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Totes Wildschwein auf B5/ Sichtfahrgebot?

Hi Leute,
vorhin habe ich recht viel Glück gehabt. Auf der B5 in Richtung Berlin, (2-spurig in beide Fahrtrichtungen, autobahnähnlich mit Standstreifen, Tempolimit 100 km/h) ist vor mir mir jemand in eine Wildschweinrotte gefahren, hat 4 Tiere auf einen Schlag mitgenommen. Die Viecher lagen ungünstig über alle Fahrspuren verteilt. Sowohl ich also auch der gesamte nachfolgende Verkehr ist über die toten Schweine rübergebrettert, einige mit beträchtlichen Schäden an den Fahrzeugen. Derjenige, der die Rotte totgefahren hat, hat einen geschätzten Totalschaden- ein Glück ist niemand verletzt!
Mein Wagen hat zwei kleine Kratzer und eine Menge Blut und Borsten am Kühlergrill, scheint aber halb so wild. Wenn sich da nicht noch was am Unterboden versteckt oder so, wer weiß... :/
Zum Punkt: Schlussendlich standen 7 Fahrzeuge auf der Standspur und warteten auf die Polizei um ihre Schäden aufnehmen zu lassen. Einige hatten echt Heftige. Als die Polizei dann kam hat sie allen Beteiligten eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Begründung laut Unfallmitteilung: "Verstoß gegen §3 Abs. I Stvo". Nur der Herr, der die Tiere totgefahren hat bekam keine.
Wie seht ihr das? Abends um 20.30 Uhr, es ist dunkel, liegt totes Schwarzwild auf schwarzem Asphalt. Auf einer super ausgebauten Bundesstraße. Hätte ich mich an das "Sichtfahrgebot" unter Beachtung eventueller toter Wildschweine auf der Fahrbahn gehalten, wäre ich nicht schneller als 50 km/h bei erlaubten 100 gewesen (und somit eine ernstzunehmende Verkehrsgefährdung).
Diese mündliche Verwarnung wundert mich...
Gruß, Boris

Beste Antwort im Thema

Also erstmal vorne weg: Ich wäre warscheinlich auch zu schnell gewesen, um den Wagen rechtzeitig zum stehen zu bringen (obwohl? Wer weiß? Vielleicht auch nicht ;))
Aber du beschreibst hier gerade wunderbar das Problem, was auch einige Leute hier bei MT zu haben scheinen.
100km/h Höchstgeschschwindigkeit bedeutet nicht, dass ich 100km/h fahren muss. Vielen haben wohl vergessen, dass sie in der Fahrschule beigebracht bekommen haben, dass sie ihr Fahrzeug innerhalb des überschaubaren Bereiches zum stehen bringen müssen.
Und die durchschnittliche Ausleuchtung eines Abblendlichtes beträgt nunmal zwischen 70m und 100m. Auf dieser Strecke habe ich zuzusehen, dass ich mein Fahrzeug zum stehen bringen kann.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mal 10 Minuten später bei der Freundin oder sonstwo bin.
Und wir haben das Glück, dass die Erde sich ziemlich gleichmäßig um sich selbst dreht. Daher haben wir nicht das Problem, dass uns die Dunkelheit sonderlich überrascht. Sie kommt jeden Abend, bleibt dann die Nacht über und verschwindet Morgens wieder. Das kann man wunderbar in seine Fahrplanung mit einbeziehen.
Viele andere meinen aber "Da steht jetzt 100km/h, also fahr ich auch 100km/h". Egal ob Regen, Nebel, Dunkelheit. Deren Eigenverantwortlichkeit und ihr Drang zur Selbstbestimmung zwingt sie dann sogar noch 20km/h aufzuschlagen (Die Tachotoleranz und den "Ich-habe-alles-im-Griff-nur-die-Anderen-sind-zu-blöd-zum-fahren"-Aufschlag).
Ich persönlich finde das Handeln der Polizei sehr gut und wäre grundsätzlich auch dafür, ein Zusatzschild "Bei Dunkelheit" einzuführen. (So wie es das "Bei Nässe" oder "Von x-y Uhr" Zusatzschild gibt.)
MfG Zille

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Die B5 zw. Nauen und Stadtgrenze Berlin kenne ich sehr gut, eigendlich eine Strecke wo man weniger das Problem mit Wildschweinen hat, da Leitplanken auf weiten Teilen aufgebaut sind. Das Sichtfahrgebot halte ich Nachts sicherlich nicht ein, aber ich fahre wenn es dunkel ist etwas vorsichtiger, keine 110 mehr sondern maximal 90. Behindern tue ich damit niemanden da die gesamte Strecke zweispurig ausgebaut ist und die Eiligfraktion eh nur links fährt. Ob mir meine Vorsichtsmaßname im Ernstfall hilft weiß ich nicht, aber von der Theorie her habe ich doch etliche Meter mehr Platz zu reagieren.
Viel gefährlicher sind die vielen Waldgebiete in Brandenburg wo ich doch schon mal deutlich unter 100 fahre da es dort täglich mehrere Unfälle mit Wild gibt (der Wildwechsel ist auch ausgeschildert). Bis jetzt habe ich keinen Keiler auf die Haube genommen.

Also erstmal vorne weg: Ich wäre warscheinlich auch zu schnell gewesen, um den Wagen rechtzeitig zum stehen zu bringen (obwohl? Wer weiß? Vielleicht auch nicht ;))
Aber du beschreibst hier gerade wunderbar das Problem, was auch einige Leute hier bei MT zu haben scheinen.
100km/h Höchstgeschschwindigkeit bedeutet nicht, dass ich 100km/h fahren muss. Vielen haben wohl vergessen, dass sie in der Fahrschule beigebracht bekommen haben, dass sie ihr Fahrzeug innerhalb des überschaubaren Bereiches zum stehen bringen müssen.
Und die durchschnittliche Ausleuchtung eines Abblendlichtes beträgt nunmal zwischen 70m und 100m. Auf dieser Strecke habe ich zuzusehen, dass ich mein Fahrzeug zum stehen bringen kann.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mal 10 Minuten später bei der Freundin oder sonstwo bin.
Und wir haben das Glück, dass die Erde sich ziemlich gleichmäßig um sich selbst dreht. Daher haben wir nicht das Problem, dass uns die Dunkelheit sonderlich überrascht. Sie kommt jeden Abend, bleibt dann die Nacht über und verschwindet Morgens wieder. Das kann man wunderbar in seine Fahrplanung mit einbeziehen.
Viele andere meinen aber "Da steht jetzt 100km/h, also fahr ich auch 100km/h". Egal ob Regen, Nebel, Dunkelheit. Deren Eigenverantwortlichkeit und ihr Drang zur Selbstbestimmung zwingt sie dann sogar noch 20km/h aufzuschlagen (Die Tachotoleranz und den "Ich-habe-alles-im-Griff-nur-die-Anderen-sind-zu-blöd-zum-fahren"-Aufschlag).
Ich persönlich finde das Handeln der Polizei sehr gut und wäre grundsätzlich auch dafür, ein Zusatzschild "Bei Dunkelheit" einzuführen. (So wie es das "Bei Nässe" oder "Von x-y Uhr" Zusatzschild gibt.)
MfG Zille

Ich denke mal die Polizei war deswegen angefressen weil
so viele Drüber sind!
und irgendwann hätte man das Bremsen mehrer Wagen schon mal als Warnsignal deuten können!
Da da soviel drüber rauschen verwundert mich dann auch (Außer ihr seeid im Formationstiefflug gewesen
Gruß
Alex
Nix für ungut!

Man kann sicher nicht alle Eventualitäten bei seinem Fortkommen berücksichtigen, sonst mauert man sich besser zuhause ein. Aber es ist auf der anderen Seite auch wieder ein gutes Beispiel dafür, dass es gute Gründe gibt, auch unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Hier wird es ja oft als Verbrechen hingestellt, wenn jemand auf der LS 80 km/h fährt.
Das auf Sicht fahren, hört sich in der Theorie immer toll an. Ich behaupte aber, dass das in der Praxis oft nicht möglich ist, da man sonst in gefährliche, da nicht vorhersehbare, niedrige Geschwindigkeitsbereiche käme. Im Grundsatz stimmt das zwar, aber in der Praxis nicht immer und überall durchführbar.

Zitat:

Original geschrieben von donesco


Hi Leute,

vorhin habe ich recht viel Glück gehabt. Auf der B5 in Richtung Berlin, (2-spurig in beide Fahrtrichtungen, autobahnähnlich mit Standstreifen,
Gruß, Boris

Ist die Strecke mit dem Zeichen 331 StVO (
http://...bsperr-schilder-technik.de/.../...hrstrasse_Nr_331_331_g.jpg) ausgeschildert?

Ich fahre auf Bundesstraßen in der Dämmerung und Nachts nur noch, nach Tacho 80 km/Std. Auch in unserer Gegend hat sich der Wildwechsel sehr stark erhöht. Um Bremen herum, im Land Niedersachsen werden an den Bundesstraßen, immer wo Wildunfälle passiert sind, Dreibeine in Rot mit dem Schild " WILDUNFALL " aufgestellt. Diese Art der Kennzeichnung hat sich sehr erhöht.
MfG aus Bremen 

Wie können bitte 7 Fahrzeuge in eine Rotte Wildschweine fahren?
Habt ihr die Unfallstelle nicht abgesichert? Warnblinker und Co?
Ich kann mir nicht erklären, wie der nachfolgende Verkehr bei gescheiter Absicherung da noch reinfahren konnte.

Zitat:

Original geschrieben von donesco


Hätte ich mich an das "Sichtfahrgebot" unter Beachtung eventueller toter Wildschweine auf der Fahrbahn gehalten, wäre ich nicht schneller als 50 km/h bei erlaubten 100 gewesen (und somit eine ernstzunehmende Verkehrsgefährdung).

Die 100 km/h sind die erlaubte Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungen. Da es zum Unfallzeitpunkt bereits dunkel war, kann von optimalen Bedingungen nicht die Rede sein. Ergo hätte man das Tempo den Bedingungen anpassen müssen.

Ist halt auch die Frage in welchem Zeitraum dies vonstatten ging.

Die Verwarnung ist doch OK. Wären die Fahrer langsamer gefahren, hätten Sie Unfallstelle und damit auch die Wildschweine auf der Fahrbahn gesehen und hätten rechtzeitig reagiert, dann wäre nichts passiert. Der Fahrer, dem die Wildschweine rein gerannt sind, hätte dagegen so oder so nicht mehr reagieren können (vermutlich weniger als 15m Abstand) und braucht deshalb keine Verwarnung zu bekommen.
Ich fahre nachts auch langsamer, wenn ich nicht so weit sehen kann. Wenn jemand meint, er müsste 120 auf der Landtraße fahren sollen, soll er halt überholen. So einfach ist das.

Zitat:

Original geschrieben von donesco


Hätte ich mich an das "Sichtfahrgebot" unter Beachtung eventueller toter Wildschweine auf der Fahrbahn gehalten, wäre ich nicht schneller als 50 km/h bei erlaubten 100 gewesen (und somit eine ernstzunehmende Verkehrsgefährdung).

Sichtweite mit Abblendlich beträgt etwa 50 m, also knapp 70 bis 80 km/h kann man damit schon fahren (wobei es bei 80 km/h schon knapp wird mit dem

Anhalteweg

) und ist dann keine "ernstzunehmende" Verkehrsgefährdung.

Jedenfalls... drüberbrettern muss man über die Tiere nicht...

Stand denn der Unfallverursacher schon rechts auf dem Standstreifen?

Warum bremst man da nicht etwas... könnte schließlich immer irgendwas sein... und wenn du statt dem Wildschwein einen Menschen anfährst... tja... da bleibt es nicht bei einer Verwarnung!

Oder fuhr der Unfallverursacher vor dir und den anderen?

Dann hättet ihr doch bremsen können... hättet gesehen, dass der in die Eisen geht und warum...

Andere Frage:

Wie schnell fährt denn der gewöhliche Autofahrer bei erlaubten 100 km/h auf der Autobahn... 110 bis 120... genau... und so ähnlich stelle ich mir das gerade vor... ist keine Unterstellung, aber naja...

PS:

Ich fahre regelmäßig nachts mit Tacho 80 km/h auf einer 2-spurigen Autobahn ohne Tempolimit, mit solchen Verkehrshindernissen muss man als schnellerer Verkehrsteilnehmer rechnen.

Verkehrsgefährdung... mit 50 bei erlaubten 100...

:rolleyes:

Manche Leute haben Vorstellungen...

Bin auch erstaunt über die Anzahl der beteiligten Fahrzeuge. Die werden doch wohl sofort die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. Dieses bedeutet für mich, gerade in der Dunkelheit, Warnblinkanlage an und runter bis auf Schrittgeschwindigkeit. Man kann doch gar nicht abschätzen, was da eventuell noch alles auf der Fahrbahn liegt.
Die Verwarnung ist somit gerechtfertigt.
MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Ich fahre regelmäßig nachts mit Tacho 80 km/h auf einer 2-spurigen Autobahn ohne Tempolimit, mit solchen Verkehrshindernissen muss man als schnellerer Verkehrsteilnehmer rechnen.
Verkehrsgefährdung... mit 50 bei erlaubten 100... :rolleyes:
Manche Leute haben Vorstellungen...

Tacho 80 auf der Autobahn? Danke, wegen Leuten wie dir verstopfen LKW regelmäßig die Autobahn, weil sie hinter einem PKW(!!!!) festhängen.

Natürlich bist du mit 50 auf der Landstraße eine Verkehrsgefährdung.

Zitat:

Original geschrieben von donesco


Diese mündliche Verwarnung wundert mich...

wäre es dir lieber gewesen, wenn du direkt eine zahlkarte bekommen hättest?

:confused:

rein rechtlich wäre dies ohne weiteres möglich gewesen!

Zitat:

Original geschrieben von shathh


Ich kann mir nicht erklären, wie der nachfolgende Verkehr bei gescheiter Absicherung da noch reinfahren konnte.

wen interessiert denn heutztage ein warndreieck nebst warnblinker am straßenrand?

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