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Trotz Finanzierung (6000 offen) liegt der Fahrzeugbrief bei mir
Habe das erst eben gemerkt , auto wurde ende 2019 finanziert.
Kann ich den jetzt einfach verkaufen?
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17 Antworten
Ja du kannst ihn verkaufen und mit dem Erlös den kredit tilgen.
Einfach so sollte man das nicht tun, sondern vorher mit der Bank die Ablösung des Kredits regeln.
Wer sagt das er nen Autokredit hat und nicht einen zur freien Verwendung?
Zitat:
@motor_talking schrieb am 10. März 2021 um 20:33:21 Uhr:
Einfach so sollte man das nicht tun, sondern vorher mit der Bank die Ablösung des Kredits regeln.
Wenn das Auto nicht als Sicherheit für den Kredit herhält (das wird nicht der Fall sein, wenn er den Brief hat), dann macht das keinerlei Sinn.
Die Bank hat da keinerlei Mitspracherecht, sondern einen normalen unbesicherten Konsumentenkredit mit dem Kunden abgeschlossen...auch wen mit diesem praktisch das Auto finanziert wurde.
Danke Leute das hilft mir weiter
Gehe gerade nochmal die Verträge durch..
Der Wagen wurde als unfallfrei verkauft jetzt seh ich aber das ..
Was bedeutet das ?
Das heißt, dass das Auto eventuell doch nicht komplett unfallfrei ist.
Der Händler hat lediglich bestätigt, dass sich noch niemand damit mit 100 um einen Baum gewickelt hat.
Idealerweise hättest du dir den Vertrag schon damals vor der Unterschrift näher angesehen.
Zitat:
@Wollschaaf schrieb am 10. März 2021 um 21:02:24 Uhr:
Das heißt, dass das Auto eventuell doch nicht komplett unfallfrei ist.
Der Händler hat lediglich bestätigt, dass sich noch niemand damit mit 100 um einen Baum gewickelt hat.
Idealerweise hättest du dir den Vertrag schon damals vor der Unterschrift näher angesehen.
Also habe ich einen Unfallwagen gekauft obwohl er meinte unfallfrei ??
Das ist doch Betrug ???
Zitat:
@Wollschaaf schrieb am 10. März 2021 um 21:02:24 Uhr:
Das heißt, dass das Auto eventuell doch nicht komplett unfallfrei ist.
Der Händler hat lediglich bestätigt, dass sich noch niemand damit mit 100 um einen Baum gewickelt hat.
Idealerweise hättest du dir den Vertrag schon damals vor der Unterschrift näher angesehen.
Ich war jung naiv und konnte kaum atmen vor Aufregung
Er hat ja nur kleinere Schäden erwähnt. Aber ein offizieller Unfallwagen gemäß Definition (die aber auch nicht ganz einheitlich gelebt wird...) ist ein Auto halt relativ schnell, auch bei kleineren Schäden für wenige Tausend Euro oder gar dreistellige Beträge.
Das sieht mir wie eine pauschale Formulierung aus, die dieser Händler grundsätzlich sofern der Kunde nicht mit Nachdruck protestiert in Verträge aufnimmt, um im Nachhinein Streitereien zu verhindern.
Aber das ist nur eine These...muss nicht so sein.
Zitat:
@Wollschaaf schrieb am 10. März 2021 um 20:55:53 Uhr:
Zitat:
@motor_talking schrieb am 10. März 2021 um 20:33:21 Uhr:
Einfach so sollte man das nicht tun, sondern vorher mit der Bank die Ablösung des Kredits regeln.
Wenn das Auto nicht als Sicherheit für den Kredit herhält (das wird nicht der Fall sein, wenn er den Brief hat), dann macht das keinerlei Sinn.
Die Bank hat da keinerlei Mitspracherecht, sondern einen normalen unbesicherten Konsumentenkredit mit dem Kunden abgeschlossen...auch wen mit diesem praktisch das Auto finanziert wurde.
Bei der Wortwahl "Auto wurde finanziert" wäre ich vorsichtig und würde erstmal klären, ob es ein Autokredit ist und der Brief nur irrtümlich beim TE liegt. Das müsste er ohne viel Aufwand herausfinden können und hätte dann Sicherheit, dass er frei agieren darf.
Es gbit auch Banken, die auf den Brief verzichten, trotz Autokredit.
Also Vertrag lesen, es kann ein normaler nicht durch das Auto abgesicherter Kredit sein. Oder ein Autokredit, hier ist das Kleingedruckte zu lesen. Es kann durchaus sein, dass die Bank im Fall der Veräußerung auch den Erlös daraus haben möchte.
Wenn mit dem Erlös eh geplant ist, den Kredit abzulösen ist alles ok.
Ansonsten lese den Vertrag oder frage nach.
Zitat:
@Apis97 schrieb am 10. März 2021 um 20:59:40 Uhr:
Danke Leute das hilft mir weiter
Gehe gerade nochmal die Verträge durch..
Der Wagen wurde als unfallfrei verkauft jetzt seh ich aber das ..
Was bedeutet das ?
... dort heißt es Nachlackierungen und Bagatellschäden.
Da würde ich mir keine großen Sorgen machen. Eine Nachlackierung kann schon mal wegen Steinschlagschäden oder einen kleinen Parkkratzer erfolgen.
Zum Thema "Bagatellschaden":
"Gibt es eine Grenze für Bagatellschäden?
Eine gesetzliche Grenze existiert nicht , jedoch hat der BGH im Jahr 2004 festgelegt, dass bei Reparaturkosten von über 700 Euro nicht mehr von Bagatellschäden gesprochen wird."
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/bagatellschaden/
Also was Größeres sollte nicht dran gewesen sein.
XF-Coupe
...können nicht ausgeschlossen werden.
Müssen also nicht zwingend vorliegen, der Händler hatte nur keinen Bock, das genau zu untersuchen und/oder sich auf die Angaben des Voreigentümers zu verlassen.
Ausgeschloßen hätte ich nie unterschrieben. Aus Prinzip nicht.