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Totalschaden und Restwertbörse

Themenstarteram 9. August 2009 um 9:00

Hallo, ich habe bei meinem Wohnwagen einen Totelschaden durch Hagelschlag erlitten. Der Gutachter meiner Versicherung hat ihn dann in eine Restwertbörse gestellt und jemand hat darauf geboten. Das Gebot muß nach der Restwertbörse ein monat gültig sein. Bei mir ist das Gebot gerade mal 14 Tage Gültig und es wird ein Kaufinteressent (Händler) genannt ohne Anschrift. Die Telefonnummer die dabei steht ist von der Restwertbörse.

Habt ihr da Erfahrungen mit gemacht? Wurde der Restwert irgendwie künstlich hochgeboten, weil die Versicherung davon ausgeht, das der Wohnwagen nicht veräussert wird und so möglichst wenig Bezahlen muss???

Beste Antwort im Thema
am 19. August 2009 um 16:13

Es ist schon eine Krux mit dem Restwert.

 

Zahlt mir keine Versicherung meinen Schaden, kann der Restwert nicht hoch genug sein.

 

Steht eine Versicherung für meinen Schaden gerade, kann der Restwert nicht gering genug sein.

 

Und die Differenz – die darf natürlich unter keinen Umständen der Versicherung zu Gute kommen.

 

Dass sich insbesondere die Sachverständigen bei diesem Thema ins Zeug legen, stellt man auch hier bei MT immer wieder fest. Erscheinen Begriffe wie Restwert oder Restwertbörse, steigt die Beteiligung dieser Berufsgruppe.

 

Nur hat mir noch kein Sachverständiger plausibel erklären können, wie er seriös ohne Hilfe moderner Medien einen Restwert ermittelt.

 

Wer glaubt, man könne einen Restwert errechnen, der irrt und wer glaubt, der/sein Sachverständiger ermittelt einen Restwert durch einfaches Nachfragen bei bekannten Restwertaufkäufern um die Ecke oder durch Nachfrage per Telefon, irrt ebenso.

 

Die Argumente, die gegen die Restwertbörse vorgebracht werden, sind nach meiner Auffassung einfach nur scheinheilig. Aber für diese Meinung werde ich jetzt wahrscheinlich abgestraft.

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Zitat:

Original geschrieben von dirkkrm

Habt ihr da Erfahrungen mit gemacht? Wurde der Restwert irgendwie künstlich hochgeboten, weil die Versicherung davon ausgeht, das der Wohnwagen nicht veräussert wird und so möglichst wenig Bezahlen muss???

auch wieder so ein Gerücht, dass von irgend wem mal am Biertresen erdacht wurde......:rolleyes:

 

Nein, der Versicherung ist es völlig Latte , wer deinen verbeulten Wohnwagen kauft. Die Restwertbieter werden auch nicht von dieser "geschmiert". 

 

Und wie lange der RW- Bieter sein Gebot aufrecht erhält, dass ist seine Sache. Das kann und wird ihm keiner vorschreiben, auch nicht die RW-Börse als Betreiber einer Plattform.

 

Mehr ist die nämlich nicht. Sie stellt eine Plattfrom zur Verfügung und verdient damit Ihr Moos.

 

Aber es dürfte für dich ja eigentlich kein Problem darstellen in 14 Tagen eine Entscheidung zu treffen, ob du den Wohnwagen behalten möchtest oder ob du ihn verkaufen willst.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 9. August 2009 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von dirkkrm

Habt ihr da Erfahrungen mit gemacht? Wurde der Restwert irgendwie künstlich hochgeboten, weil die Versicherung davon ausgeht, das der Wohnwagen nicht veräussert wird und so möglichst wenig Bezahlen muss???

auch wieder so ein Gerücht, dass von irgend wem mal am Biertresen erdacht wurde......:rolleyes:

Nein, der Versicherung ist es völlig Latte , wer deinen verbeulten Wohnwagen kauft. Die Restwertbieter werden auch nicht von dieser "geschmiert". 

Und wie lange der RW- Bieter sein Gebot aufrecht erhält, dass ist seine Sache. Das kann und wird ihm keiner vorschreiben, auch nicht die RW-Börse als Betreiber einer Plattform.

Mehr ist die nämlich nicht. Sie stellt eine Plattfrom zur Verfügung und verdient damit Ihr Moos.

Aber es dürfte für dich ja eigentlich kein Problem darstellen in 14 Tagen eine Entscheidung zu treffen, ob du den Wohnwagen behalten möchtest oder ob du ihn verkaufen willst.

Gruß

Delle

Ja, Danke für die Antwort,

aber ich weiß ja noch nicht mal, wie die Versicherung Reguliert und dann werden die zwei Wochen schon knapp!

Das ist doch klar. Sie rechnet auf Basis Totalschaden ab, so oder so.

 

Du wirst daran nicht ändern können.

 

Und wenn du den Restwert kenst, dann wirst du doch sicherlich auch den Wiederbeschaffungswert kennen.

 

Oder hast du noch keine GA von der Versicherung bekommen?

 

Wenn nicht, am Montag dort anrufen und um Übermittlung bitten.

 

Gruß

 

Delle

 

Also den Totalschaden muss doch der Gutachter ermitteln.?

Doch nicht der Versicherungsvertreter.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Oder hast du noch keine GA von der Versicherung bekommen?

Zitat:

Original geschrieben von dirkkrm

H. Der Gutachter meiner Versicherung hat ihn dann in eine Restwertbörse gestellt..... ein Kaufinteressent (Händler) genannt ohne Anschrift. Die Telefonnummer die dabei steht ist von der Restwertbörse........

.

Gutachten ist ja offensichtlich vorhanden, insofern würde ich beim Gutachter anrufen um die Adresse des Händlers zu erfragen. Wobei ich schon komisch finde, dass keinerlei Addressangaben vorhanden sind. Imho waren bei meinen Gutachten die Händler genau benannt.

Hallo,

eine der größten Börsen macht das so, das man bei ihr in einer Art Vermittlungszentrale landet und von da aus weiter geleitet wird. Eine andere sehr bekannte Börse gibt die direkten Kontaktdaten an.

Was bei ersterer das für einen Hintergrund hat entzieht sich meines Wissens.

Wäre mal interessant die Eckdaten des Gutachten zu erfahren.

Mfg.

SV Stoll

Zitat:

Original geschrieben von nightdancer

 

Zitat:

Gutachten ist ja offensichtlich vorhanden, insofern würde ich beim Gutachter anrufen um die Adresse des Händlers zu erfragen. Wobei ich schon komisch finde, dass keinerlei Addressangaben vorhanden sind. Imho waren bei meinen Gutachten die Händler genau benannt.

Das stimmt.

Dass der Händler nicht benannt wurde, scheint ein Versehen zu sein. Ist jedenfalls nicht üblich.

Auch wenn die Telefonnummer von der vermittelnden Börse angegeben ist, sollte der Name bzw. die Anschrift des Höchstbietenden mit dabei stehen.

 

Kurzer Anruf genügt...

 

Gruß

Hafi

Hallo,

also angesichts zweier BGH-Urteile war ich davon ausgegangen, dass die Restwertermittlung mittels einer Restwertbörse nicht gestattet sei. Wie schaut die rechtliche Grundlage aus, ist der Sachverständiger ermächtigt den Restwert auf diesem Wege zu bestimmen? Wie wird das in der Praxis gehändelt?

Grüße aus Duisburg,

Metehan

Hallo Metehan,

 

die Ermittlung des Restwert obliegt einzig und allein dem Sachverständigen, der das Gutachten erstellt.

 

Er steht dafür ja auch gerade, mit allen Konsequenzen hieraus.

 

Und da sollte er sich von keinem reinreden zu lassen.

 

Nicht vom Auftraggeber und auch nicht von der Versicherung.

 

Ich kann naürlich hier nur für mich sprechen.

 

Aber bevor mir irgend jemand vorschreibt, wie und mit welchen Hilfsmitteln ich meine Restwertwerte zu ermitteln habe, wir das Rad neu erfunden.

 

Ganz bestimmt.

 

Gruß

 

Delle

......... und zudem haben wir hier einen Kasko-Fall (Hagel!).

Da ziehen die BGH-Urteile nicht, da diese Schadenrecht und nicht Vertragsrecht (Kasko) betreffen.

Mfg.

SV Stoll

Moin Delle...!

Vorschreiben,werde ich Dir nichts.

Zu dem Thema Versicherungsabwicklung: das Rad wird von den Gesellschaften täglich NEU erfunden .

Rechtsberatung ist hier verboten,OK,i.O.!

Was bleibt hier übrig?

Bla,Bla, mehr nicht.

 

MfG.Alex

 

PS.Zitate benutzen,fördert die eigene Selbstdarstellung,

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hallo Metehan,

die Ermittlung des Restwert obliegt einzig und allein dem Sachverständigen, der das Gutachten erstellt.

Er steht dafür ja auch gerade, mit allen Konsequenzen hieraus.

Und da sollte er sich von keinem reinreden zu lassen.

Nicht vom Auftraggeber und auch nicht von der Versicherung.

Ich kann naürlich hier nur für mich sprechen.

Aber bevor mir irgend jemand vorschreibt, wie und mit welchen Hilfsmitteln ich meine Restwertwerte zu ermitteln habe, wir das Rad neu erfunden.

Ganz bestimmt.

Gruß

Delle

Vielen Dank für die Ausführungen Delle, habe den Kern der Aussage verstanden:)

Zitat:

Original geschrieben von SV Stoll

......... und zudem haben wir hier einen Kasko-Fall (Hagel!).

Da ziehen die BGH-Urteile nicht, da diese Schadenrecht und nicht Vertragsrecht (Kasko) betreffen.

Mfg.

SV Stoll

Hallo SV Stoll,

Danke für deine Antwort. Aber meine Frage war nicht auf diesen speziellen Fall bezogen, sollte eher eine allgemeine Frage zum dem Thema Restwertbörse sein.

Viele Grüße aus Duisburg,

Metehan

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