tote Ampel Schweiz
Hallo Leute,
finde für meine Frage kein passendes Forum, also stell ich hier meinem Auto entsprechend was rein...
Ich war letzte Woche in der Schweiz in Zürich und hab dort nachts um 12 ne rote Ampel überfahren, war bestimmt schon ein bis zwei Sekunden rot(dumm gelaufen). Natürlich hat's zweimal geblitzt, was kommt jetzt auf mich zu???(hier in Deutschland gäbe es ja vier Wochen Fahrverbot)
Das Auto ist hier in Deutschland auf meine Freundin zugelassen
schon mal danke für eure Antworten,
Gruß asci400
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16 Antworten
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, sollte es nur eine saftige Geldstrafe geben. Wie teuer, keine Ahnung..
Aber normal sollten da keine Punkte kommen.
Punkte oder Fahrverbot gibt es nicht da das Auto in Deutschland zugelassen ist.
Geldstrafe mässig, dürfte es hoch sein. Aber der Punkt ist der, wie können die denn überhaupt an einen rankommen wenn man in Deutschland wohnt.
Ich würds einfach nicht zahlen (Das ist kein Aufruf dazu die Gesetze anderer Länder zu missachten )
P.S.
Wenn ich mich jetzt nicht total irre, dann können die auch nix machen wenn du im Ausland bist. Nur sollte man dann in nächster Zeit nicht mehr in das Land einreisen.
Einen Bekannten von mir haben se mit seinem Wohnmobil in der Schweiz von hinten geblitzt.
Er so: "Schön, das ist mein Wohnmobil von hinten, und?"
Zahlen musste er trotzdem, weil in der Schweiz wohl immer der Fahrzeughalter blechen muss.
Is glaub weil die das Kennzeichen pro Person und nicht pro Auto haben, oder irgendwie so komisch...
Hallo zusammen!
Falls du dich nicht einigen kannst wer gefahren ist, wird die Straffe deine Freundin treffen, oder auf wen das Auto angemolden ist!
Falls du die Rechnung nicht bezahlen möchtest hast du ein riesen Problem wenn du das nächste mal in die Schweiz einreisen möchtest.
Meines wissens nach auch, wenn du Z.B. am Flughafen in Zürich irgend wo hinfliegen möchtest, könnte es dir passieren dass es ein Theater gibt!
Ich persönlich würde die Strafe bezahlen, du bist bei Rot noch gefahren, bist absolut selbst schuld, also feige drücken finde ich da nicht korrekt!
Gruss
Pascal
Genau, wenn man halt angibt das deine Freundin gefahren ist, müsste Sie zahlen. Da Sie aber im Ausland (also Deutschland) ist können Sie das Geld halt nicht "eintreiben".
ABER es trifft dann genau das zu, was CityStar geschrieben hat. Nämlich das Sie dann bei der nächsten Einreise oder Durchreise grössere Probleme bekommen kann.
P.S.
Das mit dem nicht zahlen, meinte ich wenn ich in nächster Zeit (wie lange ist denn in so einem Fall die verjährung???) nicht mehr in das Land reisen müsste.
Meines Wissens nach, hat die EU mir der Schweiz Verträge, die die Strafverfolgung grenzübergreifend ermöglichen.
Solltest du nicht zahlen kommt es richtig dick auf dich zu, dann kümmert sich die Staatsanwaltschaft in Deutschland um die Strafverfolgung.
Wenn das Gesetz in der Schweiz ein Fahrverbot vorsieht, so wird der Führerschein durch deutsche Behörden eingezogen.
Diese Verträge gibt es mit fast jedem EU-Mitgliedsstaat: von Frankreich, GB, Österreich, den Beneluxländern und den skandinavischen Ländern weiß ich das sicher!
In diesem Fall geht das natürlich nicht, was ich geschrieben habe.
Aber mit Italien gibts keine, oder???
P.S.
Warum eigentlcih "tote Ampel" ????
P.S.S.
Ahhhhhhhhhhhh, "rote Ampel"
Das weiß ich nicht ob Italien auch diese Verträge, ich weiß das nur weil:
Falschparken:
Dänemark, Frankreich, Belgien, Niederlande
Zu schnell:
Österreich
Ich bin geheilt, ich fahr max. 5km/h schneller im Ausland und Parke nur noch dort wo es auch erlaubt ist.
Ich sprach bei dem Fall Österreich mit einem Nachbarn (Polizist) und der erzählte mir dann von diesem Abkommen.
Es gab schon Leute die wurden in U-Haft genommen weil diese die Zahlung an bspw. Österreich verweigerten.
sollte natürlich "rote Ampel" heißen...
wenn's bei ner Geldstrafe bleibt, werd ich die halt bezahlen. Ich möchte ja auch mal wieder in die Schweiz mit dem Auto ohne dass ich wegen nicht bezahlter Strafzettel belangt werde. Was mich aber total nervt, wenn ich den Führerschein dafür abgeben müsste!!! Ist hiermit tatsächlich zu rechnen??? Und wie wird dann der Fahrer(sprich Ich) ermittelt wenn ja auf dem Blitzer-Bild offensichtlich meine Freundin(sprich die Fahrzeughalterin) aufm Beifahrersitz sitzt???
Meines Wissens hat Deutschland zurzeit nur mit Österreich ein Vollstreckungsabkommen. Wenn deine Freundin in den nächsten Jahren nicht in die Schweiz einreisen will würde ich nicht zahlen.
Sollte dann aber auch nicht einreisen. Schon gar nicht mit dem selben Auto (Kennzeichen).
Andernfalls ist das Auto ruck-zuck bei weiterem nicht bezahlen in einer Versteigerung.
Hallo zusammen
Ich denke, dassich als Schweizer doch einiges für die Aufklärung der Fragen beitragen kann:
Also, es ist richtig, dass die Schweiz als nicht EU-Staat mit Deutschland ein Abkommen besitzt.
Die Bussen können Grenzübergreifend eingetrieben werden, und zwar via den deutschen Behörden. Eingentlich solltest du direkt von "deiner" Polizei angeschrieben werden.
Von den Bussen siehst ca. so aus:
Überfahren der roten Ampel: CHF 250.--. Als Ausländer zahlt man soviel ich weiss das Doppelte, sprich CHF 500.--, was ca. 320 Euro entspricht. Dann wirst du allenfalls noch zur Kasse gebeten wenn du noch zu schnell über die Kreuzung gefahren bist.
Wer das Auto gefahren hat spielt für die Behörden im ersten Moment keine Rolle. Den Brief erhält der Fahrzeughalter. Wer schlussendlich bezahlt ist den Behörden egal (Einsprachen etc. ausgenommen).
Wie schon erwähnt: Zahlst du das Bussgeld nicht, kanns echt teuer werden. Wirst du z.B. beim Zoll angehalten und hast das fällige Bussgeld nicht dabei, bleibst du solange in Verwahrung bis das Geld aufgetrieben ist.
Du siehst alsom, auch wenn du Geldbusse empfidlich wird, zahlen lohnt sich auf jedenfall mehr als die sonstigen Unannehmlichkeiten die sonst auf dich zukommen.
Zum Schluss noch was positives: Der Führerausweis wird dir in Deutschland nicht eingezogen, ebenso wenig gibt es für dich Punkte! Was aber passiert ist, dass dir in der Schweiz dein Führerschein aberkannt wird. Das heisst, wenn du eine ausstehende Busse hast und in der Schweiz Auto fährst und du erwischt wirst, dann fährst du sozusagen ohne Fahrerlaubnis und dann steigen die "Preise" nochmal ein ganz schönes Stück.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Lg
Wenn man durch österreichische Gesetze den Führerschein entzogen bekommt, dann bekommt man hier keine Punkte, genauso mit den anderen Ländern.
Als ich in Österreich erwischt wurde (ca.15km/h zu schnell) waren 250€ und 50€ Strafverfolgungsgebühren fällig.
ist ja offensichtlich ein interessantes Thema was ich hier angestoßen habe.. Bedanke mich erst mal für eure Antworten und harre der Dinge, die da auf mich zukommen.
@ CLK-Basel: laut vorletztem Absatz in anhängendem ADAC-Statement zu der Sache kann in Deutschland keine Bußgeldeintreibung erfolgen(bei Verstößen in Österreich jedoch schon, da ist ein Abkommen in Kraft)
http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...
Werden euch über den weiteren Verlauf der Geschichte unterrichten
Gruß
asci400
Zitat:
Original geschrieben von asci400
ist ja offensichtlich ein interessantes Thema was ich hier angestoßen habe.. Bedanke mich erst mal für eure Antworten und harre der Dinge, die da auf mich zukommen.
@ CLK-Basel: laut vorletztem Absatz in anhängendem ADAC-Statement zu der Sache kann in Deutschland keine Bußgeldeintreibung erfolgen(bei Verstößen in Österreich jedoch schon, da ist ein Abkommen in Kraft)
Hast natürlich recht!
Deswegen wird nach einer gewissen Zeit die Busse in Haft umgewandelt.
Hab' mich wohl verleiten lassen, da ich in Grenznahmen Gebiet wohne und 'mal eine Deutsche Parkbusse über 5 Euro erhalten habe --> Anstandslos bezahlt, bei uns kostets 28 Euro