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Traktor mit 50km/h Schild + Hänger auf der AB?
Guten Morgen,
hatte grad eine "Begegnung der Dritten Art" auf der Autobahn.
War sehr erstaunt, als da ein großer Traktor mit noch größerem Heuhänger auf der Autobahn rumtuckerte.
An der Zugmaschine selbst klebte ein 50km/h-Schild, gefahren ist er geschätzte 60-65km/h.
Nun weiss ich ja, dass man auf die AB darf, wenn die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit bei 61km/h liegt.
Hätte dieses Fahrzeug auf der AB fahren dürfen?
Was ist ausschlaggebend: Geschwindigkeitsaufkleber oder tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit?
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nun weiss ich ja, dass man auf die AB darf, wenn die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit bei 61km/h liegt.
Falsch... Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muß bei mindestens 61kmh liegen damit man auf die Autobahn darf. Eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit kann es garnicht geben, denn dann hättest du ja spätestens beim parken ein Problem...
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17 Antworten
Ja, darf er. Schätze mal, das war der berühmte Trecker der immer zu Anrufen bei der zuständigen AB-Polizei führt . Wenn er die geforderte Mindesgeschindigkeit erreicht darf er auf der AB fahren. Ich glaube, der hat sogar eine Genehmigung dafür.
Welchen Sinn macht dann der Geschwindigkeitsaufkleber, der eine deutlich niedrigere Vmax ausweist?
Traktoren die 60 oder noch bissl mehr machen sind heute eigentlich nix ungewöhnliches mehr.
Was die Bauern scheuen sind TÜV/Versicherung usw. für ihre Anhänger. (war auf dem ein Aufkleber drauf?)
Darum sieht man sowas relativ selten.
Die Regel ist eher "25"-Aufkleber am Anhänger und 50-60 wird gefahren - halt nicht auf den Autobahnen, is klar.
Weil mit dem 25er-Aufkleber brauchen sie weder TÜV noch Versicherung für die Anhänger/Maschinen, es reichen einfachere Bremsanlagen usw.
Wichtig ist, was in den Papieren steht.
Und sollte der Trecker mehr können und er ein 50 Schild fährt, riskiert er Ärger.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
An der Zugmaschine selbst klebte ein 50km/h-Schild, gefahren ist er geschätzte 60-65km/h.
Nun weiss ich ja, dass man auf die AB darf, wenn die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit bei 61km/h liegt.
Eins ist falsch
Entweder hat der auf der Autobahn nichts verloren oder trägt das 50km/h-Schild fälschlicherweise. Entscheidend für die Autobahn ist das was in den Papieren steht, also etwas das wir nicht wissen.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nun weiss ich ja, dass man auf die AB darf, wenn die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit bei 61km/h liegt.
Falsch... Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muß bei mindestens 61kmh liegen damit man auf die Autobahn darf. Eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit kann es garnicht geben, denn dann hättest du ja spätestens beim parken ein Problem...
da hast du natürlich recht.
wobei diese regelung auch wieder diskussionswürdig wäre...
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nun weiss ich ja, dass man auf die AB darf, wenn die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit bei 61km/h liegt.
Falsch... Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muß bei mindestens 61kmh liegen damit man auf die Autobahn darf.
Deswegen gibt es auf einigen Traktoren oder auch auf Mobilkränen oft ein solches Schild mit der 62 drin. Sicher ist sicher.
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit kann es garnicht geben, denn dann hättest du ja spätestens beim parken ein Problem...
ROFL
Sehr gut gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Guten Morgen,
hatte grad eine "Begegnung der Dritten Art" auf der Autobahn.
War sehr erstaunt, als da ein großer Traktor mit noch größerem Heuhänger auf der Autobahn rumtuckerte.
Gruß Martin
Das war ja gar nix.
Mir kam einmal auf der AB in Tschechien, muß so 1990 gewesen sein, 2 Traktoren + 1 Mähdrescher auf meiner Fahrspur entgegen.
Das war damals ganz normal!
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
An der Zugmaschine selbst klebte ein 50km/h-Schild, gefahren ist er geschätzte 60-65km/h.
Nun weiss ich ja, dass man auf die AB darf, wenn die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit bei 61km/h liegt.
Eins ist falsch
Entweder hat der auf der Autobahn nichts verloren oder trägt das 50km/h-Schild fälschlicherweise. Entscheidend für die Autobahn ist das was in den Papieren steht, also etwas das wir nicht wissen.
Gruß Meik
Richtig Meik, damit wir bzw. auch die Polizei dies mitbekommt, muß er ein Schild an seinem Fahrzeug haben, welches anzeigt, daß seine zugelassene Geschwindigkeit über 60 km/h liegt. Deshalb sieht man gerade bei Schwertransportern oft diese "seltsamen" 62 km/h Schilder am Heck. Dies gilt übrigens nicht nur für die AB, sondern auch für die Kraftstraße.
Gruß Lucolle
zwar bißl anders aber sowas frag ich mich eh schon ne Weile lang:
Wenn ich 60 fahren können muss um auf die BAB fahren zu dürfen, was ist dann eigentlich mit den Simsons und Schwalben-Rollern? Die DDR erlaubte Mopeds nämlich exakt diese 60 km/h... und da das Bestandsschutz hat... Trotzdem brauchen die nur ein Versicherungskennzeichen...
is jetzt theoretisch, aber trotzdem...
Gruß
Micha
Exakt 60 laut Papieren zu schaffen ist exakt 1km/h zu langsam für deutsche Autobahnen.
Allerdings gibt es in Deutchland ein "Mofa", dass auf die Autobahn darf.
http://vox.de/495_2932.php?mainid=20090823&area=reportage5&bereich=Ams
Den Bericht habe ich auch im TV gesehen, geile Sache.
Ist ja aber eigentlich keine Mofa mehr.
Siehe Kennzeichen.
Das wird aber nicht mehr als "Mofa" in den Zulassungspapieren geführt sondern ein Leichtkraftrad. Somit kann man nicht mehr von "Mofa" sprechen.
Aber in eine Kontrolle sollte er nicht kommen, wenn sie nur mit 85 km/h eingetragen ist, wie er selber zugibt...