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totalschaden nach bremsdefekt.

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 0:34

hallo.

ich hätte mal eine frage ob jemand erfahrung hat mit meinem speziellem fall.

ich war vergangene woche auf der rückfahrt von der arbeit und hatte in einer tempo 100 zone auf dem bremsstreifen der autobahn ausfahrt einen bremsdefekt.

das ganze hat sich wie folgt abgespielt.als ich von tempo 100 runterbremsen wollte kam von den bremsen keine wirkung.ich spürte einen erhöhten wiederstand im bremspedal sowie ein ruckeln im pedal ähnlich dem wenn das abs einsetzt.dazu vernahm ich ein etwa klopfendes geräusch das sich nur schwer beschreiben lässt.

ich steuerte mit unverminderter geschwindigkeit auf die kurve der ausfaht zu.ohne oder nur mit kaum bremswirkung.erst als ich mit aller kraft in die bremse getreten habe.haben die räder blockiert.und das trotz abs und esp.

ich bin dann gerade aus mit blockirten rädern die ausfahrt rausgeschossen hab dabei zwe schilder gerammt und kam nach etwa 50-65 m vom beginn der bremsspur zum stehen.

mein auto wurde komplett demoliert(schürze beide kotflügel motorhaube windschutzscheibe spiegel drei airbags ausgelöst linker radkasten hinten sowie die linke hinterachse gebrochen)die bremsspuren waren durchgehend schwarz also ohne abs unterbrechungen.

nun zur frage:was bezahlt mir die versicherung bei teilkasko? und was kann jetzt auf mich zukommen?

der eingetroffene polizist der den unfall aufgenommen hat hatte mir überhöhte geschwindigkeit unterstellt.und meinte damit wäre ich besser dran als wenn ich bei meiner version bleibe,die aber wahrheitsgemäss ist.denn dann kämen die kosten eines teuren gutachtens auf mich zu und ich würde noch bestraft werden weil ich ein beschädigtes fahrzeug im straßenverkehr bewegt habe.

ich habe das fahrzeug anfang april erst erworben,es hatte neuen tüv ohne mängel.es handelt sich hierbei um ein neun jahre altes gebrauchtfahrzeug.das sowohl mit abs,esp und asr ausgestattet ist.

wie kann soetwas also passieren?

und mit was muß ich rechnen.

vielen dank.

Beste Antwort im Thema

Ich fänd den Besuch beim Gutachter auch gut.

Spätestens bei der Frage, wer die Kosten trägt, die für eine Ermittlung einer Schadensursache schnell mal in den vierstelligen Bereich wandern, wird sich der TE nämlich überlegen, ob der Tipp des Polizisten wirklich so abwegig war oder ob es nicht doch besser wäre, die eigene Wirklichkeit nochmal einer kritischen Prüfung zu unterziehen (Tempo 100 auf einem Verzögerungsstreifen von mindestens ca. 50 bis 100 m Länge im Normalfall, Einschlag 65 m nach dem Beginn der Reifenspur??)

 

Aber vielleicht wollen sich ja die Ratgeber aus dem Forum, die den TE alle zum Gutachter quatschen wollen, an den Kosten beteiligen?

Könnt ja eine Umfrage starten...

 

Hafi

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Die Teilkasko wird dir nur den Glasbruch ersetzen, also die Windschutzscheibe (evtl auch Spiegel und wenn defekt auch die Scheinwerfer - nur die Gläser)

Hier ist auch zu fragen, ob das Auto bei Erwerb im April dieses Jahres nicht doch schon erhebliche Mängel hatte. Wurde das Fahrzeug vom Händler gekauft, besteht auch Gewärleistung.

Einschaltung eines Gutachters ist nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen.

 

O.

am 6. Juli 2010 um 7:53

Also hier wuerde ich an deiner Stelle definitiv ein Gutachten erstellen lassen!!

Und wenn das Fahrzeug grad neu die HU/AU bestanden hat, dann sollte man "eigentlich" als Laie davon ausgehen das der Wagen OK ist.

Was ist bzw. war das denn fuer ein Wagen?

Vom wo hast du den Wagen gekauft, vom Haendler oder Privat?

Gruss Mike

HU bestanden sagt garnichts aus außer, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Prüfung im HU-tauglichen Zustand war.

Seit April gabs wohl auch noch keine Bremsprobleme.

Innerhalb von 2 Monaten kann viel passieren, erst recht bei einem 9 Jahre alten Auto.

Irgendein Elektronikbauteil das durchraucht, da greift keine Sachmangelhaftung.

Da ESP wie ABS eben miteinander arbeiten und in die Bremsregulierung eingreifen wirds was in der Steurung gewesen sein und wenns nur eine Sicherung zerlegt hat.

am 6. Juli 2010 um 8:30

Hey,

wie sieht es eigentlich mir Produkthaftung aus? Die Frist ist meines wissens ja bei 10 Jahren, allerdings weiß ich nicht wie es beim Auto aussieht, vorausgesetzt wäre natürlich das man herausfindet was genau die Ursache war und wer letzendlich dafür verantwortlich ist (falscher Einbau, falsche Benutzung, falsche Wartung), ich kann mir Vorstellen das bei einem 9 Jahre alten Auto die chancen das jemandem etwas nachzuweisen gering sind, wünsch dir dabei trozdem viel erfolg, ein Glück ist bei dem Unfall nichts schlimmes passiert, ausfallende Bremse, man mag es sich gar nicht vorstellen.

am 6. Juli 2010 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von Penny21

Hey,

 

wie sieht es eigentlich mir Produkthaftung aus? Die Frist ist meines wissens ja bei 10 Jahren, allerdings weiß ich nicht wie es beim Auto aussieht, vorausgesetzt wäre natürlich das man herausfindet was genau die Ursache war und wer letzendlich dafür verantwortlich ist (falscher Einbau, falsche Benutzung, falsche Wartung), ich kann mir Vorstellen das bei einem 9 Jahre alten Auto die chancen das jemandem etwas nachzuweisen gering sind, wünsch dir dabei trozdem viel erfolg, ein Glück ist bei dem Unfall nichts schlimmes passiert, ausfallende Bremse, man mag es sich gar nicht vorstellen.

Voraussetzung der Produkthaftung ist gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG ferner, dass ein Fehler der schadensursächlichen Sache vorlag. Ein Fehler liegt dann vor, wenn ein Produkt nicht die erforderliche Sicherheit bietet. Bei der Bewertung des erforderlichen Maßes an Sicherheit müssen besonders die Darbietung des Produkts, der zu erwartende Gebrauch und der Zeitpunkt des Inverkehrbringens beachtet werden. Der Fehler muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens schon vorgelegen haben und darf nicht später durch übliche Abnutzung oder Einwirkung entstanden sein.

am 6. Juli 2010 um 8:45

Hey,

wieder was gelernt. Hätte mich auch gewundert wenn das geht. Was eventuell aber in betracht kommen könnte: wurden in letzer Zeit etwas an den Bremsen gemacht? Vielleicht kommt dort der Fehler her, wird aber eh nur der Gutachter klären können.

am 6. Juli 2010 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

Irgendein Elektronikbauteil das durchraucht, da greift keine Sachmangelhaftung.

Wenn der Wagen von einem Händler war, dann sollte doch 6 Monate lang Beweislastumkehr gelten? Irgendein Elektronikbauteil ist kein Verschleissteil. Etwas anderes wäre es, wenn in den 6 Monaten die Bremsen "runter" sind.

Allerdings muss der TE dennoch erstmal beweisen, dass der Unfall überhaupt durch ein Bremsversagen ausgelöst worden ist.

Amen

am 6. Juli 2010 um 9:14

Zitat:

der eingetroffene polizist der den unfall aufgenommen hat hatte mir überhöhte geschwindigkeit unterstellt.und meinte damit wäre ich besser dran als wenn ich bei meiner version bleibe,die aber wahrheitsgemäss ist.denn dann kämen die kosten eines teuren gutachtens auf mich zu und ich würde noch bestraft werden weil ich ein beschädigtes fahrzeug im straßenverkehr bewegt habe.

Nur eins ist sicher: Ein Polizist darf (aus genau solchen Gründen) keinerlei Rechtsberatung oder Rechtsauskunft abgeben, kann er nämlich auch gar nicht. Trotzdem werden immer wieder höchst abenteuerliche Einschätzungen und Rechtsauslegungen von Polizisten geäußert, sehr fragwürdig sag ich mal...

am 6. Juli 2010 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

HU bestanden sagt garnichts aus außer, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Prüfung im HU-tauglichen Zustand war.

Seit April gabs wohl auch noch keine Bremsprobleme.

Innerhalb von 2 Monaten kann viel passieren, erst recht bei einem 9 Jahre alten Auto.

Irgendein Elektronikbauteil das durchraucht, da greift keine Sachmangelhaftung.

Da ESP wie ABS eben miteinander arbeiten und in die Bremsregulierung eingreifen wirds was in der Steurung gewesen sein und wenns nur eine Sicherung zerlegt hat.

Also HU bestanden heisst jetzt nicht unbedingt das er auch zu dem Zeitpunkt verkehrssicher war. Wenn ich dir jetzt erzaehle was ich schon alles gesehen habe was durch die HU ist dann wird dir aber anders. Aber das ist eine andere Geschichte...

Das immer noch ein Restrisiko bleibt ist klar... Selbst bei einem Neuwagen gibt es ein Restrisiko.

Warum das ABS nicht funktioniert hat wuerde ich hier ueber einen Gutachter klaeren lassen. Wenn man die Ergebnisse hat kann man weitersehen ...

Gruss Mike

Ich fänd den Besuch beim Gutachter auch gut.

Spätestens bei der Frage, wer die Kosten trägt, die für eine Ermittlung einer Schadensursache schnell mal in den vierstelligen Bereich wandern, wird sich der TE nämlich überlegen, ob der Tipp des Polizisten wirklich so abwegig war oder ob es nicht doch besser wäre, die eigene Wirklichkeit nochmal einer kritischen Prüfung zu unterziehen (Tempo 100 auf einem Verzögerungsstreifen von mindestens ca. 50 bis 100 m Länge im Normalfall, Einschlag 65 m nach dem Beginn der Reifenspur??)

 

Aber vielleicht wollen sich ja die Ratgeber aus dem Forum, die den TE alle zum Gutachter quatschen wollen, an den Kosten beteiligen?

Könnt ja eine Umfrage starten...

 

Hafi

am 7. Juli 2010 um 18:29

Ueberdenke nochmal deine Aussage.;) wenn ich auf eine Ausfahrt fahre und vom Gas gehe verzøgert schon alleine Motor und Getriebe. Dann kommt dein erster Bremsversuch ohne wirkung. Aber das Auto sollte schon vom Motor weiter runtergebremst werden. Dann tritts kræftig die Bremse und legst ne Spur von ca 65m hin;) Da scheint mir doch der Polizist nicht falsch zu liegen. 100 km/h haut bei deiner Aussage nicht hin.

Was ist daran so ungewöhnlich?

Ihr seid alle ABS- Verwöhnt.:D

Der Golf 2 hatte ohne ABS nen Bremsweg von 52 - 55 Metern.

Da blockierende Räder nicht den besten Bremseffekt erzielen, sind 65 m Bremsspur kein Beweis für eine Geschwindigkeit oberhalb 100 Km/h.

am 7. Juli 2010 um 19:31

Ich habe es extra heute mal ausgetestet bin mit 120 km/h auf den Verzögerungsstreifen gefahren und habe nur durch runterschalten > 4. Gang >3.Gang bis in die Ausfahrt gefahren, in der Kurve nicht so eng hatte ich dann 70 km/h drauf so das ich nichtmal die Bremse gebraucht hatte.

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