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Toyota Verso: Alufelgen gebraucht ET 45 - passt auch ET40 ???

Themenstarteram 4. November 2022 um 15:44

Die alten Stahlfelgen sind stark verrostet, die Winterreifen von 2016 vom Profil noch gut, aber halt schon (zu) alt. Habe passende Alufelgen mit ziemlich neuen WR gefunden. Felge (6,5 J 16 / 5x 114,3 ET 40). Die Felge sollte ET 45 sein. Passt das trotzdem?

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32 Antworten

Es wird dann 5mm weiter rus stehen und somit die Spur verbreitern. Ob das so genehmigt ist musst Du in den fahrzeugpapieren oder in einem Gutachten das der Felge beiliegen sollte feststellen.

Ohne ABE bei der Felge, es sollte eine KBA Nummer in der Felge stehen anhand derer man die ABE im Netz ausfindig machen kann und auch für welche Fahrzeuge diese Felge geeignet ist.

Da stehen dann auch etwaige Auflagen drinn die erfüllt sein sollen um diese felge an bestimmte Fahrzeuge zu montieren.

Ohne eine ABE zu der Felge würde ich nicht damit rumfahren. Bei einer Kontrolle kann das wenn die eine ABE suchen und feststellen das es so nicht genehmigt ist sehr Teuer werden und das Fahrzeug sofort Stillgelegt werden.

Also, Sonderfelgen die nicht Original beim fahrzeug dabei sind immer nur mit beiliegender ABE am fahrzeug betreiben oder ein Gutachten erstellen lassen (auch da braucht es wieder die ABE oder das Gutachten wird eben etwas teurer) und die Felgen Eintragen lassen.

Themenstarteram 4. November 2022 um 16:30

Danke, wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das eine Spurverringerung um 5 mm auf jeder Seite, als 10 mm im Ganzen, also nur eine minimale Veränderung. Ich weiß noch nicht, wie lange ich den Verso noch fahre werde (1-3 Jahre). Die Chance bei dieser Ungesetzlichkeit erwischt zu werden geht in Richtung 0 %. Oder bin ich da zu blauäugig.

Die Felge muss eine ABE oder Typzulassung für dein Fahrzeug haben. Außerdem muss die Rad-Reifenkombi für deinen Fahrzeugtyp zugelassen sein.

Sollte das eine Fremdfelge sein, musst du genau auf jede Fußnote in der ABE achten.

Ich habe z. B. Borbetfelgen mit Reifen für meinen A4 B8 und wollte Reifen und andere Zentrierringe für einen B7 draufmachen, gab es auch eine ABE für. Die letzte Fußnote schloss aber die 320mm Bremse aus, da dann der Bremssattel sperrt.

Nur Lochkreis, Breitte, Durchmesser und ET alleine bestimmen eben nicht, ob eine Felge passt, geschweige denn zugelassen ist.

Nun, das bleibt jedem selbst überlassen.

Ich bin in 30 Jahren gerade mal 4 oder 5 mal kontrolliert worden bei allgemeiner Verkehrskontrolle.

Manche werden häufiger angehalten andere wieder weniger. Das ist also eher Subjektiv.

Mach dich Schlau um die KBA Nummer und suche im Netz nach einer ABE. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Wenn Du das Auto ja eh abtreten willst, ein par Zierblenden für die Stahlfelgen sind günstiger und machen auch keine Probleme.

Die Stahlfelgen sind mit Sicherheit nicht durch oder sowas, sie sehen halt Rostig aus. Kann man mit ner Drahtbürstre und Mattschwarz Farbdose wieder richten.

Theoretisch müsste das bei jeder TÜV Prüfung auffallen und wenn Deine Versicherung bei einem Unfall die Räder bemerkt könnten sie schauen ob sich da nicht Regress draus basteln lässt.

Und Ampelrennen in den einschlägigen Innenstädten würde ich meiden. Aber wir reden von einem Verso :)

Was ist denn so das Größte was man auf solch nem Verso mit ABE fahren darf, wenn da deutlich Breiteres bei ist, dürfte die Eintragung ja pillepallle sein….wenn man ein Gutachten zu den Felgen hat.

Zitat:

@CVberha schrieb am 4. November 2022 um 17:30:14 Uhr:

Danke, wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das eine Spurverringerung um 5 mm auf jeder Seite, als 10 mm im Ganzen, also nur eine minimale Veränderung. Ich weiß noch nicht, wie lange ich den Verso noch fahre werde (1-3 Jahre). Die Chance bei dieser Ungesetzlichkeit erwischt zu werden geht in Richtung 0 %. Oder bin ich da zu blauäugig.

Nein. Eine ET20 steht weiter heraus, als eine ET40. Somit hast du eine Spurverbreiterung.

Das steht auch weiter oben. Alles ist soweit gesagt. Ich wollte nur Missverständnisse vermeiden. ;)

Zitat:

@CVberha schrieb am 4. November 2022 um 17:30:14 Uhr:

Danke, wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das eine Spurverringerung um 5 mm auf jeder Seite, als 10 mm im Ganzen, also nur eine minimale Veränderung. Ich weiß noch nicht, wie lange ich den Verso noch fahre werde (1-3 Jahre). Die Chance bei dieser Ungesetzlichkeit erwischt zu werden geht in Richtung 0 %. Oder bin ich da zu blauäugig.

Wenn die Felgen wirklich passen, gibt es wahrscheinlich auch eine ABE dazu. Die kleine ET Abweichung stört normalerweise nicht.

 

Offensichtliche Zubehör Felgen werden auch bei einer Verkehrskontrolle eher selten kontrolliert, beim Tüv sollte die ABE immer kontrolliert werden, wird in der Praxis aber auch gerne mal übersehen wenn es eine übliche Größe ist und nicht deutlich größer als Serie, würde sagen 30% Chance ohne ABE durch zu kommen.

Kritisch kann es dann aber wirklich bei einem schwereren Unfall werden, da könnte das für Ärger sorgen

Wenn es passende Felgen sind, wird es eine ABE geben. Sonst sind es keine passenden Felgen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 04. Nov. 2022 um 19:35:20 Uhr:

Kritisch kann es dann aber wirklich bei einem schwereren Unfall werden, da könnte das für Ärger sorgen

Nein. Altes Stammtisch Gerücht.

 

Die unzulässige Felge müsste da schon unfallursächlich (!) gewesen sein. Und das ist schlicht nicht der Fall bei Serienbereifung und einer minimal anderen ET.

Na dann steht ja einem vorsätzlichen Verstoß gegen die StVO nichts mehr im Wege…

Augenblick! Ich habe nicht gesagt, daß es zulässig ist! (daß ich das genauestens weiß, ist dir wohlbekannt )

 

Aber es führt eben nicht dazu, daß die Versicherung Regress nehmen wird oder gar überhaupt nicht zahlt.

Mit keinem Wort wollte ich das unterstellen.

Zitat:

@nogel schrieb am 4. November 2022 um 20:47:15 Uhr:

...

Aber es führt eben nicht dazu, daß die Versicherung Regress nehmen wird oder gar überhaupt nicht zahlt.

Das sie damit am Ende einer gerichtlichen Klärung wahrscheinlich nicht durchkommen ist die eine Seite, aber hält das die Versicherung in der Praxis davon ab es zu versuchen? Bei der heutzutage üblichen Zahlungsvermeidungstaktik der Versicherer?

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