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Trommelbremse sitzt fest/ADAC-Pannenhilfe für Anhänger?

Themenstarteram 10. Juli 2014 um 15:49

Hallo zusammen,

nach 3-monatiger Standzeit sitzt an einem Rad des Anhängers die Trommelbremse fest. Hin- und Herfahren hat nichts gebracht und der Schlag mit dem Hammer auf die Radnabe auch nichts. Damit ist mein Laienwissen zu diesem Thema erschöpft (aber erweitert um die Erkenntnis, die Handbremse NICHT anzuziehen).

Hat noch jemand weitere Ratschläge zur Eigenhilfe?

Ansonsten: Helfen die ADAC-Pannenhelfer auch bei schwer beweglichen Anhängern oder ist vom ADAC-Schutz nur ein Kfz erfasst?

Ganz hilfsweise: wie weit kann ich denn einen zweiachsigen Anhänger mit einem festsitzenden Rad durch die Gegend schleifen.

Vielen Dank für Eure Ratschläge

Beste Antwort im Thema

Zum einen kommt der ADAC auch wegen eines Anhängers - und ganz hilfsweise würde ich das festsitzende Rad abbauen, mit 3 Rädern wirst du den (unbeladenen) Hänger in die nächste Werkstatt bekommen.

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Zum einen kommt der ADAC auch wegen eines Anhängers - und ganz hilfsweise würde ich das festsitzende Rad abbauen, mit 3 Rädern wirst du den (unbeladenen) Hänger in die nächste Werkstatt bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von glopf

...

der Schlag mit dem Hammer auf die Radnabe auch nichts.

...

Hallo,

hast du es mal mit Schlägen auf die Bremstrommel, nicht auf die Nabe, versucht und sind die Bremsseile gängig?

Liebe Grüße

Herbert

Gut dosierte Wärmezufügung mittels Bunsenbrenner oder Heißluftfön hilft ungemein...!!!

-:)

Gruss

Nico

Zitat:

Ganz hilfsweise: wie weit kann ich denn einen zweiachsigen Anhänger mit einem festsitzenden Rad durch die Gegend schleifen.

Bis er anfängt zu brennen.

mfg. klaus

* war nix *

Ich habe mal gehört, dass ADAC den Anhänger nicht versichert hat! Wenn Zugfahrzeug kaputt geht, wird Abschleppen des Anhängers wohl berechnet! Von daher...

Zitat:

Original geschrieben von mjbralitz

Ich habe mal gehört, dass ADAC den Anhänger nicht versichert hat! Wenn Zugfahrzeug kaputt geht, wird Abschleppen des Anhängers wohl berechnet! Von daher...

Moin,

lt. ADAC....

 

Deutschland

ADACPlusMitgliedschaft: Leistungen für Campingfahrzeuge

Juli 2013

Wenn Camper mit Ihren Wohnmobilen und Caravan-Gespannen in Urlaub fahren sind sie mit der ADACPlusMitgliedschaft bestens abgesichert.

Pro Schadenfall werden Kosten bei Pannen- und Unfallhilfe und für das Abschleppen in Höhe von 200,- € übernommen, wenn folgende Maße und Gewichte nicht überschritten werden:

Wohnmobil:

- max. Gesamtlänge: 10,00 m

- max. Gesamthöhe: 3,20 m

- max. Gesamtbreite: 2,55 m

- zulässige Gesamtmasse: 7,50 t

Caravan:

- max. Gesamtlänge: 10,00 m

- max. Gesamthöhe: 3,00 m

- max. Gesamtbreite: 2,55 m

- zulässige Gesamtmasse: 3,50 t

Wohnmobile, die die genannten Höchstmaße überschreiten, erhalten einen etwas eingeschränkten Schutz. Nicht übernommen werden Kosten für folgende Leistungen: Bergung, Fahrzeugtransport, Pick-up-Service und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort. Selbstverständlich wird auch in diesen Fällen über die ADAC-Notrufstationen professionell weiter geholfen. Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen werden auch für Wohnmobile mit Übermaßen bis 200,- € pro Schadenfall übernommen.

.

 

Dann bin ich ja beruhigt! Habe Plus Mitgliedschaft!

Zitat:

Original geschrieben von mjbralitz

Dann bin ich ja beruhigt! Habe Plus Mitgliedschaft!

und zahlst brav beitrag

ohne zu wissen für welche leistung

in meinem club

ist alles versichert ohne "plus"

egal ob mit anhänger oder mit hund !!!!

Ne, nicht ohne zu wissen was! Mir war einige Passagen der Plus Mitgliedschaft wichtig genug, um diese zu nehmen! Nach 2 Hilfen durch den ADAC (800km Huckepack nach Hause und einmal nur 100 km Huckepack) hat sich die gelohnt! Wäre bei der einfachen so nicht bei gewesen! Ich bleibe auch trotz aller Skandale beim ADAC! Snd immer in der Nähe, kommen meist schneller als andere Clubs und ich kenne die Leute aus der Gegend! Habe beruflich öfter mit ihnen zu tun! :)

Zitat:

Original geschrieben von mjbralitz

Ich habe mal gehört, dass ADAC den Anhänger nicht versichert hat! Wenn Zugfahrzeug kaputt geht, wird Abschleppen des Anhängers wohl berechnet! Von daher...

Hallo,

sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger sind versichert, aber jeweils nur, wenn sie einen Defekt haben.

  • Zugfahrzeug und Anhänger kaputt = Leistungsanspruch für beide
  • Anhänger kaputt = Leistung für Anhänger aber keine Leistung für Zugfahrzeug, ist dann auch nicht nötig
  • Zugfahrzeug kaputt = Leistung für Zugfahrzeug und keine Leistung für Anhänger, dann hat man ein Problem

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Zugfahrzeug kaputt = Leistung für Zugfahrzeug und keine Leistung für Anhänger, dann hat man ein Problem

Da irrst Du, Herbert!

Bin Ostern 2012 mit dem Gespann bei Arnsberg liegen geblieben, wg KW-Sensor. Erst einmal hat mich der Straßenwachtfahrer mit meinem Gespann von der Autobahn auf einen Parkplatz geschleppt. Auf dem Wege hat er den Abschleppdienst organisiert, der meinen PKW auflud und den Wowa anhängte. Dann hat dieser Abschleppdienst meinen Wowa zu seinem Standplatz in Ückendorf und mein Auto zur Werkstatt in Leithe gebracht. ; :) :) :)

Und ich habe nichts dazubezahlt! :D :D

Bin auch nur Plus-Mitglied. ;)

Hallo Franjo,

unabhängig davon was du schilderst, irre ich nicht.

Sollte das Zugfahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit sein, so erhält man die PlusLeistungen für das Zugfahrzeug.

Sollte der Anhänger oder Wohnwagen nicht mehr fahrbereit sein, so erhält man die PlusLeistungen für den Anhänger.

Die ADAC PlusMitgliedschaft schützt keine intakten Fahrzeuge oder Anhänger.

Auch ich hatte mal vor ca. 10 Jahren einen Turboladerdefekt als ich mit dem WoWa in Urlaub fuhr und wurde vom ADAC, sogar mit zwei Abschleppfahrzeugen, von der Autobahn zur Werkstatt geschleppt.

Zwei Abschleppwagen weil die keine passende AHK hatten. Habe auch nichts dafür zahlen müssen.

Das ändert aber nichts daran, dass Anspruch auf die Schutzbrief-Hilfsleistungen nur für defekte Fahrzeuge besteht und nicht für intakte.

Wenn das im Einzelfall vom ADAC aus Kulanzgründen anders gehandhabt wird, dann heißt das noch nicht, dass man einen Anspruch darauf hat.

Liebe Grüße

Herbert

mal nen auszug aus dem adac

 

4.

Welche Fahrzeuge sind geschützt?

a)

Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge,

die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahr

-

erlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar gestartet

werden sollen. Zudem muss das Fahrzeug in Deutschland wegen einer

Panne oder eines Unfalls auf einer öffentlichen Straße einschließlich der

von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze

liegen geblieben und der Schadenort mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein.

b)

Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse
hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine
Achse.
Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann

(Fahrzeug mit

mitgeführtem Anhänger) insgesamt.

c)

Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von

 

und da beginnen die unterschiede zu anderen pannenhilfen

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