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Trumatic - Frist läuft ab
Habe in meinem WoWa eine Trumatic SL 3002 aus dem Herstellungsjahr 1984 verbaut.
Frage:
Muss ich nach 30 Jahren zwingend eine neue Heizung einbauen, kann man die alte Heizung generalüberholen – und wenn ja, was muss da gemacht werden? Ist ein Neueintrag im gelben Gasheft erforderlich, oder gibt es dafür eine Bescheinigung mit neuem Typenschild? Darf der ausführende Gasprüfer evtl. die Abnahme durchführen?
Und die Masterfage zum Schluss: Welche Lösung ist günstiger, eine neue Heizung oder eine evtl. Generalüberholung?
Beste Antwort im Thema
Schon wieder nicht korrekt...
Sicher läßt sich ein Wärmetauscher prüfen und das ist sogar Vorschrift, bei der Gasprüfung! Leider unterlassen das so einige "Kollegen" aus Mangel an Wissen, oder aus Faulheit, was aufs Gleiche herauskommt....
Bei der Trumatic S ist der Wärmetauscher genietet und man kann mit einem Spiegel oder einer einfachen Glasplatte bei laufender Heizung an der Naht entlangfahren. Da Propan in CO2 und H2O zerfällt, zeigt sich ein Defekt sofort in der Form, das die Heizung das Glas wie ein Dampfkesselchen anbläst und dort die genaue Kontour des Spaltes sichtbar wird. Der Fachmann spricht hier von sogenanntem "abspiegeln" und das ist eigentlich ein Bestandteil eine sachgemäßen Gasprüfung, da der Prüfer sogar in der Prüfbescheinigung abhaken muss, das -Zitat: - der Wärmetauscher dicht und unbeschädigt ist!
Bei den anderen Trumaheizungen gibts keine Nähte, aber da können ebenfalls Dichtungen beschädigt sein, was aufs Gleiche herausläuft, Abgase dringen in den Innenraum.
Das prüft man über das Kaminsystem und auch da hat der Prüfer die Pflicht zur Kontrolle, da er die Dichtheit bestätigen muss und auch die Verantwortung dafür trägt.
Es wurde verbindlich festgelegt, das S-Heizungen, bei denen Wasserdampf sichtbar nachgewiesen wird, keine Plakette mehr bekommen und repariert werden müssen.
Das ist auch keinesfalls selten und kommt sogar bei recht neuen Heizungen vor. Je nach Einsatz hatten wir schon Kandidaten, die einen Wärmetauscher einer S 3002 in nur 5 1/2 Jahren zu Schrott verarbeitet haben.
Ursache ist hier meist auch kein Brennerdefekt, sondern vielmehr Kondenswasser, was permanent in der Heizung verbleibt, da diese niemals lange laufengelassen wird, so das sie wieder austrocknen könnte.
Wer also immer nur kurz einschaltet, tut seiner Heizung keinen Gefallen und produziert in relativ kurzer Zeit einen Wärmetauscherdefekt.
Also - nicht rausreden, von wegen GEHT NICHT, sondern anständige Arbeit machen, dann ist die Anlage auch betriebssicher.
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22 Antworten
Du kannst sie ggf generalüberholen, aber ob sich das lohnt?
Die Dinger sind teilweise recht vergammelt, Kamin, Abgasrohr, Brenner und Armatur müssen eh neu.
Am besten eine neue einbauen, die Kosten liegen so bei 450-500EUR + Einbau für die S3002P incl. Abgasrohr und Kamin.
Zudem denke ich mal dass du noch das 50mbar-System hast, dann brauchst du noch einen Zwischendruckminderer (50/30mbar), kostet auch gut 50EUR.
Ich denke mal die Reparatur der laten wird nicht wirklich günstiger, zudem weiss man ja nicht was (Raben-)Vater Staat sich bald wieder für Schikanen einfallen lässt.
Höre ich zum ersten mal von. Mein WW ist von 79 und hat 03/2011 anstanstlos alles überstanden......
Zitat:
Original geschrieben von UweGTS
....
Frage:
Muss ich nach 30 Jahren zwingend eine neue Heizung einbauen,
.....
Hallo UweGTS,
Wer sagt das? Oder wer schreibt das vor?
Mir gänzlich unbekannt, das man die Heizung nach 30 Jahren erneuert werden muss.
Vorschriften gibt es da soweit keine, es sei denn die Heizung ist in einem entsprechend schlechten Zustand.
Zitat:
Von der Truma Homepage:
Frage: Ist es notwendig, den Wärmetauscher einer Flüssiggasheizung von Truma alle 10 Jahre auszutauschen?
Antwort: Nein. Die Austauschpflicht für Wärmetauscher wurde für alle betroffenen Truma Geräte von 10 Jahre auf 30 Jahre erweitert. Wärmetauscher in Truma Heizgeräten unterliegen keinem Verschleiß und stellen selbst nach jahrelangem, intensivem Gebrauch kein Sicherheitsrisiko dar.
Gemäß §22a StVZO, TA Nr. 27 müssen bei Warmluftheizgeräten die Wärmetauscher und Abgasrohre (wenn diese durch von Personen benutzte Wohnräume führen) zehn Jahre nach der ersten Inbetriebnahme durch Originalteile ersetzt werden Diese Regelung gilt z. B. für alle Kraftstoff-Heizgeräte.
Daraus ergibt sich für mich eine Austauschpflicht nach 30 Jahren. Den §22a StVZO, TA Nr. 27 kenne ich nicht, sollte man aber kennen, wenn man "sachverständig" Auskunft gibt!
Ich habe dazu eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) Nr. S 255, in der es heißt - Zitat:
"nach § 4 Abs.2 der FzTV wird ohne besonderen Nachtrag genehmigt, dass die Wärmetauscher und die abgasführenden Rohre (gültig auch für Originalersatzteile) der Heizgeräte, Typ Trumatic S 3002 K, abweichend von den Festlegungen der Genehmigungsunterlagen erst nach einer Gesamtzeit von 30 Jahren ab Jahr der ersten Inbetriebnahme ausgetauscht werden müssen."
Ich habe bereits von Leuten gehört, denen die Gasprüfung wegen der abgelaufenen Frist versagt wurde - Bei anderen wurde die funktionsfähige Heizung abgeklemmt und die Leitung mit einem Blindstopfen verschlossen.
Als Dauercamper verlangt mein Platzbesitzer natürlich eine gültige Gasprüfung - und die hätte ich natürlich gern mit Heizung.
Dann würde ich mich doch an Truma wenden! Die sind nett und kompetent.
Zitat:
Original geschrieben von tigra-mann
Höre ich zum ersten mal von. Mein WW ist von 79 und hat 03/2011 anstanstlos alles überstanden......
Das zeigt mal wieder, wie "menschlich" doch so eine Prüfung ablaufen kann..............
Computer würden den Fehler bemerken
Die "Gasprüfung" bezieht sich häufig darauf dass nur "mal schnell" geschaut wird ob alles da ist und dann gegen Cash die Plakette geklebt wird.
Als wir auf einem CC in BW angefangen haben Gasprüfungen bei den ca. 50 Dauercampern zu machen waren wir mit 3 Mann fast 1 Woche im Einsatz und haben über 400 teils gravierende Mängel festgestellt und viele Anlagen ausser Betrieb gesetzt.
Die "Firma" die das vorher gemacht hat war mit 2 Leuten an einem Tag fertig, die hatten teilweise die ausgefüllten Protokolle schon direkt dabei, man kennt sich ja aus den letzten 8 Jahren.
Zwischenzeitlich hatte diese Firma wegen mehrmaligem Pfusch/Betrug ihre Zulassung verloren.
Hi martinde001,
nachfolgend Deine Statements in diesem Thread. Vielleicht kommst Du ja selbst drauf.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Du kannst sie ggf generalüberholen, aber ob sich das lohnt?
Die Dinger sind teilweise recht vergammelt, Kamin, Abgasrohr, Brenner und Armatur müssen eh neu.
Am besten eine neue einbauen, die Kosten liegen so bei 450-500EUR + Einbau für die S3002P incl. Abgasrohr und Kamin.
Zudem denke ich mal dass du noch das 50mbar-System hast, dann brauchst du noch einen Zwischendruckminderer (50/30mbar), kostet auch gut 50EUR.
Ich denke mal die Reparatur der laten wird nicht wirklich günstiger, zudem weiss man ja nicht was (Raben-)Vater Staat sich bald wieder für Schikanen einfallen lässt.
Truma sagt Austausch und keine Reparatur oder Überholung von Wärmetauscher und Abgaskamin! Darf selbstverständlich nur von Fachleuten gemacht werden, nicht selbst. Sollte vom Fachmann gewusst werden!!!
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Vorschriften gibt es da soweit keine, es sei denn die Heizung ist in einem entsprechend schlechten Zustand.
Die Aussage ist schlicht falsch, behauptet nicht vorhandenes Wissen und zeugt nicht von nachstehend behaupteter Sachkenntnis.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Die "Gasprüfung" bezieht sich häufig darauf dass nur "mal schnell" geschaut wird ob alles da ist und dann gegen Cash die Plakette geklebt wird.
Als wir auf einem CC in BW angefangen haben Gasprüfungen bei den ca. 50 Dauercampern zu machen waren wir mit 3 Mann fast 1 Woche im Einsatz und haben über 400 teils gravierende Mängel festgestellt und viele Anlagen ausser Betrieb gesetzt.
Die "Firma" die das vorher gemacht hat war mit 2 Leuten an einem Tag fertig, die hatten teilweise die ausgefüllten Protokolle schon direkt dabei, man kennt sich ja aus den letzten 8 Jahren.
Zwischenzeitlich hatte diese Firma wegen mehrmaligem Pfusch/Betrug ihre Zulassung verloren.
Hilft dem TE aber auch nicht weiter, weil weit ab von seiner Frage. Und die hast Du als "Gasspezi" falsch beantwortet.
Bei Gas hört für mich der Spaß auf. Wir haben einige hier, die genaue Auskunft geben können. Dich zähle ich mal nicht dazu!
Wenn du meinst dann träume weiter deine Meinung.
Ich habe jahrelang und tue es teilweise immer noch, gutes Geld damit verdient Gasprüfungen durchzuführen und Geräte zu reparieren und umzubauen, dies nicht nur auf CC sondern auch in Häusern mit "etwas grösseren" Anlagen.
Die genannte 30jährige Frist steht auf dem Papier was Truma den Heizungen mitliefert.
Es obliegt jedoch des Prüfers zu bestimmen ob die Heizung nun ausgetauscht werden muss oder nicht.
Truma schreibt nicht zwingend vor dass die Teile unter allen Umständen getauscht werden müssen, sondern bei "Fälligkeit".
Abgasführung:
Wobei bei der Abgasführung dies schon nach 10 Jahren sinnvoll sein kann, und wir dies unseren Kunden immer so empfehlen, da die Kamine und Dichtungen gerne rissig und undicht werden und dann der WW fault.
Ein Kamin-Set kostet ca. 25EUR und ist vom Laien in 20Minuten gewechselt. Wassereinbruch im WW ist teurer.
Dies darf auch ein LAIE machen wenn er sich das zutraut, jedoch sollte danach eine kurze Prüfung durch eine fachkundige Person erfolgen.
Zu den Heizungen selbst:
Die meisten Heizungen sind nach 30 Jahren recht vergammelt, zumal sie meistens ohne Service bis dahin laufen und eine Instandsetzung lohnt sich nicht wirklich, vor allem wenn der Wärmetauscher Risse aufweist.
Es gibt jedoch Fälle, speziell bei Dauercampern, wo die Heizung in einem sehr guten Zustand ist, regelmässig gewartet wird und kaum "vergammelt" da sie wirklich nur sehr selten als Zusatzheizung genutzt wurde und zudem von unten keine Nässe eindringt.
Zudem ist die Heizung nicht für Dauerbetrieb geeignet und relativ "ineffizient" bei sehr niedirgen Temperaturen, daher greifen Dauercamper zu anderen Lösungen, meistens zum Ersatz des "alten" Campers.
Durchaus kann der Austausch der Brenner, (Gasarmatur) und Abgasrohre, sowie optische, mechanische und eine Dichtheitsprüfung des Wärmetauschers (CO-Austritt) ausreichend sein. Zumal ein Brenner z.b. gerade mal ca. 30EUR kostet.
Ein Wärmetauscher (gebraucht, noch nicht so alt) ist auch günstig erhältlich und Abgasrohr kostet pro Meter noch keine 5EUR und ein Kamin ca. 30 EUR, falls vorhanden.
Hierzu kann man den örtlichen Fachmann befragen.
Sind jedoch die Trägerplatten, Halterungen usw. nicht mehr gut wird sich eine Reparatur nicht lohnen, zumal ein Neugerät ja nicht allzu teuer ist und langfristig wohl die bessere Lösung sein wird, wobei das Alter der entsprechenden Wohnwagen auch zu berücksichtigen ist, die Heizung dürfte dort eines der kleineren Probleme sein.
Im übrigen dauert der Einbau einer S3002 nur ca. 1h, aber aus Erfahrung kann ich sagen dass meistens der Boden des Caravan an dieser Stelle dann auch einer Überholung bedarf da teilweise aufgeweicht oder angefault, ebenso war der Allgemeinzustand der Wohnwagen "eher schlecht". Aus diesem Grund, und nicht wegen der alten Heizung, haben wir schon viele alte Wohnwagen entsorgt.
Somit sollte sich der TE nach Überprüfung der alten Heizung ggf. überlegen ob es sich für ihn lohnt das Geld für eine neue Heizung zu investieren oder ob es ihm genügt die Heizung abzuklemmen (Gasseitig) und stattdessen eine alternative Heizmöglichkeit zu suchen. J
Jedoch hängt dies von der Art der Nutzung des WW ab.
Vielleicht hat der TE ja auch "Glück" und der zuständige Prüfer "übersieht" den Umstand grosszügig und erteilt die Plakette, wie es meistens gehandhabt wird.
Oft arbeiten die Prüfer mit dem CC zusammen, speziell bei Dauercampern möchte man natürlich keine "Kunden" verlieren und dann werden solche "Kleinigkeiten" durchaus mal übersehen solange keine gravierenden Mängel vorhanden sind.
Meine Empfehlung wäre ggf. eine gebrauchte, jüngere Heizung zu erstehen und diese, handwerkliche Fähigkeiten vorausgesetzt, selbst einzubauen incl. neue Abgasführung und Kamin und mit Ausnahme des Gasanschlusses, alles selbst anschliessen und fertig machen und dann von dem Fachmann die Heizung anschliessen und prüfen zu lassen.
Dies ist denke ich die kostengünstigste Methode bei einem alten WW.
Wir haben das auch oft so gehalten und es gab bisher keinerlei Probleme.
Anders sieht es bei anderen Heizungstypen aus bei denen teilweise schon nach 10 Jahren Teile ersetzt werden müssen.
FAZIT: EIN LAIE darf, vorausgesetzt er traut es sich zu, alles selbst machen, lediglich muss die Arbeit danach abgenommen werden.
Es gibt keine Vorschriften die es einem Laien verbieten sich eine Heizung auszutauschen oder sogar nachzurüsten wenn er sich dabei an die gültigen Vorschriften hält und die Arbeit danach abgenommen wird.
Meine Erfahrung ist sogar dass die "Laien" diese Arbeiten gewissenhafter und ordentlicher ausführen als viele "Fachfirmen" da es ja schliesslich um die eigenen Gerätschaften geht und man es schön haben will.
Viele angebliche Laien kennen sich oft besser aus als viele Camping-Firmen die mal schnell den Kurs gemacht haben und jetzt am Gas herumbasteln dürfen, denn ist der Kunde nach dem Zahlen der Rechnung vom Hof ists ja eh fast egal.
Somit habe ich nichts falsch beantwortet Ein "Laie" darf alles alleine machen, es muss nur danach geprüft werden.
Genau eine Antwort dieser Art wollte ich haben, danke.
Das Procedere der Gasprüfung bei der Vielzahl von Dauercampern auf einem Platz klingt plausibel - und Papier (das wissen wir alle) ist geduldig.
Nun habe ich ja auch noch ein wenig Zeit, nach einer neueren Heizung (mit aktuellerem Typenschild) Ausschau zu halten. Die würde ich dann ggf. selbst einbauen und vom Fachmann abnehmen lassen.
Alternativ habe ich bereits einen Blindstopfen liegen und kann auf einen elektrischen Heizkörper von Bauknecht (Thermoboy) zurückgreifen. Die Wärme ist natürlich gefühlt eine andere, aber sie ist zumindest sicher.
Die Frage an sich hat jedenfalls für ein wenig Verwirrung gesorgt, da es offensichtlich genug Leute gibt, die von der Gesetzgebung noch nichts gehört oder gelesen haben. Dafür mag ich Motortalk ganz besonders - weil bei der Menge der Ratgeber fast immer eine befriedigende Lösung herauskommt.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Wenn du meinst dann träume weiter deine Meinung.
Die genannte 30jährige Frist steht auf dem Papier was Truma den Heizungen mitliefert.
Es obliegt jedoch des Prüfers zu bestimmen ob die Heizung nun ausgetauscht werden muss oder nicht.
Ad 1: Ich träume nicht, ich informiere mich lieber. Und dann weiß ich etwas.
Ad 2: Die 30-Jahre Frist ist eine Ausnahmeregelung. Geht aus dem Truma-Papier hervor. Austausch besagter Teile ist eigentlich schon nach 10 Jahren vorgeschrieben.
Ad 3: Ob ausgetauscht werden muss oder nicht, regelt nicht der Prüfer (so er auf der sicheren Seite bleiben will) oder Truma, sondern die FzTV =Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (Fahrzeugteileverordnung). Die ist maßgebend und das sollten "Fachkundige" zumindest wissen.
Ich würde im Gebrauchtmarkt nach einer gut erhaltenen jüngeren Heizung zum Austausch suchen und dabei marode Leitungen austauschen. Dann kann das System auch auf 50 mbar bleiben.
Gruß, Bernhard