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Totalschaden nach unverschuldeten Unfall MwSt

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 17:54

Hallo,

meiner Freundin ist jemand ins Auto gefahren. Es ist schon 9 Jahre alt. Also sind wir zu ihrer Werkstatt gefahren. Diese hat einen Sachverständigen. Dieser hat im Gutachten festgestellt, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Wir wollen das Auto nicht reparieren lassen (130% Regelung). Also haben wir das Gutachten mit einer Abtretungserklärung (wegen der Kosten des Gutachtens) an die Versicherung geschickt.

Diese berechnet nun den Wiederbeschaffungswert und zieht hier die Mehrwertsteuer ab und den Restwert. Restwert ist klar. Aber bei der MwSt dachte ich, dass es ein Urte gab, dass bei alten Autos die Steuer nicht abgezogen werden darf. Gilt das noch?

Kann die Versicherung eine Kostenpauschale berechnen?

Beste Antwort im Thema

Du solltet hier mal mit deinem Sachverständigen Kontakt aufnehmen. Der wird dir sicher helfen.

Natürlich kann bei einem 9 Jahre alten Auto nicht die Mehwertsteuer abgezogen werden.

Was meinst du denn mit der "Kostenpauschale"?

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Du solltet hier mal mit deinem Sachverständigen Kontakt aufnehmen. Der wird dir sicher helfen.

Natürlich kann bei einem 9 Jahre alten Auto nicht die Mehwertsteuer abgezogen werden.

Was meinst du denn mit der "Kostenpauschale"?

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 14:46

Danke

Auf der Abrechnung steht nur 25 Euro Kostenpauschale, die abgezogen wird.

am 23. Mai 2014 um 15:21

Hallo,

sofern die Umsatzsteuer nicht anfällt wird sie auch nicht ausbezahlt. Grundlage ist hier § 249 II BGB. Fraglich bleibt (das geht aus Deinem Post nicht hervor), ob der WBW des Fahrzeuges umsatzsteuerneutral ist. Müsste im Gutachten stehen.

Die Kostenpauschale wurde nicht in Abzug gebracht. Sie ist eine Pauschale für Kosten (Porto, Fahrten, Telefonkosten,etc), die Dir entstanden sind.

Gruß Phaeti

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 18:53

also beim WBW steht nur "mit MwSt" dabei. Umsatzsteuerneutral steht nirgens.

am 23. Mai 2014 um 19:24

dann ist im WBW die MwSt. enthalten.

Entsprechend ist diese gemäß benantner Norm in Abzug zu bringen.

Genauso ist es seit 2002

Klaus

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 20:29

ist dann leider so, danke

Folge mal lieber Delles Empfehlung - ich halte es für "etwa ungewöhnlich" dass bei 9 Jahre alten Autos die MWST ausgewiesen wird...

am 23. Mai 2014 um 21:25

naja würde bedeuten, dass Du - ohne Anhaltspunkt - das Gutachten anzweifelst, dass der Themastarter selber in Auftrag gegeben hat?

Finde ich ein etwas befremdlichen Ansatz.

 

Kann man so nicht sagen - der Anhaltspunkt ist ein 9 Jahre altes Auto. Und mein (mit ein bisschen Wissen unterfüttertes) Gefühl sagt mir, dass es grundsätzlich verdammt schwer ist, 9 Jahre alte Autos mit ausweisbarer MWST zu finden.

Dementsprechend würde ich die paar Pfennige für ein kurzes Telefonat mit dem Gutachter durchaus investieren...

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 11:42

@Sause4711:

Danke für den Tipp. Werd mich an den Gutachter wenden. Vielleicht weiss der noch was.

Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall, nur wars kein Unfall, sondern ein Brand nach Marderschaden.

Mein Auto war 7 Jahre alt und der Gutachter hat lediglich Differenzbesteuerung angegeben, also 2,4 statt der 19%.

Bei einem 9 Jahre alten Auto denke ich nicht, dass diese 19% gerechtfertigt sind.

Der Gutachter meinte zu mir (und der Mann war von der versicherung beauftragt, nicht von mir) dass in der Regel schon bei einem 4 Jahre alten Auto nur noch 2,4% abgezogen werden.

Ich halte das in Deinem Fall für einen Fehler und da würde ich den Gutachter (nicht die Versicherung!) mal drauf ansprechen.

Sprich ihn mal direkt auf die Differenzbesteuerung an.

Meiner Meinung nach ist das so nicht korrekt.

Woher wird denn hier die Gewissheit genommen, dass der Gutachter hier einen Fehler gemacht hat?

Ich lese nirgens, dass der SV die MwSt. mit 19% in seinem Gutachten ausgewiesen hat.

Es soll ja auch schon mal vorgekommen sein, dass ein Versicherer bei der Regulierung nicht genau

hingeschaut hat und / oder erst einmal aus Prinzip 19% abzieht......:)

Naja, normaler Weise ist im Gutachten genau angegeben:

Wiederbeschaffungswert:

Wiederbeschaffungswert abz. MwSt (2,4 oder 19%):

Restwert:

Und danach richtet sich die Versicherung dann auch.

Wiederbeschaffeungswert abz. MwSt, abzüglich Selbstbeteiligung wird dann ausbezahlt.

Sollte im Gutachten das nicht so aufgeschlüsselt sein, dann zieht die Vericherung natürlich 19% ab. Warum sollten sie auch nicht?

Aber auch in diesem Fall muss man dann erst mal mit dem Gutachter reden, denn dann ist sein Gutachten nicht vollständig.

Also, McClellan:

Steht im Gutachten nur ein WBW INKL. MwSt, dann frage mal den Gutachter. Meines Wissens MUSS der das im Gutachten ausweisen.

Merkt er ja beim Erstellen des Gutachtens selbst, wenn er den WBW berechnet, welche Besteuerung da Sinn macht.

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