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Trotz Rückkauf der SFK fordert AdmiralDirekt nach Schadensfall höheren Beitrag

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 16:12

Hallo, werte Talker-Gemeinde,

wegen eines Bagatellschadens im September '19 stufte die AdmiralDirekt meine SF-K 26 (JB = 374,44 €) auf die SF-K 22 (JB = 500,38 €) zurück. Als die AD Ende November reguliert hatte, zahlte ich die Entschädigungsleistung direkt zurück und wurde dementsprechend für das Jahr 2020 in die SF-K 27 gesetzt.

Als ich die Benachrichtigung erhielt, dass ich in der SF-K 27 einen JB für 2020 in Höhe von 483,67 € bezahlen soll, also gerade mal 16,71 € weniger als in der SF-K 22, traute ich meinen Augen nicht.

Zwei Anrufe bei der Hotline (mit jeweils über 20 Minuten Wartezeit!) ergaben folgende Begründung für den Mehrbetrag: "Sie haben zwar den Schaden ausgeglichen, aber eben einen Schaden verursacht. Deshalb wird das in die Beitragskalkulation einbezogen!" Meine Frage, warum ich dann hätte den Ausgleich vornehmen sollen, wenn ich lediglich 16,71 € Jahresbeitrag spare, blieb unbeantwortet.

Voller Wut im Bauch habe ich dann mit korrekten Angaben meinen Tarif in der SF-K 27 online im Beitragskalkulator von AdmiralDirekt recherchiert, der mir einen JB in Höhe von 389,10 € anbot. Andere Vergleichsportale wie Check24 lagen ähnlich hoch.

Zudem habe ich Schadensabteilungen von HUK-Coburg sowie HDI angerufen, die von der Praxis einer Höherstufung trotz Schadensausgleichs noch nie gehört hatten, geschweige denn diese praktizieren.

Kennt jemand so ein Vorgehen, dass man quasi bestraft wird, weil man einen Unfall hatte, auch wenn man den entstandenen Schaden der Versicherung zurückzahlte? Wer würde bei Bekanntwerden einer solchen Vorgehensweise noch seine SF-K rückkaufen? Ich halte das für eine miese Tour von AdmiralDirekt und werde von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn mein Beschwerdebrief an deren Geschäftsführung nichts bringen sollte.

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Gruß

Joachim.E

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. Dezember 2019 um 11:54

Ich mache es kurz: Die Geschäftsleitung hat nicht reagiert, aber ein Mitarbeiter, der Beschwerden bearbeitet. Eine telefonische Diskussion mit ihm kam zu keinem Ergebnis, sodass ich gekündigt habe und zu CosmosDirekt gegangen bin. Mein Vorteil liegt nun in einer Ersparnis von 127,30 € für das Jahr 2020.

Als Rentner hatte ich Zeit und diese damit verbracht, sowohl bei den Vergleichsportalen als auch den hauseigenen Beitragsrechnern diverser Versicherer rechnen zu lassen. Ich musste feststellen, dass die Portale Check24 etc. Tarife zu Konditionen anbieten, die der Versicherer selber nicht gewährt. Das ist immerhin eine Erklärung dafür, dass die Beiträge ab dem 2. Jahr derart massiv ansteigen – man holt sich die Provisionen an die Vergleichsportale zurück und legt noch ein Schüppchen drauf.

Nochmals Dank für Euer Interesse. Ich wünsche Euch frohe Festtage und ein gutes Jahr 2020!

Gruß

Joachim.E

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Tu dir selbst den Gefallen und kündige in nachweisbarer Form sofort zum 31.12.19 und schließe per 01.01.20 eine günstigere HP ab. Spart Nerven, Zeit und erhöht die Lebensqualität.

Das kommt mir auch irgendwie komisch vor.

Ich würde bei der Versicherung schriftlich nachfragen und um eine schriftliche Antwort binnen 14 Tagen bitten.

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 16:34

Danke für Eure Antworten.

Den Beschwerdebrief habe ich direkt an die Geschäftsführung adressiert; die Sonderkündigung werde ich bei nicht entsprechender Beantwortung oder Reaktionslosigkeit vornehmen.

Ich frage mich nur, inwieweit diese Praxis überhaupt rechtens ist. Wenn ja, müsste eigentlich auch etwas darüber in den Geschäftsbedingungen stehen.

Vielleicht reicht es ja, wenn du auf den Tarif 01/2020 ab 01.01.20 umsteigst um auf die 389,10 zu kommen.

Es ist keine Höherstufung, sondern ein Merkmal das bei deiner Versicherung einen höheren Beitrag nach sich zieht.

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 16:43

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2019 um 17:35:33 Uhr:

Vielleicht reicht es ja, wenn du auf den Tarif 01/2020 ab 01.01.20 umsteigst um auf die 389,10 zu kommen. Ansonsten einfach kündigen und wechseln

Danke für den Tipp, aber das macht eine Versicherung nicht. Der bei ihr bereits versicherte PKW kann nicht aufgrund einer günstigeren Online-Beitragskalkulation anders berechnet werden.

also in deren bedingungen von 09/2019 steht folgendes:

Schadenrückkauf in der Vollkaskoversicherung

I.5.4 Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, innerhalb von sechs Monaten nach Zahlung der Entschädigungsleistung, erstatten.

in den akb findet sich keine klausel, dass trotz rückzahlung eine höhere prämie fällig wird, zumindest habe ich da keine gefunden. frag doch einfach morgen noch mal nach, wo du diesen passus ("Sie haben zwar den Schaden ausgeglichen, aber eben einen Schaden verursacht. Deshalb wird das in die Beitragskalkulation einbezogen!") in deinen versicherungsbedingungen finden kannst. das müsste dann ja irgendwo stehen...

Zitat:

@Joachim.E schrieb am 9. Dezember 2019 um 17:43:12 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2019 um 17:35:33 Uhr:

Vielleicht reicht es ja, wenn du auf den Tarif 01/2020 ab 01.01.20 umsteigst um auf die 389,10 zu kommen. Ansonsten einfach kündigen und wechseln

Danke für den Tipp, aber das macht eine Versicherung nicht. Der bei ihr bereits versicherte PKW kann nicht aufgrund einer günstigeren Online-Beitragskalkulation anders berechnet werden.

Die HUK macht das und andere auch, ist doch nur ein Tarifwechsel

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 16:57

Danke für Deine Mühe, beachi, das werde ich - parallel zu meinem Schreiben - noch mal versuchen, wenn auch die 20-minütige Wartezeit nervig ist.

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 17:00

Das ist kein Tarifwechsel, celica1992, die Tarifbedingungen und Konstellationen hinsichtlich Fahrzeug und Fahrer sind ja unverändert

Aber die Versicherungen machen doch alle Jahre neue Tarifbestimmungen.

Wechselt man nicht ausdrücklich in die neuesten, den sog,neuen Tarif, bleibt man bei den alten.

Ist das vielleicht Dein Problem?

https://www.motor-talk.de/.../...ingetragenen-fahrer-t6748691.html?...

 

Hier hastDu einen ähnlich gelagerten Fall!

Es geht wieder um die Admiral Direkt.

Hierbei zahlt man quasi trotz eines UNverschuldetetn Unfall auch eine höhere Prämie.... :)

 

 

@xnonym schrieb am 26. November 2019 um 22:19:36 Uhr:

Admiral Direkt

Bei dieser merkwürdigen Versicherung ist es tatsächlich so, dass auch unschuldig erlittene Schäden angegeben werden müssen und zu einer Erhöhung des Beitrags führen!

Die haben das auch in Ihrem Rechner; es wird ausdrücklich nach auch unverschuldeten Unfällen gefragt, die der zugelassene Fahrer in letzter Zeit hatte.

Ich bin seit 3 Jahren bei der AD und hatte 2 Schäden. Beides Bagatellen beim Parken. Ich habe die Schäden nie zurückgekauft, jetzt bin ich froh drum :)

Du hast im Internet den Tarif 01/2020 gerechnet, dein jetziger Tarif ist das bestimmt nicht.

Steht eigentlich auf deiner Beitragsrechnung welchen Tarif du hast.

Alle Versicherungen bringen jährlich mindesten 1 neuen Tarif raus

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 18:34

Es gibt keinen Tarif 01/2020, celica1992! Ich habe meinen derzeitigen Tarif "Komfort" unter Zugrundelegung der SF-K 27 ab Januar 2020 berechnen lassen. D. h., wenn ich am 01.01.2020 meinen PKW bei der AD versichern würde, hätte ich in der SF-K 27 einen JB in Höhe von 389,10 € zu zahlen. Ich als Bestandskunde zahle 94,57 € mehr im Jahr. Okay, das ist jetzt nicht DER Hammer, aber ich bin wegen der Begründung extrem verärgert und fühle mich "über den Tisch gezogen".

P. S.: Erschwerend kommt hinzu, dass ich mich bezüglich des Unfalls als unschuldig betrachte. Der Unfallgegner hatte es sehr eilig und wechselte bei stark befahrener Straße im Feierabendverkehr einer Großstadt von einer Spur in die andere, wenn er dadurch ein paar Meter Vorsprung gewann. So zog er auch urplötzlich ca. 3 Meter vor mir in meine Fahrspur, in der ich mit etwas über 50 km/h fuhr. Das wäre kein Problem gewesen, wenn er nicht unmittelbar darauf eine Vollbremsung wegen eines vor ihm stehenden PKW vollzogen hätte. Der viel zu kurze Sicherheitsabstand sowie leichter Nieselregen ließen mich auffahren. Bei mir war gar nichts zu sehen; bei ihm eigentlich auch nicht, aber ein Gutachter stellte wohl einen Spalt von 2mm zwischen seinem Heck und dem Chassis fest. Deswegen lag der Schaden bei "nur" 440,38 €.

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