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Touran 1,4 TSI wie soll ich mich verhalten?

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 7:15

Hallo zusammen,

also habe folgendes Problem, habe mir am 24.08.11 einen 4 Jahre Junge VW Touran 1,4 TSi gekauft. Soweit so gut. Nach einer Woche stellte ich ein komisch klapper Geräusch fest das aber weg war wenn ich die Kupplung getreten habe. (Nein das 2massenschwungrad ist es nicht da dieses Auto das nicht hat). Also ich ab in die Werkstatt "Mittwochs" (Gebrauchtwagen Garantie vorhanden mit max 250 € Selbstbeteiligung). Nebenbei die Wasserpumpe hat ab 2000 Umdrehungen gequitsch aber nur ganz kurz muss getauscht werden. So das klappern soll vom Getriebe kommen so die Freundlichen Herren müssen "nur" Paar Lager getauscht werden so dass ich das Auto Freitag zurück habe. Freitag nen Anruf das der Wagen nicht fertig wird. Montag nen Anruf Wagen wird nicht Fertig. Dienstag nen Anruf Wagen wird nicht Fertig. Mittwoch Anruf neues Getriebe. Was soll ich davon halten bzw wie würdet ihr reagieren.

Der Wagen ist sonst Top war auch keine große Sache halt nur ein störendes Geräusch was sonst auch niemand der mitgefahren ist gehört hat. Aber aus nem Geräusch kann mehr werden.

Frage an euch muss ich überhaupt was Zahlen?

Der Wagen wurde mir als komplett durchgecheckt verkauft.

PS. einen Mietwagen haben ich bekommen und zwar kostenlos toller Spruch vom Verkäufer!!!

Bin mal gespannt was Ihr dazu sagt.

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 13. Oktober 2011 um 7:33

Moin!

 

Du hast ein Jahr Gewährleistung beim Gebrauchtkauf vom Händler, ohne irgendeine Zuzahlungspflicht.

 

Hier dazu Infos des ADAC:

 

www.adac.de/.../default.aspx

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21 Antworten
am 13. Oktober 2011 um 7:33

Moin!

 

Du hast ein Jahr Gewährleistung beim Gebrauchtkauf vom Händler, ohne irgendeine Zuzahlungspflicht.

 

Hier dazu Infos des ADAC:

 

www.adac.de/.../default.aspx

Zitat:

Original geschrieben von laserlock

Moin!

Du hast ein Jahr Gewährleistung beim Gebrauchtkauf vom Händler, ohne irgendeine Zuzahlungspflicht.

Hier dazu Infos des ADAC:

www.adac.de/.../default.aspx

So ist es und die Beweispflicht liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer...Also lehe Dich ruhig zurück;)

So könnte es gelaufen sein: Diagnose Lagerdefekt wurde im UNZERLEGTEM Zustand getroffen. Während der Reparatur stellte sich ein größerer Mangel heraus (wohl doch nicht "nur" Lager defekt). Anfrage bei der sicher externen Gebrauchtwagengarantiefirma (Cargarantie, Multipart o.ä.) gemacht, laut deren Bedingungen hat sich sicher ein Sachverständiger den Schaden vor dem Getriebetausch anschauen müssen. Tauschgetriebe bestellt (mit Sicherheit Werksbestellung, da das Getriebe nicht lagernd war, also 2 Tage warten). Getriebe einbauen, Probefahrt, Fahrzeug reinigen. Laut Garantiebedingungen der externen Gebrauchtwagengarantien ist je nach Kilometerstand ein Selbstbehalt bei den Ersatzteilen fällig, Kosten für Flüssigkeiten und Öle werden gar nicht übernommen. Da der Händler "kulant" ist (sein muss) und sich an Gesetze hält, übernimmt er diese Kosten und die Leihwagenkosten für 4 Tage (Leihwägen werden in der Mobilitätsgarantie längstens 3 Tage bezahlt, aber nur wenn eine Betriebsunfähigkeit des Fahrzeuges vorliegt).

Gib Deinem Händler eine Chance. Meinst Du, er verkauft Dir absichtlich fehlerhafte Ware? KLar ist es ärgerlich, einen Schaden zu haben, Dafür bekommst Du eine Fahrzeugaufwertung, denn billig ist so ein Getriebe nicht.

Jetzt such ich weiter nach Beiträgen zum 1.4 TSI Touran, den ich mir vielleicht bald kaufe.

Themenstarteram 16. Oktober 2011 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von micha1061

So könnte es gelaufen sein: Diagnose Lagerdefekt wurde im UNZERLEGTEM Zustand getroffen. Während der Reparatur stellte sich ein größerer Mangel heraus (wohl doch nicht "nur" Lager defekt). Anfrage bei der sicher externen Gebrauchtwagengarantiefirma (Cargarantie, Multipart o.ä.) gemacht, laut deren Bedingungen hat sich sicher ein Sachverständiger den Schaden vor dem Getriebetausch anschauen müssen. Tauschgetriebe bestellt (mit Sicherheit Werksbestellung, da das Getriebe nicht lagernd war, also 2 Tage warten). Getriebe einbauen, Probefahrt, Fahrzeug reinigen. Laut Garantiebedingungen der externen Gebrauchtwagengarantien ist je nach Kilometerstand ein Selbstbehalt bei den Ersatzteilen fällig, Kosten für Flüssigkeiten und Öle werden gar nicht übernommen. Da der Händler "kulant" ist (sein muss) und sich an Gesetze hält, übernimmt er diese Kosten und die Leihwagenkosten für 4 Tage (Leihwägen werden in der Mobilitätsgarantie längstens 3 Tage bezahlt, aber nur wenn eine Betriebsunfähigkeit des Fahrzeuges vorliegt).

Gib Deinem Händler eine Chance. Meinst Du, er verkauft Dir absichtlich fehlerhafte Ware? KLar ist es ärgerlich, einen Schaden zu haben, Dafür bekommst Du eine Fahrzeugaufwertung, denn billig ist so ein Getriebe nicht.

Jetzt such ich weiter nach Beiträgen zum 1.4 TSI Touran, den ich mir vielleicht bald kaufe.

Hey genau so ist das bis jetzt gelaufen, bekomme Voraussichtlich Dienstag das Auto wieder.

Woher weist du das alles so genau.

Ich arbeite in einem Autohaus.

Themenstarteram 17. Oktober 2011 um 12:10

Okay alles klar danke dir....

Werde mich beherrschen bin ja schließlich auch im Verkauf tätig.

Gruß

am 20. Oktober 2011 um 9:23

tja, das Thema mit den Gebrauchten.

Einige Händler verkaufen gebrauchte Autos wissentlich mit Mängeln. Die Reparatur wird erst nach Verkauf ausgeführt, da die Reparaturkosten so über die Gabrauchtwagengarantie abgerechnet werden können.

Wenn die Händler die in Zahlung genommenen Fahrzeuge gleich Tip Top in Schuß bringen würden, müßten sie ja die gesamten Kosten selbst tragen.

Scheiß Spiel, ist aber so!!

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 11:22

Mahlzeit zusammen!!

Also Stand heute ist das ich mein Auto immer noch nicht zurück habe. Den Leihwagen fahre ich jetzt fast genau so lange wie MEIN AUTO.

Am Dienstag bekam ich den Anruf Auto ist fertig und zum abholen bereit. Das ist ja Super dachte ich mir. und habe mich Mittwoch morgen auf den Weg gemacht 30 km (halber Tag Urlaub), kurz vorm (5 km) Autohaus der Anruf das da immer noch was klappert und das Fahrzeug so nicht so raus gegeben werden kann. "Ja ja ok melden Sie sich wenn das Auto fertig ist "

Der nette Mann meinte das die die Reparatur kulanter weise nur einmal 250 Euro berechnen. Da ja schließlich mehrere Teile defekt waren (Wasserpumpe,Getriebe). Normalerweise müsste man 2x 250 € bezahlen.

Da soll ich noch Ruhig bleiben... Ich glaube meine Geduld ist am Ende und bleibe gar nicht mehr Ruhig. Ich zahle keinen Cent.

Was meint Ihr??

Keinen Cent zahlen, Benzinkosten für die 50 km zum Autohaus (25 hin und zurück) in Rechnung stellen sowie ggf. prüfen ob man den halben Urlaubstag mit Schadenersatz abgegolten bekommt.

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 13:48

So gerade der erwartete Anruf.... Wagen abholbereite aber Problem nicht behoben. Trotz neuese Getriebe immer noch ein Klakker Geräuch. Welche möglichkeiten habe ich jetzt.?

Zitat:

Original geschrieben von Nonospain

So gerade der erwartete Anruf.... Wagen abholbereite aber Problem nicht behoben. Trotz neuese Getriebe immer noch ein Klakker Geräuch. Welche möglichkeiten habe ich jetzt.?

Belehrt mich eines Besseren, meine jedoch dass nach 3maliger erfolgloser Nachbesserung die "Wandlung" / Rücktritt vom Kauf möglich ist. Habe jetzt nicht mitgezält der wievielte Anlauf es bei Dir konkret war...

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 14:06

Hatte jetzt schon 2 mal den Mietwagen also bis jetzt 2 mal.

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von Nonospain

Hatte jetzt schon 2 mal den Mietwagen also bis jetzt 2 mal.

Im Rechteschutz bin ich auch nicht. Scheiss situation.

Mit VW hatte ich auch schon Kontak aber die können nur vermitteln.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nonospain

Zitat:

Original geschrieben von Nonospain

Hatte jetzt schon 2 mal den Mietwagen also bis jetzt 2 mal.

Im Rechteschutz bin ich auch nicht. Scheiss situation.

Mit VW hatte ich auch schon Kontak aber die können nur vermitteln.

Wenn das AUto erneut mit dem Mängel übergeben wird, dann schriftlich die 3. Beseitigung einfordern und gleichzeitig auf die Gewährleistung verweisen. Jegliche im Zusammenhang mit dem Mangel stehende Kosten sind vom Händler zu tragen (Leihwagen, etc.).

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