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Traktorlärm / Bulldog und Ruhestörung

Themenstarteram 21. Februar 2020 um 13:53

Mich würde mal interessieren ob jemand Ahnung hat zu diesem Thema

Darf in einem reinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO. ( kein Mischgebiet ) ein Traktor / Bulldog betrieben werden von einem Hausbesitzer der auch in der Siedlung wohnt?

Es wird benutzt zum Beispiel fürs Schneeräumen, Holzverarbeitung, Holz spalten und Transport jeglicher Art.

Bin gespannt auf eure Antworten, danke im Voraus.

Gruss Tom

Beste Antwort im Thema

Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... :D

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Von Fallersleben behauptete mal im Jahre 1899:

Der größte Lump im ganzen Land,

das ist und bleibt der Denunziant.

Was stört Dich an dem Nachbarn?

 

Edit:

3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,

Anlagen für Verwaltungen,

Gartenbaubetriebe,

Tankstellen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 21. Februar 2020 um 15:01:32 Uhr:

Von Fallersleben behauptete mal im Jahre 1899:

Der größte Lump im ganzen Land,

das ist und bleibt der Denunziant.

Was stört Dich an dem Nachbarn?

Bestimmt, dass er ihn nicht auch mal fahren lässt ;-)

ach ja... natürlich noch die Quelle dazu

http://www.dr-frank-schroeter.de/baunvo.htm#4

am 21. Februar 2020 um 14:14

Warum sollte er das als Privatmann nicht dürfen?

Ein Lanz Bulldog macht auch keinen Lärm, das ist Musik in den Ohren. :) Könnte ich den ganzen Tag hören. :)

Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden :)

Käme für mich darauf an, wann er das Teil so anwirft. Wenn er damit jeden Sonntag morgen um 7 Brötchen holen fährt, würde ich ihn schon mal freundlich ansprechen. :)

am 21. Februar 2020 um 14:30

Solange er den Lanz anständig aufreist und bollern lässt ist das doch toll. ;)

das ist doch vermutlich das Problem des TE :D

Hallo Tom,

hast Dich extra angemeldet wg. dem Bulldog? :rolleyes:

Tja, das erinnert mich ein wenig an diesen Kuhglockenprozess... der ging durch etliche Instanzen.

Das kannste bestimmt noch toppen. ;)

Ciao

Ratoncita

Wenn ich mir ansehe bzw. anhöre was manch ein Auto/Motorradfahrer für Misstöne aus seiner Kiste herausquält, ist die Akustik eines Traktors gerade zu Musik.

Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... :D

vllt. kann sich ja @Tom1111111111 diesbezüglich äußernd, was genau der Stein des Anstosses ist :)

12 Liter auf einen Zylinder ist schon ein traumhafter Sound. Und man hat keine Feinstaubprobleme, so grob wie das Zeug ist, welches da rausfliegt. Ich mag das.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Februar 2020 um 15:46:43 Uhr:

Der geübte Denunziant würde einen Blick in § 12 StVO, das BImSchG, das betreffende LandesImSchG, die kommunale Ortssatzung und in das betreffende Nachbargesetz werfen, um frustriert festzustellen, dass ein Stänkern allenfalls zur örtlichen Ruhezeit und sonntags in Betracht kommt, sofern der 16-Liter-Einzylinder dort als Antrieb stationärer Maschinen im Freien dienen sollte. Der Nachbar des Denunzianten könnte hingegen auf die Idee kommen, seine Schlepperfreunde zu regelmäßigen Rundfahrten einzuladen, damit sich mehr Menschen an dem einzigartigen Auspuffschlag ergötzen können. Was für eine idyllische und friedliche Vorstellung ... :D

:D:D:D:D:D

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