leasing-Auto aus, denn das ist im Grunde nichts anderes als ein Mietwagen! Leasing ist keine Finanzierung, der Leasingnehmer ist nicht Eigentümer.

Tolle Sache-

Der TE beweist in seiner Frage schon, dass er mehr von der Matierie weiß, als er in den Antworten geboten bekommt.

Dafür kriegt er aber einen Haufen Antworten auf Fragen, die er nicht gestellt hat...:rolleyes:

 

@TE: Du hast es völlig richtig erkannt. Wenn das Fahrzeug im Rahmen der Finanzierung sicherungsübereignet ist, hat zunächst einmal die finanzierende Bank die Ansprüche aus dem Unfall, denn sie ist Eigentümerin des Fahrzeugs.

 

Wie die Abwicklung eines Schadens im Inneverhältnis geregelt ist, ergibt sich aus dem Finanzierungsvertrag. Der Normalfall wäre, dass Du die Bank und die Versicherung informierst. Die Bank wird dann der Versicherung mitteilen, bis zu welcher Höhe sie Ansprüche aus dem Finanzierungsvertrag stellt und die Versicherung den Fahrzeugschaden in dieser Höhe an die Bank überweisen.

 

Ist der Schaden höher, bekommst Du den Rest.

Nutzungsausfall und Unkostenpauschale kannst Du ebenfalls direkt, also ohne Bank, einfordern, da das Deine eigenen Schadensersatzansprüche sind.

 

Gruß

Hafi

 

 

Tante Edith hat ein bißchen ergänzt und korrigiert, um Mißverständnisse und Streit zu vermeiden:

Hallo,

so wie ich es geschildert habe, habe ich es mir anlässlich der vorzeitigen Ablösung einer Fahrzeug-Finanzierung vor etwa 5 Jahren von unserer Bank erläutern lassen - zufällig die Santander Bank, die auch das Auto des TE finanziert hat. Mir wurde klipp und klar gesagt, daß die Bank nur (ohnehin eingeschränkte) Eigentumsrechte an dem Fahrzeug, nicht aber an der Versicherungsleistung hat. Die Bank hat allerdings ein Sonderkündigungsrecht.

In der Praxis wird es allerdings tatsächlich häufig (oder nur ab und zu? Keine Ahnung!) wie von Hafi geschildert ablaufen, aber das hat einen anderen Grund: Es ist üblich, daß der Kreditnehmer seine Ansprüche mit dem Kreditvertrag vorsorglich an die Bank abtritt. Das ermöglicht der Bank je nach Situation nach einer o. g. Sonderkündigung tatsächlich zu sagen: "Liebe Versicherung, aufgrund der Abtretung zahlst Du bitte direkt an mich."

Das ist etwa wie bei den Gutachterkosten: Auf die hat der Geschädigte Anspruch, nicht der Gutachter. Der hat einen davon unabhängigen Anspruch gegenüber seinem Auftraggeber. In der Praxis tritt der Geschädigte deshalb seine Ansprüche an den Gutachter ab. Trotzdem ändert das nichts daran, daß die Haftpflichtversicherung damit einen Anspruch den der Geschädigte hat erfüllt. Und so ist das auch beim Schadenersatz des finanzierten Autos: Nicht die Bank hat Anspruch auf Schadenersatz, sondern der Besitzer trotz der teilweise übertragenen Rechte an dem Fahrzeug.

Es ist gar nicht so lange her, da las ich etwas über einen kuriosen Fall: Da hatte ein Mann, der schon mehrfach Raten zu spät oder nicht bezahlt hatte einen Unfall (kein Totalschaden) und bekam nicht den vollen Schaden ersetzt, weil die Versicherung auf Anforderung der Bank schon an diese gezahlt hatte. Die Sache ging vor Gericht. Mit der Begründung, daß der Mann keine Abtretung unterschrieben habe, wurde die Versicherung verurteilt, nochmals an den Mann zu zahlen (die Vertragsbedingungen des Kreditvertrages hatten soweit ich mich entsinne nur eine Klausel zu der Versicherung, die der Mann abzuschliessen hatte: Seine Kasko. Da die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung verpflichtet war, galt die Klausel halt nicht für den Fall. So ungefähr.).

Ich denke mal, daß die Details (noch offene Raten, Wert des Fahrzeugs etc. pp.) so verschieden sein können, daß der TE in ein paar Stunden einfach bei der Bank nachfragen sollte.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von e611driver

...

Wenn der entstandene Schaden höher ist als die Restfinanzierungssumme, bekomme ich doch die Differenz plus Nutzungsausfall erstattet, oder?...

diese frage ist allerdings interessant.

bei der vollkasko benötigt man eine GAP-abdeckung um diese lücke zu schließen.

wie es aber bei einem haftpflichtschaden (ist es für den unfallgegner ja) aussieht, weiß ich nicht.

normalerweise ersetzt die haftpflicht doch nur den entstandenen schaden :confused:

ganz simple:

auto ist 5mille wert

bei der bank sind noch 7mille offen

versicherung ersetzt im falle des totalschadens 5mille plus nutzungsausfall etc., die tilgung des kredits ist nicht ihre baustelle.

 

eventuell kann delle das aufklären.

delle?

Themenstarteram 21. März 2011 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von e611driver

...

Wenn der entstandene Schaden höher ist als die Restfinanzierungssumme, bekomme ich doch die Differenz plus Nutzungsausfall erstattet, oder?...

diese frage ist allerdings interessant.

bei der vollkasko benötigt man eine GAP-abdeckung um diese lücke zu schließen.

wie es aber bei einem haftpflichtschaden (ist es für den unfallgegner ja) aussieht, weiß ich nicht.

normalerweise ersetzt die haftpflicht doch nur den entstandenen schaden :confused:

ganz simple:

auto ist 5mille wert

bei der bank sind noch 7mille offen

versicherung ersetzt im falle des totalschadens 5mille plus nutzungsausfall etc., die tilgung des kredits ist nicht ihre baustelle.

 

eventuell kann delle das aufklären.

delle?

da hab ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich gehe davon aus, daß der WBW abzgl. Restwert höher ist, als die Restfinanzierung. So meinte ich das.

Zitat:

Original geschrieben von e611driver

 

da hab ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich gehe davon aus, daß der WBW abzgl. Restwert höher ist, als die Restfinanzierung. So meinte ich das.

dann habe ich nix gesagt ;)

im umgekehrten fall hätte es wahrscheinlich, wie so oft bei so unglücklichen finanzierungen, böse nach hinten losgehen können :)

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

auto ist 5mille wert

bei der bank sind noch 7mille offen

versicherung ersetzt im falle des totalschadens 5mille plus nutzungsausfall etc., die tilgung des kredits ist nicht ihre baustelle.

Das wäre wohl wirklich ein Fall für Anwälte und Gerichte!

Es gab ja schon die eine oder andere Verkaufsförderung von Herstellern, bei der Neuwagen zu 100 % finanziert werden konnten und der Käufer den einen oder anderen Tausender bar auf Tatze bekam. Also de facto eine 110 oder 120 % Finanzierung gemessen am echten Ladenpreis.

Wenn jetzt das Geld verprasst wurde, und ein Unfall passiert, könnte der obige Fall mit den 5.000/7.000 € eintreten. Warum sollte der Geschädigte nun sein Auto UND den längst erfolgten Haiti-Urlaub bezahlt bekommen?

Auf der anderen Seite hat ein Geschädigter tatsächlich das Recht, sich MEHR als den Fahrzeugwert bezahlen zu lassen: Stichwort 130 % Regelung. Auch ein Totalschaden darf repariert werden. Und noch etwas: Nutzt die Bank das Sonderkündigungsrecht und verlangt die 7.000 €, bekäme der Geschädigte beim Kauf eines gleichwertigen Autos für 5.000 € aber in der Regel auch nur 5.000 € Kredit. Dem Geschädigten fehlen also 2.000 € in der Haushaltskasse, wodurch er schlechter als ohne Unfall gestellt wäre, was auch nicht sein darf...

Gruß Michael

Wenn das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt 5k wert war und wird zerstört, dann ist der unfallbedingte Schaden 5k für das Fahrzeug. Ob der Wagen für 3k gekauft wurde, weil der TE dem Verkäufer bei der Verhandlung so sympathisch erschien oder für insgesamt 8k finanziert wurde, weil die Bank einen Wucherkredit verkauft hat, ist für den Fahrzeugschaden völlig unerheblich. Hat insbesondere nichts mit 130% usw. zu tun und wäre auch nichts, worüber Anwalt und Gerichte lange nachdenken müssten.

am 21. März 2011 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

................   Hat insbesondere nichts mit 130% usw. zu tun und wäre auch nichts, worüber Anwalt und Gerichte lange nachdenken müssten.

@Hafi545

Soweit es Gerichte angeht, gebe ich dir Recht - bei dem Anwalt wäre ich mir da nicht so sicher :D

 

Unterhaltung zwischen zwei Anwälte: "Na, wie geht es" - "Schlecht, ich kann nicht klagen"

Themenstarteram 21. März 2011 um 16:36

Der Wert des Autos liegt bei ca. 20.000 (lt. Gutachter), abzubezahlen sind noch 12.200 Euro.

Werde mit der Bank klären, ob ich die Finanzierung einfach weiterlaufen lassen kann und beim Neukauf einen Brieftausch vornehme. Alles andere wäre wohl sehr umständlich.

Danke aber für hilfreiche Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von e611driver

Der Wert des Autos liegt bei ca. 20.000 (lt. Gutachter), abzubezahlen sind noch 12.200 Euro.

Werde mit der Bank klären, ob ich die Finanzierung einfach weiterlaufen lassen kann und beim Neukauf einen Brieftausch vornehme. Alles andere wäre wohl sehr umständlich.

Danke aber für hilfreiche Antworten!

je nach bank sollte das kein drama werden. wenn der "neue" mehr wert ist, als die bank noch haben will...wird sie das im regelfall machen.

allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, den kredit zu tilgen und die verbleibende restsumme als anzahlung zu verwenden.

spätestens dann, wenn du beim jetzigen kredit 6,x% zinsen zahlst und ein neuer für 3,x% zu haben ist.

sofern du keine gnadenlos günstigen 0,9% zinsen beim jetzigen kredit hast...und noch nicht 100% weißt welches auto es werden soll: tilgen!

am 10. August 2012 um 20:36

Hallo meine Tante hatte einen Unfall mit Ihrem Peugeot 207 aus 2009, Sie ist definitiv die Verursacherin da sie den Fließenden Verkehr nicht richtig beachtet hat auf einer Hauptstraße ( sie für von der Tanke aus auf die Hauptstraße ).

Na ja Ihr ist ein Wagen mit 50km/h voll in die Seite rein gefahren höhe B Säule.

Denn Schaden könnt ihr euch vorstellen alle Airbags raus, scheiben raus, Karosse total verzogen usw. + Personenschaden der anderen.

Die Werkstatt meinte sofort das es ein Totalschaden sei. Der Wagen läuft über Finanzierung der Autobank beim Händler wo der Wagen jetzt auch steht.

Meine Tante hat auf den Wagen eine Vollkasko laufen mit 300.- Euro.

Meine Frage : wie läuft das ganze jetzt ab ? der schaden wird doch von der Kasko getragen oder ? bzw. der Zeitwert - Restwert ? ausgezahlt.

und wer bekommt das Geld ? die Bank? da meine Tante eigentlich die raten weiter zahlen will und sich von dem Geld was rauskommt nen anderen gebrauchten holen will.

Danke

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbstverursachter Totalschaden bei Vollkasko und Finanzierten Wagen' überführt.]

Hi,

 

da der Wagen als Sicherheit ja entfällt wird die bank den restlichen betrag wohl sofort haben wollen. Mag sein das es möglich ist das ganze sofort auf einen anderen Wagen desselben Herstellers zu übertragen.

 

Das Geld dürfte die versicherung an deine Tante auszahlen,und zwar den aktuellen Wiederberschaffungswert abzüglich Restwert. Den Restwert erhaltet ihr dann aber beim verkauf der überreste im idealfall sogar etwas mehr als im Gutachten steht.

 

Je nachdem wie die Finanzierung kalkuliert ist kann es aber sein das der noch offene Finanzierungsbetrag spürbar höher ist als der aktuelle Wert des Wagens. Dann habt ihr eine Deckungslücke.

 

Gruß Tobias

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbstverursachter Totalschaden bei Vollkasko und Finanzierten Wagen' überführt.]

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