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transporter+anhänger = sonntagsfahrverbot????

Themenstarteram 12. Oktober 2005 um 14:59

hallo!

vieleicht kann mir hier jemand helfen. ich erklär mal kurz das problem.

wir wollen am wochenende einen ford eifel aus den niederlanden zu uns holen. unsere kombi darf das gespann nicht ziehen also bleibt bloß unserer transporter(er hat lkw-zulassung und wird sonst gewerblich genutz), der allein 2,8t wiegt incl. anhänger und eifel kommen wir über die 3,5t.

auf der zulassungstelle, der dekra und dem regierung präsidium wurde uns erklärt das lkw´s über 3,5t incl anhänger am sonntag nicht fahren dürfen auch nicht mit sondergenehmigung. und da es weiter wie 50km vom heimatort weg ist benötigen wir noch einen fahrtenschreiber! wir hätten bloß die möglichkeit einen jeep zu leihen und der kostet im schnitt 300 euro zzgl. km(und das sind 1200 km hin und zurück).

kennt sich da von euch jemand aus?brauchen dringend einen tip!bitte da muss es doch noch ne andere lösung geben

lg ivonne

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26 Antworten

Hallo

Ich hoffe das ich das jetzt richtig verstanden habe ihr wollt mit einem Transporter und Anhänger am Wochenende fahren. Ja wo liegt das Problem ? Ein Sonntagsfahrverbot gibt es grundsätzlich ab 7,5 Tonnen. Mit deinem Transporter brauchst du nur ein Fartenschreiber wenn du Gewerblich einen Hänger ziehst. Du willst aber Privat fahren da gibt es keine Probleme.

Also gutes gelingen

Servus

man(n) kann fahren und hoffen nicht angehalten zu werden,bei 600km einfach eher unwahrscheinlich.Dann kann es assieren 40,-€ Buße zu zahlen als Fahrer oder es können auch 200,-€ Strafe sein da ihr auch Halter des Gespannes seit.

Gewerblich genutzt über 2,8t und angebaute Anhängerkupplung müste meines Wissens ein Fahrtenschreiber eingebaut sein.

Oder ihr wartet in Holland bis Sonntagabend 22.00Uhr,dann ist das Fahrverbot beendet. So würde ich das machen. Oder anderes event kleinen Abschlepper beim ADAC,ach so ihr woltet ja nicht soviel zahlen. Dann bleibt nur Samstag hinfahren Sonntag bei "te Käskäb" rumsitzen und abends zurück.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Ranger3192

Hallo

Ich hoffe das ich das jetzt richtig verstanden habe ihr wollt mit einem Transporter und Anhänger am Wochenende fahren. Ja wo liegt das Problem ? Ein Sonntagsfahrverbot gibt es grundsätzlich ab 7,5 Tonnen. Mit deinem Transporter brauchst du nur ein Fartenschreiber wenn du Gewerblich einen Hänger ziehst. Du willst aber Privat fahren da gibt es keine Probleme.

Also gutes gelingen

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Servus,Lastkraftwagen(ab2,8t) mit Anhänger.

Gruss

Themenstarteram 12. Oktober 2005 um 16:57

@ ranger

Ja eben grundsätzlich!wenn es da nicht ausnahmen gäbe!

eine ausnahme ist wenn ein transporter gwerblich als lkw zugelassen ist. somit wird er als lkw mit anhänger über 3,5t gewertet und für die herrscht angeblich ein generelles fahrverbot am sonntag. man bekommt dafür nicht mal ne ausnahme genehmigung. und das mit dem nachweisen das das ne privatefahrt ist kommt immer auf den polizisten an der einen kontroliert, ob er´s aktzepiert oder halt nicht. so wurde uns das gesagt. hab jetzt bei meherern autovermietungen(Lkw hauptsächlich) angerufen und da weis man es nicht oder sagt das das so stimmen müsste.

@lillienwolf

genau das wurde uns selbst von einem polizisten gesagt, dass es eher unwahrscheinlich ist auf dem weg, vorallem am sonntag, nicht kontrolliert zu werden.dann sind ja die strafen nicht ohne und es kann passieren das wir den hänger stehen lassen müssen.

das mit dem warten ging uns auch schon durch den kopf nur wir sind selbstständig und ham grad nen auftrag wo er spätestens halb sieben auf der baustelle sein muss. und das denk ich wird zu stressig, weil wir ja auch noch unsere einjährige tochter mit nehmen müssen.

ich versteh´s nicht es kann doch nicht so schwer sein das auto hier her zu bekommen.oder vielleicht doch?

Themenstarteram 13. Oktober 2005 um 9:08

nur mal so als frage, komm ich mit dem gespann über die pkw-grenze?glaube zwr nicht dran, aber vieleicht weis es jemand genau

lg ivonne

Themenstarteram 13. Oktober 2005 um 12:27

sorry! is ja EU. bin von den Tschechen ausgegangen!

Moin,

nochmal zum Nachlesen. $30 Absatz 3.

http://www.fahrschule24.net/stvo/30.htm

Ach ein alter Post-Golf mit LKW-Zulassung gilt als LKW und darf am Wochenende keinen Anhänger ziehen! Das Gewicht spielt keine Rolle.

Gruß

Frank

Hallo,

kann nur dem letzten Poster Recht geben. Es zählt alleine die Zulassungsart, das Gewicht oder die Nutzung (privat, geschäftlich) spielen absolut keine Rolle. LKW mit Anhänger fallen unter das Sonntagsfahrverbot, lediglich Solo-LKW bis 7,5t dürfen fahren. Also mit dem Gespann keine Chance. Selbst bei Pickups muss man aufpassen, die werden ja auch gerne aus Steuergründen als LKW zugelassen. Man zahlt weniger -> also auch Einschränkungen...

Gruß,

Michael

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 7:50

Dank für die hilfe.

ich seh schon uns bleibt nix außer heute nacht los düsen und probieren bis samstag 24.00 uhr wieder da zu sein.

wie ist das wenn wir es nicht ganz schaffen? und wir vielleicht gegen 24.00 uhr vom heimatort noch 50 km entfernt sind? sind die polizisten da sehr streng?

uns ist eingefallen das ja in sachsen die ferien beginnen und was das heist was ja jeder.

Hallo

@eifelbesitzer

Wenn du kurz vor dem Heimatort bist um 24Uhr dann ist das kein Problem.

Da lässt man dich fahren!

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 8:50

Auto is in deutschland! war sehr stressig und bis auf eine polizeikontrolle(war nicht anders zu erwarten) hat alles soweit geklappt. waren 23.30 zu hause.

jetzt gehts ans restaurieren.

Danke nochmal für eure hilfe!

Hallo, kann hier nur aus Erfahrung sprechen, mit meinem Ducato 2,8 LKW gewerblich angemeldet und Anhänger 2To, transportierte ich eine Drehbank (eigentlich private Nutzung),

Autobahnpolizeikontrolle = 3 Punkte für Fahrer, 3 Punkte für Halter + 300.- DM Strafe und zusätzlich ca.1000.- DM Strafe an das Gewerbeaufsichtsamt }} also bitte genau nachfragen{{Bei der Polizeistelle bei uns konnte mir niemand genaue Auskunft geben, jedenfals musste ich bezahlen.

Viel Glück

Hi und Moin Moin zusammen!

Habe gerade diesen schon etwas älteren Thread mit Spannung gelesen, da ich auch gerade dabei bin mir privat nen Dodge Ram zu kaufen, den als LKW anzumelden und auch als Zugmaschiene für nen Anhänger nutzen werde.

In diesem Link ist die Rede von "...Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t..." sind nicht berechtigt an Sonn- & Feiertagen zu fahren. Aber da doch "meine" Zugmaschine längst keine 7,5t auf die Waage bringt, falle ich dann ja da nicht unter das Sonntagsfahrverbot...

Oder habe ich das falsch verstanden?

wie siehts denn aus mit nem Fahrtenschreiber? da werde ich wohl nicht drumrumkommen?!

Zugmaschine und Anhänger wiegen definitiv weit über 3,5t; Muß ich den dann nachrüsten und wer macht das? ostenpunkt? ...?

Danke für Eure Antworten,

Rik, der noch nen e36er treibt...

Moin,

Hier noch mal der Text aus deinem Link:

Zitat:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Kurz und knapp:

Bei LKW Zulassung unter 7,5t darfst du sonntags nur ohne Anhänger fahren ;)

Fahrtenschreiber brauchst du keinen bei rein Privater Nutzung!

grüße

Steini

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