- Startseite
- Forum
- Auto
- Porsche
- Touristenfahrten Hockenheimring
Touristenfahrten Hockenheimring
Hallo, wollte mal nachfragen, ob jemand bescheid weiß wie es mit dem Versicherungschutz am Hockenheimring bei den Touristenfahrten aussieht.
Fahre öfters am Nürburgring, dort gilt ja eigentlich die Strassenverkehrsordnung bei den Touristenfahrten aber wie sieht es am Hockenheimring aus...?
Hat schon jemand Erfahrung mit einer Versicherung im Schadensfall gehabt...?
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A4 Avant 143 PS
Ein Bekannte wurde mit dem Maeratti GT den er zu Überführung hatte nicht drauf gelassen
DAS finde ich krass... ich meine den versuch - so wie ich es verstehe - mit einem zur überführung ausgehändigten fahrzeug auf die renne zu gehen. poh. dreist, unverschämt und sehr dumm. und vermutlich dem glauben unterliegend "na und? wenn was passiert, mach ich halt privatinsolvenz"...
Ähnliche Themen
15 Antworten
Ich meine, da wird es wie auf der Nordschleife und dem Eurospeedway Lausitz gehalten.
Die Versicherung übernimmt keine Kosten.
Irgendwas wegen Sondersituation und du in den meistens Fällen selber Schuld bist an deinen Unfällen.
mfg Marc
Ich fahre auch öfters auf dem Hockenheimring, da es ja fast um die Ecke ist. Lt. Auskunft meiner Versicherung (VVD) sind Touristenfahrten, solange die STVO gilt voll abgesichert. Renneinsätze sind natürlich außen vor. Und auf dem Hockenheimring gilt die STVO, würde aber trotzdem bei deiner Versicherung vorher anrufen, sicher ist sicher.
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Ich fahre auch öfters auf dem Hockenheimring, da es ja fast um die Ecke ist. Lt. Auskunft meiner Versicherung (VVD) sind Touristenfahrten, solange die STVO gilt voll abgesichert. Renneinsätze sind natürlich außen vor. Und auf dem Hockenheimring gilt die STVO, würde aber trotzdem bei deiner Versicherung vorher anrufen, sicher ist sicher.
verhält sich wie mit Fahrertrainings, welche nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgelegt sind = Versicherungschutz über Deinen Versicherer. Auch die Touristenfahrten unterliegen der STVO = somit Versicherungsschutz.
Zitat:
Original geschrieben von A4 Avant 143 PS
Ich meine, da wird es wie auf der Nordschleife und dem Eurospeedway Lausitz gehalten.
Die Versicherung übernimmt keine Kosten.
Bieten diese beiden Rennstrecken keine Touristenfahrten an?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von A4 Avant 143 PS
Ich meine, da wird es wie auf der Nordschleife und dem Eurospeedway Lausitz gehalten.
Die Versicherung übernimmt keine Kosten.
Bieten diese beiden Rennstrecken keine Touristenfahrten an?
Doch tun sie - Marc ist da einer Fehlinformation aufgesessen.
Während den Tourifahrten sind soweit ich weiß nichtmal Fahrzeuge mit rotem Nummernschild zugelassen - klar übernimmt die Haftpflicht keine Kosten wenn der Unfall selbstverschuldet war .. bei der Vollkasko ist das natürlich wieder anders
Zitat:
Original geschrieben von ancalagon
Während den Tourifahrten sind soweit ich weiß nichtmal Fahrzeuge mit rotem Nummernschild zugelassen - klar übernimmt die Haftpflicht keine Kosten wenn der Unfall selbstverschuldet war .. bei der Vollkasko ist das natürlich wieder anders
Ach ehrlich. Hab da schon öfters Autos mit roten Nummerschildern gesehen. Schmunzeln muß ich immer wenn ich Mietwagen auf der Strecke sehe (Nordschleife als auch Hockenheim), das Gespräch mit der Mietwagenfirma bei einem Unfall möchte ich sehen.

Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Zitat:
Original geschrieben von ancalagon
Während den Tourifahrten sind soweit ich weiß nichtmal Fahrzeuge mit rotem Nummernschild zugelassen - klar übernimmt die Haftpflicht keine Kosten wenn der Unfall selbstverschuldet war .. bei der Vollkasko ist das natürlich wieder anders![]()
Ach ehrlich. Hab da schon öfters Autos mit roten Nummerschildern gesehen. Schmunzeln muß ich immer wenn ich Mietwagen auf der Strecke sehe (Nordschleife als auch Hockenheim), das Gespräch mit der Mietwagenfirma bei einem Unfall möchte ich sehen.
noja.. wenn die das nicht ausdrücklich im Mietvertrag verbieten sowas zu machen können sie sich nicht groß beschweren.. Das mit der STVO wurde ja schon hinreichend erwähnt
Könnte aber trotzdem lustig sein
Soweit mir bekannt ist sind auf dem Nurbürgring Fahrzeuge mit Tageszulassung bzw. rotem Nummernschild nicht erlaubt. Ein Bekannte wurde mit dem Maeratti GT den er zu Überführung hatte nicht drauf gelassen. Hatte den Wagen in Wiesbaden abgeholt und war unterwegs Richtung Kleve.
Der Schaden am Porsche wurde auch nicht bezahlt, auch wenn auf der Nordschleife die StVO gilt.
mfg Marc
Terroristenfahrten.
Ich würde es auf jeden Fall direkt mit der Versicherung klären!!!
Verlass dich auf keine Angaben von Dritten. (Die bezahlen nämlich garantiert nicht, wenn etwas passiert, sondern der Versicherer!)
Bei Touri-Fahrten auf der NoS greift die Haftpflicht und die Vollkasko.
(IN MEINEM FALL !!! Nach Klärung...)
Haftpflicht muss zahlen, Vollkasko nicht unbedingt!
Gruß
Ich bin auch Touristenfahrten Liebhaber=)..
Septembertermine stehen schon unter www.touristenfahrten.com
http://www.motor-talk.de/blogs/touristenfahrten
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Zitat:
Original geschrieben von ancalagon
Während den Tourifahrten sind soweit ich weiß nichtmal Fahrzeuge mit rotem Nummernschild zugelassen - klar übernimmt die Haftpflicht keine Kosten wenn der Unfall selbstverschuldet war .. bei der Vollkasko ist das natürlich wieder anders![]()
Ach ehrlich. Hab da schon öfters Autos mit roten Nummerschildern gesehen.
Ja, kann vorkommen.
Zitat:
"Auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Nicht nach der Straßenverkehrsordnung zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg nicht in Betrieb genommen werden. Fahrzeuge mit „roten Kennzeichen“ sind nur erlaubt, wenn diese nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen sind."
Siehe auch
Hockenheim: Bedingungen für TouristenfahrtenMit Vollkasko (
wer hat die nicht?) sehe ich die Unfallfrage ebenfalls sehr gelassen. Habe allerdings einen Spezialtarif gewählt so daß die ersten drei Schadensfälle keine Auswirkung auf die SF haben...

Sicherheitshalber sollte man das aber vorher mit der jeweilgen Versicherung abklären.
Habe es mir jetzt noch schriftlich bestätigen lassen: Für Touristenfahrten nach StVO gilt (zumindest bei meiner Versicherung) der vollständige Haftplicht- und Vollkasko-Versicherungsschutz, im Gegensatz zu rennsportlichen Veranstaltungen und Fahrten zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von A4 Avant 143 PS
Ein Bekannte wurde mit dem Maeratti GT den er zu Überführung hatte nicht drauf gelassen
DAS finde ich krass... ich meine den versuch - so wie ich es verstehe - mit einem zur überführung ausgehändigten fahrzeug auf die renne zu gehen. poh. dreist, unverschämt und sehr dumm. und vermutlich dem glauben unterliegend "na und? wenn was passiert, mach ich halt privatinsolvenz"...