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Totalschaden oder nicht
Hi
ich hatt gestern einen Unfall und heute kam der Schätzer Reperaturkosten sind 10000 Euro Schätzwert des Wages sind 10600 Euro, nun gibt der Schätzer den Wagen nicht zur Rep frei er meint Toltalschaden ist das so in Ordnung ??
Vollkasko und niemand beteiligt.
Gruß
Locke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Verkehrsrecht
Frage Kasko doch mal nach der Rechtsgrundlage warum Dir dieser Weg versperrt werden soll ...
Da braucht man keine Rechtsgrundlage für, einfaches Nachdenken (und Lesen) könnte schon helfen
Grenzwert=WBW
Momentan (es handelt sich hier um einen erheblichen Schaden) sind Rep.-Kosten von 10 000 kalkuliert - bereits vom Gutachter wurde jedoch auf die sehr wahrscheinliche Erhöhung der Reparaturkosten hingewiesen.
Der Gutachter hat hier vollkommen richtig gehandelt, indem er die Reparatur nicht freigegeben hat!
Was wäre denn, wenn sich bei Zerlegung des Fahrzeuges herausstellen sollte (was wahrscheinlich ist), dass die Reparaturkosten real dann 11 000 EUR betragen?
Genau: Der TE würde auf einem nicht unerheblichen Teil seines Schadens sitzenbleiben, dank "Tipps" von solchen Schlaumeiern wie dir, die offensichtlich nicht einmal den Thread richtig durchgelesen haben, geschweige denn nur im Ansatz eine Ahnung haben von dem, was sie hier zusammenschmieren.
Man kann nur hoffen, dass die User hier nicht auf solche Schaumschläger hereinfallen und zum Schluss noch selbst finanziellen Schaden erleiden wegen derartiger "Fachleute".
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29 Antworten
Mehr Input...
geht es vieleicht ein wenig genauer ?
- Kaskoschaden
-Haftpflichtschaden
Gruß
Delle
Mensch Delle,
weniger Sniefen Das es ein VK Schaden ist ist doch so ziemlich das einzige was er geschrieben hat
Gruß
Krypton
In Kasko ja, dann ist es ein Totalschaden. Dieser tritt ein, wenn die Reparaturksoten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Aus die Maus, Ende im Gelände.
Du bekommst den WBW abzüglich Restwert.
Den Restwert bekommst du vom RW Aufkäufer so dass du wieder auf den Wiederbeschaffungwert kommst.
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Mensch Delle,
weniger Sniefen Das es ein VK Schaden ist ist doch so ziemlich das einzige was er geschrieben hat
Gruß
Krypton
Das war ja wohl nix.......
hat er nachträglich geändert, ich war schneller wie du
Hab halt besseren Speed wie du
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
hat er nachträglich geändert, ich war schneller wie du
????? Aber kein Prob. ich gönn dir den "Sieg"
Also wie gesagt vollkaskoschaden
Repkosten 10000 Euro
Wiederbeschaffungswert 10600 Euro
Nun mein der Schätzer er gibt die Rep nicht frei mit der Begründung es könnte noch versteckter Schaden auftreten und dann wäre ich über dem Wiederbeschaffungswert. Müssen die nun Löhnen oder net danke für eure Hilfe im vorraus
Locke
Nochmal.
Nein
Hier ist ein Totalschaden eingetreten. Du bekommst Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Aufgrund des hier anstehenden Reparaturrisiko werden die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert real übersteigen.
Vollkommen richtig die Aussage des Sachverständigen.
Ist nun alles klar ?
Delle
... sehe ich anders.
Grenze im Kasko ist der Wiederbeschaffungswert - und wenn der Vers.-Gutachten (dafür ist er ja da!)die Reparaturkosten darunter kalkuliert, darf repariert werden und die Kosten der Rep. dürfen (natürlich nur wenn auch wirklich die Reparatur durchgeführt wird) auch verlangt werden.
Frage Kasko doch mal nach der Rechtsgrundlage warum Dir dieser Weg versperrt werden soll ...
Zitat:
Original geschrieben von Verkehrsrecht
Frage Kasko doch mal nach der Rechtsgrundlage warum Dir dieser Weg versperrt werden soll ...
Da braucht man keine Rechtsgrundlage für, einfaches Nachdenken (und Lesen) könnte schon helfen
Grenzwert=WBW
Momentan (es handelt sich hier um einen erheblichen Schaden) sind Rep.-Kosten von 10 000 kalkuliert - bereits vom Gutachter wurde jedoch auf die sehr wahrscheinliche Erhöhung der Reparaturkosten hingewiesen.
Der Gutachter hat hier vollkommen richtig gehandelt, indem er die Reparatur nicht freigegeben hat!
Was wäre denn, wenn sich bei Zerlegung des Fahrzeuges herausstellen sollte (was wahrscheinlich ist), dass die Reparaturkosten real dann 11 000 EUR betragen?
Genau: Der TE würde auf einem nicht unerheblichen Teil seines Schadens sitzenbleiben, dank "Tipps" von solchen Schlaumeiern wie dir, die offensichtlich nicht einmal den Thread richtig durchgelesen haben, geschweige denn nur im Ansatz eine Ahnung haben von dem, was sie hier zusammenschmieren.
Man kann nur hoffen, dass die User hier nicht auf solche Schaumschläger hereinfallen und zum Schluss noch selbst finanziellen Schaden erleiden wegen derartiger "Fachleute".
Schlaumeier / Schaumschläger!?
Ich lasse mich nicht provozieren ....
Die Rechte auch im Kaskobereich sind wesentlich umfänglicher, als man sich vorstellt!
Vorausgesetzt, es wird überhaupt über eine Reparatur überhaupt nachgedacht:
Die Rep.-Kosten von 10.000 liegen unter dem Wiederbeschaffungswert von 10.600 - das ist entscheidend.
Wenn das eben nicht der Fall sein soll, muss der Gutachter nachkalkulieren.
Der Gutachter ist für das Kalkulationsrisiko verantwortlich; ich mit dem lapidaren Hinweis "es wird/kann wohl mehr werden" zu erklären, reicht nicht aus.
Mag "Locke" selbst entscheiden, ob eine Nachfrage wie von mir vorgeschlagen beim Kaskoversicherer hält. Schlimmer kann es ja nicht werden.
Wie gesagt: Alles steht und fällt damit, wenn er überhaupt reparieren will.
Repariert er nicht, ist der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) das
Maximale.
Viel Glück!
Wenn ich mir das so ansehe, dann macht eine Reperatur bei 10.000 Euro Schaden und einem WBW von 10.600 Euro auch überhaupt keinen Sinn. Das Auto muss massiv kaputt sein.
Zitat:
Original geschrieben von Verkehrsrecht
Schlaumeier / Schaumschläger!?
Ich lasse mich nicht provozieren ....
Die Rechte auch im Kaskobereich sind wesentlich umfänglicher, als man sich vorstellt!
Vorausgesetzt, es wird überhaupt über eine Reparatur überhaupt nachgedacht:
Die Rep.-Kosten von 10.000 liegen unter dem Wiederbeschaffungswert von 10.600 - das ist entscheidend.
Wenn das eben nicht der Fall sein soll, muss der Gutachter nachkalkulieren.
Der Gutachter ist für das Kalkulationsrisiko verantwortlich; ich mit dem lapidaren Hinweis "es wird/kann wohl mehr werden" zu erklären, reicht nicht aus.
Mag "Locke" selbst entscheiden, ob eine Nachfrage wie von mir vorgeschlagen beim Kaskoversicherer hält. Schlimmer kann es ja nicht werden.
Wie gesagt: Alles steht und fällt damit, wenn er überhaupt reparieren will.
Repariert er nicht, ist der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) das
Maximale.
ich glaube nicht wirklich dass du in der Lage bist das zu beurteilen.
Und deine halbwissenden Ausführungen zum Prognoserisiko in Relation zum Kaskoschaden sind schlicht und ergreifend Blödsinn.
Und selbstverständlich reicht der Hinweis des SV auf das Reparaturrisiko in einem solchen Schadenfall aus. Und bevor irgend so ein "Verkehrsrechtler" einen Sachverständigen im Kasko sagt, wie er sein Gutachten zu erstellen hat, da wird wohl eher das Rad neu erfunden.
Von "Rechten" in Kaskoschaden haben hier schon einige User Ahnung. Und wenn die dann etwas dazu schreiben, denken die sich schon etwas dabei.
Was du mit deinem Geschreibsel hier Eindrucksvoll unter Beweis stellst, ist das du nicht ganz tief in der Materie steckst, sonst würdest du hier nicht so einen Unfug verzapfen und dem TE weismachen wollen, das er hier tatsächlch reparieren lassen kann.
Hie erfolgt mit Sicherheit eine Abrechnung auf Totalschadenbasis.
Ob du das anders sieht, oder in China fällt ein Reissack um.
Guten Tag
Hallo,
okay - bitte die Sachlichkeitsbremse wieder rein, vielen dank
Dieser Thread muss nicht ausarten - die wesentlichen (und richtigen) Sachen sind doch bereits gesagt
Grüße
Schreddi