1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Totalschaden und noch nicht abbezahlt

Totalschaden und noch nicht abbezahlt

Hallo,
also mein Wagen hat einen totalschaden, ist noch nicht abbezahlt und ich hatte kein Vollkasko ... soweit die schlechten Nachrichten. Ich würde nun gerne den Wagen bei Ebay anbieten, aber da die Kreditbank den Fahrzeugbrief hat, weiß ich nicht ob ich den Wagen einfach so verkaufen kann. Kennt einer von euch sich damit aus? Die Werkstatt meinte meinte ich könnte nur knapp mit 300-400 Euro für meinen Audi A4 BJ 1998 rechnen, das kommt mir doch ein etwas wenig vor, da nur die Frontpartie eingedrückt ist, alles andere aber noch scheinbar gut aussieht. Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
JFF

Ähnliche Themen
25 Antworten

Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.
Wenn du ein Foto von dem Fahrzeug hier einstellen könntest, wäre es einfacher zur beurteilen, ob der von der Werkstatt genannte Ankaufpreis real ist.

Hier ein Foto vom Wagen, ich hoffe man sieht oder erkennt genug.

Re: Totalschaden und noch nicht abbezahlt

Zitat:

Original geschrieben von JFF25


...da nur die Frontpartie eingedrückt ist...

:D

Bei einem derartigen Frontschaden ist zu befürchten, daß auch der Rahmen verzogen ist. Mehr als die genannten 400 € lassen sich sicherlich erzielen, wenn man den Wagen zerlegt und die Einzelteile bei Ebay verkauft. Ansonsten dürfte es schwierig werden.

tja....
alles was "viel" geld ausmacht dürfte sich nun komprimiert im motorraum befinden, deshalb der niedrige preis (wurde kein gutachten erstellt?)...
mit der bank musst du das halt klären, ob die den fz-brief rausrücken und die raten weiterfließen, oder ob du das auto auslösen (und dafür wohlmöglich nen anderen kredit aufnehmen musst) kannst.....das allerdings kann die NUR deine bank sagen!

Naja, bei dem leichten Frontcrash würde ich eher zu € 460,- tendieren. Die Scheibenwischer scheinen ja nichts abbekommen zu haben.

Hammer, Wasserpumpenzange, Lackstift -> einen Samstag-Nachmittag investieren und ab ins Autokino. :)

Ich nehm das "nur" zurück, habe das erste mal in einem Forum geschrieben und muss mich daher noch an die spitzfindigkeiten hier gewöhnen :-)
Bin aber allen die mir geantwortet haben sehr dankbar, gibt einen wenigstens das gefühl, das man nicht ganz so allein da steht.
JFF

Unabhängig davon, was das Häufchen Elend noch Wert sein dürfte - solange der Fahrzeugbrief nicht bei der Bank ausgelöst wurde, sollte man weder an einen Verkauf im Ganzen noch an einen scheibchenweisen Verkauf denken. Solange der Kredit noch nicht eingelöst wurde, gehört der Wagen der Bank, leider.
Grüße
bkpaul

wieso der Bank er ist sowohl Eigentümer als auch Besitzer? Das der Brief als Sicherheitsleistung zufällig bei der Bank liegt ändert doch nichts an den Besitzverhältnissen

Ablauf wie folgt:
Bank über Unfall informieren, Donnerwetter abholen (da meist die Banken als Auflage f. Finanzierung die VK verlangen)
Gutachten der Bank überlassen.
der Bank die € 400 -460 auf den Tisch legen.
Brief wird dir dann ausgehändigt.
was könnte noch passieren:?
je nach humanitärer Einstellung der Bank kann/wird
der Kredit gekündigt/fällig gestellt wg. Fortfall des Sicherungsgutes
oder
der Restsaldo wird weiter finanziert.

Gruß h.F.

Was mich wundert ist, dass die Bank den Brief hat aber nicht gefordert hat den Vollkasko zu versichern. Normalerweise ist dies nämlich der Fall sozusagen als erweiterte Sicherheit.
Sonst bringt einer Bank der Brief auch nicht viel, wenn der da noch dann zu schrott gefahren wird. Das ist ja meist die größte Gefahr dabei.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k


Was mich wundert ist, dass die Bank den Brief hat aber nicht gefordert hat den Vollkasko zu versichern. Normalerweise ist dies nämlich der Fall sozusagen als erweiterte Sicherheit.

Ob eine VK von der kreditgebenden Bank gefordert wird, ist i.d.R. von der Höhe des gewährten Kredites abhängig. So zumindest die Erfahrungen, die ich aus meinem Bekanntenkreis gesammelt habe.

Jo meist ist ja schon so, dass wenn der Kredit hoch ist die Bank den Brief eingebhält als Sicherheit und wenn der Brief dann bei der Bank als Sicherheit liegt, so sollte eine VK gefordert werden. (Manche überlesen den Passus meistens in den Verträgen, so auch ein Kollege von mir).
Wenn der Betrag niedrig ist und das ganze mit Lohn etc. abgesichert ist, verlangt die Bank meist keinen Brief.

Deine Antwort
Ähnliche Themen