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Totalschaden - will FZ behalten - kein Restwertabzug ?

Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 13:56

Hallo !

Nach einem unverschuldeten Totalschaden mit meinem Motorrad ermittelte der Gutachter einen Wiederbeschaffungswert von 4.500,00 € mit einen Restwert in Höhe von 600,00 €.

Wie angenommen versucht die gegnerische Versicherung nun mittels Restwertbörse einen höheren Restwert herauszuholen, klar Unfallmotorräder werden gerne überteuert gekauft.

Da ich die Maschine behalten und reparieren möchte und ich mich nicht gerne von der Versicherung ver****** lasse habe ich etwas nachgeforscht und bin auf folgendes Urteil gestoßen:

Nach BGH (VI ZR 393/02) wurde folgendes Urteil gesprochen:

Leitsatz:

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und weiter nutzt. Die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Hat einer von Euch sich damit bei der Versicherung durchsetzen können ?

Gruß

matteffm

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Warum vewrschwende ich eigentlich mit sowas meine Freizeit?

Hast Recht Hafi, mir reicht das jetzt auch hin.

 

Das müssen wir uns hier echt nicht weiter geben......:mad:

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Wie hoch sind die Reparaturkosten?

Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 15:28

Die Reparaturkosten belaufen sich auf 6.00,00 €, werde das FZ aber nur teilweise instandsetzten.

Die Rep-Kosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% (vorausgesetzt, das sie bei 6.000 EUR liegen;)) .

Dann ist es egal, ob das Moped ganz, teilweise oder gar nicht repariert wird.

 

Dein Anspruch ist auf den Wiederbeschaffungsaufwand (also WBW minus RW) beschränkt.

 

Da ist es vermutlich wirtschaftlich  sinnvoller, das Bike an den Restwertaufkäufer zu verkaufen und für 4.500 ein anderes zu kaufen.

Mehr kriegst Du dafür nicht mehr.

Denn auch wenn Du es jetzt selbst reparierst, ist es anschließend aufgrund des massiven Unfalls ziemlich unverkäuflich.

 

Hafi

Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 21:06

Mag ich aber nicht, der Zylinderkopf hat einen Kratzer abbekommen und das muss mann nicht zwangsläufig reparieren.

Kosten dafür 1.700,00 € !

Tja, mal können die Rep-Kosten nicht hoch genug sein, mal wieder nicht...;)

 

Wie auch immer: Du musst ja nicht verkaufen. Ich sage ja nur, dass der kalkulierte WBW in aller Regel mehr ist, als Du auf dem freien Markt bekommen würdest und Dein Moped jetzt noch dazu ein Unfall-Moped ist, das man nur schwer los bekommt, wenn es repariert ist.

 

Wenn Du es behalten willst, behältst Du es. Kein Thema.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von matteffm

Mag ich aber nicht, der Zylinderkopf hat einen Kratzer abbekommen und das muss mann nicht zwangsläufig reparieren.

 

Kosten dafür 1.700,00 € !

Ja, dann ruf doch einfach bei der Versicherung an und teile denen mit, dass das Gutachten Scheiße ist.

 

Für einen Kratzer am Zylinderkopf 1.700 Euro echt eine Frechheit..... :eek:

 

Wer will hier eigentlich nun wen verar****

 

die Versicherung dich oder besser du die Versicherung ?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von matteffm

Mag ich aber nicht, der Zylinderkopf hat einen Kratzer abbekommen und das muss mann nicht zwangsläufig reparieren.

 

Kosten dafür 1.700,00 € !

Ja, dann ruf doch einfach bei der Versicherung an und teile denen mit, dass das Gutachten Scheiße ist.

Für einen Kratzer am Zylinderkopf 1.700 Euro echt eine Frechheit..... :eek:

Wer will hier eigentlich nun wen verar****

die Versicherung dich oder besser du die Versicherung ?

Wenn der Zylinderkopf zerkratzt ist, muss er, wenn es auch blöd klingt "erneuert" werden, alles andere wäre ja nicht "fachgerecht".

Oder kann man einen Zylinderkopf lackieren?

Zitat:

Wenn der Zylinderkopf zerkratzt ist, muss er, wenn es auch blöd klingt "erneuert" werden, alles andere wäre ja nicht "fachgerecht".

Oder kann man einen Zylinderkopf lackieren?

Ein Zylinderkopf ist dann zu erneuern, wenn das Schadenbild diesen Neuersatz rechtfertigt. Wenn durch einen Kratzer oder eine ähnliche Beschädigung die Funktionstüchtigkeit des Bauteiles nicht eingeschränkt wird, kann man von einem optischen Mangel ausgehen, der dann bestenfalls eine Wertminderung nach sich ziehen dürfte.

 

Wegen eines "Kratzer" einen Zylinderkopf zu erneuern klingt nicht nur blöd, es ist auch aus fachlicher Betrachtungsweise Blödsinn.

 

Und das hat der TE hier sehr wohl erkannt.......... 

Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 22:13

Es ist ein anerkannter Gutachter, der Schaden ist da und meine Frage ist nicht beantwortet :(

Kann keiner zu dem BGH-Urteil was sagen ?

Nach BGH (VI ZR 393/02) wurde folgendes Urteil gesprochen:

 

Leitsatz:

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und weiter nutzt. Die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Zitat:

Wer will hier eigentlich nun wen verar****

die Versicherung dich oder besser du die Versicherung ?

Würde Dich bitten nicht mit solchen Behauptungen anzukommen ohne den Schaden je gesehen zu haben.

Gruß Michael

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von matteffm

Es ist ein anerkannter Gutachter, der Schaden ist da und meine Frage ist nicht beantwortet :(

 

Kann keiner zu dem BGH-Urteil was sagen ?

 

Nach BGH (VI ZR 393/02) wurde folgendes Urteil gesprochen:

 

 

Leitsatz:

 

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und weiter nutzt. Die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Deine Frage hat Hafi bereits beantwortet.

 

Du bekommst hier WBW minus RW. Und hier ist der RW zu beachten, welcher dein Sachverständiger ermittelt hat.

 

Wenn du das Moped nicht verkaufen wilst.

 

Und damit solltest du dich zufrieden geben.

 

Die Reparaturkosten bekommst du hier definitiv nicht.

 

Und das ist auch richtig und gut so.

 

Deine Frage zu dem Urteil habe ich doch schon um 22.02 Uhr beantwortet.

 

Ob die Zahlen stimmen und ob der Zylinderkopf einen Kratzer hat oder einen Riss, kann von uns keiner beurteilen, also gehe ich darauf nicht ein.

 

Bei den von Deinem Sachverständigen ermittelten Werten gibt es jedenfalls WBW-RW.

 

EDIT: Delle war schneller.

Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 22:31

Das Urteil besagt bei NICHTVERKAUF kein (!) Abzug des Restwetes !!!!!

Ich will nicht die Rep.-Kosten sondern den Restwert ohne Restwertbörse, was ohnehin umstritten ist !!!

Das Gutachten habe ich, als Geschädigter, in Auftrag gegeben und das ist real.

Das der Zylinerkopf bei einem Kratzer ausgetauscht werden muss ist nich auf meinem Mist gewachsen, das hat ein staatlich anerkannter Gutachter ermittelt und das ist gang und gebe. Nicht nur deshalb ist die Kasko so teuer.

Und nochmal (dann aber auch zum letzen Mal von mir):

 

Das Urteil betrifft den Fall, dass die Rep-Kosten NICHT höher sind als 130% des WBW.

 

Das ist bei Dir nicht der Fall, darum kannst Du das Urteil vergessen.

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