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Trunkenheit am Steuer --> fahrerlaubnis?

Themenstarteram 29. Juli 2006 um 16:29

schönen guten tag!

ein kumpel von mir (und: NEIN, ich frage nicht für mich) hat mit 2,0 promille nen unfall gebaut. die gerichtsverhanlung und solche sachen sind noch nicht gewesen und er hat seinen führerschein noch (also die karte)

die frage: darf er jetzt noch fahren? und dürfte die rennleitung ihm am unfallort (er kann sich an nichts mehr erinnern) mitteilen dass er vorerst kein auto mehr fahren darf? also wäre es rechtens da er zu der zeit ja völlig unzurechnungsfähig war und er das jetzt auch nichtmehr weiß. er hat seitdem mit keinem beamten gesprochen!

konkret geht es darum dass ich heut abend keinen bock hab zu fahren und er sich unsicher ist ;)

das mit der moral usw. braucht ihr mir jetzt sowieso nicht zu predigen. er ist ganz alleine gefahren, wenn ein freund dabei gewesen wär wär das nicht passiert.

also wenn ihr eure meinung(!) dazu abgeben wollt bitte nur im zuge einer sachdienlichen aussage!

danke und gruß

joelak

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41 Antworten
am 29. Juli 2006 um 16:32

Wenn er vorerst kein Auto mehr fahren dürfte, hätten die Grünen den Führerschein gleich am Unfallort eingezogen.

Verstehe auch nicht warum die das nicht egmacht haben ?? Das wäre die normale Vorgehensweise.

Führerschein wird eingezogen und der Richter entscheidet dann ob er ihn bis zur Verhandlung wiederbekommt oder eben nicht. Sehr merkwürdig.

am 29. Juli 2006 um 16:38

Solange er den noch hat, darf er noch fahren. (Es sei denn, er hat denen erzählt er hätte den verloren o.ä.!)

Bei 2Promille wird aber ne Sperrfrist kommen und danach ab zur MPU, fürchte ich.

Im Moment wird er noch fahren dürfen.

Achja, Unzurechnungsfähigkeit beginnt erst am 2,5%o.

Hab auch mal interessehalber ne Frage, hat jemand Erfahrungen, mit welcher Wahrscheinlichkeit man mit so einem Promillewert auf dem Fahrrad mit einer MPU zu rechnen hätte? Zwangsläufig?

Themenstarteram 29. Juli 2006 um 16:46

naja, mit unzurechnungsfähig meinte ich dass er sich halt wirklich an garnichts mehr erinnern kann...

wenns nur mpu wär und er den nich neu machen muss wär das ja schon gut, eigentlich rechnet er mit zweiterem

am 29. Juli 2006 um 16:54

Wenn man länger als 2 Jahre ohne FE ist, muss danach eine erneute Prüfung abgelegt werden.

Er ist doch wohl hoffentlich kein Wiederholungstäter?

Themenstarteram 29. Juli 2006 um 16:57

ohne FE?? d.h.?

was auch immer, bisher hat er sich nichts zu schulden kommen lassen, allerdings hat er seinen führerschein auch erst ein gutes jahr (hätt ich vielleicht noch erwähnen sollen)

am 29. Juli 2006 um 17:01

Wenn er den Führerschein abgibt und innerhalb von 2 Jahren zurückerlangt (dh. die Sperrfrist muss unter 2 Jahren liegen und er muss vor Ablauf der 2 Jahre die MPU bestehen), dann bekommt er ihn meine Wissens ohne erneute Fahrprüfung wieder.

Weiß nicht was mit der Probezeit geschieht, aber soweit ich weiß erhält er nach der Sperrfrist eh einen "neuen" Führerschein...

Themenstarteram 29. Juli 2006 um 17:09

ok, danke euch, war mir bzw uns eine große hilfe

Üblicherweise wird der FS noch am Unfallort eingezogen und diese Massnahme des Polizisten binnen drei Tagen durch richterlichen Beschluss zu bestätigen.

111a StPO lesen.

Der FS ist in jedem Fall weg, einen neuen gibt es nur gegen Auflagen und bei Wiedeholungstätern u.U. nie mehr.

P.S.:

So einem Chaoten würde ich weder mein Auto, noch mein Leben anvertrauen. ;)

In Zusammenhang mit einem Unfall(!!) wird das noch lustig für den Fahrer. Da liegt vieles im Ermessen des Richters. Es ist ja keine "normale" Trunkenheitsfahrt ohne Folgen.

Damit ist auch eine Verurteilung nach §315c - Gefährdung des Strassenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke ... möglich was Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahren zulässt. Wobei Freiheitsstrafe beim Ersttäter unwahrscheinlich ist.

Abwarten. Wobei bei einer solchen Aktion sicher kein Mitleid zu erwarten ist. Beim Unfall hätt auch einer verletzt oder getötet werden können. Über die Unfallschwere hast du ja nichts geschrieben.

Gruß Meik

Zitat:

die frage: darf er jetzt noch fahren?

Ja.

Zitat:

und dürfte die rennleitung ihm am unfallort (er kann sich an nichts mehr erinnern) mitteilen dass er vorerst kein auto mehr fahren darf?

Natürlich "darf" die Polizei ihm dies mitteilen. Sie darf darüber hinaus - wenn sie der Annahme ist, dass dem Beschuldigten im späteren Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen wird - vor Ort gem. § 94 III StPO den Führerschein sicherstellen (beschlagnahmen). Ab diesem Zeitpunkt darf der Beschuldigte nicht mehr als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Sicherstellung durch die Polizei wirkt gegen den B. also wie die vorläufige Entziehung der FE.

 

Warum diese Sicherstellung angeblich nicht sofort erfolgt ist, kann ich leider nicht nachvollziehen.

Zitat:

Solange er den noch hat, darf er noch fahren. (Es sei denn, er hat denen erzählt er hätte den verloren o.ä.!)

Führt der B. die FE nicht mit sich, kann z.B. eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet werden.

Warum dies im hier geschilderten Fall (noch ;) ) nicht erfolgt ist, kann ich wie gesagt nicht nachvollziehen.

Themenstarteram 31. Juli 2006 um 14:55

naja, vielleicht sind sie davon ausgegangen dass er eh nichtmehr fährt wenn er kein auto mehr hat... keine ahnung...

nein ich meinte ob er nichtmehr fahren darf wenn er den schein noch hat aber ihm das einfach nur gesagt wurde...

naja, vielleicht hat er auch behauptet dass er den nicht mit hat... weiß ich und er genausowenig...

letztendlich ist er eh nichtmehr gefahren, er meinte dass er das vorerst ganz lassen will

Zitat:

Original geschrieben von JoelAK

naja, vielleicht sind sie davon ausgegangen dass er eh nichtmehr fährt wenn er kein auto mehr hat...

Das kann ich mir kaum vorstellen. Währe schlichtweg zu realitätsfern.

Wir sollten davon ausgehen,

dass der Kollege den FS zwar hätte abgeben sollen,

aber ihn "versteckt" hat.

Damit hat er die Karte zwar noch,

aber der Versuch der Beschlagnahme ist aktenkundig

und kann ihn böse einholen.

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