ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Transparente Sonnenschutzfolie erlaubt/geduldet?

Transparente Sonnenschutzfolie erlaubt/geduldet?

Themenstarteram 12. Juni 2023 um 13:34

Hallo zusammen,

da mein Oldtimer im Sommer platzbedingt meist draußen in der Sonne steht (und zuvor 35 Jahre lang ein Garagenwagen mit dementsprechend gut erhaltenen Kunststoffen war), möchte ich die Kunststoffe vor Ausbleichung schützen. Getönte Frontscheiben sind illegal, das weiß ich. Aber wie sieht es mit transparenten Sonnenschutzfolien aus, welche die zu großen Teilen glasdurchdringende UVA-Strahlung filtern? Mit einer Lichtdurchlässigkeit von >90%? (als Beispiel: 3M Crystalline 90)

Ähnliche Themen
15 Antworten

In Deutschland ist das Anbringen von Sonnenschutzfolien auf Autoscheiben mit einigen Einschränkungen erlaubt. Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) müssen die Sonnenschutzfolien zugelassen werden. Fern müssen vorderen Autoscheiben „klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei“ bleiben. Die Windschutzscheibe darf daher nur kleinflächig mit Sonnenschutzfolien beklebt werden. An den vorderen Seitenfenstern sind tönende Sonnenschutzfolien in der Regel nicht erlaubt. Unter der Bedingung, das ein zweiter Außenspiegel montiert wird, ist das Anbringen von Sonnenschutzfolien an der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben erlaubt.

 

google doch selbst :-)

Will man jedoch das H-Kennzeichen behalten und den Wert des Wagens nicht reduzieren, sollte man sich das gut vorab überlegen.

Will man das H-Kennzeichen behalten, kommt eigentlich nur die 3M Crystalline in Frage. Hat die Wärmerückweisung von ansonsten extrem dunklen Folien, ist aber fast völlig transparent und hat natürlich ABG, die immer mitzuführen ist. Ein Bekannter hat die an einem Mercedes Oldtimer und es gab keine Probleme mit dem H-Kennzeichen. Man sollte das allerdings von einer Fachwerkstatt machen lassen, denn die ABG muss auf jeder einzelnen Folie ersichtlich sein und die kriegen die Folie ohne ein einzelnes Bläschen drauf. Das würde der Laie nicht schaffen und sich damit das schöne Auto versauen und ggf. das H-Kennzeichen in Frage stellen.

Ich würde mir für einen Oldtimer eine Garage mieten, statt den Tag und Nacht auf der Straße stehen zu lassen und mir nen Kopf wegen irgendwelchen Folien zu machen.

Der TE möchte offenbar (auch) die Windschutzscheibe vollflächig bekleben und da gibt es m.W. keine legale Möglichkeit. Auch die transparenten Folien mit Prüfzeichen sind nicht für eine vollflächige Verklebung an der Frontscheibe zugelassen.

Außerdem möchte er das Ausbleichen oder die Beschädigung der Innenraummaterialien verhindern. Die erwähnte Folie weist überwiegend Infrarotstrahlung zurück, benötigt wird aber eine Folie, die UV-Strahlung zurückhält.

An der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben ist das kein Problem. Ob es relevant bezüglich des H-Kennzeichens ist, weiß ich nicht. Für vorne bleibt beim geparkten Fahrzeug die Möglichkeit der altbekannten Scheibenabdeckungen (von innen aus Pappe, von außen aus alubeschichtetem Material oder ähnliche Produkte).

Vllt. mal eine Anmerkung zum Glas: Wenn die Glaslegierung einen erkennbaren grünlichen Stich hat dürfte die UV-Absorption schon naturgemäß recht hoch sein.

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. Juni 2023 um 18:20:57 Uhr:

Die erwähnte Folie weist überwiegend Infrarotstrahlung zurück, benötigt wird aber eine Folie, die UV-Strahlung zurückhält.

Ich habe noch mal nachgeschaut, was 3M zu der Crystalline90-Serie schreibt. Neben der Abweisung von 97 % der Infrarotstrahlung wird auch eine Abweisung von 99 % der UV-Strahlung erwähnt. Insofern wäre diese Folie für den gewünschten Zweck tatsächlich geeignet, aber eben nicht an der Frontscheibe oder den vorderen Seitenscheiben.

Wenn der "Wert" eines solchen Wagens erhalten werden soll, würde ich sowieso von der fragwürdigen Beklebung abraten.

Eine dunkle, trockene Garage wäre sicher optimal, danach folgt ein Carport und eine komplette Abdeckung mit einer hinterlüfteten Fahrzeugplane.

Es muss ja nicht nur die Inneneinrichtung geschützt werden, sondern auch Lack und andere Fahrzeugteile.

Nicht nur UV-Licht bereitet Probleme, auch Regen, Hagel, Feuchtigkeit im Allgemeinen, die Gummidichtungen leiden, ...

Eine Fahrzeughaube/Plane ist das Minimum! Dann brauche ich auch keine Fensterfolie. Passt weder zum Oldtimerstatus, noch ist es mit der StZVO vereinbar.

Vorallem sollte im Innenraum "Gluthitze" infolge fehlender Beschattung vermieden werden.

Folie drauf machen fertig

Wirst angehalten und der Zustand bemängelt,

musst sie vor Ort entfernen.

Tom

Keine gute Idee. Passiert ein Unfall, kann ihm die Schuld zugesprochen werden. Ob oder ob nicht er mit oder ohne Folie hätte früher reagieren können oder dies und das hätte sehen oder nicht sehen können, ist dann schwer zu beweisen. Da reicht die nicht zugelassene Folie.

Was für ein Quatsch. Der TE spricht von einer bestimmten Folie und die hat eine ABG. Fachgerecht ab B-Säule verklebt, gibt es da gar kein Problem.

Es geht hier um die vorderen Scheiben.

Zum Schutz des Armaturenbretts mal in den USA schauen. Da gibt es Abdeckhauben, die auf das A-Brett gelegt werden. Gerade im Südwesten der USA gibt es viele Probleme in Bezug auf den Kunststoff im Auto...und dagegen diese Hauben.

Auf die vorderen Scheiben darf legal gar keine Folie drauf.... Schade, hätte ich auch gern gegen kleine Steinschläge als Opferfolie auf der Scheibe und den Scheinwerfern... Darf ich aber nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Transparente Sonnenschutzfolie erlaubt/geduldet?