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Trotz Makulaerkrankung Motorrad fahren?

Themenstarteram 31. Juli 2024 um 22:13

Hallo zusammen,

Ich möchte nun gerne auch endlich mit dem Motorradfahren anfangen und habe mich, aus Kostengründen, erst mal entschieden, den B196 zu machen.

Dazu wollte ich erst mal beim Optiker einen Führerscheinsehtest machen, und bin heftigst durchgefallen, Grund: Ich habe auf dem linken Auge eine idiopathische (Ursache unbekannt) Makula-Degeneration und konnte deshalb mit dem linken Auge nicht einmal ansatzweise die Öffnung in den Kreisen erkennen.

Ich werde noch zum Augenarzt gehen und danach schauen, dass ich den Führerschein dennoch machen kann.

Meine Frage jetzt zu dem Thema, entschuldigt bitte die lange Einleitung, hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht, wie ist es bei euch weitergegangen, und kommt ihr damit gut klar beim Fahren?

Liebe Grüße

Katuchs

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34 Antworten

Leider muß ich dir sagen, Lass die Finger davon. Dein Pespektivisches sehen ist praktisch nicht mehr vorhanden womit das Einschätzen von Geschwindigkeiten anderer Fahrzeuge extrem erschwert wird. Das Unfallrisiko schätze ich als viel zu hoch ein. Wenn dir dann noch, was beim Motorradfahren immer mal vorkommen kann, ein Insekt oder ähnliches in das funktionierende Auge fliegt wird ein sicheres Anhalten schon zur Mutprobe. Das solltest du bedenken!

Es ist ein Unterschied, was zuerst da war ... der Führerschein oder die Augenerkrankung.

Wenn man als langjähriger Motorradfahrer genügend Erfahrungswissen gesammelt hat, kann man auch mit einer auftretenden Augenerkrankung gut fahren. Das geht sogar einäugig.

Wenn, wie hier, die Augenerkrankung vor dem Führerschein da ist, wird das schwierig.

Ich hab eine Einäugig blinden Kumpel, der fuhr/fährt ganz normal Motorrad.

Wie ist das, hast du einen Autoführerschein und fährst Auto? Das klappt gut? Dann sehe ich Einschränkungstechnisch erst mal keinen Grund der dagegen spricht.

Wie das jetzt bzgl. Zulassung weiter geht weiß ich nicht. Aber der Kumpel durfte ja auch seinen FS machen.

Irgendwie muss das dann ja gehen. Vielleicht mit einem extra Befähigungsnachweis. Keine Ahnung.

Aber warte erst mal ab was dein Augenarzt sagt.

 

Ist dir das denn nie selbst aufgefallen das du Probleme hast?

Beim Motorrad fahren ist die Blickführung von besonderer Bedeutung für das Kurvenfahren. Denn guckst du scheiße, fährst du scheiße. Ich schließe aber nicht aus, dass man das bis zu einem gewissen Level lernen kann.

Viel wichtiger finde ich aber die augenärztliche Abklärung. Denn das kann ja ein fortschreitender Prozess sein, der den Sehnerv schädigt.

Die räumliche Wahrnehmung und erkennen von Geschwindigkeit gerade anderer Verkehrsteilnehmer ist sicher eine Sache. Was aber ist mit dem Gleichgewichtssinn?

Der Gleichgewichtssinn ist essentiell beim Motorradfahren und auch stark abhängig vom Sehvermögen. Das mag beim Auto nicht so entscheidend sein, aber beim Zweirad.

Neben der ärztlichen Untersuchung, würde ich ggf. auch mal eine Proberunde bei einer Fahrschule in Betracht ziehen. Auch wenn der Arzt sein theoretisches o.k. gibt, heißt es ja noch lange nicht, dass es in der Praxis auch funktioniert.

Beschleunigung, Abschätzen von Geschwindigkeit, Schräglage, ...

Das kann man mit dem Fahrrad genauso gut testen. Wenn das schon nicht geht ist Essig mit Moppedfahren.

am 1. August 2024 um 8:59

Das Abschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer braucht er ja auch beim Autofahren (falls er jetzt Autofahrer ist). Ist da genauso wichtig. Besonders für die Leute, die ihm entgegen kommen, wenn er abbiegen möchte.

Beim Motorradfahren ist das von anderen eingeschätzt werden natürlich deutlich heikler, allerdings hat das eigene Sehvermögen keinen Einfluss darauf, wie andere einen sehen.

Der Gleichgewichtssinn wird hauptsächlich vom Gehör beeinflusst, was ja nicht betroffen ist.

Es sollte also abgeklärt werden, ob die Sehkraft noch so ausreichend ist, dass überhaupt noch eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Da könnte in den letzten Jahren schleichend eine deutliche Verschlechterung eingetreten sein.

Wenn ja, dann sollte es eigentlich speziell für zwei Räder keine besondere Einschränkung sein, solange man keinen Rennsport betreiben will.

Man sollte immer bedenken, dass man durch schlechtes Sehen hauptsächlich andere gefährdet, die man übersieht oder falsch einschätzt. Daher ist die Gefährdung um so grösser, je schwerer das geführte Fahrzeug ist. Es schützt vielleicht den Fahrer besser, aber für den Unfallgegner wird es um so schlimmer.

Ansonsten sehe ich es wie Nockeskarre:

Erst einmal abwarten was der Augenarzt sagt.

Moin!

Auch wenn du das vielleicht nicht hören magst, aber die Frage an sich ist doch irgendwie unsinnig: Krankheiten und Erkrankungen sind, in ihrer Ausprägung, Stärke, Auswirkung und Nebenwirkung eine vollkommen individuelle(!) Sache.

Was hilft es dir, wenn hier drei Leute exakt das gleiche Krankheitsbild hätten und fahren könnten - das sagt GAR NICHTS darüber aus, ob DIR diese Fähigkeit (noch?) gegeben ist. Das wirst du zum Teil nur selbst einschätzen können (wie sieht es z.B. mit dem Fahren auf Fahrrad, Auto, ... aus? Etc. pp.) und zum Teil durch einen Arzt erfolgen sollte, der die notwendige Fachkenntnis hat.

Es gibt x Leute, die mit allen möglichen Behinderungen und Einschränkungen noch z.B. Motorrad, Mountainbike oder was auch immer fahren können - während es andere Leute mit der gleichen Einschränkung gibt, denen das nicht (mehr) möglich ist.

Also, ab zum Arzt und mit dem besprechen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. August 2024 um 09:34:31 Uhr:

Ich hab eine Einäugig blinden Kumpel, der fuhr/fährt ganz normal Motorrad.

Wie ist das, hast du einen Autoführerschein und fährst Auto? Das klappt gut? Dann sehe ich Einschränkungstechnisch erst mal keinen Grund der dagegen spricht.

Wie das jetzt bzgl. Zulassung weiter geht weiß ich nicht. Aber der Kumpel durfte ja auch seinen FS machen.

Irgendwie muss das dann ja gehen. Vielleicht mit einem extra Befähigungsnachweis. Keine Ahnung.

Aber warte erst mal ab was dein Augenarzt sagt.

 

Ist dir das denn nie selbst aufgefallen das du Probleme hast?

Ja.

Das ist unter Piraten so üblich.

Schwieriger wärs dann mit einem Holzbein.

Gruß

Hallo

Die Frage wäre halt :

Wie alt bist du ?

Fährst du bereits mit dem Auto ?

Hast du den Autoführerschein ?

Hat dich die Diagnose des Tests überrascht ?

Hast du die Sehschwäche vorher gar nicht bemerkt ?

Wie bereits erwähnt wurde, geschieht eine Feststellung über die Fahrtüchtigkeit für jede Person individuell.

Was sollen da Schlaganfallpatienten und/oder medikamentös eingestellte Epileptiker sagen ? Sogar diese Menschen können nach eingehender Prüfung, Fahrzeuge und Maschinen bedienen.

Am Besten wäre es, du frägst vorerst mal in der Fahrschule nach, welche Nachweise du diesbezüglich erbringen müsstest.

Erhältst du dort keine zufriedenstellende Auskunft (was ich mir nicht vorstellen kann), wäre immer noch die Vorstellung in der Führerscheinstelle möglich. Aber frag erst mal in der Fahrschule nach bevor du die Behörden scheu machst.

Gruß

Themenstarteram 1. August 2024 um 11:07

Erst einmal vielen Dank für die fleißigen Antowrten :D

An besonders die die sofort meckern: "lass die Finger davon":

Meinen Führerschein (Klasse B) habe ich seit 20 Jahren, und meine Makula-Degeneration wurde vor etwa 5 Jahren Diagnostiziert. Seitdem ist sie nicht schlimmer geworden oder so, das Problem ist auch nicht das ganze Blickfeld betreffend, sondern wirklich nur in der Mitte beim linken Auge, so dass es mir mit links nicht möglich ist einen Buchstaben (in Büchern z.B.) direkt anzusehen und dadurch zu erkennen. Sobald ich am Buchstaben vorbei sehe, sehe ich ihn wieder normal und scharf, aber testet euch mal selbst und versucht mit einem Auge einen Buchstaben zu lesen wenn ihr ihn nicht, unter gar keinen Umständen direkt ansehen dürft (in meinem Fall nicht direkt ansehen kann).

Bis auf das direkte Fokussieren klappt alles, bin auch langjähriger Rollerfahrer. Und ja, ich weiß dass Motorrad und Roller nur in sofern miteinander verglichen werden können, dass beide nen Motor haben und zwei Räder.

An alle die richtig auf meine Frage geantwortet haben:

Das ist doch ganz gut zu hören dass ihr, bzw. Bekannte von euch, trotz dieser Einschränkungen, recht positive Erfahrungen gemacht haben, da fühle ich mich mit dem kommenden Besuch beim Spezialisten noch etwas wohler und hoffnungsvoller.

Also werde ich einfach mal schauen, was dabei raus kommt.

Liebe Grüße und Ride safe

Katuchs

Lass dir vom Doc ne Unbedenklichkeit ausstellen und geh noch mal zu einer FS-Sehprüfung damit, dann sollte das gehen. Gutes Gelingen.

Wenn Du Roller und PKW fahren kannst, kannst Du auch Motorrad fahren. Ja, das räumliche Sehen ist eingeschränkt, aber dieses Defizit ist erworben. Das Gehirn hat in der Jugend aber stereosehen gelernt. Laut Fahrerlaubnisverordnung ist bei Einäugigkeit die Fahreignung gegeben, wenn das "Restauge" ein Sehvermögen von 50% aufweist. Also- mach den Schein, fahre mit Verstand und halte ansonsten die Füße still. Wenn Du da jetzt eine Welle machst und die FE-Behörde davon Wind bekommt, hast Du eventuell ein verkehrsmedizinisches Gutachten an der Backe ---- und das ist nicht billig.

Zitat:

@twindance schrieb am 1. August 2024 um 23:54:49 Uhr:

Wenn Du da jetzt eine Welle machst und die FE-Behörde davon Wind bekommt, hast Du eventuell ein verkehrsmedizinisches Gutachten an der Backe ---- und das ist nicht billig.

Wo kämen wir denn auch hin, wenn Menschen die tatsächlich und nach objektiven Maßstäben nicht mehr fahrtauglich sind, auch aus dem Verkehr gezogen würden... Naja, bis es halt mal die eigenen Kinder, PartnerIn oder wen auch immer erwischt, dann sieht man das wieder anders, richtig? Oder wenn mal wieder ein Rentner in ein Geschäft fährt..

Das hat jetzt übrigens gar nichts mit dem TE zu tun, da kann hier von den Mitschreibenden immer noch niemand die Intensität und den Umfang der Einschränkung einschätzen - das sollte objektiv geschehen und wenn das Ergebnis ist, dass er fahrtüchtig ist, ist auch alles ok. Aber habe schon ein Problem damit, wenn man einfach nur "der eigenen Einschätzung" (die vollkommen daneben sein soll) folgen soll, weil man sonst vielleicht einen Nachteil erleiden könnte. Während es vollkommen egal ist, wenn man dann für ALLE ANDEREN Menschen im öffentlichen Raum eventuell dauerhaft zur Gefahr werden könnte.

Der Umstand, dass er sich wohl an die Einschränkungen "gewöhnt" oder "angepasst" hat, ist nun mal kein Zeichen dafür, dass er nach objektiven Kriterien noch fahren sollte.

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